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IGNORED

Repetierflinten auf Grüne WBK?


Monner

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Hallo! Habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden:

Darf ich auf eine Grüne WBK anstatt 5 Selbstladern z.B. 4 Selbstlader(wenn überhaupt) und eine Repetierflinte besitzen?

Wenn das nicht geht:

Darf ich neben der grünen WBK auch noch eine gelbe WBK besitzen?

Bin sicher, ihr könnt mir helfen :icon14:

Gruß

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Darf ich auf eine Grüne WBK anstatt 5 Selbstladern z.B. 4 Selbstlader(wenn überhaupt) und eine Repetierflinte besitzen?

Du darfst alles besitzen, wofür du von einem anerkannten Verband ein Bedürfnis ausgestellt und damit von der Behörde die Genemigung erteilt bekommst. Dazu gehören je nach Verband auch Repetierflinten.

Darf ich neben der grünen WBK auch noch eine gelbe WBK besitzen?

Warum sollte das verboten sein? Beide decken verschiedene Arten von Waffen ab. Du darfst dir sogar zusätzlich noch eine rote Sammler-WBK, einen Jagdschein und eine Sachverständigen WBK zulegen, WENN du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

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Hallo! Habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden:

Wundert mich nicht, bei den "merkwürdigen" Fragen

Darf ich auf eine Grüne WBK anstatt 5 Selbstladern z.B. 4 Selbstlader(wenn überhaupt) und eine Repetierflinte besitzen?

Ja

Darf ich neben der grünen WBK auch noch eine gelbe WBK besitzen?

Ja, Du kannst auch mehrere grüne & gelbe & rote besitzen.

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Hallo Monner,

"besitzen" - bei Bedürfnisbescheinigung kein Problem. Sportschütze solltest Du da schon sein.

Hast Du denn schon irgendeine WBK ?

Verband ?

Gruß

Wahnsinn, hier gehts ja schnell zur Sache :icon14:

Nein, noch nichts!

Kommt erst alles noch :ninja:

Ich wusste zwar, dass ich ein Grundkontingent von 3 Selbstladern hab, aber nicht, ob ich anstatt eines Selbstladers z.B. eine Repetierbüchse, oder Vorderschaftrepetierflinte eingetragen bekomme.

Großen Dank ans Forum :icon14:

PS: Das mit Bedürfniss etc. pp hab ich als Grundvoraussetzung schon angenommen ;-)

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repetierbüchsen haben mit dem grundkontingent nichts zu tun. davon darfst du mit gelber wbk kaufen, soviel in deinen tresor passt...

Aber nicht, wenn ich eine Grüne habe,oder?

Sorry, ich hab es bescheiden formuliert:

Mein Ausgangspunkt ist ,dass ich eine grüne WBK besitze und schon 2 SLG besitze.

Jetzt noch eine Repetierbüchse, und mein 3er Kontingent ist erschöpft?

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Aber nicht, wenn ich eine Grüne habe,oder?

Sorry, ich hab es bescheiden formuliert:

Mein Ausgangspunkt ist ,dass ich eine grüne WBK besitze und schon 2 SLG besitze.

Jetzt noch eine Repetierbüchse, und mein 3er Kontingent ist erschöpft?

NEIN!

Du hast noch keine WBK?

Schon nen Sachkundekurs gemacht? Da sollten solche Dinge besprochen werden.........

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Das ist schon einmal eine gute Antwort :icon14:

Ich meinte natürlich 3 Selbstlader... nicht 5 :rotfl2:

Auf jede grüne passen 8 Einträge. Wie du deinen SB dazu bekommst, die zu füllen, sagt dir das WAffG.

Gruß

Erik

PS: Wenn du schon eine Grüne hast, müsstest du das eigentlich selbst nachzählen können ...

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Wenn jetzt noch die Remington 870 Deer ins Spiel kommt, stelle ich schonmal Chips bereit....

So von wegen Gelb und Züge :rolleyes:

Wobei das eigentlich immer erst nach der ernüchternden Erkennnis kommt, daß der Verband vor die Pumpe die Prüfung gesetzt hat.

