r4b3 Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Guten Morgen! Kurz und knapp: Jäger A kauft bei mir auf Jagdscheine eine Langwaffe, will dass ich sie aber Jäger B (mit Jagdschein) schicke... kein Problem, solange ich von beiden bezüglich EWB den Jagdschein in irgendeiner sinnvollen Form vor mir liegen habe, oder? Danke! r4b3
binnurich Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Guten Morgen!Kurz und knapp: Jäger A kauft bei mir auf Jagdscheine eine Langwaffe, will dass ich sie aber Jäger B (mit Jagdschein) schicke... kein Problem, solange ich von beiden bezüglich EWB den Jagdschein in irgendeiner sinnvollen Form vor mir liegen habe, oder? Danke! r4b3 Kommt drauf an: Wer soll den Eintrag erhalten? Jäger B: Eigentlich brauchts du nur die Papiere von Jäger B. Jäger A zahlt ja nur, das ist dem Gesetz richtig egal. Jäger A: Ja, beide.
r4b3 Posted November 2, 2011 Author Posted November 2, 2011 Kommt drauf an: Wer soll den Eintrag erhalten?Jäger B: Eigentlich brauchts du nur die Papiere von Jäger B. Jäger A zahlt ja nur, das ist dem Gesetz richtig egal. Jäger A: Ja, beide. Hi! Also Jäger A zahlt und will die Waffe auch besitzen (ist Verkaufpartner (eGun)). Da er aber selten zu hause ist, will er die Waffe an Jäger B geschickt bekommen. B wäre also nicht der später eimgetragene Besitzer... wäre super, wenn mir hierbei geholfen werden könnte ;-) cheers, und Danke!!!
schraubermani_123 Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Dann musst Du mit Jäger B einen zetilich begrenzten (max. 4 Wochen) Überlassungsvertrag schließen. Das Ganze würde ich dann bei Austragung der Waffe aus Deiner WBK genau so Deiner Behörde mitteilen. Grüße, Manuel
Paps Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Ich würde die Waffe an Jäger A schicken. Er soll dann die Aufbewahrung mit Jäger B klären.
Tyr13 Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Du musst bei der Überlassung (auch über den Versand-Service) sicherstellen, daß die Waffe an einen Berechtigten übergeben wird. Wenn der A nicht erreichbar ist, kannst Du den Versand und somit die Überlassung nicht an ihn durchführen. Kommen wir drauf zurück... Wenn der B erreichbar und berechtigt ist, kannst Du selbstverständlich an ihn versenden. Er erhielte dann die Waffe zur vorrübergehenden Aufbewahrung, mit der Auflage sie an den A auszuhändigen. Darüber kannst Du mit ihm einen Schein vereinbaren und brauchst dann selbstverständlich einen Nachweis über seine Berechtigung. Er ist dann der zweite Mittelsmann bei Deinem Geschäft zwischen Dir und dem A. Ob Du dieses Risiko eingehen möchtest, weiß ich nicht. Um auf die Eingangs-Problematik zurückzukommen: Falls Du mit Overnite o.Ä. versendest, kann man die Zustellung eigentlich so koordinieren, daß das Paket korrekt zugestellt wird, also der Tag und der Zeitraum der Anlieferung kann festgelegt werden. Das erscheint mir eigentlich günstiger. Verantwortlich für den Vorgang der Überlassung bleibst Du.
IMI Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Hi!Also Jäger A zahlt und will die Waffe auch besitzen (ist Verkaufpartner (eGun)). Da er aber selten zu hause ist, will er die Waffe an Jäger B geschickt bekommen.... Irgendwann ist doch sicher auch A zu Hause. Ich würde mit Overnite versenden und einen Liefertermin mit A vereinbaren. Ist am einfachsten in Deinem Fall.
r4b3 Posted November 2, 2011 Author Posted November 2, 2011 Hi Leute! Also erstmal Danke für eure Hilfe! So werde ich das nun tun (ausser es fällt einem von euch noch ein gravierender Fehler auf...): Jäger A und Jäger B schicken mir beide eine beglaubigte Kopie des Jagdscheins / Original. Jäger A und Jäger B geben mir beide (unterschrieben von beiden) den Auftrag die Waffe an Jäger B zu schicken, und dass dieser die Waffe anschließend an A aushändigt. Ach ja, an Jäger B schicke ich das Teil dann. Klingt das okay? ;-) Schönen Abend noch! r4b3
IMI Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Du überlässt die Waffe also an Jäger B. Was meldest Du der Behörde? Dass Du die Waffe an A überlässt, aber an B schickst, also eigentich an B überlässt? Somit findet eine Leihe statt zwischen Jäger A und Jäger B. Wo ist in Deinem Konstrukt der Leihschreib?
