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IGNORED

Egun gültiger Vertrag?


A-9

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Servus

Mal ne kurze Frage an die Experten hier:

Jemand ersteigert mittels Sofortkauf etwas bei Egun und meldet sich danach nicht bzw. will von dem Kauf zurücktreten.

Der Verkäufer ist KEIN gewerblicher Händler.

Geht das so einfach oder kann der Verkäufer verlangen das die Ware bezahlt wird?

Einem Arbeitskollegen ist dieses passiert & fragt sich jetzt wie er vorgehen soll/kann.

Ach ja: Er ist der Verkäufer....

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Am wenigsten Stress hat dein Kollege wenn er Egun meldet, daß der Käufer ohne Grund vom Sofortkauf zurück getreten ist.Dein Kollege bekommt den Betrag für die Einstellung zurück und kann die Auktion neu einstellen.Alles andere kostet nur Zeit, Nerven und Geld.

UHG

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Hab gerade mit ihm telefoniert.

Er will noch bis Ende der nächsten Woche warten ob sich jemand meldet.

(Käufer hat sich seit einer Woche nicht gemeldet).

Wie sieht es denn aus wenn der Käufer argumentiert das er keine EWB hat (obwohl es in der Auktion drin stand)?

Kann man dann zusätzlich noch wegen "versuchtem Erwerb einer Schusswaffe" was machen?

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Die Frag ist immer, lohnt sich der ganze Aufwand?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Auch wenn der Käufer die Ware aus rechtlichen Gründen doch nicht erwerben kann, ist er im Zweifel Schadensersatzpflichtig. Für z.B. Egun Gebühren und entgangender Gewinn.

Im Zusammenhang mit einem einem K98 kann es sich nicht um so große Summen handeln. Da wird die Selbstbeteiligung bei einer Rechtschutzversicherung höher sein und kein Anwalt, der nach Streitwert bezahlt wird, wird den Finger rühren wollen.

Am besten lässt er die Sache auf sich sitzen und verkauft es an den Nächsten.

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bzw. will von dem Kauf zurücktreten.

Wenn der Käufer vom Kauf zurücktreten will,

dann braucht der Verkäufer dem doch nur zuzustimmen

und die Sache ist erledigt.

Da brauchsts keine 14 Tage, um noch einmal zu warten, ob er

es sich nicht vielleicht doch noch mal wieder anders überlegt.

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Aber wenn der Verkäufer das "vom Kauf zurücktreten nicht" eben gerade nicht annehmen will?

Wenn er jedem zeigen will, daß es im www eben nicht so unverbindlich zugeht, wie mancher glaubt, wird er bis zur Rente nix anderes mehr machen. Und das zum Gegenwert eines K98? Streitwert 300eu?

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Aber wenn der Verkäufer das "vom Kauf zurücktreten nicht" eben gerade nicht annehmen will?

Dann ist er ein Idiot der anderen und vor allem sich selbst nur unnötig Stress machen wird.

Jetzt geht es nämlich los:

Zum Anwalt gehen und dem den Fall schildern

Dieser besorgt sich dan die Anschrift des Gegenübers und schreibt ihm, 1x, 2x, 3x...

Dann geht es vielleicht vor Gericht oder er nimmt die Waffe vorher ab.

Und findet vielleicht einen Mangel den man hätte sehen müssen und kommt zurück mit arglistiger

Täuschung?

Also mir wäre meine Zeit und meine Nerven zu schade für das ganze Brimbaborium was sich

daraus entwickeln könnte.

Ne Woche warten, Käufer bei EGUN sperren lassen und das Ding neu einstellen.

Alles andere kann dich noch mehr kosten. Denn wenn der Käufer keine Knete hat will der Anwalt erst einmal

Geld von Dir. Du darfst es Dir dann mittels eines neuen Verfahrens beim Käufer wieder holen.

Und so kannste aus 300 € nicht von dem einen Käufer sondern von einem anderen Käufer nur 250 bekommen

auch notfalls ein Verlustgeschäft von 1000 statt 50 € machen.

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  • 1 Monat später...

ist zwar schon älter, aber ich zitiere nochmal UHG.

Am wenigsten Stress hat dein Kollege wenn er Egun meldet, daß der Käufer ohne Grund vom Sofortkauf zurück getreten ist.Dein Kollege bekommt den Betrag für die Einstellung zurück und kann die Auktion neu einstellen.

Daraus ergibt sich das dem "privaten" Verkäufer kein Schaden entstanden ist, den er geltend machen könnte. Sämtliche Verfahrenskosten, im wahrscheinlichsten Fall, würden vom Kläger selbst bezahlt werden müssen. (Schadensminderungspflicht) Findet er nach erneutem Einstellen keinen Käufer und kann den vorherigen Sofortkauf glaubhaft als Ursache erklären, erst dann wäre ein Schaden eingetreten. (Private Verkäufer können in aller Regel keine Aufwandsentschädigung verlangen, hier das erneute Einstellen bei Egun )

Hier kann man sogar annehmen, das diesmal kein Kaufvertrag, wie sonst üblich, zustanden kam, da der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist die Rechtmäßigkeit des Verkaufs vorher festzustellen und der Vertrag erst nach Prüfung gültig wird.

Und dann ist da ja noch der berühmte Irrtum. Es gibt viel Gründe die der Käufer anführen könnte, die dem Verkäufer nicht plausibel sein müssen, die ihm einen eine Anfechtung des Kaufvertrags ermöglichen. Eine nicht ganz korrekte, versehentlich oder gar absichtlich missverständliche Artikelbeschreibung wären auch ein guter Grund.

Ein Beispiel:Zitat:

"Sie wollten für ein Produkt 30 € bieten, tippen aber versehentlich 300 € ein. Hier treten die Irrtumsvorschriften des BGB in kraft und Sie können die Erklärung anfechten. Ihre Anfechtung muss dem Vertragspartner erklärt werden. Danach sind sie nicht verpflichtet die Ware anzunehmen oder zu bezahlen."

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