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IGNORED

Neue Verwaltungsvorschrift zum Waffengestz


Bender

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich habe mir gerade mal die neu erschienene Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vorgenommen. An einer Stelle hat es mich glatt vom Hocker gehauen.

Zur Überschreitung des Grundkontingentes (2xKurz und 3xHA lang) wird nicht mehr die Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen gefordert. Es genügt die Teilnahme an Vereinswettkämpfen!

WAU! Jetzt bin ich aber platt.

Zitat:"Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde."

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Ich meine, das wäre im Entwurf auch schon so oder so ähnlich drin gewesen. Wir sollte ja hier deswegen still sein, damit nicht die falschen auf die falschen Ideen kommen...

Ich interpretiere das mal so, dass da doch irgendwo jemand mit Sinn und Verstand sitzt und so das Gesetz in vernünftige Bahnen gelenkt hat.

bye knight

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Zur Überschreitung des Grundkontingentes (2xKurz und 3xHA lang) wird nicht mehr die Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen gefordert. Es genügt die Teilnahme an Vereinswettkämpfen!

Hallo,

in den ländlichen Regionen gibt es schlicht und ergreifend nicht genügend Schiessstände und Schützen.Daher ist es vernünftig das man nicht stundenlang im Auto sitzt um irgendwo zu schiessen um sein Bedüfnis zu erfüllen.

So viel zum Thema es gibt zu viel legale Waffen in Deutschland oder in jeden 10. Haushalt gibt es statistisch gesehen legale Schusswaffen :rotfl2:

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Hallo,

in den ländlichen Regionen gibt es schlicht und ergreifend nicht genügend Schiessstände und Schützen.Daher ist es vernünftig das man nicht stundenlang im Auto sitzt um irgendwo zu schiessen um sein Bedüfnis zu erfüllen.

So viel zum Thema es gibt zu viel legale Waffen in Deutschland oder in jeden 10. Haushalt gibt es statistisch gesehen legale Schusswaffen :rotfl2:

Das hast Du falsch verstanden. Hierbei geht es nicht um das grundsätzliche Bedürfnis als Sportschütze. Es geht um die Möglichkeit das Grundkontingent zu überschreiten. Mit dieser Verwaltungsvorschrift ist die Regelung über das Grundkontingent praktisch ausgehebelt.

Oh, hoffentlich hat das niemand bemerkt. :rolleyes:

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Seit längerer Zeit befinden sich in meinem Besitz mehr als 2 Kurzwaffen, für das Bedürfnis hat damals schon der Wunsch nach Teilnahme an den KM in den verschiedenen angebotenen Disziplinen des DSB SA auch gereicht.

Für den Allgemeingebrauch und diverse Pokale die 357mag als "Allzweckwaffe", die .45acp als Basis für die Pistolen-Disziplinen, wobei ich mich heute ein bißchen ärgere, nicht gleich die .50AE als "Basis" genommen zu haben, die wäre komplett abwärtskompatibel gewesen.

Die kaliber-kleineren WS sind damit bedürfnisfrei und für den Spaß gab es noch den .44mag über regelmäßige Wettkampfteilnahme dazu. Machbar wäre anstelle des .44mag der .454casull gewesen, aber da hätte ich mich schwergetan, geeignete Stände zu finden. In den Ausschreibungen zur KM ist dieses Kaliber aber immer noch enthalten ...

mfg

Harry

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  • 3 Wochen später...

Servus !

Ein guter Bekannter hat seit ein paar Jahren ein Glock 17, einen 686 und eine PEters Stahl in .45.

Die Peters Stahl zickte in letzter Zeit massiv und er wollte sie gegen eine S&W 1911 tauschen.

Ich habe für ihn den Antrag fertig gemacht und der Tausch wurde nicht genehmigt.

Er hat nur 1 x in Jahr an der Vereinsmeisterschaft teilgenommen, einmal 9 m Pistole, .357 Revolver und .45 Pistole.

Das war dem Verband zu wenig. Er hätte mind. 6, 7 oder 8 x pro Jahr an Wettkämpfen auf Vereinsebene teilnehmen müssen.

Und das, obwohl er die Waffen schon lange hatte, keine neue dazu kam und es ja letztendlich nicht MEHR Waffen wurden, die in seinem Besitz sind.

Zum Glück gibt´s auch bei der Behörde Sachbearbeiter die Entscheidungen treffen, welche zum Wohle des Schützen sind !

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Die Peters Stahl zickte in letzter Zeit massiv und er wollte sie gegen eine S&W 1911 tauschen.

Ich habe für ihn den Antrag fertig gemacht und der Tausch wurde nicht genehmigt.

Er hat nur 1 x in Jahr an der Vereinsmeisterschaft teilgenommen, einmal 9 m Pistole, .357 Revolver und .45 Pistole.

Hier haben wir aber zwei verschiedene "Themen":

1. "Tausch" defekt/alt gegen neu (kaliber- und disziplinengleich).

2. Beibringung eines neuen Bedürfnisses (wie für komplett zusätzliche Waffe).

Nr. 2 ergibt sich wohl, wenn Nr. 1 von der Waffenbehörde nicht anerkannt wird. Dann gehen manche Betroffene den Weg über das neue Bedürfnis.

Aber ich verstehe nicht, was bereits bei Nr. 1 der Verband damit zu tun haben soll... das ist doch reine Verhandlungssache mit der Behörde.

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