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IGNORED

Waffentransport zum Stand


hasenjagd

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Geschrieben
Hi zusammen,

Mal ne kurze Zwischenfrage an die Fraktion mit den unverschlossenen Koffern im Kofferraum...

... der Kofferraum ist verschlossen und vom Fahrgastraum aus nicht zu erreichen (keine Durchlade etc.). Ergo ist die Waffe genauso gut verschlossen wie in jedem Waffenköfferchen mit Schloss oder komme ich bei einem verschlossenen Kofferraum schneller an die Waffe als bei einem verschlossenen Waffenkoffer? Übrigens geht es nur um diese Frage und nicht um Kombis, Mopeds, Tieflader o. ä. (da ist ein Waffenkoffer mit Schloss sowieso vorgeschrieben). Wenn du aber noch einige 100 Meter zum Schützenstand zu Laufen hast ist es vielleicht angebracht den Koffer zu verschliessen. Ob dadurch eine Gefahr durch Dritte verhindert wird ist fraglich.

Geschrieben

Hi,

lies dir doch bitte meinen Beitrag nochmal komplett durch...

Klar ist der Kofferraum verschlossen und somit ists legal, Aber was ist nach dem Ausladen?

Parkt ihr alle direkt IM Schiesstand?

Jürgen

EDIT: Meine Antwort war schneller als dein Edit...

Geschrieben
Warum fürchtet denn der Staat Waffen in den Händen seiner treuen Bürger ?

Hallo Tyr13,

wegen Artikel 20 des Grundgesetzes, Verfassungsgrundsätze und Widerstandsrecht, insbesondere den Absatz 4. :icon13:

Gruss

D. Rellek

Geschrieben

Zitiert doch bitte mal die relevanten Gesetzestexte, dann können wir weiter reden.

@Juergen.malta:

Für den Transport zu Fuß gelten selbstverständlich die selben Regeln wie für den Transport im PKW. Worum machst Du Dir also Sorgen ?

Ich gebe Dir mal die Extrem-Beispiele:

a ) verschlossenes Behältnis

Ja, ich parke auf dem Gelände der Schießstätte und auf meinem eigenen Grundstück. Ich lade die Waffe, nackt und bloß in den Kofferraum (echter) meines PKW, schließe den Ab und fahre mit dem Auto zum Stand. Dort entnehme ich die Waffe, gehe zum Stand, schieße, lade wieder ein und fahre nach Hause...

Der Kofferraum ist ein Behältnis und solange er verschlossen ist, bleibt dieser Transport "konform" zu den Vorgaben des §12.

b ) nicht verschlossenes Behältnis

Meine Kurzwaffe stecke ich in ein Waffenfutteral mit Rei(s)sverschluss. Dieses Futteral stopfe ich in die Außentasche meiner Range Bag, das ebenfalls einen Reißverschluss hat. Zudem verklette ich den Tragegriff der RB und clipse den Zurrgurt fest, damit die Tasche nicht so aufgebaucht ist. Dann mache ich mich auf die Socken und gehe zum Stand.

Weder Range-Bag, noch Futteral sind verschlossen, die Zuhaltungen haben alle mit dem Gebrauch der Tasche zu tun. Weil ich aber die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen schnell in Anschlag bringen kann, ist sie "nicht zugriffsbereit" und ich darf wiederum den §12 nutzen.

c ) Nicht Verschlossenes Behältnis 2

Die Flinte wird in mein Futteral á la Schinken verpackt. d.h. Laufbündel und Hinterschaft sind zerlegt. Obwohl ich nur eine Zuhaltung lösen muss, kann ich die Waffe erst in Anschlag bringen, wenn sie zusammengebaut ist, und das geht erneut so langsam, daß es wieder OK ist.

Wenn ich auf ein Turnier fahre, kommt übrigens ein Schlössileinchen dran, an die Tasche. Vorhänge-Schlösser halten ehrliche Menschen ehrlich. Diese Maßnahme wird also nicht für den "Transport" nach dem §12 ergriffen.

