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IGNORED

WBK Antrag auch bei Polizei ?


Chris85

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Hallo Leute,

ich hatte heute mit meinen Dozenten eine kleine Meinungsverschiedenheit.

Er behauptet das man eine WBK Ausschließlich bei einer Ordnungsamt Abteilung wie z.B. Untere Jagdbehörde beantragen kann.

Ich behaupte das es auch möglich ist, je nach Einzugsgebiet der Wohnung das es auch bei der Polizei möglich ist.

Wer von uns beiden hat denn nun Recht ?

Sollte jemand bekannt sein, das es Online ein Vordruck gibt, denn man zur Polizei schicken kann, würde ich mich über ein Link freuen.

Das müsste ja schon meine Theorie Beweisen.

p.s. Ich musste zur Unteren Jagdbehörde/Ordnungsamt.

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Mit beide meint er bestimmt das beide Einrichtungen diese Funktionen Erfüllen. Also die Polizei es darf sowie auch das Ordnungsamt.

Gibt es dazu irgendwas was ich Ausdrucken kann, um es ggf. Morgen mal vorzuzeigen ? Also nen Amtlicher Antrag von z.B. einer Polizei Dienststelle (Website) oder ähnliches ?

Ich glaube nicht das es im Gesetz Verankert ist, das müsste mir eigentlich bekannt sein.

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Hallo Leute,

ich hatte heute mit meinen Dozenten eine kleine Meinungsverschiedenheit.

Er behauptet das man eine WBK Ausschließlich bei einer Ordnungsamt Abteilung wie z.B. Untere Jagdbehörde beantragen kann.

Ich behaupte das es auch möglich ist, je nach Einzugsgebiet der Wohnung das es auch bei der Polizei möglich ist.

Wer von uns beiden hat denn nun Recht ?

Sollte jemand bekannt sein, das es Online ein Vordruck gibt, denn man zur Polizei schicken kann, würde ich mich über ein Link freuen.

Das müsste ja schon meine Theorie Beweisen.

p.s. Ich musste zur Unteren Jagdbehörde/Ordnungsamt.

Eine WBK kann man bei der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde beantragen. Wer das jeweils ist, ist in den Ländern jeweils durch Rechtsverordnung unterschiedlich geregelt. In keinem Fall und in keinem Land ist es die "Untere Jagdbehörde" allerdings kommt es öfters vor, dass sich die Untere Jagdbehörde und die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständige Behörde Räumlichkeit und Personal teilen.

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Kommt halt ganz einfach darauf an, wer „Untere Waffenbehörde“ ist. Dies ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

Ich kann jetzt nur für NRW sprechen:

Hier ist die Polizeibehörde die Untere Waffenbehörde. Da fängt jetzt aber die Krux an. In Kreisfreien Städten ist die Polizeibehörde dem Polizeipräsidenten unterstellt und Teil des Polizeipräsidiums. In Landkreisen aber, ist die (Kreis)Polizeibehörde dem Landrat unterstellt und somit ein Landratsamt.

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...

Gibt es dazu irgendwas was ich Ausdrucken kann, um es ggf. Morgen mal vorzuzeigen ? Also nen Amtlicher Antrag von z.B. einer Polizei Dienststelle (Website) oder ähnliches ?...

Kommt einfach aufs Bundesland an und welcher Behörde es da zugewiesen ist.

Für was Ausdruckbares mußt Du halt das Forum durchsuchen, da findet sich einiges.

Hier in Bayern sind weder Ordnungsamt noch Polizei zuständig (Ordnungsamt als solches gibt's gar nicht), sondern das Landratsamt.

Nicht aber in München!

Dort ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig.

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Bei uns gibt es im gleichen Landkreis zwei zuständige Behörden. Leute die außerhalb des Stadtgebietes wohnen, gehen in Jagdschein und WBK Angelegenheiten zur unteren Jagdbehörde, die sich beim Landkreis befindet. Innerhalb der Stadt gehen wegen des JS zum Landkreis, aber wegen WBK und anderes zum Ordnungsamt der Stadt, die aber im Landkreis liegt. Beide Behörden sind in der Stadt und nur 2 KM auseinander.

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Wie können "beide" Recht haben, wenn der Eine meint, "ausschließlich dort und dort" und der Andere meint "auch hier"?

Falsch.

Der Antrag ist ausschließlich bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde zu stellen. Die kann, je nach Bundesland, organisatorisch unterschiedlich angebunden sein.

In Berlin und Brandenburg z.B. ist sie bei der Polizei angesiedelt, in anderen Bundesländern bei den Landratsämtern oder den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden.

Es kann sein, dass die untere Jagdbehörde und die waffenrechtlich zuständige Behörde von ein und derselben Person geführt werden, das ist aber eher die Ausnahme, denn formal sind das zwei getrennte Aufgabenbereiche.

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Gibt es dazu irgendwas was ich Ausdrucken kann, um es ggf. Morgen mal vorzuzeigen ? Also nen Amtlicher Antrag von z.B. einer Polizei Dienststelle (Website) oder ähnliches ?

Ich glaube nicht das es im Gesetz Verankert ist, das müsste mir eigentlich bekannt sein.

Hallo Chris85,

zur Beantwortung Deiner Frage mußt Du in die "Landesrechtlichen Vorschriften zum Waffengesetz" nachlesen.

In den Durchführungsverordnungen (DVOWaffG) in manchen Bundesländern auch WaffGDVO

wird konkretisiert, wer zur Durchführung des WaffG zuständig ist.

Du findest diese Quelle u. a. im Komentar von Steindorf / Heinrich / Papsthart.

MfG

Pirol 2

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Ganz nebenbei: Das Ordnungsamt IST eine polizeiliche Funktion, die halt nur im Rathaus und ohne Uniform stattfindet - natürlich nur, wos auch Ordnungsämter gibt. Stand der Dinge ist NRW, in Berlin ist ja sogar das LKA zuständig :blink:

Da wird einem schnell klar, warum das damals auch "polizeilich gemeldet" hieß, wenn man nach einem Umzug auf dem Rathaus seine Präsenz kundtat...

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in Berlin ist ja sogar das LKA zuständig

Lag die Zuständigkeit in B vor nicht all zu langer Zeit nicht sogar beim Polizeilichen Staatsschutz, den Terrorjägern. ;)

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