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IGNORED

Silvester mit der Flinte böllern erlaubt?


Hattori Hanzo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir feiern Silvester im Aufenthaltsraum eines Schiessstandes. Nebendran ist eine offene Schiessbahn. Dürfen wir dort mit Platzpatronen das neue Jahr einläuten oder gibt es Vorschriften, die das verbieten?

Der Stand ist zugelassen bis 7000 Joule, Schwarzpulver, NC, keine Auflagen hinsichtlich der Schiesszeiten.

Die Flinten können in entsprechenden Waffenschränken eingelagert werden.

Alle Blicke ins Waffengesetz und andere Vorschriften haben nichts ergeben, was dagegen sprechen würde. Aber ich möchte trotzdem noch nachfragen, ob wir vielleicht etwas übersehen haben könnten?!

(Das Salutschiessen auf nicht genehmigten Schiessstätten bzw. ohne Schiesserlaubnis verboten ist, steht nicht zur Debatte, das ist klar.)

Geschrieben
Alle Blicke ins Waffengesetz und andere Vorschriften haben nichts ergeben, was dagegen sprechen würde.

Wie schon geschrieben: § 12 Abs. 4 Satz 1 ist eindeutig.

Aber ich möchte trotzdem noch nachfragen, ob wir vielleicht etwas übersehen haben könnten?!

Sicherstellen, dass niemand alkoholisiert wie den Waffen hantiert.

Geschrieben
Aber ich möchte trotzdem noch nachfragen, ob wir vielleicht etwas übersehen haben könnten?!

So wie ich's sehe, nichts übersehen, es müsste möglich sein.

Trinken von Alkohol verträgt sich nicht mit dem Umgang von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, das stellt die Eignung in Frage.

Mist, zu langsam.

Geschrieben
Sicherstellen, dass niemand alkoholisiert wie den Waffen hantiert.

Dazu finde ich aber keine gesetzliche Regelung!

Gegen 1 Glas Glühwein oder Glas Sekt spricht nichts, aber das Übermaß würde ich vermeiden.

Wichtig wäre nur, das das keine öffentliche Veranstaltung wird und der § 42 WaffG ins Spiel kommt.

Das wird auch gerne von Personen übersehen, die einen Kl. Waffenschein besitzen und zur Silvesterveranstaltung mit einer SSW gehen!

Geschrieben

Grundsätzlich ist alkoholisierten Personen das betreten der Schiessanlage untersagt.

Wie schon geschrieben: § 12 Abs. 4 Satz 1 ist eindeutig.

Was hat dieser Abschnitt mit unserem Ansinnen zu tun? Ich steh auf der Leitung.

:confused:

Geschrieben
Grundsätzlich ist alkoholisierten Personen das betreten der Schiessanlage untersagt.

Und Schützen die im Vereinsheim gefeiert haben das Verlassen auch?

Das Waffengesetz nennt Alkoholabhändige Personen, als persönlich nicht geeignet!

Geschrieben
Da hat Dir Uwe den Paragraphen zitiert, der Dir die Ausnahme erlaubt.

Ja, die bezieht sich aber doch nur auf Personen, die keine eigenen Waffen haben. Und darum geht es doch nicht. Wir überlassen doch nichts.

Und Schützen die im Vereinsheim gefeiert haben das Verlassen auch?

Die sind doch nicht auf der Schiessanlage bzw. dem Schiessstand.

Und für die, die noch schiessen wollen, gibts keinen Alkohol, nicht mal das Glas Sekt oder Glühwein. Trinken und schiessen passt nicht zusammen. Wer will kann nachher, wenn die Waffen weggeschlossen sind. :gutidee:

Geschrieben
Ja, die bezieht sich aber doch nur auf Personen, die keine eigenen Waffen haben. Und darum geht es doch nicht. Wir überlassen doch nichts.

WaffG §12 Abs 4 und nicht §12 Abs.1 Satz4...

Geschrieben
Wie sieht das denn zu Hause aus ?

Nenne ein relativ großes befriedetes Gelände mein Eigentum.

Steht auch dort, z. B. nur mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann!

Ohne Schießerlaubnis ist dort nichts!

Geschrieben

Es wird ja gar nix verschossen, bzw. durch den Lauf getrieben.

Es macht doch nur BUMM, also kann man ja wohl nicht von Schießen reden?

Geschrieben
Es wird ja gar nix verschossen, bzw. durch den Lauf getrieben.

Es macht doch nur BUMM, also kann man ja wohl nicht von Schießen reden?

Bitte selbst nachlesen, denn das ist definitiv falsch: (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 7 zum WaffG)

Geschrieben
Da steht aber nix vom böllern. ;)

Und das ist auch kein Schießen im waffenrechtlichen Sinne (mehr).

Das ist die einzige Lücke: wenn eine scharfe Waffe (z.B. Schwarzpulver Perkussion) auch einen Böllerbeschuss hat, dann darf man (böllern), WENN das Böllern angemeldet ist. Aber Silvester <> Anmeldung.

Geschrieben
Dass Berlin und Bayern sehr weit auseinanderliegen, habe ich wohl schon mal erwähnt! :confused:

Ach? Is mir noch gar nicht aufgefallen Sie hat doch nur von ihrer (Nachbar-)Spielwiese berichtet.

Geschrieben

also ob du darfst oder nicht kannst du ja nachlesen.

ansonsten ist es schon lustig das die frage schon am anfang dezember kommt, ist ja genauso wie dinner for one....

kommt jedes mal wieder.

tip: kauf dir ne tüte chips und setzt dirch sylvester vor den pc und schau hier nach....... die frage wird dann rauf und runter diskutiert, alle wette wird wieder echt unterhaltsam.....

und dann solltest du dir viel putzzeug kaufen.

mit der flinte diese schei.. patronen zu verfeuern ist eine erfahrung wert.

machen nur plop statt wie sonst wummmm, und sauen und mullen dir die waffe total ein.

meine pump ähm vorderschaftrepetieren sah danach aus wie sau !!!!

letzter tip, laß es, wenn es schon knallen soll nehm ne 9mm platz da kommt wenigstens lärm raus und ist sauberer und bringt keinen ärger wegen zuverlässigkeit.

meine nachbarn schauten echt blöd wo ich mal mit der großen die dinger verschossen habe, die gingen in deckung, weil die dachten jetzt kommt richtig was raus... das war das lustigste hi hi

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