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Frage zum Jagdschein...


BFPierce

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Hallo Leute,

ich frage einfach mal hier im Bereich Waffenrecht folgendes:

Also, so lange ich den Jagdschein habe, kenne vier Arten des Jagdscheines...

1. Tages-Jagdschein

2. Jahres-Jagdschein

3. 3-Jahres-Jagdschein

und

4. Ausländer-Jagdschein

Heute habe ich eine weitere Jagdschein-Art kennengelernt....

Den "Inländer-Jagdschein".

Hintergrund, ich habe einen Einstecklauf meines Drillings verkauft und der Käufer hat mit seine WBK mit eingetragener Basiswaffe für meinen Einstecklauf sowie seinen Jagdschein in Kopie als Nachweis seiner Erwerbsberechtigung zugesendet.

Auf seinem Jagdschein steht "Inländer-Jagdschein" auf der ersten Seite, mit Nummer des Jagdscheines, wo bei mir "3-Jahres-Jagdschein" steht.

Ist das nicht von dessen Behörde "doppelt-gemoppelt", da doch klar sein dürfte, das er Deutscher, also "Inländer" ist, wenn eben nicht "Ausländer"-Jagdschein drin steht.

Sowas habe ich echt noch nie gesehen oder gehört.

Habt Ihr sowas schon mal gesehen ???

By the way.... der Käufer kommt aus Bayern !

Grüße,

BFP

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