Tyr13 Posted November 2, 2011 Posted November 2, 2011 Klingt das okay? ;-) Wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alles gut geht,ist es gut, wenn nicht, dann schlecht... Sicher geht es mit folgendem Ablauf: Erstmal Kaufvertrag mit dem A, dann, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis vom A vorliegt, mit dem B einen Vertrag zur vorübergehenden Aufbewahrung machen (Leihe). Wenn Du die Erlaubnis vom B vorliegen hast, sendest Du los an B. Aber vorher, ganz zuallererstens: Lass Dir vom A und B die Ansprechpartner bei deren zuständiger Behörde geben, Deine eigenen SB's kennst Du ja. Die Erlaubnisse checkst Du mit deren Behörde, ob die aktuell usw. sind. Mit Deiner Behörde checkst Du den oben beschriebenen Ablauf. Dein Ziel ist es von der Behörde den Segen zu unserem Konstrukt zu kriegen: Du verkaufst und überlässt an den A, der B ist ebenfalls berechtigt und dient als Zwischenlager und Addressat für den Waffenversand. Du überlässt die Waffe also an Jäger B. Direkt überlässt er die Waffe an den Spediteur. Der Spediteur stellt sicher, daß der Empfänger der Sendung auch der Addressat (B) ist, mehr nicht. Soweit hast Du Recht. Diese Überlassung muss mit einem "Leihschein" wasserdicht sein. Nach §12.1 zur vorübergehenden Aufbewahrung. Eigentum geht qua Kaufvertrag an den A über, B überlässt dann an den A und netto ist Verkauf und Überlassung von @r4b3 an den A erfolgt. Aber eben: absegnen lassen, vorher. Was wir uns hier ausdenken ist Schall und Rauch.
Hephaistos Posted November 3, 2011 Posted November 3, 2011 Ihr redet immer von Leihe. B will die Waffe ja gar nicht für seine (vom Bedürfnis umfasste) Zwecke benutzen. Es ist also Aufbewahrung. Eigentlich bewahrt er ja für A auf, denn der ist mittlerweile Eigentümer (noch nicht Besitzer) und muss auch die WBK innerhalb der Zweiwochenfrist zur Eintragung vorlegen. Ob dafür eine schriftliche Vereinbarung notwendig ist? Vielleicht besser, aber im Grunde unnötig. Schade, dass carcano nicht mehr hier aktiv ist.
r4b3 Posted November 3, 2011 Author Posted November 3, 2011 hi Leute! Habe gerade mit meiner zuständigen Behrörde telefoniert. Die super nette Dame (keine Ironie) hat mir folgendes gesagt, nach dem ich den Sachverhalt aufgeklärt habe. (Also, A kauft, B bekommt geschickt, von A und B habe ich schriftliche Bestätigung, dass die das so wollen und B die Waffe an A aushändigt, Berechtigungen liegen vor.) Ergebnis: Ich bin aus dem Schneider, kein Stress für mich, kein Ärger. O-Ton der Dame: "Ob die zwei in München dann einen Leihschein oder was auch immer machen, ist nicht ihr (also mein) Problem." (okay, ganz O-Ton wars nicht, aber der Inahlt war so.) Drückt mir trotzdem die Daumen, dass alles ganz ohne Probleme läuft. Zum Glück kann man Overnite wenigstens vertrauen... danke euch allen!
Tierlieb Posted November 3, 2011 Posted November 3, 2011 Wenn es darum geht, Dich zu beruhigen: Super. Wenn Du eine Absicherung willst: Leider hast Du die Aussage von Deiner zuständigen Behörde nicht schriftlich.
IMI Posted November 3, 2011 Posted November 3, 2011 Lösung: Kurzes e-mail an die Behörde und das Gesagte nochmal schriftlich geben lassen.
Scorpus Posted November 8, 2011 Posted November 8, 2011 I.d.R. ist es so, dass ich für eigenhändige Übergabe zahle, und der Postbote A übergibt dann die Waffe meiner Nachbarin B oder legt sie vor meine Haustür C....
Tyr13 Posted November 8, 2011 Posted November 8, 2011 I.d.R. ist es so, dass ich für eigenhändige Übergabe zahle, und der Postbote A übergibt dann die Waffe meiner Nachbarin B oder legt sie vor meine Haustür C.... Deine Haustür hat einen Namen ? Sorry. Das ist aber ein Problem mit Deinem Versanddienst, falls Du die Post/DHL nimmst oder durch den Absender nehmen lässt, dann machst Du im übrigen etwas falsch.
Scorpus Posted November 8, 2011 Posted November 8, 2011 Beim letzten Revolver wars wie immer ein spezieller Kurierdienst, stand auch "eigenhändige Übergabe" drauf, wurd dann aber "eigenhändig" dem Nachbarsjungen übergeben. Meine Freundin brachte schon eine 45ACP und eine Winchester 30-30 mit, die Nachbarin 500 Schuss 8x57, zwei Revolver und eine Schrotflinte.
r4b3 Posted November 9, 2011 Author Posted November 9, 2011 Lösung:Kurzes e-mail an die Behörde und das Gesagte nochmal schriftlich geben lassen. habe ich gemacht, und prompt die Bestätigung erhalten. gestern ging die Waffe via overnite raus, hoffe es klappt alles. danke euch allen! Grüße und frohes Schaffen... ;-) r4b3
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