Zum Inhalt springen
IGNORED

Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses als Sportschütze


Sxxxxxxx

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Nur wenn der WBK-Inhaber nichts vorlegen kann bekommt er hier Probleme. Auch wenn die Behörde sonst sehr kleinlich ist, geht sie bei diesem Thema doch sehr prakxisorientiert vor.

"Das" scheinen manche einfach nicht zu wissen, und machen sich dann selbst "Probleme" ;)

Geschrieben
"Das" scheinen manche einfach nicht zu wissen, und machen sich dann selbst "Probleme" ;)

Richtig. Außerdem lesen sie in der Regel nicht die Schreiben der Behörde richtig!

In den mir vorgelegten Schreiben stand "wörtlich" die "aktive" Ausübung des Schießports ist z.B. durch Bescheinigung des Vorsitzenden nachzuweisen.

Da kann der Vorsitzende nicht pauschal eine Bescheinigung ausstellen, wenn er die Leute nicht regelmäßig gesehen hat und sie auch nicht in den Ergebnislisten auftauchen!

Geschrieben
Das kann sich für die WBK "gelb" (§ 14 Abs. 4) nur auf die EINE waffenrechtliche Erlaubnis beziehen, die hier erteilt wurde, nämlich die WBK selbst!

Die Bedürfnisgründe, die vor Erteilung der WBK gelb vorlagen, müssen noch bestehen. Für die auf Grundlage von § 14 Abs. 2 und 3 WaffG (WBK "grün") erworbenen Waffen müssen die Bedürfnisgründe fortbestehen, die vor (bzw. zu) ihrer Erteilung vorlagen.

...

Somit muß bei den Waffen zumindest eine schießsportliche Betätigung entsprechend dem, für was sie "bedürfnismäßig" beantragt wurden, weiter vorliegen.

Aha. Ich hab ne 22er UHR beantragt und mittlerweile einiges anderes auf der WBK. Wenn ich also mein UHR verkaufe dann habe ich kein Bedürfnis mehr für meine gelbe?

Ich denke das ist leider Unsinn.

T

Geschrieben

Und falls einmal das Bedürfniss wegfallen sollte, aus welchen Gründen auch immer, greift dann noch § 45 Abs. (3) WaffG. Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

Auch ein/ne SBer/in sind auch nur Menschen. Ich denke, bei einem vernünftigen Gespräch kann mann einiges erreichen.

Ich persönlich kann mich bis heute nicht beklagen. Immer alles super gelaufen bei meiner Behörde !!!! :icon14:

Geschrieben
Richtig. Außerdem lesen sie in der Regel nicht die Schreiben der Behörde richtig!

In den mir vorgelegten Schreiben stand "wörtlich" die "aktive" Ausübung des Schießports ist z.B. durch Bescheinigung des Vorsitzenden nachzuweisen.Da kann der Vorsitzende nicht pauschal eine Bescheinigung ausstellen, wenn er die Leute nicht regelmäßig gesehen hat und sie auch nicht in den Ergebnislisten auftauchen!

Nicht weniger, aber auch nicht "mehr" verlangt die Behörde !

Eigentlich will man dadurch nur den Weg der "Waffenbeschaffung" für, na sagen wir mal "unernste Sportschützen" ins Leere laufen lassen.

Ich durfte solche "Künstler" schon erleben.

Übrigens. gleiches wurde in unserem "Laden" beim "Versuch" der versuchten Erschwindelung der Unterschrift zur Genehmigung laut § 27 Sprengstoffgesetz erlebt. Da brannte aber die Luft ! :bud:

Schade, das ich arbeitsbedingt nicht anwesend sein konnte. :mad::mad:

Geschrieben
Wenn ich also mein UHR verkaufe dann habe ich kein Bedürfnis mehr für meine gelbe? Ich denke das ist leider Unsinn.

Unsinn; stimmt. Ich habe es so auch nicht behauptet.

Ich sprach von den Bedürfnisgründen für die WBK Gelb, nicht von der "Referenzwaffe" bzw. -Disziplin, die dafür (auch nicht von allen Verbänden/Behörden) gefordert wird.

