Zum Inhalt springen
IGNORED

mehr als 20 waffen


kulli

Empfohlene Beiträge

würde mich mal interessieren, was für Auflagen es in Österreich bei mehr als 20 Waffen gibt? Wirklich haus vergittern und Alarmanalge?

20 Stück Ist ja z.B. Vater und Sohn Jäger schnell erreicht und dann noch ein paar Erbwaffen, auch wenn die nur noch um die Ecke schießen;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

würde mich mal interessieren, was für Auflagen es in Österreich bei mehr als 20 Waffen gibt? Wirklich haus vergittern und Alarmanalge?

20 Stück Ist ja z.B. Vater und Sohn Jäger schnell erreicht und dann noch ein paar Erbwaffen, auch wenn die nur noch um die Ecke schießen;-)

hi

1.) die definition heisst "20 waffen oder mehr"

also die meldepflicht ist bereits dann erreicht wenn 20 (oder mehr) waffen in einem raeumlichen naehverhaeltnis untergebracht sind

es ist egal welche kategorie, und es ist egal wem die gehoeren

2.) die waffen muessen "ordnungsgemaess" verwahrt werden

es kommt also auf den einzelfall an

der schutz vor dem zugriff durch unbercehtigte (personen unter 18 jahre) muss ausreichend sein

der schutz vor entwendung muss ausreichend sein

in einer wohnung im dritten stock ohne dachfenster durch die wer einsteigen koennte und mit einer sicherheitstuere wird - wenn keine personen unter 18 jahren im haus sind - ein normaler versperrter kasten reichen

in einem haus wo durch einschlagen einer scheibe zutritt erlangt werden kann wird der kasten schon ziemlich massiv ausfallen muessen, oder ein safe wird her muessen

ist ermessensache

wenn du aber 38 waffen hast und 19 verwahrst du zb in deinem haus und weitere 19 verwahrst du bei irgendeiner freundin oder einem freund oder am zweitwohnsitz ... dann loest dass KEINE meldepflicht aus denn dann ist das "raeumliche naheverhaeltnis" nicht gegeben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist individuell und wurd je nach Ermessen deiner Behörde festgelegt; hängt wohl auch davon ab inwieweit die kontrollierenden Polizisten mit der Verwahrung zufrieden sind.

Das einfachste bei einer größeren Stückzahl ist sowieso ein eigener Raum. Irgendwann lohnt es sich statt ständig Tresore für je X-hunderte Euro eine Sicherheitstür/Tresortür zu erwerben. Außerdem kann man diese dann dem Auge gefälliger präsentieren.

Übrigens: es muss bei jeder Verdoppelung der Stückzahl (also 20, 40, 80, 160, ..) eine erneute Meldung an die Behörde gemacht werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Übrigens: es muss bei jeder Verdoppelung der Stückzahl (also 20, 40, 80, 160, ..) eine erneute Meldung an die Behörde gemacht werden.

hi

so ist es

frechheit das ganze ...

und bei der gelegenheit, obwohl vermutlich eh bekannt:

das selbe (meldepflicht) gilt fuer munitionsmengen ab 5000schuss

egal ob es "freie" munition ist oder ob es 50AE murmeln sind

ab 5000 stk muss gemeldset werden und dann immer ab der verdopplung

also ab 10.000, 20.000, 40.000, 80.000 usw ..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

echt!? ihr müsste ab 5tsd schuss melden?

da habt ihr und die behörde aber reichlich zu tun. wie geht das von statten. reicht ein anruf oder jedes mal schriftverkehr? kontrolle?

hi

einfach schriftstueck an die behoerde in dem "offengelegt wird in welcher form die verwahrung erfolgt"

je nach gusto schickt die BH dann eine schergen oder nicht

die mengenkontrollen sind auch von der behoerde ungeliebt

in den allermeisten faellen hat der schuetzen ein paar wochen spaeter, wenn die kontrolle dann kommt, die menge ja garnimmer

da kommen dann zwei mann hoch in uniform, schauen in einen leeren grossafe und sagen "aha, da sind sie also gelegen ..."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hi

einfach schriftstueck an die behoerde in dem "offengelegt wird in welcher form die verwahrung erfolgt"

je nach gusto schickt die BH dann eine schergen oder nicht

die mengenkontrollen sind auch von der behoerde ungeliebt

in den allermeisten faellen hat der schuetzen ein paar wochen spaeter, wenn die kontrolle dann kommt, die menge ja garnimmer

da kommen dann zwei mann hoch in uniform, schauen in einen leeren grossafe und sagen "aha, da sind sie also gelegen ..."

