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IGNORED

Dauer für Beantragung Formular Export


lukas-h

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Hallo,

kann mir hier irgend jemand sagen wie lange es dauert das Formular für den Export einer Waffe zu beantragen (Raum Köln-Düsseldorf Export nach Belgien)?

Der Hintergrund:

Anfang April 2010 erkundigte ich mich bei einem Waffenhändler nach der Lieferzeit für eine Savage Mod.12 LRPV im Kaliber .22-250

Ich bekam dann mitgeteilt das diese laut Importeur in 10-12 Wochen lieferbar sei.

Daraufhin bestellte ich diese Waffe am 28. Mai und zahlte sie mit 10% an. Gleichzeitig beantragte ich die Einfuhrlizenz und die Waffe (WBK) hier in Belgien. (Leider muß beim Antrag in Belgien Waffenmodell, Kaliber und Exporteur angegeben werden, ich bin also ziemlich festgelegt)

Seitdem werde ich von dem Händler immer wieder vertröstet, zuletzt mit der Bemerkung die Waffe in dieser Ausführung wäre gar nicht mehr lieferbar. (über 40 Mails und 2 Anrufe)

Da die belgische Einfuhrlizenz auf den Namen des Händlers als Exporteur ausgestellt ist fragte ich Mitte November bei dem Händler an ob er wenigstens die Ausfuhr gegen Bezahlung durchführen würde wenn ich die Waffe anderweitig besorgen könnte.

Das wurde mir zugesichert. Ich ersteigerte darauf eine Savage Modell 12, cal. .22-250 bei Egun, bezahlte sie, und die Waffe wurde am 02. Dezember 2010 vom Verkäufer bei dem Waffenhändler eingeliefert.

Am 06. Dezember rief ich den Händler an und er teilte mir mit das die Anfrage der Exportpapiere 1-2 Wochen dauern würde. Seitdem höre und sehe ich nichts von der schon bezahlten Waffe, von dem Händler - und nachdem die ganze Angelegenheit fast dreivierteljahr dauert und mich reichlich Geld und Nerven gekostet hat möchte ich zum Anwalt und zur Staatsanwalt gehen wenn die Waffe nicht bis Weihnachten bei mir ist.

(Aktueller Stand: Komplett bezahlte Waffe liegt ebenso wie 189,20€ Anzahlung für eine nicht lieferbare Waffe bei dem Händler)

Aus diesem Grund die Frage: Wie lange dauert die Beantragung im Raum Köln-Düsseldorf für das Formular Export (91/477/EWG ; 93/15/EWG)?

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Aus diesem Grund die Frage: Wie lange dauert die Beantragung im Raum Köln-Düsseldorf für das Formular Export (91/477/EWG ; 93/15/EWG)?

hi

nach meinem wissenstand ist das eine zentrale stelle die das fuer ganz DE bearbeitet

normalerweise dauert das hier in bayern ca 8-12 tage

geruechten zufolge ist das nur eine persoen die fuer den ganzen exportkram fuer ganz DE zustaendig ist

wenn die krank ist dann gibts angeblich keine exporte

kann ich mir aber kaum vorstellen, evt ein missverstaendniss?

weiss da evt wer was valides darueber ...?

wuerde mich auch interessieren ...

edit:

DERZEIT scheint es sich aber tatsaechlich ein wenig zu stauen

ein kollege wartet auch schon seit anfang dezember auf seine genehmigung ...

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hi

nach meinem wissenstand ist das eine zentrale stelle die das fuer ganz DE bearbeitet

normalerweise dauert das hier in bayern ca 8-12 tage

geruechten zufolge ist das nur eine persoen die fuer den ganzen exportkram fuer ganz DE zustaendig ist

wenn die krank ist dann gibts angeblich keine exporte

kann ich mir aber kaum vorstellen, evt ein missverstaendniss?

Wer erzählt den sowas? Exportgenehmigung wird von der jeweiligen zuständigen Behörde ausgestellt. Nix zentrale Stelle. Hat bei mir immer, wenn alle Unterlagen vorhanden waren, nie länger ca. 10min gedauert.

