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IGNORED

Repetierflinten auf Grüne WBK?


Monner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ok, habs kapiert.

(Notiz an mich selbst fürs nächste mal: erst im WaffG nachlesen, dann posten...) :peinlich:

Hallo,

jaaaa, das Thema VR auf WBK Gelb ist hier ein ganz spezielles.... :00000733:

Aber deine eigentliche Frage ist doch schon ganz am Anfang beantwortet worden: (Als Sportschütze) gibt es ALLES für das du ein BEDÜRFNIS nachweisen kannst. :rolleyes:

Die Frage mit den Grundkontingenten hat damit erst einmal weniger was zu tun. Wenn du diese überschreitest, gibt es lediglich ein paar umfangreichere Prüfungen, die deine Behörde durchführt und dir ggf. auch zusätzlich berechnet. Beispielsweise erfolgt außerhalb der Grundkontingents bei meiner Behörde zumindest immer einer genauere Kontrolle der Schießnachweise. Bist du ein aktiver Schütze, ist das aber alles kein Problem.

Gruß

Frank

Geschrieben
... Wenn du diese überschreitest, gibt es lediglich ein paar umfangreichere Prüfungen, die deine Behörde Dein Verband durchführt

Mit einer Verbandsbescheinigung wird nachgewiesen, daß für DICH

a ) ein Bedürfnis besteht

- diese Waffe innerhalb des Grundkontingents (2 mehrschüssige KW & 3 HA-LW)

- diese Waffe über das Kontingent hinaus zu erwerben,

- diese Waffe zu erwerben, da sie nicht im Kontingent relevant ist

b ) daß die Waffe im Verband laut SportOrdnung zugelassen ist

c ) Du den Sport Regelmäßig ausübst (das kommt vom Verein)

So lautet die reine Lehre. Wenn Deine Behörde sich dazu berufen fühlt, zusätzliche Prüfungen durchzuführen und Dir dafür auch noch Geld abzuknöpfen, tut sie das nicht auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Du Dir das gefallen lässt, ist das OK. Aber verkauf's hier nicht als Grundsatz oder Leitschnur, 'kay ?

Geschrieben
So lautet die reine Lehre. Wenn Deine Behörde sich dazu berufen fühlt, zusätzliche Prüfungen durchzuführen und Dir dafür auch noch Geld abzuknöpfen, tut sie das nicht auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Du Dir das gefallen lässt, ist das OK. Aber verkauf's hier nicht als Grundsatz oder Leitschnur, 'kay ?

Hallo,

wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest einmal genau zu lesen, was ich geschrieben habe, hättest Du Dir Deine Antwort auch schenken können. :peinlich:

Oder zeige mit bitte noch einmal die Stelle in MEINEM Posting, in dem ICH geschrieben habe, dass das WAFFENGESETZ genau dieses Verfahren definiert?

Ich habe ein BEISPIEL dafür gegeben, wie MEINE Behörde (sowie auch noch zwei weitere von denen ich direkte Informationen habe) in diese Sache verfährt, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

Frank

Archiviert

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