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IGNORED

Sachkundenachweis


timtalerant

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Regel nicht.

Kommt drauf an, ob das Sachkundezeugnis von damals irgendwie beschränkt wurde.

Ist ähnlich wie mit der Fahrerlaubnis: Auch die unter Addi dem Schnauzbärtigen abgelegten Prüfungen und Führerscheine gelten heute noch, auch wenn die StVO und auch das Verkehrsaufkommen sich doch ein klein wenig seit damals geändert haben.

Geschrieben
In der Regel nicht.

Kommt drauf an, ob das Sachkundezeugnis von damals irgendwie beschränkt wurde.

Ist ähnlich wie mit der Fahrerlaubnis: Auch die unter Addi dem Schnauzbärtigen abgelegten Prüfungen und Führerscheine gelten heute noch, auch wenn die StVO und auch das Verkehrsaufkommen sich doch ein klein wenig seit damals geändert haben.

Damals war nur eine Bescheinigung des Vereins erforderlich.

Eine Sachkundeprüfung gab es noch nicht.

Geschrieben

du hast eine WBK als sportschütze, du bist schießsportlich aktiv, auch mit GK-waffen.

du bist sachkundig, sonst hättest du keine WBK als sportschütze!

beantragen und keine schlafenden hunde wecken.

gruß alzi

Geschrieben
du hast eine WBK als sportschütze, du bist schießsportlich aktiv, auch mit GK-waffen.

du bist sachkundig, sonst hättest du keine WBK als sportschütze!

beantragen und keine schlafenden hunde wecken.

gruß alzi

Der SB der Waffenbehörde möchte eine Sachkundeprüfung, da der

Sachkundenachweis von 1977 nur für die KK gültig ist, nicht für GK.

Dies würde sich aus einem Erlaß des Hess. Innenministeriums ergeben.

Es kann doch nicht sein, daß hier länderspezifisch differenziert wird.

Geschrieben

hat dein verein dir damals deine sachkunde oder nur eine sachkunde bezüglich KK bescheinigt?

das zweite halte ich eher für zweifelhaft, kann der SB ja aber problemlos in den akten nachsehen. wenn du eine WBK als sportschütze hast, hast du deine sachkunde bereits nachgewiesen. wenn dein verein dir die sachkunde uneingeschränkt ( bzw. allgemein) bestätigt hatte, dann bist du auch noch immer uneingeschränkt/allgemein sachkundig.

es soll durchaus auch ämter geben, die hier nicht so "rumzicken".

gruß alzi

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
wenn dein verein dir die sachkunde uneingeschränkt ( bzw. allgemein) bestätigt hatte, dann bist du auch noch immer uneingeschränkt/allgemein sachkundig.

gruß alzi

Genau das gehört zumindest hier in unseren Breiten schon lange der Vergangenheit an.

Weder die Vertreter des Kreissportschützenverbandes noch die SB der Behörden erkennen die

"alte" in den Vereinen erworbene Sachkunde an.

Sie verlangen den Nachweis der Sachkunde nach § 3 i.V.m. §§ 1 u. 2 AWaffV (so steht es im Antrag),

belegt durch ein entsprechendes Prüfungszeugnis der neuen Art. Angeblich seit 2003 ?!

:traurig_16:

Geschrieben

Mein 1990 erworbene Sachkunde wurde auch aus zwei Gründen nicht anerkannt.

1. Sie war fürs Wachgewerbe.

2. Sie war vor 2003 gemacht.

Allerdings hat mir die erneute WSK nicht geschadet, da doch vieles inzwischen überholt ist, gerade auch was Aufbewahrung usw anbelangt.

Bin recht froh, sie nochmal gemacht zu haben.

Geschrieben

Hier im Kreis gabs bis vor ca. zehn Jahren auch die Unsitte, Sportschützen eine "eingeschränkte" Sachkunde ins Zeugnis zu schreiben, ich war da selbst davon betroffen.

Im Zeugnis stand/steht dann z. B. "für Büchsen im Kal. .22lfB bis 8mm, Revolver im Kal. 22.lfB bis .357 Mag., Pistolen im Kal. 22. lfB bis 9 mm Para." Nichts mit z. B. .44er oder .45er, nichts mit Flinten.

Eine unbürokratische Aufweitung auf Grund der jahrelangen praktischen Erfahrungen im GK-Bereich, darunter Landesmeistertitel und vordere Platzierungen in div. GK-Disziplinen und ein prall gefülltes Schießbuch mit Einträgen von .17 HMR bis .500 S & W wurde abgelehnt und Paragrafen zitiert.

Also nochmal Sachkundelehrgang machen und zur Prüfung antanzen, wo dann allerdings nur die Themen geprüft wurden, für die keine Sachkunde bestand.

Hatte damals im Vorfeld auch eine Stellungnahme vom Landesverband (SSB) angefordert, da wurde die Rechtsauffassung der Behörde aber vollumfänglich bestätigt.

Geschrieben

Eigentlich ist es ganz einfach:

Wenn die Sachkunde vor 2003 nicht beschränkt wurde und damit eine WBK erworben wurde, gilt sie auch fort. Die Behörde könnte keine Begründung abliefern, warum für die alten Erlaubnisse die alte Sachkunde reicht und für die neue das nicht der Fall ist. Sonst müsste sie bei Aberkennung auch die alten Erlaubnisse widerrufen. Der Wegfall der Sachkunde dürfte hierzu mehr als schwierig begründbar sein. <_<

Wer erstmalig einen WBK-Antrag stellt, muss auch eine Sachkunde ab 1.4.2003 nachweisen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo und guten Abend.

Die Frage ist, warum du denn eine WSK nachweisen sollst obwohl du bereits eine WBK incl. Waffe besitzt?

Wenn er den Erwerb versagt wäre interessant auf welcher Grundlage (welchem §§) er dies tut. Lass es dir von ihm bitte schriftlich bestätigen.

VG

Johnny

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