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IGNORED

Verschluss ist weg!


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wenn ich hier den Namen öffentlich nenne. Dann wird der Fred geschlossen.

Das ist hier irgend ne Eigenart in dem Forum. Sobald der hier irgendwo auftaucht fängt das Gehetze und Gedrohe an.

Der Fred entgleist und muss geschlossen werden.

Ist der Verschluss nun eingetroffen?

Geschrieben
Nein.

Wenn er gestern mit DPD losgeschickt worden ist. (hoffentlich)

Servus!

Wie kannst Du daran auch nur im geringsten zweifeln ?

Die Versandabteilung hat das sicherlich zu Deiner Zufriedenheit zuverlässig wie immer erledigt ;)

Geschrieben

Naja der gute Mann ist nun denke ich jedem hier bekannt.

Wirklich schade das er den Ruf dermaßen versaut.

Eines Tages kann er deswegen zusperren nicht weil er nichts kann...nein weil er einfach unglaublich unzuverlässig ist!

Ich drücke Gandalf die Daumen das er seinen Verschluss für die Saison in drei Jahren wieder hat früher wird das wohl nichts :-(

Geschrieben

:mad:

Der genaue Name der Firma, oder ein direkter Hinweis darauf, ist aus gutem Grund bis jetzt hier nicht genannt worden. Commerzgandalf hat sogar seine Gründe dafür hier geschrieben. Ich glaube das hätte man akzeptieren können, oder ??

Gruß Andreas

Geschrieben
Schick ein Einschreiben mit Rückschein, in dem Du ihm nochmals die Tatachen aufzählst (Ausdruck über angenommenes Paket beilegen, das kann man nämlich ausdrucken) und ihm eine Frist setzt für die Bearbeitung des Verschlusses (Frist 14 Tage).

Dann kannst Du Dich entspannt zurücklehnen.

Denn nach Ablauf der Frist übergibst Du das Ganze einem Anwalt, der macht dann.

Und da die Frist rum ist, darf Dein Gegner dann Deinen Anwalt zahlen.

Ich darf Obiges zitieren und ergänzen:

- Der Fragliche nimmt Einschreiben mit Rückschein nicht an oder ...

- ... der Postler kümmert sich nicht drum, wem er das Einschreiben gibt. Zurück kommt ein Rückschein mit einem nicht zuordenbaren Krakel, Namesfeld unausgefüllt. Der Fragliche behauptet, das Einschreiben nie bekommen zu haben. Oder ...

- ... vor Gericht könnte der Fragliche behaupten, in dem Einschreiben sei ein leeres Blatt drin gewesen.

Kurz, die Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein funktioniert bei einem so fraglichen wie dem Fraglichen nur sehr fraglich. Und wenn es zugestellt wurde ist sein prozesualer Wert fraglich.

Deswegen mein Tipp:

http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/index.php

Da schickt ihr eure Miteilung an den Fraglichen per Schneckenpost hin. Der macht eine Kopie davon und lässt das Original mit Zustellungsurkunde dem Fraglichen in die Hand drücken. Ihr bekommt die Kopie mit der Zustellungsurkunde zurück. Kosten insgesamt kleiner oder gleich EUR 10,-

Das ist die einzige verlässliche und gerichtsverwertbare Kommunikation mit dem Fraglichen.

Es ist aber aus mittlerweile (seit "meinem" Thread zum Fraglichen) gewonnener Erfahrung so, dass der Fragliche so fraglich drauf ist, dass ihn auch der aus normaler Sicht unfraglich sichere Ausgang der Sache nicht zu Verhalten im Normalbereich veranlasst.

Geschrieben
Noch NIE habe ich es erlebt, daß ein Richter einem Vortrag gefolgt wäre, in behauptet worden war, daß in dem Einschreiben ein leeres Blatt gewesen sei.

Noch NIE !

Kann ich verstehen. Der Fragliche hat aber mein Vertrauen in das Selbstverständliche erschüttert. Immerhin ist der Fragliche so keck, den Erhalt eines Einschreibens mit Rückschein vorgerichtlich zu bestreiten. Da guckst Du dann schon, ob Du nicht nochmal eine 100%-ige Zustellung machst. Außerdem ist es für mich billiger, einen Brief an den Gerichtsvollzieher zu schreiben und dem dann seine EUR 9,45 zu zahlen, als zur Post zu dackeln, dort Schlange zu stehen und dann fünf Euro und Ebbes hinzulegen.

Völlig unfraglich bleiben die Unwägbarkeiten einer Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Nimmt er es an? Wie komme ich von dem kaum als Unterschrift zu verstehenden Kringel zu der Behauptung, der Fragliche habe das Schreiben erhalten? Schon nach den AGBs kann die Post ein Einschreiben mit Rückschein an Hinz und Kunz ersatzzustellen. Und ob der Zusteller die Identität des (Ersatz-)Empfängers überhaupt auf dem Rückschein vermerkt? Da habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Hast einen Rückschein mit zwei Kringeln drauf. Ich kann daraus nicht schließen, dass es der Fragliche erhalten hat. Ob das der Richter kann?

Also beim Fraglichen für mich nur noch 100% klare Sachen.

Geschrieben

Na denn, Hauptsache, das Teilchen ist wieder da. Ob die Kralle gewechselt wurde? Ich habe da so eine Ahnung...

Gruß JM

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