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IGNORED

Wiedereinsteiger in den Schießsport benötigt Hilfe


didi0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

als Widereinsteiger in den Schießsport wollte ich meine derzeitige Situation schildern. Vielleicht gibt es ja hilfreiche Tipps oder Hinweise wie ich am schnellsten wieder eigene Waffen erwerben kann.

Meine Schützenlaufbahn begann 1996 und endete im Mai 2001 in einem Verein des DSB/BSSB. In dieser Zeit war ich regelmäßig bei Trainingseinheiten, Rundenwettkämpfen und Meisterschaften in den Disziplinen Sportpistole .22, GK Revolver, GK Pistole und Kombi. Als ich Berufsbedingt umziehen musste, verkaufte ich meine Waffen. Ich wollte einfach nicht mit Waffen, die ich aus zeitlichen Gründen nicht mehr benutze, von A nach B nach C ziehen.

Nach jahrelanger Abstinenz hat mich das Fieber nun wieder gepackt. Einen neuen Verein der im DSB/BSSB wie auch im BDS ist, habe ich bereits vor kurzem gefunden.

Was mir natürlich fehlt, sind meine eigenen Waffen.

Ich dachte damals nicht daran, dass ich

a) jemals wieder Zeit für den Schießsport habe

B) wenn wirklich, ich jederzeit wieder eine Waffe beantragen könnte (haha)

Ja, wie blöd muss man eigentlich sein... ;-) egal

Folgende Unterlagen sind noch in meinem Besitz:

Sachkundeprüfung (gem, §§ 31,32/I/2 c der 1. WaffV)

Diese wurde erfolgreich mit einer, ich zitiere, gem §§ 29, 30 der 1. WaffV vergleichbaren Prüfung im Oktober 1996 abgeschlossen.

Grüne WBK (Ausstelldatum: April 1997) mit folgenden eingetragenen und im Juni 2001 verkauften und ausgetragenen Waffen.

.22 Sportpistole

.357 Magnum Sportrevolver

.45 ACP Sportpistole

Leere Gelbe WBK (Ausstelldatum: April 1997)

Gibt es vielleicht Tipps und Tricks wie ich meine Warte- und Bettelzeit verkürzen kann? Oder muss ich erst meine 12 Monate Schießzeit nachweisen.

Muss ich evtl. meine Sachkundeprüfung erneut absolvieren?

Würde z.B. unten stehende Regelung vom BDS auf mich zutreffen? Oder hebeln die 10 Jahre Pause alles auf.

„Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem

anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS Ö die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, je- doch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich“

http://www.bdsbayern.de/downloads/Formular...gsantraegen.pdf

Geschrieben

Um die 12 Monate Mitglieds- und Trainingsdauer wirst du wohl nicht herumkommen.

Aber auf die nicht zurückgenommene WBK kannst du Waffen für je einen Monat ausleihen, um ordentlich trainieren zu können.

Vorher Tresor kaufen bitte nicht vergessen.

Geschrieben

Naja, mit der leeren gelben WBK könntest Du theoretisch morgen shoppen gehen. Würd ich aber lassen :)

Weiß denn Deine aktuell zuständige Wohnortbehörde, das Du Erlaubnisinhaber bist ?

Solange Du die Erlaubnisse hast, bist Du für die Sachkunde eigentlich kein Altfall.

Die 4-Monats-Regel beim BDS gilt nur für Leute, die bis zum Eintritt in einem anderen Verband waren.

Warte mal ein paar Antworten von Kundigeren ab.

Geschrieben

Da Du ja noch deine gelbe WBK in Händen hast und wieder eingetragenes Mitglied in einem anerkannten Verband bist, solltest Du eigentlich gemäss den Bestimmungen (2/6 Regell beachten) die Waffenarten erwerben können, die in deiner WBK stehen.

Für die Waffen die auf die grüne WBK eingetragen werden musst Du die Wartezeit deines Verbandes bis zur Ausstellung des Bedürfnisses abwarten.

Erik

Geschrieben
Naja, mit der leeren gelben WBK könntest Du theoretisch morgen shoppen gehen. Würd ich aber lassen :)

Ah, das mit der Gelben hatte ich überlesen.

Es müßte sich dann aber um eine Alte Gelbe (ohne Repetierer etc.) handeln. Also nur EL-Langwaffen.

Geschrieben

Erst mal vielen Dank für eure Hilfe.

@Sal-Peter: ja, ist leider noch die alte gelbe WBK. D.h. auch kein Unterhebelrepetierer

@sailfan: Danke für den Tipp. Ich habe heute beim Landratsamt angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass ich WBK Inhaber bin. Durch 4 Wohnungswechsel in verschiedenen Landkreisen haben es die Unterlagen leider nicht bis zum Ziel geschafft. Aber die werden nun einfach erneut von der damaligen Ausstellungsbehörde angefordert und gut iss.

