Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenversandproblem/frage


r4b3

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen!

Kurz und knapp:

Jäger A kauft bei mir auf Jagdscheine eine Langwaffe, will dass ich sie aber Jäger B (mit Jagdschein) schicke...

kein Problem, solange ich von beiden bezüglich EWB den Jagdschein in irgendeiner sinnvollen Form vor mir liegen habe, oder?

Danke!

r4b3

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen!

Kurz und knapp:

Jäger A kauft bei mir auf Jagdscheine eine Langwaffe, will dass ich sie aber Jäger B (mit Jagdschein) schicke...

kein Problem, solange ich von beiden bezüglich EWB den Jagdschein in irgendeiner sinnvollen Form vor mir liegen habe, oder?

Danke!

r4b3

Kommt drauf an: Wer soll den Eintrag erhalten?

Jäger B:

Eigentlich brauchts du nur die Papiere von Jäger B.

Jäger A zahlt ja nur, das ist dem Gesetz richtig egal.

Jäger A:

Ja, beide.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt drauf an: Wer soll den Eintrag erhalten?

Jäger B:

Eigentlich brauchts du nur die Papiere von Jäger B.

Jäger A zahlt ja nur, das ist dem Gesetz richtig egal.

Jäger A:

Ja, beide.

Hi!

Also Jäger A zahlt und will die Waffe auch besitzen (ist Verkaufpartner (eGun)). Da er aber selten zu hause ist, will er die Waffe an Jäger B geschickt bekommen.

B wäre also nicht der später eimgetragene Besitzer...

wäre super, wenn mir hierbei geholfen werden könnte ;-)

cheers, und Danke!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du musst bei der Überlassung (auch über den Versand-Service) sicherstellen, daß die Waffe an einen Berechtigten übergeben wird. Wenn der A nicht erreichbar ist, kannst Du den Versand und somit die Überlassung nicht an ihn durchführen. Kommen wir drauf zurück...

Wenn der B erreichbar und berechtigt ist, kannst Du selbstverständlich an ihn versenden. Er erhielte dann die Waffe zur vorrübergehenden Aufbewahrung, mit der Auflage sie an den A auszuhändigen. Darüber kannst Du mit ihm einen Schein vereinbaren und brauchst dann selbstverständlich einen Nachweis über seine Berechtigung. Er ist dann der zweite Mittelsmann bei Deinem Geschäft zwischen Dir und dem A. Ob Du dieses Risiko eingehen möchtest, weiß ich nicht.

Um auf die Eingangs-Problematik zurückzukommen: Falls Du mit Overnite o.Ä. versendest, kann man die Zustellung eigentlich so koordinieren, daß das Paket korrekt zugestellt wird, also der Tag und der Zeitraum der Anlieferung kann festgelegt werden. Das erscheint mir eigentlich günstiger.

Verantwortlich für den Vorgang der Überlassung bleibst Du.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Also Jäger A zahlt und will die Waffe auch besitzen (ist Verkaufpartner (eGun)). Da er aber selten zu hause ist, will er die Waffe an Jäger B geschickt bekommen....

Irgendwann ist doch sicher auch A zu Hause.

Ich würde mit Overnite versenden und einen Liefertermin mit A vereinbaren. Ist am einfachsten in Deinem Fall.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Leute!

Also erstmal Danke für eure Hilfe!

So werde ich das nun tun (ausser es fällt einem von euch noch ein gravierender Fehler auf...):

Jäger A und Jäger B schicken mir beide eine beglaubigte Kopie des Jagdscheins / Original.

Jäger A und Jäger B geben mir beide (unterschrieben von beiden) den Auftrag die Waffe an Jäger B zu schicken, und dass dieser die Waffe anschließend an A aushändigt.

Ach ja, an Jäger B schicke ich das Teil dann.

Klingt das okay? ;-)

Schönen Abend noch!

r4b3

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du überlässt die Waffe also an Jäger B.

Was meldest Du der Behörde? Dass Du die Waffe an A überlässt, aber an B schickst, also eigentich an B überlässt?

Somit findet eine Leihe statt zwischen Jäger A und Jäger B.

Wo ist in Deinem Konstrukt der Leihschreib?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klingt das okay? ;-)

Wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alles gut geht,ist es gut, wenn nicht, dann schlecht...

