kawapilot Posted November 8, 2011 Posted November 8, 2011 Grüß Gott miteinander! Bin vor kurzem nach Salzburg gezogen und möchte nun auch meine Waffen nachholen. Diese liegen noch sicher und verschlossen in Deutschland und fehlen mir von Tag zu Tag mehr;) War schon lang nicht mehr trainieren und will aber wieder loslegen... daher frag ich mich nun, was ist zu tun und worauf sollte ich besonders achten? Hat schon wer ähniches getan und kann mir ein paar Tipps geben? Wäre super! Danke und viele Grüße, Marco
Sniper Posted November 8, 2011 Posted November 8, 2011 Servus, und willkommen in .at Bitte gibt an, um welche Typen Waffen es sich handelt, da nicht für alle dieselben Maßnahmen zutreffen / erforderlich sind. Gruß
kawapilot Posted November 9, 2011 Author Posted November 9, 2011 Servus Sniper, will nur Kurzwaffen mitbringen. Also .357 Mag Revolver und 2 Pistolen Kal. 45 ACP jeweils mit Wechselsystem auf 9mm. Spielt die Anzahl eine Rolle? Langwaffen sollen im Heimattresor bleiben, aber wäre ne Langwaffe auf .308 ein Sonderfall? Jedenfalls vielen Dank für Deine Hilfe!!! Gruß, Marco
abo Posted November 9, 2011 Posted November 9, 2011 hallo im wesentlichen: fuer kurzwaffen brauchst eine WBK daher: psychotest (aber nicht beim kuratorieum fuer verkehrssicherheit, die haben eine recht nette durchfallsrate) dauert 2h kostet um die 180,- rum waffenfuehrerschein (beim waffenhaendler deines geringsten misstrauens) dauert auch 2 stunden kostet um die 50,- rum dann die beiden bestaetigungen inkl. den diversen persoenlichen dokumenten (reispass, geburtsurkunde usw) und einen antrag auf eine WBK fuer 2 FFW abgeben bei der oertlichen polizeidienststelle oder der waffenbehoerde auf der bezirkshauptmannschaft (weiss ich ned genau) mehr als zwei bekommst du bei der beantragung vorerst mal nicht dann zwischen einer woche und drei monaten warten dann WBK abholen kann sein dass in der zwischenzeit die polizei mal vorbeischaut von wegen wohndetails, mitbewohner ect .. das wars am psychotest und waffenfuehrerschein kommst nicht vorbei egal welche sachen du in DE schon mal gemacht hast und wie alt du bist wenn es mehr als 2 FFW sein sollen musst du spaeter dann ergebnisberichte vorlegen die zu den waffen passen die mitgliedschaft in einem schuetzenverein erleichtert solche erweiterungen sehr betreffend langwaffen: das gewehr in .308 ist - wenn es kein selbstlader ist - in AT frei ab 18 jahren lediglich der import muss beantragt werden viel spass PS: die wechselsysteme gelten als "waffenzubehoer" und benoetigen keinen eigenen platz der erwerb/die verbringung muss aber mit deiner waffenbehoerde in AT im vorhinein abgesprochen sein sonst gibts aerger hier ein link zu den details: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/pub...ite.990010.html
Promo Posted November 9, 2011 Posted November 9, 2011 Ich würde bei der Behörde mal vorstellig werden, es kann sein dass sie dir die Tatsache dass du die Waffen schon besitzt "anrechnet" und somit evtl. manche Teile ersparen. Solltest du Jäger sein, ersparst du dir ohnedies Psychotest und Waffenführerschein.
