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IGNORED

Interessant, hier gibts die PKS auch historisch!


colti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich bin hier auf die alten Jahrbücher des BKA gestossen, sprich PKS.

Wenn man sich das Buch von 1972 ansieht listet es knapp 2700 Fälle von Mord und Totschlag,

nach der Einführung des WaffG '72 hätte die Zahl abnehmen müssen wenn man der Argumentation der Verschärfer folgt.

Ich habe das mal stichprobenhaft angesehen, Ergebniss: PUSTEKUCHEN, kein Effekt!

1972: 2729

1974: 2721

1976: 2785

1980: 2705

Die Änderung hier ist im Rahmen der statistischen Abweichung.

Link:

http://www.bka.de/nn_229340/DE/Publikation...html?__nnn=true

Grüssles,

Colti

Geschrieben

Und das überrascht dich jetzt ? Geh mal noch ein wenig weiter, zB bis 2000, da wirst du uU sogar Steigerungen finden. ;)

Geschrieben

Ne, überraschen tuts mich nicht!

Aber hier stehts auf ggf. sogar "gerichtsfesten" Dokumenten :-)

Grüssles,

Colti

P.S. Die Daten sollte man jedem der behautptet das wAffG hilft was um die Ohre hauen!

Geschrieben

Das es damals keine Änderung bei den Fallzahlen in der PKS gibt liegt daran, dass Staatschutzdelikte ja nicht in der PKS aufgeführt werden. Das WaffG wurde damals wegen der RAF verschärft und nicht zur Bekämpfung der allg. Kriminalität.

Aber die Zahlen zeigen natürlich auch sehr schön, dass Waffengesetze bei der allgemeinen Entwicklung der Kriminalität keine grosse Rolle spielen.

Geschrieben

Wobei die Bestrebungen zur Verschärfung des WaffG älter sind als 1972, hier im Forum gibts auch die entsprechenden Links zu SPON aus den Sechzigern, gerade Bremen macht sich da für weitreichende Verbote stark.

Die RAF hat man dann '72 nur vorgeschoben.

Das Konstrukt war damals m. m. schon verfassungsrechtlich bedenklich (Schrankentrias), ausgereicht hätte:

- Zuverlässigkeit

- Sachkunde

- Verbot von Schiessen ausserhalb von Schiesständen (mit bestimmen Ausnahmen)

Das "Bedürfnis" ist somit über!

Wenn ich das richtig im Kopf habe sollte das WaffG nach Ende der RAF wieder gelockert werden (hiess es zumindest beim Erlass), nix wars.

Aber Einige Politiker hatten damals wohl schon ein schlechtes Gewissen weil das Gesetz so beschlossen wurde, sonst hätte man da nicht so rumgeeiert, der rechtlichen Probleme war "man" sich bewusst.

Sowas wie ein schlechtes Gewissen gibts heute bekanntlich nicht mehr in der Politik....

Greade deshalb kann man die RAF ausklammern und wie gesagt die Daten gehören jedem Befürworter eines strengen WaffG um die Ohren gezogen mit Verweis auf die Erforderlichkeit und Art. 2 GG!

Grüssles,

Colti

Geschrieben

Abgesehen davon, war das auch damals schon bekannt. Aber der Vorsitzende der 1970 gegründeten Kommission hatte auch gar nicht im Sinn, die Kriminalität zu senken.

1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)#1946_bis_1976

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44914759.html

Alles in Allem die gleiche Leier, wie sie auch Heute noch von den Antis gebracht wird, nur vielleicht etwas ehrlicher, dass es um die Entwaffnung der Bürger und nicht um die der Gewaltverbrecher geht. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Nur ist Frau Privatdozentin nicht Vorsitzende einer Kommission die DEN Entwurf zur Novellierung des WaffG erstellt. Die Legitimation für Waffenbesitz ergibt sich Heute aus einer Syntese von GG und Mao-Bibel. Es muß nur dieser antidemokratische Hang zu Verbotsgesetzen mit Genehmigungsvorbehalt aus den Köpfen raus.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Tja....

„möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“

Und damit schon damals klar verfassungswidrig (Siehe die Zahlen aus der PKS), Verstoss gegen Art. 1GG (Unschuldsvermutung, Menschenwürde), Art. 2 Satz 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit), etc., grundgesetzlicher Schrankentrias.

Ich unterstelle mal dass man damit den Art. 20 GG Satz 4 praktisch aushöhlen wollte und tat.

Soweit ich weiss hat die Regierung zwar ein Präkognitionsrecht bei der Gesetzesausgestaltung, aber bedingt durch den Datenbestand ist hier der Gegenbeweis angetreten.

Grüssles,

Colti

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