Ansonsten würde ich an Stelle des Threadstarters den Sachkundekurs abwarten.

Das spart ne Menge Fragen auf der Einen und ne Menge Schreiberei auf der anderen Seite !

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Erwerben und besitzen darfst Du 3 halbautomatische Langwaffen, sowie 2 mehrschüssige Kurzwaffen.

Vergleiche §14 Abs. 3

Repetierbüchsen darfst Du wie schon gesagt wurde ohne Bedürfnis auf gelbe WBK erwerben und besitzen. 2/6-Regelung!

Vergleiche §14 Abs.4

Vorderschaftrepetierer mit glattem Lauf nur mit Bedürfnis auf grüne WBK.

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Erwerben und besitzen darfst Du 3 halbautomatische Langwaffen, sowie 2 mehrschüssige Kurzwaffen.

Vergleiche §14 Abs. 3

..

Das wäre aber traurig. §14(3) ist da zum Glück anderer Ansicht:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe...

Gruß

Erik

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Monner, du scheinst "Angst" zu haben, dass eine Vorderschaftrepetierflinte, die in den meisten Fällen auf Grün geht (da eben oft glatter Lauf),

einen "Selbstladerplatz" belegt. Die Frage kannst du dir aber ganz einfach selbst beantworten:

Du hast 3 "Plätze" auf der Grünen für Selbstlader frei, bevor du Erklärungen abliefern musst. Ist die VRF ein Selbstlader?

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Monner, du scheinst "Angst" zu haben, dass eine Vorderschaftrepetierflinte, die in den meisten Fällen auf Grün geht (da eben oft glatter Lauf),

einen "Selbstladerplatz" belegt. Die Frage kannst du dir aber ganz einfach selbst beantworten:

Du hast 3 "Plätze" auf der Grünen für Selbstlader frei, bevor du Erklärungen abliefern musst. Ist die VRF ein Selbstlader?

:icon14: :icon14: Du hast es erfasst!

Vielen vielen Dank!

Hätte ich evtl. auch selber drauf kommen können ;-)

Also nochmal:

Vielen Dank Forum!!

:icon14: :icon14: :icon14:

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Oder zusammengefasst:

Waffen, die in die Grüne WBK gehören, müssen einzeln beantragt werden. Dabei gibt es ein Grundkontingent, bei dem der Erwerb etwas einfacher ist. Darüber hinaus ist aber mit entsprechendem Bedürfnis weiterhin alles möglich.

Waffen, die in die Gelbe WBK gehören, müssen NICHT einzeln beantragt werden. Die Gelbe WBK beantragt man einmal und dann kann man kaufen, bis der Tresor voll ist - natürlich dank WaffG Reform 2008 immer nur unter Berücksichtigung der 2/6 Regelung.

Besitzer einer Roten Sammler-WBK müssen sich nicht nur um die 2/6 Regelung keine Gedanken machen, sie MÜSSEN sogar regelmäßig etwas kaufen, um die Ernsthaftigkeit ihrer Sammeltätigkeit zu belegen.

Was auf welche WBK gehört, steht im WaffG, auch wenn das selbst Juristen nicht immer ganz verstehen. Im Sachkundelehrgang SOLLTE man das lernen, TUT man aber oft genug nicht. Aber die Story habe ich ja schon oft genug erzählt. ;)

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Jetzt ging es mir ein paarmal zu oft hin und her... mein Kenntnisstand ist:

Einschüssige LW, Repetier-LW, einschüssige KW, mehrschüssige Perkussions-KW auf gelb,

Selbstlader-LW und alle anderen mehrschüssigen KW auf grün.

Richtig so?

Eine VRF ist also eine (zwar glattläufige, aber das spielt keine Rolle) Repetier-LW, also gelb.

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Eine VRF ist also eine (zwar glattläufige, aber das spielt keine Rolle) Repetier-LW, also gelb.

Doch, das spielt sehr wohl eine Rolle.

WaffG § 14.4

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
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