Das mit der Waffe ausleihen, ist natürlich auch eine Idee, auch wenn es nicht gerne gesehen wird und eigentlich nicht missbraucht werden sollte. Diesbezüglich muss ich mich aber noch schlau machen bzw. einlesen.

Tja, ansonsten werde ich mal meine 12 Monate warten müssen. Wobei ich immer noch auf die verkürzten 4 Monate vom BDS hoffe. Ich glaube, ich werde da mal bei Gelegenheit anrufen. Ich habe ja noch genügend Zeit ;-)

Geschrieben
...Wobei ich immer noch auf die verkürzten 4 Monate vom BDS hoffe. Ich glaube, ich werde da mal bei Gelegenheit anrufen. Ich habe ja noch genügend Zeit ;-)

wenn Du vorher bereits 12 Monate bei einem anderen Verband gemeldet warst und danach lückenlos zum BDS gewechselt bist, greifen die 4 Monate. Sonst nicht.

Habe das gerade selbst durch gemacht.

Geschrieben

Die 4 Monate beim BDS reichen nur, wenn Du vorher mindestens schon 12 Monate in einem anderen anerkannten Verband Mitglied warst...

Andersrum gefragt - als Dich seinerzeit die Lust verlassen hatte, bist Du auch aus dem Schützenverein (und dem Verband) ausgetreten?

Und nun wieder in einen (anderen) Verein (Verband) eingetreten?

Mit der Unterbrechnung der Verbandszugehörigkeit fängst Du, was Bedürfnisse angeht, quasi wieder bei Null an....

Geschrieben

@Paps: da hast du wohl recht... schade, hätte gerne etwas anderes gehört ;-)

@Higgi: ja, bin aus dem Verein und somit auch aus dem Verband ausgetreten.

Mein letzter Strohhalm (4 Monate BDS) ist somit auch dahin.

Egal, Kopf hoch. Nun hab ich 12 Monate Zeit mich mit dem neuen Waffengesetz zu beschäftigen und kann mir schon mal Tresore und anderes Zubehör anschaffen ;-)

Geschrieben

Servus Didi !

Bedenke bitte: es ist nicht der Stichtag des Vereinseintritts ausschlaggebend, sondern der Tag, wo Du seitens des Vereins beim Verband gemeldet wirst !

Musst halt schaun, ob es in Deinem Verein jemanden gibt der Dir seine Waffe(n) ab und zu leiht, falls der Verein nichts ordentliches hat ;)

Geschrieben

@AdventureQ: ach, da gibt es bestimmt den einen oder anderen netten Schützenkollegen im Verein, da bin ich mir sicher ;-)

Es wäre nur schön gewesen, wenn es anders gewesen wäre. ... hätte, wäre, wenn ...

Gast lespaulmann
Geschrieben

...gelbe ist wertlos da kein Eintrag und älter als 12 Monate!! Kann in den Papiermüll!!

Geschrieben

wo steht das mit der gelben... 12 monate und so ???

ich habe beide gelbe (alt und neu) auf der alten steht als einschränkung nur einzelladerwaffen mit einer länge von mehr als 60cm

auf der neuen wie oben einzellader.. 60cm.. usw. sowie Repetierwaffen mit gezogenenläufen, einläufige einzellader kurzwaffen für patronenmunition, mehrschüssige kurz- langwaffen mit zündhütchenzündung... und der blöde 2/6

keine beschränkung auf zeit...

sollte es so sein... was macht dann einer der sich ne flinte gekauft hat, feststellt, dass er damit nicht zurechtkommt und wieder verkauft???

muß er seine gelbe dann auch nach 12 monaten, wenn er sich nichts mehr kauft, wegwerfen??

gruß

Geschrieben

Hallo didi0815,

Deine alte gelbe WBK gilt natürlich wie bisher weiter für Einzelladerlangwaffen.

Du kannst also zur Überbrückung Deiner Wartezeit losziehen und Dir z. Bsp. eine Flinte fürs Taubenschießen oder eine schöne Büchse (z. Bsp. Sharps, Rolling-Block, Ruger No.1 e.t.c.) besorgen.

Da Altgelb gilt 2/6 nicht. Du kannst also auch mehrere derartige Waffen erwerben.

Ausleihen darfst Du auch. Für einen Monat z. Bsp. von Schützenkollegen. Alles was Schützen schießen. Auch Kurz. Auch Muni.

Viel Spaß beim Ausprobieren!

Gruß, Wheelgun

Geschrieben

hallo wheelgun,

bist du dir da sicher, dass bei altgelb 2/6 nicht gilt?

ich war der meinung, dass 2/6 im Waffengesetz steht...

zitat:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

zitat ende

gruß

Geschrieben
...

