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IGNORED

Zwei fragen zu Paintball


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag, ich habe da mal zwei Fragen zu Paintball.

Handelt es sich bei Paintball um kampfmäßiges schießen gem. Waffengesetz und sind Paintballhallen Schießstätten im Sinne des Waffengesetzes?

Von der Logik her würde ich beides verneinen, da Paintball bei der Beantwortung der o.g. Fragen ja nicht legal zu spielen wäre.

Wäre nett wenn jemand hier Licht ins Dunkel bringen könnte und mir auch Fundorte für eindeutige Texte zitieren könnte.

Vielen Dank.

Geschrieben

Hallo,

bei der deutschen Paintball Liga wird Dir jemand Deine Fragen mit Sicherheit rechtlich verbindlich beantworten können. Diese Sportart ist bei uns im Forum noch ziemlich unterrepräsentiert.

In der Wikipedia findet sich zu Deinen Fragen folgendes:

Rechtliche Situation

Deutschland

Paintball-Markierer dürfen mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei erworben werden, sofern sie den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen und die erforderliche Kennzeichnung besitzen.[7] Auch der Umgang mit Markierern ist Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres, außerhalb von Schießstätten, nicht gestattet.[8] Ein Paintballspielfeld ist keine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz vollautomatischer Paintballwaffen ist in Deutschland verboten.[9]

Paintball wird auf speziellen Spielfeldern betrieben, die befriedet und so beschaffen sein müssen, dass kein Paintball nach außen dringen kann.[10] Für gewöhnlich wird dies durch Netze oder Palisaden erreicht. Das Führen von Markierern in der Öffentlichkeit und damit z.B. auch das Spielen im öffentlichen Wald verstößt gegen das Waffengesetz.[11] Markierer dürfen beim Transport weder zugriffs- noch schussbereit sein. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn sie ungeladen sind und sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. [12]

Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden wurde Anfang Mai 2009 seitens der regierenden Koalition ein Verbot von Paintball geplant, das jedoch nach Protesten und mit Verweis auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bis auf weiteres wieder aufgegeben wurde.[13]

Geschrieben

Man sollte auch beachten, dass ein F im "Fünfeckt" vorhanden und die Stellschraube zur Energieerhöhung verplombt ist, ansonsten wird das F im "Fünfeck" ungültig und die Waffe erlaubnispflichtig!

Hier wurde schon einmal eine Halle gestürmt und die meisten Waffen eingezogen!

Geschrieben
Man sollte auch beachten, dass ein F im "Fünfeckt" vorhanden und die Stellschraube zur Energieerhöhung verplombt ist, ansonsten wird das F im "Fünfeck" ungültig und die Waffe erlaubnispflichtig!

Hier wurde schon einmal eine Halle gestürmt und die meisten Waffen eingezogen!

Hab doch noch eine Frage zu der Verplombung. Kann ich die selber vornehmen, macht das der Hersteller oder Händler oder wie funktioniert das?

Geschrieben
Man sollte auch beachten, dass ein F im "Fünfeckt" vorhanden und die Stellschraube zur Energieerhöhung verplombt ist, ansonsten wird das F im "Fünfeck" ungültig und die Waffe erlaubnispflichtig!

Hier wurde schon einmal eine Halle gestürmt und die meisten Waffen eingezogen!

Halte ich für eine gewagte Behauptung, da man mit der »Stellschraube zur Energieerhöhung« nur ein Mitteldruck im System ändert und dies auch muss, um die Energie des Markierers an die physikalischen Umgebungsbediengungen anzupassen.

Wenn Beispielsweise ein Markierer bei 18°C auf ~217-230 FPS gechroned wurde (Entspricht bei dem Gewicht eines normalen Cal.68 Paintballs etwa 7,5J) wirst du bei 25°C schon bei 240 FPS liegen und damit über 7,5J. Schlecht wenn man den Markierer dann nicht runterchronen kann.

Ich bzw. Kumpels aus der Mannschaft und auch von befreundeten Mannschaften (Spielten DPL, PSL und Millenium) wurden Seinerzeit durchaus schon kontrolliert, und jeder der sich mit dem Thema Turnier(SubAir)Paintball auskennt weiß wo da die „Probleme“ entstehen können, und es gab nie Probleme mit einer nicht existierenden (auch nicht entfernten) Verblombung.

