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IGNORED

Verschluß von Salut-Russe verwendbar ?


botack

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Vielleicht ist die Lösung ja ganz einfach und die Frage total doof - dann erniedrigt mich meinetwegen ! :00000733:

Ich habe folgende Situation:

Ein Bekannter von mir hat (nun muß man sagen hatTE) einen Salut-91/30er-Mosin, den er zu Hause an der Wand hängen hatte.

(Kleine Anmerkung meinerseits: Ich habe auch einen solchen, aber in "echt" - tolle Plempe: häßlich und grob, aber saupräzise !)

Im Rahmen seines Umzuges ist ihm nun irgendetwas Schweres (Ich glaube, es war ein größeres E-Motor; er ist so ein Bastelfuzzi) auf das Dingens gefallen - Resultat:

Das Salut-Gewehrchen sieht aus wie ein Fragezeichen - ein regelrechter Krummstock ! (sieht ganz elend aus)

Lauf verbogen, Schaft gebrochen (mehrfach).

So will er das Ding logischerweise nicht mehr an die Wand hängen (für Bedenkenträger: Er hat keine minderjährigen Kinder im Haus), und wollte es schon "entsorgen" und sich eine Neues teil zulegen.

Nun kam mir die Idee, dass doch zumindest noch der (komplette) Verschluß in Ordnung sein könnte, also habe ich ihn mir angesehen, und siehe da, sieht völlig gesund, unbeschädigt in ok aus. Sein E-Motor war ihm auch im vorderen Laufbereich auf das Dingen gefallen.

Mein Gedanke:

Da ich den Verschluß quasi gratis bekommen kann (ok, ein Weizenbier ist Ehrensache), könnte ich mir den doch sozusagen als Ersatzteil(spender) für meinen Russki auf Halde legen.

Meine Fragen:

- Sind Verschlüsse von Salutgewehren üblicherweise irgendwie abgeändert ?

(Müßte ja eigentlich so sein, weil wesentliches Teil, Besitz bei Salutgewehr ohne waffenreechtliche Genehmigung :huh: , usw.)

- Wenn nicht, würde der Verschluß ja auch als "Austauschverschluß" oder eben Ersatzteilträger für meinen Russki taugen; muß ich den dann eintragen lassen ?

(Er kommt ja quasi aus dem waffeneintragungsmäßigen Nirwana - freie Salutwaffe)

- Sonstige Apekte zum Beachten ?

Sei's schon mal bedankt !

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Meiner Ansicht nach ist das Gewehr rechtlich nur in seiner Gesamtheit eine Salutwaffe. Wenn wesentliche Teile, wie z.B. der Verschluss davon entfernt werden, haben diese rechtlich ihre Saluteigenschaft verloren und sind somit rechtlich individuell zu beurteilen. Und das gilt meines Erachtens selbst dann, wenn z.B. ein Verschluss eines Salutgewehrs z.B. in ein anderes Salutgewehr gleichen Typs eingebaut werden soll.

Daher ist meines Erachtens generell und dringend davon abzuraten, Teile eines Salutgewehrs einer individuellen Verwendung welcher Art auch immer zuzuführen. Meines Erachtens liegt dabei eine strafbare Handlung vor.

Die technische Betrachtung spielt dabei überhaupt keine Rolle, ganz losgelöst von zusätzlichen Problemen wie fehlender Beschuss bei anderer Verwendung etc.

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wenn die basis wertvoll und unverändert ist, kann ein büchsenmacher aus diesen salut oder altdeko karabinern durch austausch vom lauf eine neue büchse herstellen. nach dem anbringen der herstellerzeichen und dem beschuss kann er die als richtige waffe veräussern. ganz klar - selber herumschrauben, auseinanderbauen oder umbauen geht nicht !!!

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Verschlüsse an Salut Gewehren sind nicht abgeändert. Im Gegensatz zum Deko Gewehrm wo die Patronenböden auch noch schräge abgeschliffen werden.

Zielvier hat recht, sobald dem "frei ab 18" Salut Gewehr der Verschluss entnommen wird, wird er erwerbsscheinpflichtig. Darf daher nur kurz zb. für eine Reinigung entnommen werden.

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wenn die basis wertvoll und unverändert ist, kann ein büchsenmacher aus diesen salut oder altdeko karabinern durch austausch vom lauf eine neue büchse herstellen.

