Zum Inhalt springen
IGNORED

Gewehrscheinwerfer Problematik Langwaffe


maaaddin

Empfohlene Beiträge

Es ist ja weitläufig bekannt und eine von vielen vertretene Meinung: Tactical light/Taschenlampe auf Langwaffen ist verboten.

Abgeleitet vom doch recht schwammigen und immer wieder von jedem alten ins neue Waffengesetz übernommenen Passus: "Gewehrscheinwerfer sind verbotene Gegenstände" (o.ä. ich werde nun nicht den genauen Paragrafen/Wortlaut raussuchen)

Nun habe ich im persönlichen Gespräch folgende interessante Information bekommen von einem älteren Herrn:

Gewehrscheinwerfer, das sind eigentlich die grossen Infrarotscheinwerfer die bei den im WKII üblichen Nachtsichgeräten mit in Verwendung waren um die Sicht zu verbessern, und genau diese waren vom Gesetzgeber auch gemeint mit dem "Gewehrscheinwerfer" Verbot, um die Verwendung von Nachtsichtgeräten und IR Scheinwerfern die nach dem Krieg den Weg in die Bevölkerung und da vor allem zu den Wilderern gefunden haben zu unterbinden. Dummerweise wurde der Passus in jedes neue Waffengesetz unverändert übernommen und heutzutage weiss das natürlich keiner mehr was damit WIRKLICH gemeint war.

Und jetzt meint (fast?) jeder: Taschenlampe auf Langwaffe: NO GO! (Auf Kurzwaffen ist es ja wiederum erlaubt, und Laser sind auf Kurz und Langwaffen erlaubt) Dabei war das vom Gesetzgeber niemals so beabsichtigt ursprünglich.

Ich dachte mir, ich haus mal raus denn es dürfte sicher den ein oder anderen geben den das interessiert.

Ich rufe ausdrücklich nicht dazu auf dass sich aufgrund dessen jetzt jeder der will eine Lampe auf die Coachgun hängt oder so, nicht bevor die Thematik tatsächlich mal geklärt ist.

Ich glaube hier haben sich sowohl Waffenbesitzer als auch Justiz/Exekutive jahrelang ein falsches Bild des Gesetzes gemacht aufgrund der Tatsache dass heute kein Mensch mehr weiss was ein "Gewehrscheinwerfer" eigentlich überhaupt ist. Traurig aber wahr.

Was meint ihr?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was meint ihr?

hi

dass die info des alten herren - richtig oder nicht - historisch sicher interessant ist

es gibt jedoch heute genuegend erlaesse und verordnungen zu dem thema sodass klar ist was der gesetzgeber heut meint, naemlich alle lichtquellen die zur beleuchtung eines zieles - egal ob mit sichtbaren oder unsichtbaren licht - geignet ist

daraus ergibt sich dass der laser (nicht zur beleuchtung geeignet) ist auf langwaffen erlaubt

licht jeder art (auch die an die waffe gebundene taschenlampe) defintiv verboten

die frage ob das montieren an einem gwehr erlaubt ist oder eben verboten halte ich daher fuer ausreichend geklaert

sehr ungluecklich ist aber vor allem die situation dass ein und dasselbe licht einmal verboten sein kann (wenn auf der verpackung oder in der bewerbung der begriff "gewehrscheinwerfer" verwendet wird) und einmal (wenn also kurzwaffenlicht beworben) erlaubt.

das ist - wie vieles im waffenrecht - ziemlich unsinnig ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schnall dir eine Stirnlampe um. Z.b. die von LED Lenser mit Akku (super Teil), dann hast du die gleiche Funktion wie ein Gewehrscheinwerfer und bist im legalen Bereich.

Anwendungstechnisch völliger Schwachsinn. :gaga:

@ abo: die Lampen an sich sind ja nicht verboten (im Gegensatz zu .de). Auf den Verpackungen steht folgerichtig auch nichts von "Gewehr ...". Da die überwiegend aus dem englischsprachigen Bereich kommen, steht da "Gun light", oder ähnliches. Sagt nichts über die Kategorisierung der "gun" aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Abo! Oh, immer diese Verordnungen... <_<

Stirnlampe ist tatsächlich net so der Bringer, bei am Waffenlicht sollte man auch immer schnell ein und ausschalten können ohne die Hände von der Waffe zu nehmen. Bei Dauerlicht setzt man sich nur der Gefahr aus sich selbst mit zu beleuchten und jedem anzuzeigen wo man grad ist. Kommt ein bisserl auf die Räumlichkeiten an, es ist vielleicht in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung eher vernachlässigbar.