Darum sollte man seine schriftliche Meldung auch so formulieren, dass man zeitweise für Jagd - bzw. schiesssportliche Bewerbe mehr als 5.000 Schuss zu Hause hat... kann man ganz logisch begründen, vor der Wurftauben - oder IPSC Saison kauft man aus Preisgründen diesen Munitionspack und das ist halt keine in Erz gegossene Grösse...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ab 5000 stk muss gemeldset werden und dann immer ab der verdopplung

also ab 10.000, 20.000, 40.000, 80.000 usw ..

Blödsinn.

Vorschlag: Erst den § 41 Abs. 1 WaffG 1996 sinnerfassend lesen (am besten das ganze Waffengesetz) ehe man hier so einen Unfug unters Volk bringt.

auch wenn das moeglicherweise intellektuell ueberfordernd wirkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Blödsinn.

Vorschlag: Erst den § 41 Abs. 1 WaffG 1996 sinnerfassend lesen (am besten das ganze Waffengesetz) ehe man hier so einen Unfug unters Volk bringt.

auch wenn das moeglicherweise intellektuell ueberfordernd wirkt.

Ah... da isse ja die Österreichische Freundlichkeit die ich zwischen den Skiurlauben so vermisse.... :rolleyes:

duckundwech....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antworten!

schließ mal noch eine Frage an und mach nicht einen neuen Thread auf, sind ja schon genug Experten hier!

Was ist eigentlich mit den B-Plätzen auf der WBK, die 96 durch die Anmeldung von HAs entstanden sind.

verfallen die beim Verkauf der alten Waffe oder bleiben die für eine neue Waffe bestehen?

und wie ist es eigentlich mit Erbe. Gibt das zusätzliche B-Plätze und verfallen die bei Erbwaffen verkauf?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Blödsinn.

Vorschlag: Erst den § 41 Abs. 1 WaffG 1996 sinnerfassend lesen (am besten das ganze Waffengesetz) ehe man hier so einen Unfug unters Volk bringt.

auch wenn das moeglicherweise intellektuell ueberfordernd wirkt.

Gibts denn keine weiterführende Richtlinie dazu? Die 5000 Schuss und immer bei verdoppelung müssen ja irgendwoher kommen, dass saugt sich ja keiner einfach aus den Fingern, zumal ich diese Zahlen durchaus nicht das erste mal zu Gesicht bekomme! Nur kann ich nix finden. Das im 41er nicht näher bezeichnet wird ab welcher Menge die Meldung passieren muss ist klar, aber wie siehts mit Runderlässen/Durchführungsverordnungen aus?

Oder heisst das: Das ist ganz mir überlassen was mir als grosse Menge vorkommt und was ich melden muss? ;)

Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, lasse mich aber gern positiv überraschen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibts denn keine weiterführende Richtlinie dazu? Die 5000 Schuss und immer bei verdoppelung müssen ja irgendwoher kommen, dass saugt sich ja keiner einfach aus den Fingern, zumal ich diese Zahlen durchaus nicht das erste mal zu Gesicht bekomme!
Bitte sich folgenden Link, besonders die Seite 97, zu Gemüte zu führen: http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0147_Oktober_2006.pdf

Das mit der Meldung bei Verdoppelung der Munitionsmenge ist allerdings sehr wohl "aus den Fingern gesaugt". § 41 Abs. 1 WaffG 1996 letzter Satz:

Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Meldung an die Behörde verdoppelt hat.
Die Anzahl der verwahrten Waffen. Punkt. Keine Rede von Munition.

q.e.d.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Blödsinn.