Sicher geht es mit folgendem Ablauf:

Erstmal Kaufvertrag mit dem A, dann, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis vom A vorliegt, mit dem B einen Vertrag zur vorübergehenden Aufbewahrung machen (Leihe). Wenn Du die Erlaubnis vom B vorliegen hast, sendest Du los an B.

Aber vorher, ganz zuallererstens: Lass Dir vom A und B die Ansprechpartner bei deren zuständiger Behörde geben, Deine eigenen SB's kennst Du ja. Die Erlaubnisse checkst Du mit deren Behörde, ob die aktuell usw. sind. Mit Deiner Behörde checkst Du den oben beschriebenen Ablauf. Dein Ziel ist es von der Behörde den Segen zu unserem Konstrukt zu kriegen: Du verkaufst und überlässt an den A, der B ist ebenfalls berechtigt und dient als Zwischenlager und Addressat für den Waffenversand.

Du überlässt die Waffe also an Jäger B.

Direkt überlässt er die Waffe an den Spediteur. Der Spediteur stellt sicher, daß der Empfänger der Sendung auch der Addressat (B) ist, mehr nicht. Soweit hast Du Recht. Diese Überlassung muss mit einem "Leihschein" wasserdicht sein. Nach §12.1 zur vorübergehenden Aufbewahrung. Eigentum geht qua Kaufvertrag an den A über, B überlässt dann an den A und netto ist Verkauf und Überlassung von @r4b3 an den A erfolgt. Aber eben: absegnen lassen, vorher. Was wir uns hier ausdenken ist Schall und Rauch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr redet immer von Leihe. B will die Waffe ja gar nicht für seine (vom Bedürfnis umfasste) Zwecke benutzen. Es ist also Aufbewahrung. Eigentlich bewahrt er ja für A auf, denn der ist mittlerweile Eigentümer (noch nicht Besitzer) und muss auch die WBK innerhalb der Zweiwochenfrist zur Eintragung vorlegen.

Ob dafür eine schriftliche Vereinbarung notwendig ist? Vielleicht besser, aber im Grunde unnötig. Schade, dass carcano nicht mehr hier aktiv ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hi Leute!

Habe gerade mit meiner zuständigen Behrörde telefoniert.

Die super nette Dame (keine Ironie) hat mir folgendes gesagt, nach dem ich den Sachverhalt aufgeklärt habe.

(Also, A kauft, B bekommt geschickt, von A und B habe ich schriftliche Bestätigung, dass die das so wollen und B die Waffe an A aushändigt, Berechtigungen liegen vor.)

Ergebnis: Ich bin aus dem Schneider, kein Stress für mich, kein Ärger.

O-Ton der Dame: "Ob die zwei in München dann einen Leihschein oder was auch immer machen, ist nicht ihr (also mein) Problem."

(okay, ganz O-Ton wars nicht, aber der Inahlt war so.)

Drückt mir trotzdem die Daumen, dass alles ganz ohne Probleme läuft.

Zum Glück kann man Overnite wenigstens vertrauen...

danke euch allen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

I.d.R. ist es so, dass ich für eigenhändige Übergabe zahle, und der Postbote A übergibt dann die Waffe meiner Nachbarin B oder legt sie vor meine Haustür C....

Deine Haustür hat einen Namen ? Sorry.

Das ist aber ein Problem mit Deinem Versanddienst, falls Du die Post/DHL nimmst oder durch den Absender nehmen lässt, dann machst Du im übrigen etwas falsch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim letzten Revolver wars wie immer ein spezieller Kurierdienst, stand auch "eigenhändige Übergabe" drauf, wurd dann aber "eigenhändig" dem Nachbarsjungen übergeben. Meine Freundin brachte schon eine 45ACP und eine Winchester 30-30 mit, die Nachbarin 500 Schuss 8x57, zwei Revolver und eine Schrotflinte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lösung:

Kurzes e-mail an die Behörde und das Gesagte nochmal schriftlich geben lassen.

habe ich gemacht, und prompt die Bestätigung erhalten.

gestern ging die Waffe via overnite raus, hoffe es klappt alles.

danke euch allen!

Grüße und frohes Schaffen... ;-)

r4b3

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.