Wobei das nicht ganz einfach sein dürfte, denn normalerweise sind die Hülse und der Lauf zusammen durchbohrt, ein Hartmetallstift eingesteckt und zusammen verschweißt. Der Verschluss ist normalerweise unbearbeitet geblieben, bis auf Ausnahmen, wo der Auswerfer entfernt/abgeschliffen wird, da das Patronenlager aufgebohrt ist und mit Ladehülsen Salut geschossen wird.

Erik

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Da Du nach Erniedrigung verlangt hast ... Wenn Du berechtigter Besitzer eines echten Nagants bist, solltest Du sowohl sachkundig, als auch in der Lage sein, die Verschlüsse zu vergleichen. Also ... mach einen Vorschlag, was wir mit Dir machen sollen.

Du sagst, Du hast einen Mosin "in echt" zuhause. Dann schau ihn Dir doch erst mal an und vergleich den "Salut"- Verschluss mit Deinem echten Verschluß.

Mit ein paar geschickten Drehungen und Handgriffen des kundigen Nagant-Besitzers lässt sich dieser ja zerlegen und Du ziehst den Stoßboden zusammen mit der Führungsschiene vom Rest des Verschlusses ab. Mit einer zweiten geschickten Drehung ziehst Du die Führungsschiene vom Stoßboden ab und hast diesen dann allein in der Hand.

Meines Wissens erfüllt nur dieser Stoßboden den Begriff "Verschluss" im waffenrechtlichen Sinn, denn er bildet den hinteren Rückhalt für die Patrone im Lager und verriegelt dieses mit seinen beiden Nocken (AWO möge mir widersprechen). Daher wird dieser ja auch bei gesetzeskonformen Abänderungen (auch hier erweist sich wieder, dass das Waffengesetz der natürliche Feind der Waffe ist) im Winkel abgeschliffen, um ihn unbrauchbar zu machen. Ist er unverändert, verweise ich auf die Beiträge oben, dann hat er eine waffenrechtliche Eigenschaft.

Ansonsten käme es darauf an, ob er nach den derzeitigen Vorschriften so verändert wurde (den DEKO- und SALUT-Abänderern mögen alle Finger abfaulen !), dass er diese verloren hat, also mit gemeingebräuchlichen Werkzeugen nicht instand gesetzt werden kann. Alle anderen Teile der Verschlussmechanik (Griff / Schlagbolzen / Feder / hinterer Spann- Sicherungsriegel mit Drehknopf / Führungsschiene) sind waffenrechtlich unbedenklich und können als Ersatzteile Verwendung finden.

Gruß,

Coltfan (Schläge müssen persönlich abgeholt werden !)

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Mal ne ganz blöde Frage:

Haben Salutwaffen nicht eine Pufferpatrone, wo eine Knallpatrone eingelegt wird, wobei das Patronenlager noch intakt ist, erst danach die Sperre im Lauf kommt, so das keine scharfe Patrone mehr verladen werden kann und der Gasdruck der Knallpatrone unterhalb der Kimme nach oben abgeleitet wird? Somit müßte ja der Verschluß noch weitgehend original sein, um seine Funktion zu erfüllen.

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Gast solideogloria

Die Hülsen zum Salutschiessen sind viel kürzer als eine Patrone. Gerade mal so lange, dass eine 8mm PAK reinpasst. Der Stift geht bei meinem SalutFinnMosin (dem Änderer mögen alle Maschinen verfaulen) unmittelbar davor durchs Lager. Der Verschluss ist bei Salut unverändert und somit meiner unmassgeblichen Meinung nach ein freies Teil. Die Hochzeit eines Salutverschlusses mit einer scharfen Waffe ist illegale Herstellung. Letztenendes kanns bei Russen eh keiner kontrollieren. Das ordentliche anpassen des Verschlussabstandes ist Aufgabe eines Büchsers, der Besitz eines Salutverschlusses ohne die Salutknifte für den LWB ganz dünnes Eis. Klingt alles blöd, aber ist Doitschland.......

Wenn du also scharf auf den Verschluss bist, dann lass die verbogenen Salutplempe dabei. Falls du den Verschluss dann irgendwann mal nutzen möchtest, dann kann ein Büchsenmacher schaun ob das geht.