Vorschlag: Erst den § 41 Abs. 1 WaffG 1996 sinnerfassend lesen (am besten das ganze Waffengesetz) ehe man hier so einen Unfug unters Volk bringt.

auch wenn das moeglicherweise intellektuell ueberfordernd wirkt.

lieber rimtimtim

wie man sieht geniest du als vorstandsmitgleid der IWOE auch hier im WO forum das sonderrecht andere beleidigen zu duerfen ohne dass die WO moderation einschreitet

laendesuebergreifende lobbyarbeit klappt also

wie schoen

seis drum

ich weiss ja von wem es kommt

:peinlich:

DU sprichst davon dass man - so wie es die IWOE so gerne empfiehlt den IWO praesidenten in seiner eigenschaft als anwalt privat beauftragen koennte und um wohlfeile anwaltshonorare die munitionsmengen beschraenkung beeinspruchen koennte weil sie im gesetz so nicht vorgesehen ist

wahrscheinlich ist das moeglich

ob es sinnvoll ist mag jeder fuer sich entscheiden

ICH spreche von der geuebten praxis des AB wien welches bei einer munitionsmeldung von zb 6500 schuss und anschliessender ueberpruefung der verwahrung die menge bis zu 13.000 schuss ohne weitere ueberpruefung der verwahrung freigibt

nach meiner einschaetzung ist das eine "verdoppelung der menge" ....

kann aber sein dass im waldviertel anders gerechnet wird

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibts denn keine weiterführende Richtlinie dazu? Die 5000 Schuss und immer bei verdoppelung müssen ja irgendwoher kommen, dass saugt sich ja keiner einfach aus den Fingern, zumal ich diese Zahlen durchaus nicht das erste mal zu Gesicht bekomme! Nur kann ich nix finden.

hi

steht im runderlass A1900_0147 vom oktober 2006

http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0147_Oktober_2006.pdf

seite 96

"...3. Munition in großem Umfang

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ab welcher

Größenordnung von „Munition in großem Umfang“ im Sinne des § 41 Abs. 1 WaffG

gesprochen werden kann.

Dazu wird nachstehende Rechtsansicht vertreten:

Das Waffengesetz selbst und auch die Regierungsvorlage zum Waffengesetz 1996

geben keine Auskunft, ab welcher Stückanzahl eine Meldepflicht gem. § 41 WaffG

besteht.

Ausgehend von der Intention dieser Gesetzesbestimmung wird von ho. die Ansicht

verteten, dass jedenfalls bei Bereithalten von zumindest 5.000 Schuss Munition,

unabhängig von Art und Kaliber, die Meldeverpflichtung gem. § 41 WaffG gegeben

ist.

Selbstverständlich ist Munition unabhängig von der Anzahl in jedem Fall sorgfältig zu

verwahren.

..:"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn gesetzlich nicht gedeckte Verwaltungspraxis über ein Bundesgesetz gestellt wird - na gut, da fehlen mir die Worte.

Übrigens - ist ein Novum für mich, erscheint aber nötig: Sehr gehrter Herr P..l, ich möchte Sie aufrichtig ersuchen mich hinkünftig nicht mehr zu "duzen". Weder in diesem Forum, noch sonstwo. Ich möchte nicht den falschen Eindruck einer Vertrautheit entstehen lassen.

Weil ich gerade dabei bin: Sie haben ja an verschiedenen Orten vollmundig angekündigt aus der IWÖ austreten zu wollen, bislang ist alllerdings kein Kündigungsschreiben Ihrerseits eingegangen. Seien Sie versichert daß wir in Ihrem Fall auch abseits der üblichen Fristläufe eine allseits zufriedenstellende Lösung finden würden.

Ich empfehle Ihnen jedenfalls sich anderweitig zu verorten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hi

Was ist eigentlich mit den B-Plätzen auf der WBK, die 96 durch die Anmeldung von HAs entstanden sind.

verfallen die beim Verkauf der alten Waffe oder bleiben die für eine neue Waffe bestehen?

ja, verfallen

und wie ist es eigentlich mit Erbe. Gibt das zusätzliche B-Plätze und verfallen die bei Erbwaffen verkauf?

ja, erbplaetze gibt es

in zukunft bald auch vor-erb plaetze

denn das eigentliche problem ist ja oft dass zb eine person die zum pflegefall wird ihre zuverlaessigkeit nicht mehr wird nachweisen koennen (schulungs- und uebeungsnachweis beim waffenfachhandel oder bestaetigung ueber regelmaessiges training vom OSM) alle fuenf jahre

daher werden derartigen pe4rsonen ihre genehmigungspflichtigen (kurz) waffen genehmigungen oft behoben

und dann gibts natuerlich auch keine moeglichkeiten mehr dass der erbe diese plaetz erbt

einzig die sondergenehmigungen fuer zb die verbotenen pump-guns im altbesitz koennen nicht vererbt werden

die verfallen so wie zb die HA plaetze nach denen du oben gefragt hast

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sag amal danke für die Links zu dem fraglichen Erlass.

