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IGNORED

Bestandswaffen über Grundkontingent, Wettkampfnachweise


Sigges

Empfohlene Beiträge

Auch die Abfrage "mit den Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen" überlässt reichlich Freiraum:

Beispiel: Bei 4 Halbautomaten würde es reichen, wenn ich 1 Wettkampfnachweis für eine Gewehrdisziplin vorlege ?

Fazit: abgesehen von der juristischen Seite (siehe bisherige Beiträge) wäre die technische Umsetzung schwierig (Diskussions- und Konfliktpotential).

genau auf diese Problematik wollte ich mit meinem Beispiel hinaus.

Mensch, auf so einen Müll vom Amt hab ich langsam keine Lust mehr. Wenn soetwas auch bei uns kommt, drucke ich die gesamten Wettkampfergebnisse, ja sogar der letzten Jahre aus, schreib meinen Namen auf den Papierstapel, mache keinerlei Markierungen und leg Sie dem SB auf den Tisch. Mein Teil wäre somit erfüllt,

soll er doch selber die paarfufzich Seiten durchblättern.

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Interessant wird es dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Sachbearbeiter im Rahmen der Ermessensausübung

den Nachweis für schießsportlichen Aktivitäten mit allen eingetragenen Schusswaffen verlangt.

Auch wenn Verwaltungsvorschriften eine andere Interpretation ermöglichen...

Die VwV bindet die Verwaltung intern in ihren Ermessensentscheidungen. Sie ist kein unverbindliches "nice to have"-Papierchen.

Hält sich ein Verwaltungsmitarbeiter oder eine bestimmte Behörde einfach "aus Lust und Laune" nicht daran, so nimmt sie einen fehlerhaften Ermessensgebrauch, begeht in ihrem Handeln also einen Ermessensfehler.

Und DAS (nicht die VwV) ist dann relevant für die Verwaltungsgerichte.

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§ 14 Abs. 3 WaffG

"(3)...

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis

4.4 Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall

das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt.

...Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen...

In den beiden oberen Kopien aus den ersten Beiträgen stellt sich mir die Frage, aufgrund welcher Grundlage die Überprüfung veranlaßt werden soll.

$14 Abs.3 ist ja nur für den Erwerb, da die Teilnahme an Wettkämpfen in der Vergangenheit vorliegen soll. Da steht "teilgenommen hat." und nicht "teilnimmt."

$ 4 Abs 4.4 nennet "Konkreten Anlaß", "Einzelfall" und "anlassbezogen". Allgemeine Überprüfung ist wohl kein Anlaß und Einzelfall bei Massenmails wohl auch nicht.

Weiterhin würde ich gern mal die Frage stellen, ob irgendwo festgelegt ist, was als Wettkampf zählt. Ich meine nicht Verbandsinteren, sondern von Amts wegen. Reicht die Vereinsmeisterschaft aus? Muß er öffentlich sein? Zählt auch nen geschlossener 2er Wettkampf mit meinem Kumpel, wenn wir den vorher, nach allen Verbandsvorgaben "ausschreiben"? :gaga:

Oder muß sich der SA auf die Aussage vom Verband/Verein verlassen müssen: Mitglied schießt wichtige Wettkämpfe mit all seinen Waffen! :ridiculous:

Solche Sachbearbeiter sind ...

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