Desweiteren hätten dann schon längst die großen PaintballHändler (Waffenhändler) wie OPM oder MAX dichtmachen müssten, da es mir neu wäre, wenn die auch nur einen E-Pneumaten mit Blombe ausliefern würden.

Ich spreche jetzt nur für den Turnier-SubAir-Paintball, nicht für Wald- und Wiesenhopser

Geschrieben
Guten Tag, ich habe da mal zwei Fragen zu Paintball.

Handelt es sich bei Paintball um kampfmäßiges schießen gem. Waffengesetz und sind Paintballhallen Schießstätten im Sinne des Waffengesetzes?

Von der Logik her würde ich beides verneinen, da Paintball bei der Beantwortung der o.g. Fragen ja nicht legal zu spielen wäre.

Wäre nett wenn jemand hier Licht ins Dunkel bringen könnte und mir auch Fundorte für eindeutige Texte zitieren könnte.

Vielen Dank.

Schau mal hier

Geschrieben
Ich spreche jetzt nur für den Turnier-SubAir-Paintball, nicht für Wald- und Wiesenhopser

Es geht mir um Turnier-Paintball.

Habe ich das nun richtig verstanden, dass ein Markierer mal bis 7,5 Joule mal über 7,5 Joule hat und somit mal erlaubnispflicht mal frei ab 18 Jahre ist?

Da stürmt die Polizei die Halle und beschlagnahmt meinen Markierer, testet den in der Sauna und ich habe gegen das Waffengesetz verstoßen? Meine Güte.

Wird denn die Tatsache, dass ich über die Verstellung immer aktiv unter die 7,5 Joule bleibe von der Polizei überhaupt geglaubt? Rechtssicher ist anders.

Geschrieben
Habe ich das nun richtig verstanden, dass ein Markierer mal bis 7,5 Joule mal über 7,5 Joule hat und somit mal erlaubnispflicht mal frei ab 18 Jahre ist?

Da stürmt die Polizei die Halle und beschlagnahmt meinen Markierer, testet den in der Sauna und ich habe gegen das Waffengesetz verstoßen? Meine Güte.

Wird denn die Tatsache, dass ich über die Verstellung immer aktiv unter die 7,5 Joule bleibe von der Polizei überhaupt geglaubt? Rechtssicher ist anders.

War hier so gewesen und stand auch in der Presse, wie Du aus dem Link entnehmen kannst, handelt es sich hier um eine Grauzone.

Die Waffen werden nicht in der Sauna getestet, sondern es wird die Energie durch Sachverständige gemessen, liegt sie über 7,5 Joule, hast Du erst einmal einen Verstoß gegen das WaffG an der "Backe".

Wenn ich mich richtig erinnere, wurden hier ca. 50 Waffen beschlagnahmt und die Verfahren auf mehrere Geschäftsstellen der StA verteilt, natürlich kamen dabei unterschiedliche Urteile von der Einstellung bis hin zu einer Verurteilung raus.

Ist die Stellschraube nicht versiegelt, geht man hier davon aus, dass eine höhere Energiemenge erreicht werden kann, so kenne ich die einhellige Meinung der hiesigen Sachverständigen.

Ob das jemand für Blödsinn hält, darüber äußere ich mich nicht, es ist nicht meine Erfindung.

Wurde eine Paintballwaffe beschlagnahmt, geht sie nicht ohne Energiemessung raus!

Halte davon was Du möchtest, wie gesagt es ist noch eine Grauzone!

Geschrieben (bearbeitet)
Halte davon was Du möchtest, wie gesagt es ist noch eine Grauzone!

Also im sicher zu gehen den Markierer auf 6,5 Joule einstellen (oder bis zu dem Wert der bis 40 Grad alles abdeckt) und versiegeln. Wer sollte denn die Verplombung vornehmen?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe wurden die Markierer in dem von Dir geschilderten Fall erst einmal ohne Prüfung eingezogen und später geprüft. Hätte eine Plombe dies verhindert?

Bearbeitet von seladric
Geschrieben
Also im sicher zu gehen den Markierer auf 6,5 Joule einstellen (oder bis zu dem Wert der bis 40 Grad alles abdeckt) und versiegeln. Wer sollte denn die Verplombung vornehmen?

