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IGNORED

Frage zum Jagdschein...


BFPierce

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich frage einfach mal hier im Bereich Waffenrecht folgendes:

Also, so lange ich den Jagdschein habe, kenne vier Arten des Jagdscheines...

1. Tages-Jagdschein

2. Jahres-Jagdschein

3. 3-Jahres-Jagdschein

und

4. Ausländer-Jagdschein

Heute habe ich eine weitere Jagdschein-Art kennengelernt....

Den "Inländer-Jagdschein".

Hintergrund, ich habe einen Einstecklauf meines Drillings verkauft und der Käufer hat mit seine WBK mit eingetragener Basiswaffe für meinen Einstecklauf sowie seinen Jagdschein in Kopie als Nachweis seiner Erwerbsberechtigung zugesendet.

Auf seinem Jagdschein steht "Inländer-Jagdschein" auf der ersten Seite, mit Nummer des Jagdscheines, wo bei mir "3-Jahres-Jagdschein" steht.

Ist das nicht von dessen Behörde "doppelt-gemoppelt", da doch klar sein dürfte, das er Deutscher, also "Inländer" ist, wenn eben nicht "Ausländer"-Jagdschein drin steht.

Sowas habe ich echt noch nie gesehen oder gehört.

Habt Ihr sowas schon mal gesehen ???

By the way.... der Käufer kommt aus Bayern !

Grüße,

BFP

Geschrieben

Gesehen habe ich sowas auch noch nicht. Es sagt mir im Moment auch nichts.

In deiner Auflistung fehlen noch die diversen Falknerjagdscheine ;) (waffenrechtlich allerdings ohne Bedeutung).

bye knight

Geschrieben

Das ist der Political Correctness geschuldet.

Wenn es einen Ausländer-Jadgschein gibt, muss der andere Inländer-Jagdschein heißen, damit niemand diskriminiert wird.

Gruß

Erik

Archiviert

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