Geschrieben

Oh, Mann ich hätte nie gedacht das hier teilweise so kontrovers gedacht wird um sein Recht aufzugeben. Entweder bin ich einfach zu "doof" das zu verstehen und interpretiere das Gesetz falsch oder ich mache im Gegensatz zu allen anderen hier alles bisher falsch.Hier werden hochrangige Bekannte bemüht oder Szenarien von 100m laufen etc. Nur um das Schloß im geschlossenen Kofferraum zu rechtfertigen.Dabei ist es nicht gefordert.Dennoch machen es anscheinend (fast) alle trotzdem.Kein Wunder das bestimmte kontrollierende Beamte mehr fordern werden als im Gesetz steht, denn es machen doch jetzt schon alle und ehe es man sich versieht ist es irgendwann in naher Zukunft wirklich Gesetz und "alle" freuen sich, Korrektur fast alle!Das es für die Erhöhung der öffentl. Sicherheit sinnlos ist interessiert nicht! Hier fängt es doch schon klein an, das Nachgeben.Ein Polizist und Jagdkollege hat letztens zu mir gemeint,das auf der Fahrt ins Revier die Waffe gefälligst im Futteral zu sein hat und der Verschluß auf sein muß, desweiteren braucht kein Jäger KW, nur Du machst es anders!Wenn ich so einen Mist höre und Erklärungen sinnlos sind, da Frage ich mich immer, wie kommt so einer darauf, kann er nicht lesen - nach den Antworten hier wundert es mich nicht mehr.Das Problem ist nur, das Überkorrektsein bringt langfristig keine Freunde oder Gewinne, nur weitere Verschärfungen! Klar man hat seine Ruhe, akzeptiert - doch zu welchem Preis letztlich? Hört doch mal auf immer zu kuschen!

Um Missverständnisse gleich auszuräumen, ich rede nicht v. mutwilligen Verstößen, sondern nach Orientierung an den geltenden Gesetzen und Einhaltung derselben aber auch die Wahrung unsere wenigen verbliebenen Rechte! So und frohes "Hauen"...

Geschrieben
Ich selbst tu was gefordert wird. Da ich einen Kombi habe erledigt sich die Frage nach dem Schlössilein: ich muss haben.

Hallo Eskiminzin,

geht mir genauso. :icon14:

Gruss

D. Rellek

Geschrieben

@Tyr13

Mir schon klar, dass zu Fuss die selben Regeln gelten wie mit dem Auto.

Wenn ich auch nur 100m auf öffentlichem Grund laufen muss, kann ich ja nun meinen Kofferraum nicht mitnehmen. deshalb also sowieso verschlossener Koffer!

Ich wundere mich nur, dass alle, die ihren Koffer nicht verschliessen, direkt IM Schiesstand parken können...

MFG Jürgen

Geschrieben

Auf den Schießständen wo ich bisher schoß, waren die Parkplätze immer Teil des Schießplatz Geländes und damit kein öffentlicher Boden mehr, sondern bereits Privatbesitz. Damit stellte sich die Situation nicht.

Geschrieben
Also muss der Koffer spätestens beim Ausladen abgeschlossen werden, hab ich Recht?

Ich habe mal das entscheidende Wort markiert. Die Antwort auf die so gestellte Frage lautet: Kommt drauf an :eclipsee_gold_cup: Ist der Koffer so beschaffen, dass du die Waffe mit drei Handgriffen und in drei Sekunden in Anschlag bringen kannst? Dann ist das nicht zulässig. Ich habe z.B. einen Koffer, da sind vier Schiebeschließer (ich nenne sie mal nicht Schiebeschlösser) dran. Wenn ich die Waffe in den Anschlag bringen wollte, müsste ich die alle öffnen, was alleine mehr als drei Handgriffe sind.

Die ganze Regelung ist eh Käse und spricht Bände.

bye knight

Geschrieben
Hallo

lasst mich mal in die Zukunft schauen, sagen wir mal 10 Jahre. Ich fahre zum Schießstand.Steven

Wunschdenken ???

Sollte das grün/rot/dunkelrote Farbgemixe weiter wie bisher laufen, kannst Du in zehn Jahren

wohl noch zum Stand fahren (sofern es ihn noch gibt), aber wohl nur noch um die nächste

Mondfinsternis zu betrachten..... :traurig_16:

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