Ich kenne hier keine Vorschriften, ich würde einfach Siegellack auftragen, so dass erkennbar ist, dass Du nicht dran herumschraubst, dann denke ich bist Du auf der sicheren Seite.

Du könntest natürlich auch Deinen Waffenhändler fragen, kann auch sein, dass er das ebenfalls für Blödsinn hält, weiß ich nicht.

Wie gesagt, ich sehe hier noch Regelungsbedarf!

Paintball ist nun auch nicht wirklich meine Welt!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe wurden die Markierer in dem von Dir geschilderten Fall erst einmal ohne Prüfung eingezogen und später geprüft. Hätte eine Plombe dies verhindert?

Es wurden ja nicht alle Waffen beschlagnahmt, also würde ich das persönlich mit Ja beantworten.

Geschrieben

Es gibt sehr viele Markierer die ohne Versiegelung ausgeliefert werden (z.B. von Planet Eclipse), die haben dann aber im Reg eine "Deutschlandfeder" verbaut die sicherstellt, dass die Gun selbst bei vollem Druck unter 7,5J bleibt.

Oft kommen die dann ab Werk nur auf 170 fps.

Also im sicher zu gehen den Markierer auf 6,5 Joule einstellen

Man chront Markierer auf fps ein und 214 ist auch nur ein Richtwert.

Um die Exakte Joulezahl zu bekommen müßtest Du erstmal das genaue Geschossgewicht bestimmen und das ist je nach Paintsorte verschieden.

Turnierpaint ist in der Regel etwas schwerer als Fieldpaint.

Warum machst Du eigendlich so viele Sorgen?

Kauf Dir einen Markierer beim Fachhändler (mit F und vernünftig eingestellt) und geh auf ein offizielles Feld und alles ist gut.

Ohne F und im Wald sieht das natürlich anders aus ;o)

Sehr viel mehr Infos kannst Du auch hier finden:

www.pbhub.de

www.pbportal.de

Geschrieben
Warum machst Du eigendlich so viele Sorgen?

Vielen Dank für Deine Informationen.

Deine Frage möchte ich kurz und knapp mit "Weil wir in Deutschland leben" beantworten.

Wenn, wie oben gelesen, schon Polizeikräfte Paintball-Hallen stürmen wegen ein paar Joule, dann macht man sich halt Sorgen.

Geschrieben
Gesunder Menschenverstand sollte reichen.

Ob nun 6 oder 9 Joule sollte keine Rolle spielen bei einem Treffer.

Unsere bescheuerten Gesetze müssen alles wieder komplizierter machen als es ist.

Solange max 7,5 Joule vorgeschrieben sind, wird sich nichts ändern!

War doch mit den Softi's damals genauso, erst bis 0,08 Joule damals erlaubt und nach zähem Widerstand auf bis 0,5 Joule EU einheitlich geregelt.

Mir graut noch heute über die riesigen Stapel der hier damals sichergestellten Plastikdingern!

Geschrieben
Solange max 7,5 Joule vorgeschrieben sind, wird sich nichts ändern!

War doch mit den Softi's damals genauso, erst bis 0,08 Joule damals erlaubt und nach zähem Widerstand auf bis 0,5 Joule EU einheitlich geregelt.

Mir graut noch heute über die riesigen Stapel der hier damals sichergestellten Plastikdingern!

Das macht Deutschland auf jeden Fall sicherer.

Das Problem bei uns ist, dass sich Justiz, Ministerialbürokratie, Politik und Verwaltung (und auch die Polizei) mit Begeisterung auf so einem Mist stürzen, es ist ja zum eigenen Vorteil:

- man kann leicht statistisch beweisen, was es für eim Aufwand ist (also braucht man mehr Stellen/Geld)

- man kann leicht Erfolge nachweisen (im Sinne festgestellte Verstöße = aufgeklärte Fälle = 100%)

- dadurch, dass man unnötige Regelungen immer detaillierer präzisiert und immer komplexer macht sorgt man dafür, dass die (überflüssige) Arbeit immer mehr wird

- und zurück zum ersten Aufzählungspunkt, ein immerwährender selbstbefruchtender Kreislauf

Gruß

Erik

Geschrieben
Wenn, wie oben gelesen, schon Polizeikräfte Paintball-Hallen stürmen wegen ein paar Joule, dann macht man sich halt Sorgen.