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1) Salut- Verschlüsse von Langwaffen sind normalerweise unverändert. Genauso wie ältere Deko- Verschlüsse (LW). Nur bei neueren Deko- Änderungen (irgendwann ab den 70ern?) werden diese 45° abgeschliffen.

2) Folglich kann der Verschluß technisch gesehen in einer scharfen Waffe verwendet werden

3) ggf. hat der Deko. Verschluß keinen gültigen Beschuß, das wäre zu prüfen

4) Der Verschluß hat womöglich keine eigene Ser. No. (da nicht nötig). Sobald der Verschluß jedoch als Wechselverschluß eingetragen wird, ist m.W. heute eine eigene Ser. No. nötig. M.W. ist das eine BüMa Tätigkeit, bin mir aber nicht sicher.

5) Der Verschluß hat vermutlich irgendwo eine BKA Raute. Die muß entfernt werden. Vermutlich auch von einem BüMa

6) Sobald sich die Zweckbestimmung, und auf die kommt es an, sich ändert, wird der Verschluß EWB Pflichtig.

Man kann sehr wohl den Verschluß einer Salut- / Deko LW z.B. im Safe oder der Schublade aufbewahren, während der Rest an die Wand genagelt ist (die Wohnungstür reicht aus um dem Gesetz genüge zu tun, sofern kein Minderjähriger alleine die Wohnung betreten kann). Dies verändert die Zweckbestimmung noch nicht.

Sobald der Verschluß allerdings auf eine scharfe Waffe montiert wird, oder dafür bereitgehalten wird, verändert sich die Zweckbestimmung. Und damit entfällt auch die EWB Freiheit.

Es müsste eigentlich möglich sein, der Behörde klarzumachen, dass der Verschluß von einer Salut LW stammt, die vernichtet werden soll (man kann das verbogene Teil ja zum Beweis vorzeigen). Sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich mir keinen Grund vorstellen, wieso der Verschluß nicht eingetragen werden soll.

Insgesamt vermute ich, dass eine derartige Aktion den Wert des Verschlusses übersteigt. Ggf. kannst Du das gesamte Teil (also nicht nur den Verschluß) ja irgendwo im Keller einlagern. Wenn Du ihn dann mal brauchst, kannst Du ihn noch immer eintragen lassen.

Den Verschluß alleine würde ich nicht unbedingt behalten, sogar wenn er eine BKA Raute hätte, und wenn Du ihn getrennt von der scharfen Waffe aufbewahrst. Dadurch dass Du das Teil nochmal in scharfer Ausführung hast, und den Verschluß für den Fall aufbewahrst, dass Dein Alter mal kaputt geht, ändert sich vermutlich bereits wieder die Zweckbestimmung.

Es mutet natürlich etwas merkwürdig an, wenn der Verschluß einer scharfen LW (für Legalbesitzer) EWB Pflichtig ist, und ein poteniteller Straftäter diesen, völlig unverändert, völlig legal, im Salut- Pack frei kaufen kann. Wie üblich mal wieder eine Gängelung für die, die versuchen wollen das Gesetz zu beachten. Und mal wieder völlig wiedersinnig in Sachen Verbrechensbekämpfung.

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Die 8mm Knallis gibts noch neu, wohl nur keine aktuell neu hergestellten Schreckschußknispeln in dem Kaliber mehr, zumindest ewig keine im Laden gesehen. Ne Schachtel mit 20 Patronen kostet allerdings knapp das Doppelte einer 50 St. Packung 9 Para scharf.

@Piet-kun, wieso dürfen keine Waffen in dem Kaliber mehr gebaut werden? Ich bin nicht auf der Höhe der Zeit...

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Gast solideogloria

Hi Andi, die Frage hab ich im ab 18er Bereich gestellt und sehr gut Beantwortet bekommen.

Hi Andi, die Frage hab ich im ab 18er Bereich gestellt und sehr gut Beantwortet bekommen.

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...

@Piet-kun, wieso dürfen keine Waffen in dem Kaliber mehr gebaut werden? Ich bin nicht auf der Höhe der Zeit...

Soweit ich mich ensinne war der Grund für ein Einstellung der Umstand, dass in der 8 mm Knall die 6,35 Browing geladen werden konnte.

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