Sniper Posted November 10, 2011 Posted November 10, 2011 ... und es könnte (!) sein, daß Dir durchaus auch im ersten Anlauf eine WBK für alle Deine KW's ausgestellt wird. Die von abo richtigerweise genannten 2 Stk sind ja nur die Maximalstückzahl, auf die Du sozusagen einen Anspruch hast - es gibt aber kein Verbot, Dir auch gleich mehr zu genehmigen, wenn Du sie ja schon besitzt. Ist Ermessenssache und Frage von gutemm Willen des Sachbearbeiters .. daher freundliche Nasenlöcher machen !
kawapilot Posted November 10, 2011 Author Posted November 10, 2011 Servus zusammen! Jetzt bin ich mal echt Psychotest und Waffenführerschein, obwohl ich eine (deutsche) WBK und entsprechnede Sachkundeprüfung habe? Dann auch noch eine Mengenbegegrenzung? Da fällt die Auswahl schwer:( --> Gibt's ggf. die Möglichkeit die Waffen offiziell in Deutschland zu belassen und nur zum Sportzwecke über die Grenze zu bringen? Glaube heißt "europäischer Waffenpass" o.ä. Die "Zwischenlagerung" kann ja bei der BH angemeldet werden? Möglich? Danke euch für die ausführlichen Antworten! Gruß, Marco
Sniper Posted November 10, 2011 Posted November 10, 2011 Da fällt die Auswahl schwer:( Jetzt weißt Du, wieso ich an anderer Stelle schon mal gesagt hab, unser WaffG sei mitnichten so viel besser als Eures. Es ist nur in anderen Bereichen dämlich .... Mach doch die Jagdprüfung ! Kostet nicht viel mehr als der Kram um Waffenführerschein und Psychotest, und Du tust auch gleich was für Deine Allgemeinbildung.
abo Posted November 10, 2011 Posted November 10, 2011 --> Gibt's ggf. die Möglichkeit die Waffen offiziell in Deutschland zu belassen und nur zum Sportzwecke über die Grenze zu bringen? Glaube heißt "europäischer Waffenpass" o.ä. Die "Zwischenlagerung" kann ja bei der BH angemeldet werden? Möglich? hi marco dazu gibt es unterschiedliche meinungen an sich ist der EFWP ausschliesslich zur mitnahme der waffe zum zwecke einer jagdeinladung oder eines wettkampfes zulaessig ich kenn nun aber - zt. sogar persoenlich - mehrere personen die sich das selber mit dem zustaendigen ordnungsamt bzw der oestereichischen bezirkshauptmannschaft der uebertrittsstelle geklaert haben und denen wurde - angeblich - mitgeteilt dass der grenzuebertritt auch fuer trainingsschiessenbzw nur zur durchfuhr (deutsches eck) gestattet waere es gibt dazu auch schriftstuecke die mir aber selber nicht vorliegen der ordnung halber muss aber gesagt werden dass das im gesetz ausdruecklich ANDERS drinne steht dort ist der uebertritt zur jagdeinladung und zum wettkampf als alleiniger zweck autorisiert und nicht etwa nur beispielhaft angefuehrt ..
Promo Posted November 13, 2011 Posted November 13, 2011 Ich habe es von einem dt. Ordnungsamt schriftlich dass eine längerfristige Verbringung unter Beachtung der deutschen Gesetze zum Trainingszwecke für einen temporären Aufenthalt in Deutschland anerkannt wird. Habe es aber dann nicht gemacht. Nochmal: gehe zur Behörde und werde dort vorstellig und sprich mit denen, es kann sein dass dir Teile erlassen werden und dass du so viele Plätze bekommst, wie du Waffen besitzt. Dass die ausländischen Dokumente grundsätzlich nicht anerkannt werden, finde ich auch in Ordnung so. Nur wenn man in Österreich einen Waffenpass hat, heißt das ja auch noch nicht automatisch dass man in Deutschland dann auch gleich einen Waffenschein ausgestellt bekommt.
Piet Posted November 18, 2011 Posted November 18, 2011 Was du noch brauchst für alle Waffen die du Verbringen willst.!! Einfuhrgenehmigung der PH Salzburg und Ausfuhrgenehmigung deiner Heimatbehörde.Egal für welche und Anzahl. Führe am Besten alles auf !!,kostet ein Geld. MfG Piet
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