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IGNORED

Heilbronn 20.9. Gebühren für Waffenkontrolle - mündliche Verhandlung-


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das ist so alles richtig. Ich bin momentan dabei stärkere Geschütze aufzufahren. Mittlerweile sind wir bei massiven Verstössen gegen den Datenschutz angelangt...I am gonna keep you informed!

Gruß

Jan

Deswegen ...Denke ich mal... :confused:

Habe auch im Hinterkopf, das ein WO-User klagen wollte....und irgendwo ist auch der Name Streitberger als RA im vorliegenden Fall genannt worden....habe hier allerdings auch keine verifizierbaren Nachweise , wer nun dran beteiligt war oder nicht :huh:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
§ 3 Anforderungen an Beiträge (Forennetiquette)

(1) Beiträge müssen sinnvoll, knapp und im Wesentlichen verfasst werden und zum Thema passen.

(2) Äußerungen folgenden Inhalts sind im Forum nicht erlaubt:

a.) Beleidigungen, Verleumdungen, Verunglimpfungen, extremistische Äußerungen jeglicher Art, Aufrufe zu Straftaten, gezielte Provokationen oder ähnliches.

b.) Nonsens, vom Thema abweichende Beiträge und Ein-Wort-Beiträge.

c.) Austragung persönlicher Feindschaften, insbesondere auch solche, die nicht im Forum ihren Ursprung haben.

d.) Offene oder unterschwellige Werbung für kommerzielle Angebote, Produkte, Parteien, Internetforen oder soziale Netzwerke, Organisationen, die ohne Absprache mit dem Forenteam veröffentlicht wird.

e.) Abwertende Äußerungen über Hersteller, Händler oder Produkte, die nicht im Einzelnen spezifiziert und nachvollziehbar definiert sind.

f.) Beiträge, die sich offen oder unterschwellig um der Diffamierung willen gegen Sportverbände, Disziplinen oder Funktionäre richten.

g.) Veröffentlichung von Beiträgen gleichen Inhaltes in mehreren Unterforen (so genanntes „Crossposting“)

h.) Alle hier nicht im Einzelnen erfassten Äußerungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Geschrieben

Wieso André? :confused:

Abgesehen von dem Irrsinn, der bereits im WaffR selbst steckt ist das logisch, konsequent und folgerichtig. Das "Geschwafel" über die angebliche Gefährlichkeit des Waffenbesitzes ist zwar unnütz und zeigt höchstens die persönliche Einstellung des Gerichts, aber auch ohne dieses dummgequatschte Repetieren leider bestehender aber falscher Stereotype ist eine Nachschau mit Gebühren möglich. Wer das nicht will, sollte zusehen, dass es erst gar nicht zu einer Nachschau kommt. Der dauerhaft einzig (waffen-)rechtskonforme Weg dazu ist m.W. § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG.

Dein

Mausebaer

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