Zum Inhalt springen
IGNORED

Umzug ins Ausland, was tun mit Waffen?


BabyHerman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich werde demnächst für längere Zeit im Ausland arbeiten (mind. 1Jahr), kann ich meine Waffen weiterhin ganz normal in meinem Waffenschrank belassen (Haus ist ständig bewohnt)

Was passiert wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen will und ich aber nicht da bin, also die Behörde mich praktisch nicht errreichen kann.

Soll/muss ich meinen Auslandsaufenthalt bei der Behörde melden?

Was könnt ihr mir sonst noch empfehlen wie ich mich am besten verhalte?

Geschrieben

Wohin gehts denn? Eventuell kannst du sie ja mitnehmen.

Falls nicht ist es afaik kein Problem die Waffen im Haus zu belassen, solange es weiter bewohnt bleibt.

Geschrieben

Grundsätzlich ist das nicht so einfach zu beantworten. Rein rechtlich: raus und weg, ohne viel reden.

Aber in der Praxis würde ich, wenn es eine vernünftige Behörde ist, das denen mitteilen. Es gibt aber auch welche, die kommen dann mit Bedürfnis und so und Verkauf, da würde ich dann nichts sagen.

Die Waffen ein Jahr lang in einer leeren Wohnung lassen, ist eventuell nicht so klug. Wenn ich mehr als nur mal ein paar Wochen weg bin, mach ich die Verschlüsse, Trommel oder Lauf raus, lege die in eine Kiste und bringe sie zu einem befreundeten Waffenhändler. Das Haus ist allerdings nicht unbewohnt und von daher keine besondere Einbruchgefahr da.

Grundsätzlich, wenn du den Wohnsitz abmeldest, wird es natürlich schwieriger. Eventuell kannst du ja auch die Waffen mitnehmen, was halt immer auf die Art und das Land ankommt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo,

ich habe das auch hinter mir. Wenn du dich ABMELDEST wird die Behoerde deine WBK´s and das Bundesverwaltungsamt in Koeln senden. Diese fragen dann evtl nach den Umstaenden. Solltest Du dann z.B. in ein Land ziehen, wo Du sie nicht mitnehmen kannst (bei mir z.B. Indien) setzen sie im Normalfall das Berduerfnis quasi aus.

Solltest Du ab und zu nach Dl kommen (Urlaub) kannst Du dann ja schiessen gehen und damit auch das Beduerfnis erhalten.

So mache ich es Z.B. zur Zeit, allerdings wohne ich jetzt wieder in einem Nachbarland.

Als ich ein Jahr in der Karibik war kam die Anfrage nach der Aufbewahrung und Kontrolle. Ich hatte aber natuerlich meinen Tresorschluessel bei mir auf dem Boot und daher bot ich an, dass Sie auf St. Lucia den Schluessel abholen koennen :-)

Ein paar Empfehlungen:

-Fotos der Aufbewahrungsstelle/Tresors machen und elektronisch auf Verlangen zusenden

-Europ Feuerwaffenpass VORHER verlaengern, da es mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands hier nicht mehr gemacht wird (oder extrem schwer)

-Wiederladepapaiere ebenso VOR der Abmeldung verlaengern, da dies auch extremst umstaendlich ist. Fuer diese bleibt deine ALTE Behoerde zustaendig

Viele Gruesse aus Cartagena

Micha

Geschrieben
Hallo,

ich habe das auch hinter mir. Wenn du dich ABMELDEST wird die Behoerde deine WBK´s and das Bundesverwaltungsamt in Koeln senden. Diese fragen dann evtl nach den Umstaenden. Solltest Du dann z.B. in ein Land ziehen, wo Du sie nicht mitnehmen kannst (bei mir z.B. Indien) setzen sie im Normalfall das Berduerfnis quasi aus.

Micha

Hallo Micha,

ich denke, da haben die dich mit Indien einseitig beraten, was aber dort häufig vorkommt. Grundsätzlich geht es dort, wobei jedes Bundesland andere Auslegungen hat und was in dem einen akzeptiert wird, muss noch lange nicht in einem anderen so laufen. In machen (z.b. Gujarat) ist es eher etwas relaxter. Grundsätzlich ist es zwar etwas umständlich und von den Waffen sehr beschränkt, aber möglich. Man hat es mir erst vor ein paar Jahren in Delhi nach dem dortigen neueren Waffg. erklärt und gesagt, für die ersten 5 Jahre wäre es für Ausländer kein großes Problem. Bei Kurzwaffen gibt es aber deutliche Einschränkungen bezüglich Kaliber und so und bei Selbstladelangwaffen auch. Man kann zwar in Indien für alles Genehmigungen haben, diese Sondergenehmigungen gibt es aber nur in Delhi von einer zentralen Stelle und die Regeln dafür sind wie alles dort, etwas arg nach Nase. Es gibt in Indien auch genug mit legalen VA Waffen. Schützenvereine sind so langsam am kommen, aber die haben alle Munitionsprobleme. So eine verbotene Waffe darf in Indien sogar mit Genehmigung vererbt werden, die normalen ohnehin. Allerdings kenne ich gegenwärtig dort keinen Ausländer mit einer waffenrechtlichen Genehmigung. Früher kannte ich einen Engländer, der hatte dort sogar einen Waffenschein.

