Zum Inhalt springen
IGNORED

Umzug in die Schweiz!


Prendergast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich werde ab mitte Januar in der Schweiz arbeiten,habe dort auch eine Wohnung.

Meine Waffen sind im moment mit schriftlicher Genehmigung bei meinen Eltern untergebracht,die Behörde weiss

von meinem Vorhaben.

Nun meine Frage,muss ich mich wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt abmelde meine neue Adresse angeben?

Und was auch wichtig ist,muss die Waffenbehörde wissen wo genau ich mich in der Schweiz aufhalte?

Ich bin weiterhin em im bds und möchte meine WBk auch behalten,die Akte geht ja dann nach Köln soweit ich weiss,wäre nur schön zu wissen welche Daten man angeben muss,ich bin der meinung sowenig wie möglich..

Geschrieben
Hallo,

ich werde ab mitte Januar in der Schweiz arbeiten,habe dort auch eine Wohnung.

Meine Waffen sind im moment mit schriftlicher Genehmigung bei meinen Eltern untergebracht,die Behörde weiss

von meinem Vorhaben.

Nun meine Frage,muss ich mich wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt abmelde meine neue Adresse angeben?

Und was auch wichtig ist,muss die Waffenbehörde wissen wo genau ich mich in der Schweiz aufhalte?

Ich bin weiterhin em im bds und möchte meine WBk auch behalten,die Akte geht ja dann nach Köln soweit ich weiss,wäre nur schön zu wissen welche Daten man angeben muss,ich bin der meinung sowenig wie möglich..

Melde doch einfach einen Wohnsitz bei deinen Eltern an. 

Geschrieben

Der Vorschlag von optrade ist gut, weil es dann keinen Zirkus mit Verbringung/Mitnahme der Waffen über den Zoll gibt, sofern diese in Deutschland verbleiben sollen. Der eigentliche Nebenwohnsitz wird dann aber automatisch zum Hauptwohnsitz, da dies immer für eine einzige Adresse in der BRD der Fall ist.

Nach § 37 Abs. 4 WaffG bist Du ansonsten gegenüber der Waffenbehörde verpflichtet, den Wegzug ins Ausland mitzuteilen. Ein Verstoß dagegen kann als OWI zur Anzeige gebracht werden. Rauskommen tut es eh durch die Wegzugsmitteilung des Einwohnermeldeamtes an die Waffenbehörde.

Hinsichtlich der Waffen verlangt das BVA Köln, dass die zuvor zuständige Waffenbehörde vor Aktenversand (ich geh mal davon aus, dass Du Deutscher Staatsangehöriger bist) prüft, was mit diesen geschehen soll. Sofern dies nicht geklärt werden kann, landen diese zumindest vorübergehend bei der Polizei in der Sachfahndung.

Für die Mitnahme von Waffen braucht man auch für die Schweiz den Europäischen Feuerwaffenpass. Bei der Variante mit Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland spart man eine Menge Geld, weil sich die Genehmigungsgebühr mit ca. 40,- Euro gegenüber 150 Schweizer Franken (Verlängerung: ca. 15,- Euro für fünf Jahre vs. 50 SFR für zwei Jahre) noch im Rahmen hält. Ein Vorteil hat der in der Schweiz ausgestellte EFP allerdings: in ihn können bis zu 13 Waffen (Deutschland "nur" 10) eingetragen werden. Weiß der Geier, warum die im Gegensatz zu den 27 EU-Staaten einen anderen Vordruck haben.

Geschrieben
Weiß der Geier, warum die im Gegensatz zu den 27 EU-Staaten einen anderen Vordruck haben.

Die kämpfen eben noch, bevor sie im Einheitsbrei versinken.

Geschrieben

Also ich habe ne ausfuhrgenehmigung für meine Waffen erhalten,und will

Mich jetzt in der schweiz um einen erwerbsschein kümmern.efwp hab ich nicht,

Kann ich den noch ausstellen lassen und meine waffen legal in die schweiz mitnehmen?

Wohnsitz bei meinen eltern geht ja nicht,will ja keine steuern mehr in dland bezahlen..was mach

Ich?Waffen erstmal mit ewfwp mitnehmen,geht das?

Geschrieben

@creeper und erik: meines Erachtens sollte das Formular schon einheitlich sein, damit es in allen EU-Staaten problemlos gegenseitig als EFP erkannt werden kann. Auf den ersten Blick ist das beim Schweizer Modell aufgrund Ziehharmonika-Machart und hellblauer Farbe mit identischen Aufdrucken auf der Vorderseite ja auch zumindest der Fall.

13 Eintragungspositionen halte ich ohnehin für übertrieben. In den meisten Pässen stehen nur ca. 3-5 Waffen drin. Und richtig unverschämt finde ich die Schweizer Gebühren (siehe oben).

@Prendergast: der EFP dient nur zur Mitnahme von Waffen und Muniton (auf einer Reise ohne Besitzaufgabe über die Grenze). Da Du den Wohnsitz dauerhaft komplett aus der BRD verlegst, brauchst Du aber eine schweizerische Einfuhrbewilligung nach Artikel 25 WG sowie eine deutsche Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG. Die BAFA-Ausfuhrbewilligung nach Außenwirtschaftsrecht hast Du ja offenbar bereits erhalten.

