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IGNORED

grüne WBK Beantragung


Jochen75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mir eine grüne WBK zu beantragen wie sind da die Vorschriften? Ich besitze die gelbe WBK für Sportschützen. Muss ich vorher regelmäßig mit Kurzwaffen geschossen haben?

Danke schon mal

Geschrieben

Was für eine Waffe wilst du denn beantragen?

Im Prinzip ist das Prozedere das gleiche wie bei der gelben: anstatt Sportschützennachweis wie bei der gelben wird beim Schießsportverband eine Waffe für eine bestimmte Disziplin beantragt. Mit der Bescheinigung gehst du dann zum Amt und füllst den Antrag aus.

Geschrieben
... Muss ich vorher regelmäßig mit Kurzwaffen geschossen haben?

...

In meinem Verband (BSSB): Ja.

Wie sind denn die Befürwortungsrichtlinien DEINES Verbandes?

Hast Du Dich darum schonmal gekümmert?

Geschrieben

Mein Landesverband ist der BSB und heute hat mir jemand aus dem Verein gesagt ich müsste erst training ( nicht nur zwei mal ) mit der Kurzwaffe vorweisen ehe ich die grüne WBK befürwortet bekäme

Geschrieben

Hallo,

du besitzt eine Sportschützen-WBK. Damit sollte schonmal ein regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen bei dir gegeben sein.

Bei uns (RSB) muss, wenn du eine grüne WBK bzw einen Voreintrag in selbige haben willst ein Wettkampfergebnis in der angestrebten Disziplin vorliegen.

Willst du beispielsweise einen Voreintrag für eine Sportpistole muss du zumindest auf Vereinsebene einen Wettkampf Sportpistole, Standardpistole oder Olympische Schnellfeuerpistole geschossen haben. Eben etwas in dem die angestrebte Waffe Verwendung findet.

Ab der dritten KW sind Wettkampfteilnahmen ab der Kreismeisterschaft aufwärts notwendig.

Vorheriges x-maliges Training mit der Kurzwaffe ist für den Voreintrag also im Prinzip absolut wurscht. Eher hat euer Ältestenrat im Verein Bammel das du ohne ausreichendes Training den Stand zertöpperst.

Geschrieben

Erstens steht beim Leistungsnachweis nichts von Wettkampf, zweitens steht in den Hinweisen zum Antrag nichts vom Leistungsnachweis und drittens passiert offenbar auch nichts, wenn man die Zeile nicht ausfüllt :-)

Geschrieben

Der Witz an der Sache ist, dass der Leistungsnachweis anscheinend nirgendwo vorgeschrieben ist. Jedenfalls konnte ich den diversen online verfügbaren Ordnungen nichts entnehmen. Vor allem nicht die Anzahl der zu erreichenden Ringe. Das wäre ja durchaus eine interessante Information.

Der Nachweis erscheint irgendwie nur auf dem Antragsformular, sonst nirgendwo.

Weiß da jemand mehr?

PS: In einem offenbar älteren Formular werden noch viel ausuferndere Bedingungen gestellt. Das aktuelle downloadbare Formular enthält nicht mehr so viele Auflagen.

Geschrieben
Mein Landesverband ist der BSB und heute hat mir jemand aus dem Verein gesagt ich müsste erst training ( nicht nur zwei mal ) mit der Kurzwaffe vorweisen ehe ich die grüne WBK befürwortet bekäme

Wenn Du mit BSB den BSB-1874 meinst, dann sprich nicht mit einem Kameraden aus deinem Verein sonder mit deinem Vereinsschießwart was es für Vorgaben gibt, weil er muss (müsste) es ja wissen.

Es sollten 12 Trainingseinheiten, also je Monat 1 oder über das Jahr 18 Trainingseinheiten sein. Es sollte mit der beantragten Waffenart sein u. zumindest an einer Vereins- oder Kreismeisterschaft teilgenommen haben. Und 12 Monate Mitgliedschaft in der Schützegruppe mit Schiessmarke ist ja sowieso klar.

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