Zu meiner Schande muss ich gestehen: Ich hatte das PDF schon vorher offen, aber da es doch einige Seiten sind war ich noch nicht fündig geworden.

Was die Altbesitz Plätze angeht: Ich war bisher davon ausgegangen dass alles über 6 WBK Plätze bei Verkauf von Altbesitz verfällt, darunter aber nicht.

Zumindest meine ich dass ich das schonmal so von einem Betroffenen gehört habe. Das kann aber natürlich BH spezifisch sein und nur seine BH macht das so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Österreichs 8956 verschiedenen Waffengesetze
Nein. Es gibt nur ein Waffengesetz. Ist ein Bundesgesetz.

Das kapieren halt einige Schwachköpfe inner- wie außerhalb von gewissen Behörden nicht.

Ändert aber nichts an der Tatsache.

Gedankenspiel: Wer ließe es sich gefallen (bzw. nähme es als gegeben hin) würden einzelne Bezirksverwaltungsbehörden die StVO nach Gutdünken auslegen und einen eigenen Delikte- und Strafenkatalog erstellen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiss schon dass es nur eines gibt, aber die Behörden offenbar nicht immer. Bzw. legen sie eben das selbe Gesetz teils unterschiedlich aus.

Ich würde mich jedenfalls als Betroffener nicht beschweren wenn wie in dem Fall von Altbesitz 6 Plätze Bestandsschutz von meiner BH gewährt werden, obwohl sie es gar nicht müssen.

Andersherum ist es natürlich schlimmer, wenn Gesetze Bürgerfeindlicher ausgelegt werden als vom Gesetzgeber geplant. Dann muss man sich auch wehren, das ist klar.

Och, das mit der StVo ist auch so eine Sache. Im Nachbartal fluchen die Leute grade ziemlich, weil plötzlich ein Polizist im Tal ist der Wert drauf legt das Traktoren und Anhänger auch richtig angemeldet sind und nicht nur illegal "10 Km/h" Tafeln drauf sind obwohl die eigentlich schneller laufen, und auch dass die Lichtanlagen haben und so...

Das war bisher eben einfach nicht der Fall dass das wen gross interessiert hat, obwohl die betreffenden Gesetze wohl auch schon 50 Jahr alt sind.... :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es soll ja bitte ohnehin jeder für sich so handhaben wie er glaubt, jedem Tierchen sein Plaisirchen.

Ich ersuche aber nachdrücklich darum Leuten, die hier arglos um Rat fragen, keine Falschinformationen zu geben. Damit ist nämlich keinem geholfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist richtig das es nur ein Waffengesetz gibt,es gibt unterschiedliche definitionen dazu so viele es Bezirke und Waffenbehörden es in Österreich gibt.

Gesetze sind (leider) Ansichtssache der jeweiligen Personen die am Hebel sitzen,bzw. Ansichtssache der Justiz.

In vielen Tiroler Bezirken sind z.B WBK´s mit 10 Plätzen binnen einen Tag Bearbeitungszeit nix aussergewöhnliches,in Wien wird das fast nur mit einer Betätigung vom Papst oder Bundespräsidenten funktionieren das man viele Plätze in dieser kurzen Zeit bekommt,wenn überhaupt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In vielen Tiroler Bezirken sind z.B WBK´s mit 10 Plätzen binnen einen Tag Bearbeitungszeit nix aussergewöhnliches,in Wien wird das fast nur mit einer Betätigung vom Papst oder Bundespräsidenten funktionieren das man viele Plätze in dieser kurzen Zeit bekommt,wenn überhaupt.

hi

in tirol kenn ich das auch mit 50 plaetzen

und wien ist halt so eine sache

hier geht das halt alles nur streng nach den regeln

2 plaetze, ned mehr und ned weniger

nach einigen monaten mit 4-8 ergebnisslisten und einer bestaetigung des OSM dann von 2 auf max. 4 stk

wieder ein paar monate drauf mind 20 bis 30 ergebnisslisten und OSM bestaetigung von 4 auf 8 stk, da lassens dich dann schon gerne drauf warten ein paar wochen bevors die 8stk. rausruecken

und dann wird es halt sehr sehr zaeh, mit ergebnisslisten ohne ende und der OSM bestaetitigung ist sehr wohl auch nochmal von 8 auf 16 zu schaffen

dann ist in wien - ohne entsprechende beziehungen - aber meistens der ofen aus was die stueckzahl angeht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.