Wenn Du später einen EFP zum hin- und herfahren brauchst, würde ich mir den vorher noch in Deutschland besorgen.

Geschrieben
Also ich habe ne ausfuhrgenehmigung für meine Waffen erhalten,und will

Mich jetzt in der schweiz um einen erwerbsschein kümmern.efwp hab ich nicht,

Kann ich den noch ausstellen lassen und meine waffen legal in die schweiz mitnehmen?

Wohnsitz bei meinen eltern geht ja nicht,will ja keine steuern mehr in dland bezahlen..was mach

Ich?Waffen erstmal mit ewfwp mitnehmen,geht das?

Was hat das mit Steuerzahlen zu tun? Du wirst in der CH quellenbesteuert und damit ist gut. Dein CH-Einkommen ist nicht steuerpflichtig in D. Und für in D erzieltes Einkommen / Gewinne wirst Du in D besteuert, egal wo du wohnst.

Musst in CH einen Waffenerwerbsschein und Einfuhrbewilligung beantragen. EFWP ist in D billiger zu haben. Gleich alle auf einmal eintragen, kostet nur einmal Gebühr (zumindest bei meinem Amt)

Wo gehts denn hin in der Schweiz?

U. (der seit 2 Jahren ebenfalls in CH lebt ;) )

Geschrieben

@Prendergast

Falls du Fragen hast zum CH-Waffenrecht wie das genau funktioniert in deinem Fall, kannst du hier http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...eit/waffen.html bzw. mal reingucken oder schriftlich da http://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/...cherheit/waffen anfragen bzw. http://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/...s/kontakte.html auch telefonisch machen.

Ach ja bevor es vergessen geht, bevor man den WES (Waffenerwerbschein) beantragen kann, muss noch ein ZS (Zentralstrafregisterauszug) der nicht älter sein darf als 3 Monate beigelegt werden. In deinem Fall wird man wahrscheinlich jedoch u.a. einen Auszug aus Deutschland verlangen aber dafür fragst du besser das Fedpol oder ein kantonales Waffenbüro an. Die können dir dann genau sagen was es braucht.

Geschrieben
@Prendergast

...

In deinem Fall wird man wahrscheinlich jedoch u.a. einen Auszug aus Deutschland verlangen ...

Richtig wenn Aufenthaltsbewilligung B. Kann beim Bundesverwaltungsamt per email beantragt werden. Wurde in andern Tröds aber auch schon zig-mal gefragt und geschrieben.

Geschrieben
Richtig wenn Aufenthaltsbewilligung B. Kann beim Bundesverwaltungsamt per email beantragt werden. Wurde in andern Tröds aber auch schon zig-mal gefragt und geschrieben.

Hallo,

das Deutsche Führungszeugnis habe ich schon,ist auch ganz aktuell,brauche jetzt nur noch den schweizer Registerauszug,+den B Ausweiss.

Aber ich denke das wird kein Prob mit nem unbefristeten AV.

Was ich nur noch nicht weiss,wie das mit der Verbringungserlaubnis geht,ich dachte die Ausfuhrgenehmigung reicht,wo kann ich die Verbringungserlaubnis bekommen,bei meinem SB?

@optrade Ich fange im Kanton Aargau an.

Mit den Steuern meinte ich,das wenn ich einen Wohnsitz in DLAND unterhalte er ja immer als 1. Wohnsitz angesehen wird,also muss ich ja dann hier auch Lohnsteuern zahlen..oder nich?

Geschrieben
Der Vorschlag von optrade ist gut, weil es dann keinen Zirkus mit Verbringung/Mitnahme der Waffen über den Zoll gibt, sofern diese in Deutschland verbleiben sollen. Der eigentliche Nebenwohnsitz wird dann aber automatisch zum Hauptwohnsitz, da dies immer für eine einzige Adresse in der BRD der Fall ist.

Ich habe mich mit dem Thema auch beschäftigt und das ist in der Tat der beste Ratschlag, den man Dir geben kann. Ein Wohnsitz als Deutscher in D ist aus deutscher Sicht immer Dein Hauptwohnsitz und damit ist das Waffenthema erledigt. Einfacher geht es nicht.

Was hat das mit Steuerzahlen zu tun? Du wirst in der CH quellenbesteuert und damit ist gut. Dein CH-Einkommen ist nicht steuerpflichtig in D. Und für in D erzieltes Einkommen / Gewinne wirst Du in D besteuert, egal wo du wohnst.

Der Wohnsitz hat in der Tat nichts mit den Steuern zu tun. Du musst das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz checken und es wird vermutlich so sein, dass Dein Welteinkommen in dem Staat besteuert wird, in dem Du wirklich lebst. Völlig egal, wo Du wie angemeldet bist. Und dann kommt es auf die Einkunftsart an, wo das besteuert wird. Kapital- und Immobilienvermögen in dem Staat, in dem das Zeug ist, zB.

Steuerberater fragen im Zweifel. Nur mit dem Waffenrechtsthema schadest Du Dir da nicht, das sind völlig eigene Regeln.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.