Stirnlampe mit Kabelfernschalter wär der Hit...

Und wie ist es mit diesen neuen "Lasersearchlights", gelten die als Laser oder sind die ebenfalls no go weil "sie das Ziel beleuchten"? Grauzone?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stirnlampe mit Kabelfernschalter wär der Hit...

Kannst auch vergessen, maadin.

Die Stirnlampe zeigt immer woanders hin, also Du es brauchen kannst. Beim Schießen hast eine andere Kopfhaltung als sonst, aber Du hast nie eine Hand frei - und die Zeit schon gleich gar nicht - die Lampe geschwind zu justieren. Außerdem: schau mal durch ein Aimpoint oder ein EoTech durch, während Du eine Stirnlampe trögst ...

Das, was Du anführst, stimmt alles :icon14: - aber leider ist die Stirnlampe schon an sich ein Prob.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

m.E. wurde das auch aus jagdlicher Hinsicht ins Gesetz übernommen - das Wild verharrt in seiner Position wenn es geblendet wird (vgl. mit aufgeblendetem Scheinwerfer wenn du ein Reh anleuchtest, das bleibt erst mal stehen) - und Jäger verwenden nunmal hauptsächlich Gewehre und keine Kurzwaffen ;)

Zu der Thematik: wenn an der Verpackung für Gewehre/for rifle steht, ist es eindeutig. Grundsätzlich kennt man aber die Dinger für Kurzwaffen relativ schnell heraus.

Interessanter wird es wenn es nur eine Lampenhalterung für Picatinny ist - das Waffengesetz spricht von der Vorrichtung - und was ist die Vorrichtung? Wenn sie in Teile zerlegt ist?

Gruß Georg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gut zu wissen Sniper, hab ich noch gar nicht bedacht dass dadurch ja dann ganz andere, neue Probleme mit auftauchen.

Stirnlampe (zur Identifikation) + Laser (zum zielen) + aus der Hüfte müsste aber gehen :ridiculous: (Bitte als Spass zu verstehen!)

Dementsprechend schräg aufsetzen ginge ja auch noch, wenn auch voll unpraktisch das ganze.

Zu der Thematik: wenn an der Verpackung für Gewehre/for rifle steht, ist es eindeutig. Grundsätzlich kennt man aber die Dinger für Kurzwaffen relativ schnell heraus.

Muss vermutlich net amal draufstehen, es reicht wohl auch wenn Gunlight draufsteht und dazu eine Abbildung die die Lampe auf einer Langwaffe montiert zeigt...

m.E. wurde das auch aus jagdlicher Hinsicht ins Gesetz übernommen - das Wild verharrt in seiner Position wenn es geblendet wird (vgl. mit aufgeblendetem Scheinwerfer wenn du ein Reh anleuchtest, das bleibt erst mal stehen) - und Jäger verwenden nunmal hauptsächlich Gewehre und keine Kurzwaffen

Das ist eh bekannt (mit dem Fernlicht/anleuchten) aber: Für die Jäger häts gereicht wenns im Jagdgesetz steht. Die Wilderer tangierts überhaupt nicht, siehe der Fall letztens im Tirol: kurze T/C Contender mit hochillegalem Schalldämpfer drauf. Die tun eh was sie wollen. Wobei sich diese wohl eher verbotenerweise ein Nachtsichtzielgerät montieren als mit einer Lampe herumzuleuchten, schliesslich wollens nach Möglichkeit nicht auffallen denk ich.

Durch die Finger schaun halt alle diejenigen die sich eine Kat. C oder D Langwaffe als Selbstverteidigungswaffe für z´haus zugelegt haben, und dann keine Lichtquelle montieren dürfen die dort aus taktischer Sicht eigentlich schon draufgehört zur positiven Zielidentifikation. Man will ja auch nicht den eigenen Buam übern Haufn schiessen wenn dieser Samstag Nacht rotzbsoffn vom Dorffest heimkommt und das Porzelan von der Anrichte versehentlich abräumt...

