sas26 Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Hallo, habe letztlich einen "tip" von einem Schützenkollegen erhalten, weiß aber nicht so recht ob das stimmt ! Also.... wenn ich 2 KW beantrage (erster Eintrag) dann soll man immer das größere Kaliber beantragen, so ist das Wechselsystem (kleineres Kaliber) keine Waffe die man eintragen lassen muss. Wenn das stimmt kann ich Theoretisch mehr wie 2 Kaliber haben und 2 Waffen (gibt es Waffen mit 3 oder mehr Wechselsystemen?) Bei der .32 und .22 werde ich das so machen, aber bei der GK? Danke und Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
shooter_ka Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 ja stimmt ! such dir ne waffe aus z.b. .45 acp wo es die jeweiligen wechelsysteme dazu gibt ! ( .40s&w 9mm .22 ) dann ist das kein problem ! gruss und schöne ostern ! Hallo,habe letztlich einen "tip" von einem Schützenkollegen erhalten, weiß aber nicht so recht ob das stimmt ! Also.... wenn ich 2 KW beantrage (erster Eintrag) dann soll man immer das größere Kaliber beantragen, so ist das Wechselsystem (kleineres Kaliber) keine Waffe die man eintragen lassen muss. Wenn das stimmt kann ich Theoretisch mehr wie 2 Kaliber haben und 2 Waffen (gibt es Waffen mit 3 oder mehr Wechselsystemen?) Bei der .32 und .22 werde ich das so machen, aber bei der GK? Danke und Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
M4 Cabrio Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Hallo Sas26, das stimmt nicht ganz so wie Du es erzählt bekommen hast. Du kannst z.B: eine Pistole im Kaliber .45 ACP beantragen und dir für diese Pistole ein Wechselsystem im Kaliber 9mm Luger dazu kaufen. Das Wechselsystem ist nun das kleinere Kaliber und benötigt daher keinen Bedürfnisnachweis. Eintragen lassen mußt Du das Wechselsystem allerdings schon. Solltest nach einem Jahr feststellen, dass Du nun auch zum Training das Kaliber .22 benötigst, dann kannst Du dir auch dieses Wechselsystem ohne Bedürfnisnachweis kaufen und am Amt in die WBK eintragen lassen. Das kleinere Kaliber (Wechselsystem) benötigt einen Bedürfnisnachweis. Ich hoffe es ist für dich jetzt verständlicher. Gruß und frohe Ostern Ergänzung: Das Wechselsystem zählt bei der Waffenaufbewahrung als vollwertige Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Hallo Sas26,Das kleinere Kaliber (Wechselsystem) benötigt Keinen Bedürfnisnachweis. Ich hoffe es ist für dich jetzt verständlicher. Verbessert, das sollte wohl so sein, ansonsten widerspricht sich die Aussage selbst Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Ergänzung:Das Wechselsystem zählt bei der Waffenaufbewahrung als vollwertige Waffe. So nicht richtig, da das unterschiedlich ausgelegt wird. Genaueres erfährt er bei seiner zuständigen Waffenbehörde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene2109 Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Könnte aber später von Seiten Deines Verbandes zu Problemen kommen wenn Du gerne eine weitere Komplett-Waffe in einem Kaliber möchtest für welche Du bereits ein Wechselsystem hast. Gibt ja leider auch immer mehr Landesverbände die Ihr eigenes noch schärferes Waffengesetz anwenden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
raging.bull Posted April 23, 2011 Share Posted April 23, 2011 Es gab eine Zeit in der mussten Wechselsysteme nicht eingetragen werden solange sie kleiner-gleich der Basiswaffe waren. In der Zeit habe ich einige gekauft und spätestens kurz vor den Punkt als sie eingetragen werden mussten die meisten wieder verkauft. Manche Behörden und Verbände stellen sich wirklich Quer mit der Genehmigung einer Pistole wenn man schon ein Wechselsystem im gleichen Kaliber besitzt. Ich hatte bei einem Händler schon ein schönes Wechselsystem für die FN-HP in .22 gesehen, dies stand aber nicht zum verkauf. Er erklärte mir sein Kunde wollte eine neue GSP kaufen und hat sie nicht genehmigt bekommen weil er ein Wechselsystem in .22 besitzt. Der Kunde hat das Wechselsystem dem Händler überlassen damit er die GSP bekommen hat und ein paar Monate später holt er sich das Wechselsystem wieder. Das Gleiche habe ich auch von einem anderen Schützen gehört er hatte ein billiges .22er WS für seinen 1911er, ein .22er für seine Brünner und ein .22er Einstecklauf für seinen 19er S&W. Eine neue SSP wurde ihm verwehrt, er hat sich eine gebrauchte GSP Atlanta in .32 mit .22er Wechselsystem gekauft. Mit der .32er hat er noch nicht einen Schuss abgegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
M4 Cabrio Posted April 25, 2011 Share Posted April 25, 2011 Hallo Sas26,das stimmt nicht ganz so wie Du es erzählt bekommen hast. Du kannst z.B: eine Pistole im Kaliber .45 ACP beantragen und dir für diese Pistole ein Wechselsystem im Kaliber 9mm Luger dazu kaufen. Das Wechselsystem ist nun das kleinere Kaliber und benötigt daher keinen Bedürfnisnachweis. Eintragen lassen mußt Du das Wechselsystem allerdings schon. Solltest nach einem Jahr feststellen, dass Du nun auch zum Training das Kaliber .22 benötigst, dann kannst Du dir auch dieses Wechselsystem ohne Bedürfnisnachweis kaufen und am Amt in die WBK eintragen lassen. Das kleinere Kaliber (Wechselsystem) benötigt keinen Bedürfnisnachweis. Ich hoffe es ist für dich jetzt verständlicher. Gruß und frohe Ostern Ergänzung: Das Wechselsystem zählt bei der Waffenaufbewahrung als vollwertige Waffe. Danke Erik, das war ein Tipfehler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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