Zur Vollstänigkeit muß dazu gesagt werden, dass ein Mitbewerber gezielt eine Anzeige gegen die betroffene Halle gemacht hat und das bei einem Turnier mit (teilweise) internationalen Teams (bei denen es keine 7,5J Grenze gibt).

Das ist auch der einzige Fall den ich kenne. Aus langer Weile bzw. ohne konkrete Anzeige stürmt die Polizei sonst in der Regel keine Paintballfelder ;o)

Geschrieben

1. Paintball ist kein Schießsport. Kampfmäßiges Schießen ist im Schießsport verboten. (§7 AWaffV)

2. Paintball findet nicht auf Schießstätten statt. Das Verbot gilt nur für Schießstätten. (§27 (7) WaffG)

Paintball und Airsoft ist diesbezüglich nicht vom Gesetz erfasst.

Geschrieben
Aus langer Weile bzw. ohne konkrete Anzeige stürmt die Polizei sonst in der Regel keine Paintballfelder ;o)

Das kann ich so bestätigen!

Bei fast jedem "Besuch" bei einem Waffenbesitzer wurde vorher eine Anzeige erstattet.

Hab doch schon öfter geschrieben, vertragt Euch mit Euren Nachbarn, Angehörgen und Geschäftspartnern!

Geschrieben
1. Paintball ist kein Schießsport. Kampfmäßiges Schießen ist im Schießsport verboten. (§7 AWaffV)

2. Paintball findet nicht auf Schießstätten statt. Das Verbot gilt nur für Schießstätten. (§27 (7) WaffG)

Paintball und Airsoft ist diesbezüglich nicht vom Gesetz erfasst.

Richtig.

Paintball ist eine Freizeitbeschäftigung die man mit freien Waffen auf befriedetem Besitztum ausüben kann.

Paintball ist kein (anerkannter) Sport und schon garkein Schießsport, dehalb gelten oben genannte Verbote nicht.

Geschrieben
7,5 Joule, hast Du erst einmal einen Verstoß gegen das WaffG an der "Backe".

Wenn ich mich richtig erinnere, wurden hier ca. 50 Waffen beschlagnahmt und die Verfahren auf mehrere Geschäftsstellen der StA verteilt, natürlich kamen dabei unterschiedliche Urteile von der Einstellung bis hin zu einer Verurteilung raus.

Soviel zu angeblich wenigen Resourcen,Ausstattung, Personal und Geld im Staat und der Polizei... :angry2:

Geschrieben
Guten Tag, ich habe da mal zwei Fragen zu Paintball.

Handelt es sich bei Paintball um kampfmäßiges schießen gem. Waffengesetz und sind Paintballhallen Schießstätten im Sinne des Waffengesetzes?

Es ist ein Spiel, ich kann daran nichts "kampfmäßiges" erkennen, die meisten Paintballer sind sogar wegen dem

Image in der Öffentlichkeit von roten auf orangene,grüne,gelbe usw.Farben der Paintballs umgestiegen.

Nur weil einige politisch überkorrekte was gegen das Spiel haben muss es nicht dem entsprechen was die

Leute gern reininterpretieren, und als ich neulich einen CDU-Politiker (CDU-die Partei die in den Augen einiger angebl.

so Waffenfreundlich ist..) im Fernsehen hörte der ein Verbot von Paintball fordert der aber selbst Auslandeinsätze

und damit Gefahren für Junge Soldaten billigend in Kauf nimmt, die auf der anderen Seite ein harmloses Spiel

nicht spielen sollen dazu fällt mir nichts mehr ein, solche Herren haben aber meist noch ihre Hände in den ganzen

staatlichen Waffendeals das ist dann auf einmal polit.korrekt. :peinlich:

Geschrieben
Es ist ein Spiel, .........................

Mag ja sein, aber 7,5 Joule sind nun einmal gesetzlich als Höchstgrenze festgeschrieben und wenn jemand versucht das zu umgehen, naja, wenn Du 9 mm genehmigt bekommen hast, kannst Du ja auch nicht einfach 45-er besitzen!

Wenn das dann auch noch jemand anzeigt, kann das keiner negieren!

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