Mir ist zwar kein Fall bekannt in Österreich wo sowas tatsächlich mal passiert ist, aber ein Sicherheitsgewinn an sich wäre es schon dürfte man eine Lichtquelle verwenden. Sicher ist sicher.

Diejenigen die die Lichtquelle zu unlauteren Zwecken wie zum wildern verwenden, die tun es sowieso....

Wieder mal ein gutgemeintes Gesetz dass auf Gesetzesbrecher null Einfluss hat, den Gesetzestreuen Waffenbesitzern aber voll den Knüppel zwischen die Beine wirft.

"Lampen"halterungen sind sowieso erhältlich und auch legal bzw. kaum verbietbar ausser in Verbindung mit der Lampe, denn es gibt auch Laser die z.B. 1" Durchmesser haben. Letztens live gesehen im Waffengeschäft und an halben Herzinfarkt bekommen weil der Büchser offen eine Schrotflinte in der Auslage hatte mit, was auf den ersten Blick wie eine Lampe aussah, auf den zweiten Blick aber einfach ein grüner Laser mit etwas dick geratenem Gehäuse, der eben von der Seite wie eine Taschenlampe mit Fernschalter aussah.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, gedoppelt!

Was ist denn heut los mit WO? So lahm?!? An meinem Comp liegts nicht, alles andere ist wie gewohnt schnell nur WO nicht...

Nutze ich den Doppelpost eben um nochmal zu dem Laser zu verlinken nach dem ich oben schon gefragt habe:

Lasergenetics ND3

Und wie ist es mit diesen neuen "Lasersearchlights", gelten die als Laser oder sind die ebenfalls no go weil "sie das Ziel beleuchten"? Grauzone?

Wird ja als "Laser" beworben und man könnte ja im Fall der Fälle drauf pochen: "Da steht das ist ein Laser, und Laser darf man ja montieren". Ich fürchte ja die "Eignung das Ziel zu beleuchten" wird das übertrumpfen, leider.... oder was meint ihr?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stirnlampe (zur Identifikation) + Laser (zum zielen) + aus der Hüfte müsste aber gehen :ridiculous: (Bitte als Spass zu verstehen!)

*räusper*

1. BIV-Brille (zugegeben etwas teurer als eine Stirnlampe)

2. IR-Laser an der CG ....

DAS geht. Und verrät keinen Standort (außer zum Zeitpunkt einer Schußabgabe).

Ganz ohne Spaß ;). Der Alptraum eines jeden Intruders.

Sanfte Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...
Gast CCNIRVANA

Der Besitz einer solchen Lampe IST NICHT VERBOTEN. Nur montiert darf man sie halt nicht haben, ganz einfach für alle die es interessiert......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist vollkommener Schwachsinn und führt zu einem Entzug des waffenrechtlichen Dokumentes. Auch der Besitz eines Gewehrscheinwerfers ist verboten:

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen

[..]

5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Promo: bitte bedenke, daß Lampen auf Kurzwaffen erlaubt sind. Der Besitz derselben ist also nicht verboten.

Nur das montieren auf Langwaffen !

So ein Schwachsinn ist also die Aussage von ccnirvana nicht.

Daß das Gesetz reichlich dämlich formuliert ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist Schwachsinn, egal wie man es dreht und wendet. Es geht in diesem Thread um Gewehrscheinwerfer (wie der Titel schon sagt) und da ist auch der Besitz schon verboten (Siehe zitiertem § 17 Abs. 5).

Lampen auf Kurzwaffen sind erlaubt, auch wenn sie montiert sind. Und da er was schreibt was dem nicht entspricht ("besitzen schon aber nicht montieren") kann er das nicht gemeint haben.

Meine (zugegebenermaßen harten) Worte habe ich aus einem ganz einfachen Grund gewählt - wenn das hier jemand liest, dann nimmt er das für bare Münze und kauft sich soetwas. Dass er dann damit eine verbotene Waffe besitzt, das wollte ich damit betonen - und soetwas führt letztendlich zum Waffenverbot und Entzug aller waffenrechtlichen Dokumente (inklusive der Waffen die man besitzt).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.