Allerdings, bis vor etwa 15 Jahre konntest du sogar zum Urlaub Waffen mitnehmen, aber das ist vorbei. Du brauchst heute eine WBK und musst die vorher beantragen.

Ich bin dort bestimmt schon gut 3 Jahre rumgereist und werde auch bald mal wieder 2 Monate dort sein. Schießtechnisch bietet das Land allerdings sehr wenig bis fast nichts, aber das ist auch nicht mein Ziel dort. Die englische Kolonialzeit wirkt massiv nach. Beim Nachbarn Pakistan geht da deutlich mehr.

Gruß

Makalu

Geschrieben
ich werde demnächst für längere Zeit im Ausland arbeiten (mind. 1Jahr), kann ich meine Waffen weiterhin ganz normal in meinem Waffenschrank belassen (Haus ist ständig bewohnt)

Was passiert wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen will und ich aber nicht da bin, also die Behörde mich praktisch nicht errreichen kann.

Soll/muss ich meinen Auslandsaufenthalt bei der Behörde melden?

Was könnt ihr mir sonst noch empfehlen wie ich mich am besten verhalte?

Ich hatte das "Problem" auch. Ich war für 3 Jahre im Ausland. Alles Halb so wild, habe mich einfach nicht abgemeldet. Die Waffenschränke waren im Keller meines (ständig bewohnten) Elternhauses untergestellt und die Schlüssel habe ich mitgenommen. Ich denke damit war dem Gesetz auch Genüge getan. Jedenfalls wollte keiner was. Dumm war nur, dass ich während dieser Zeit Post bekam und das LRA die sichere Verwahrung nachgewiesen haben wollte. Das habe ich dann während eines Heimaturlaubes erledigt. Alles in Allem kein Problem, solange Du Dich nicht offiziell abmeldest.

Geschrieben
Ich hatte das "Problem" auch. Ich war für 3 Jahre im Ausland. Alles Halb so wild, habe mich einfach nicht abgemeldet.

Seit 01.01.2010 besteht gemäß § 37 Abs. 4 WaffG eine Meldepflicht bei Wegzug ins Ausland ! Verstoß = Ordnungswidrigkeit.

Bei richtigem Wegzug (also Auflösung der deutschen Wohnung) wandert die Waffenakte wie schon geschrieben normalerweise zum BVA nach Köln. Wenn Du der alten Waffenbehörde gegenüber aber schon vorher darlegst, dass Du nur vorübergehend im Ausland sein wirst und dann wieder zurückkommst (dann wird gemäß § 45 Abs. 3 WaffG auch vom WBK-Widerruf abgesehen werden), wird im Einzelfall die Waffenakte auch weiterhin dort geführt und nicht nach Köln geschickt. Wenn Du Dich dann aber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht meldest, gibts garantiert Ärger.

Das hier wäre in dem o.g. Fall z.B. eine gute Lösung:

Die Waffenschränke waren im Keller meines (ständig bewohnten) Elternhauses untergestellt und die Schlüssel habe ich mitgenommen.

Ansonsten meldest Du einfach während des Auslandsaufenthaltes den Wohnsitz bei Deinen Eltern an. Die können Dir dann auch sofort sagen, wenn Du Post von der Waffenbehörde bekommen hast.

Geschrieben

danke schon mal für die Antworten!

Kann die Waffen leider nicht mitnehmen (China)

muss mich hier in D abmelden (sonst würden mir durch Ex-Frau nicht unerhebliche finazielle Nachteile entstehen :traurig_16: )

ich werde alle paar Monate zum "Heimaturlaub" hier sein

meine einzige Sorge ist eigentlich das die Behörde kommt um eine "Verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung" durchzuführen und mich halt nie erreicht.

was ist nun besser: der Behörde melden das ich im Ausland leben werde, oder einfach umziehen und abwarten ob was kommt?

wie gesagt mein Haus ist trotzdem bewohnt, da ich das Dachgeschoss und eine kleine Einliegerwohnung vermietet habe

ich möchte die Waffen auch nicht veräußern, da ich ja nicht weiss wie lange ich im Ausland bleiben werde, kann ja sein das ich nach einem Jahr die Faxen dicke habe und dann eben wieder zurück komme, es können aber auch fünf Jahre werden.

Erst wenn ich mir sicher bin das ich für einen längeren Zeitraum in China bleiben werde, würde ich über einen Verkauf der Waffen nachdenken.

Geschrieben
wie gesagt mein Haus ist trotzdem bewohnt, da ich das Dachgeschoss und eine kleine Einliegerwohnung vermietet habe

Dann würde ich das der Waffenbehörde genau so schildern und dass außer Dir natürlich kein Unberechtigter Zugriff auf den Tresor hat. Vielleicht kannst Du den ja sogar noch in einen verschlossenen Raum stellen. Wenn Du im Ausland bist, werden die auch keine Vorortkontrolle durchführen.

Falls die Waffenbehörde damit nicht einverstanden ist wie schon dargelegt bei den Eltern den Tresor mit den Waffen deponieren. Wenn vorübergehend bei Dir auch mehrere Jahre sein dürfen (bei Deiner Konstellation dürfte das in der Regel so akzeptiert werden), dann kommen natürlich auch x-beliebige andere Berechtigte in Frage.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.