Grüße

750 WLA

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Exportgenehmigung wird von der jeweiligen zuständigen Behörde ausgestellt.

hi

wie jetzt?

der sachbearbeiter am ordnungsamt welches fuer den haendler zustaendig ist der den export anmeldet?

oder gibts da wen eigenen im amt der nur fuer derlei exportkram zustaendig ist?

das passiert also auf lokaler ebene ...?

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Ich gehe zu meiner Sachbearbeiterin beim KVR München lege die Importgenehmigung vor und / oder entsprechende Dokumente, fülle das Formular aus, zahle die 10,60Eur oder so und kriege die bestätigte Exportgenehmigung mit. Das Ganze ist schon 7 mal so gelaufen.

Wie es der Händler macht weis ich nicht, nur kann ich mir kaum vorstellen das das Verfahren umständlicher sein soll.

Grüße

750 WLA

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Ich gehe zu meiner Sachbearbeiterin beim KVR München lege die Importgenehmigung vor und / oder entsprechende Dokumente, fülle das Formular aus, zahle die 10,60€ oder so und kriege die bestätigte Exportgenehmigung mit. Das Ganze ist schon 7 mal so gelaufen.

Grüße

750 WLA

Das ist eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann, Danke.

Hatte ich mir eigentlich auch so vorgestellt. Bei uns in Belgien ist es tatsächlich zentral geregelt, d.h. alle Importpapiere im deutschsprachigen Gebiet und in der Wallonie müssen an einer einzigen Stelle in Namur angefragt werden. Dort dauert es in der Regel wirklich 4-6 Wochen. Wäre das nicht so hätte ich eine neue Lizenz angefragt und den Export über einen anderen Händler abgewickelt (gibt ja Anbieter die diese Dienstleistung speziell anbieten)

Was mich an dieser Sache besonders ärgert ist, das ich nächstes Jahr keine Sportschützenlizenz (ähnl. Gelbe WBK) bekomme. Konnte seit Mai nur Revolver (GK) schießen was für die Anzahl Schießtage in Bezug auf die Lizenz nicht zählt.

Ich muß also weiterhin für jeden Waffenantrag ca. 100,-€ bezahlen und regelmäßig 2-4 Monate auf die Blanko-WBK warten.

Händlern mit solchen Geschäftsgebaren sollte man die Waffenhandelserlaubnis entziehen! Ich habe derzeit nicht einmal Lust mich noch bei dem zu melden da ich keine Ausreden mehr hören will. Ich denke mein erster Weg im neuen Jahr ist zur Staatsanwaltschaft zwecks Anzeige wegen Unterschlagung.

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Wie es der Händler macht weis ich nicht, nur kann ich mir kaum vorstellen das das Verfahren umständlicher sein soll.

hi

soweit ich das mitbekommen habe machen die haendler das per fax

der geht nirgendst hin

und er muss auch nix zahlen dafuer

kann daher schon auf einem anderen weg laufen, oder?

genaues dazu weiss ich allerdings nicht

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soweit ich das mitbekommen habe machen die haendler das per fax

der geht nirgendst hin

und er muss auch nix zahlen dafuer

Hab auch nicht geschrieben das die Händler irgendwo hingehen müseen. Abgesehen davon glaubst Du doch nicht wirklich das die zuständige Behörde das Exportformular kostenfrei bearbeitet. Oder?

Grüße

750 WLA

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Eine zentrale sachliche Zuständigkeit (durch das Bundesverwaltungsamt Köln) gibt es nur für Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Siehe hierzu § 48 Abs. 2 Nr. 4 WaffG.

Im vorliegenden Fall besteht die örtliche Zuständigkeit für den Waffenhändler gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bei derjenigen Behörde, in deren Bezirk sich die gewerbliche Hauptniederlassung befindet. Sofern der Händler im Besitz einer allgemeinen Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG sein sollte, darf er ohne vorherige Erlaubniseinholung die dort benannten Erwerber sofort beliefern. Ansonsten muss er - wie hier wohl der Fall - bei seiner Waffenbehörde einen Erlaubnisschein nach § 31 Abs. 1 WaffG bentragen.

Voraussetzungen hierfür:

- vorherige Zustimmung aus Belgien liegt vor

- sicherer Transport ist gewährleistet.

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