Du kannst also zur Überbrückung Deiner Wartezeit losziehen und Dir z. Bsp. eine Flinte fürs Taubenschießen oder eine schöne Büchse (z. Bsp. Sharps, Rolling-Block, Ruger No.1 e.t.c.) besorgen.

...

Ah stimmt, Taubenschießen. Auch ne nette Idee. Habe ich noch nie gemacht, wollte es aber schon immer mal ausprobieren. Muss doch gleich mal gucken wo man das mal testen kann.

Geschrieben
Nein bei Altgelb gilt 2/6 nicht, da Bestandsschutz und Gesstzeslage vor 2003 weitergilt

Erik

Genau. Die alte Erlaubnis gilt im bisherigen Umfang fort. Dieser bisherige Umfang ist im alten WaffG nachzulesen. Im neuen WaffG kommen alte gelbe WBK ja auch nicht vor.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Ah stimmt, Taubenschießen. Auch ne nette Idee.

Servus !

Das kannst vor Deiner Haustüre !

Bei TONtauben allerdings musst ein paar KM fahren.

Von Dir aus ca. 30 km i. R. Norden.

Da ist ein sehr schöner Stand, Leihwaffen, günstige Munition etc. etc...

Adresse kannst von mir gerne haben.

Ob´s Spaß macht wirst Du dann sehen.

Ich hab´s probiert, ist nicht mein Ding...

Geschrieben
Servus !

Das kannst vor Deiner Haustüre !

Bei TONtauben allerdings musst ein paar KM fahren.

Wieso? Wenn er Tauben vor seiner Haustür schießen kann, kann er auch Tontauben vor seiner Haustür schießen. :D

Ich glaube political correct heißen die Dinger aber Wurfscheiben.

Geschrieben

im waffengesetz ist die alte gelbe aber auch nicht unter den ausnahmen zu finden...

und so wie ich das waffengesetz kenne, heist das, dass es keine ausnahme gibt..

so z.b. § 58 punk 9

zitat:

(9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.

zitat ende.

gruß

fswald

Geschrieben
im waffengesetz ist die alte gelbe aber auch nicht unter den ausnahmen zu finden...

Doch.

"§ 58 Altbesitz

1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, ..."

D.h., wenn jetzt im 58er noch was käme, das auf die alte gelbe WBK bezogen wäre, dann würde dieses gelten. Kommt aber nicht.

Daher (Fortsetzung des Abs. 1):

"...gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes ... 1976 ... , fort."

Wenn aber die Erlaubnis fortgilt, heißt dies, dass sie auch nicht durch die neuen Bestimmungen (z. Bsp. 2/6) eingeschränkt wird.

(Würde sie z. Bsp. durch 2/6 eingeschränkt, würde sie ja nicht fortgelten.)

Alte Erlaubnisse, also auch alte gelbe WBK, gelten also im Sinne des WaffG 1976 fort.

Und im Sinne dieses alten 76er WaffG gab es kein 2/6, keine Sportordnungskonformitätsvoraussetzung....und wenn ich gründlich nachdenke fallen mir bestimmt noch andere Abweichungen zum neuen WaffG ein.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Danke für den Tipp. Ich habe heute beim Landratsamt angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass ich WBK Inhaber bin. Durch 4 Wohnungswechsel in verschiedenen Landkreisen haben es die Unterlagen leider nicht bis zum Ziel geschafft. Aber die werden nun einfach erneut von der damaligen Ausstellungsbehörde angefordert und gut iss.

Hmmm, großes Sorry, so war der Tip nicht gemeint. Ich hätte es explizit erwähnen sollen.

Die Frage ist: Hast Du aktuell einen Anspruch auf Deine WBK´s oder kann das Amt diese mangels Bedürfnis widerrufen.

Da bin ich mir nämlich gar nicht sicher. Dahingehend der Hinweis auf Kundigere hier zu warten.

Mit vorhandenem Bedürfnis (12 Monate Verbandsmitgliedschaft und Trainingsnachweis) hätte sich die Frage nicht mehr gestellt.

Das Du zwischenzeitlich im Besitz der Erlaubnis warst, die Dir dann sowieso zusteht, wäre nicht Dein Problem, sondern das der Behörde gewesen.

Die 2. Frage ist: Falls Du aktuell keinen Anspruch auf Deine WBK´s hast, wäre da nicht ein "Deal" mit der Behörde besser a la "Ich kaufe die nächsten 12 Monate keine Waffen und erfülle brav mein Bedürfnis, dafür laßt ihr mir meine WBK´s" ?

Sorry, falls ich hier zuviel Verwirrung stifte.

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