MarcusGoebel Posted May 23, 2011 Share Posted May 23, 2011 Hallo, habe für einen Bekannten eine Reduzierpatrone 4mmM20 mit 180 Schuss bei Egun zum Verkauf. Wie sieht es mit der EWB eigentlich aus, die Einsteckpatrone dürfte ja frei sein, aber die Munition ? Bis bald Marcus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted May 23, 2011 Share Posted May 23, 2011 , die Einsteckpatrone dürfte ja frei sein, Nein, die ist nicht frei ab 18!! Die Grundwaffe muß in die WBK eingetragen sein! Nur dann wäre sie frei. Selbst muß sie nicht eingetragen werden. Anl. 2, Abs. 2 UA 2, Nr. 2.a des WaffG aber die Munition ? Die ist auch nicht "frei", ( § 10 Abs. 3 WaffG Anl. 1, Abs. 1 UA 3, Nr. 1.1 des WaffG ) auch wenn es den MES dazu bedürfnisfrei gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarcusGoebel Posted May 23, 2011 Author Share Posted May 23, 2011 Also muss der Ersteigerer eine Flinte Kaliber 12 eingetragen haben ? Darf er dann auch direkt die Munition erwerben ? Danke für die Hilfe Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 23, 2011 Share Posted May 23, 2011 1. wenns eine Reduzierhülse von Kaliber 12 auf 4mmM20 ist, dann braucht es als Erwerbsberechtigung eine Waffe im Kaliber 12. Eine Eintragung der Reduzierpatrone in eine WBK erfolgt nicht. 2. eine Munitionserwerberlaubnis ist nötig, und durch Stempel in der WBK oder einen Munitionserwerbschein nachzuweisen.. Bei Erwerb auf Jagdschein bin ich überfragt. In meiner letzten "Maßtafeln für Munition" ist die 4mmM20 gar nicht drin, meine ich, und somit nicht als "Langwaffenmunition" definiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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