Mir ging es um eines:

Die WBK Gelb ist EINE waffenrechtliche Erlaubnis, der EIN Bedürfnis zugrunde liegt. Nämlich das, was in § 14 Abs. 4 WaffG formuliert ist.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, im Nachhinein für alle Waffen, die im Rahmen dieser Erlaubnis erworben wird, EINZELN Bedürfnisnachweise zu fordern.

Dies widerspricht der Rechtsnatur der WBK Gelb als "Sammelerlaubnis" innerhalb eines definierten Rahmens.

Geschrieben
In den mir vorgelegten Schreiben stand "wörtlich" die "aktive" Ausübung des Schießports ist z.B. durch Bescheinigung des Vorsitzenden nachzuweisen.

Ein schlichtes Trainings-/Wettkampfnachweisbuch mit Stempelchen des Vorsitzenden/SLG-Leiters etc.

müsste einer solchen "Bescheinigung" absolut gleichwertig sein.

Geschrieben
Ein schlichtes Trainings-/Wettkampfnachweisbuch mit Stempelchen des Vorsitzenden/SLG-Leiters etc.

müsste einer solchen "Bescheinigung" absolut gleichwertig sein.

Absolut richtig erkannt.

Aaaaber im Sinne der "Allgemeinen Sicherheit" druckt bei Bedarf, unser Oberindianer ein Schreiben aus;....und unterschreibt es.

Natürlich nicht bei Leuten, die jahrelang nicht gesehen wurden. :gutidee:

Geschrieben
Natürlich nicht bei Leuten, die jahrelang nicht gesehen wurden. :gutidee:

Eigentlich selbstverständlich, Handhabt meiner genauso und Recht hat er.

Geschrieben

Irgendwie rauschen wir hier am Thema vorbei. Es geht doch nicht darum, in welcher Art man irgendwelche Nachweise vorlegt, sondern um die meiner Meinung nach unverschämte und durch nichts gerechtfertigte Forderung der Behörde, für alle Waffen einen Bedürfnisnachweis zu fordern.

ich habe vor kurzem ein Schreiben meiner Waffenbehörde mit der Aufforderung erhalten, für alle meine Waffen einen Nachweis über das Fortbestehen des Bedürfnisses über den Vereins und den Verbandsvorsitzenden zu erbringen !!!

Das ist schlicht und einfach eine Frechheit mit dem Ziel, die Anzahl der Legalwaffen im Volk am gültigen Waffenrecht vorbei aufgrund eigener selbsternannter Machtvollkommenheit weiter zu reglementieren.

Nix gegen Nachweise. Aber doch bitte schön im rechtlichen Rahmen und schon gar nicht mit irgendwelchen unterschwelligen Drohungen.

Also Schwarzkopf, nun stell doch endlich mal das Schreiben hier ein.

Geschrieben

Eigentlich rauschen wir nicht am Thema vorbei.Rainer, so lange nicht,...bis der Fredstarter mal "alle" Karten offenlegt !

Da währe das "Schreiben" in seiner Gesamtheit recht hilfreich !

Geschrieben
Da währe das "Schreiben" in seiner Gesamtheit recht hilfreich !

Wir haben den Verweis auf die Aussage der Berlienr Waffenrechtsbehörde.

Da steht einiges, da sollte der Behörde und ihrem Dienststellenleiter nahebegracht werden, was es heißt, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben im Rahmen des Dienstrechtes.

Wir oder besser Rainer oder Reiner brauchen den Brief im vollen Wortlaut.

Empfänger und Aktenzeichen können geschwärzt werden. Am besten auch der Sachbearbeiter. Denn es wird merh als einen geben. Sonst als PN oder per Email an El Marinero.

Edit Dreckfehler

Geschrieben
Wir oder besser Rainer oder Reiner brauchen den Brief im vollen Wortlaut.

Empfänger und Aktenzeichen können geschwärzt werden. Am besten auch der Sachbearbeiter. Denn es wird merh als einen geben. Sonst als PN oder per Email an El Marinero.

Edit Dreckfehler

" Rainer" ist richtig :eclipsee_gold_cup:

Ansonsten, ohne konkreten Wortlaut ? ist leider "erst" mal nichts zu machen. :s75:

Geschrieben
" Rainer" ist richtig :eclipsee_gold_cup:

Es gibt auch einen Reiner, den das interessieren wird.

Ansonsten I concur.

:s75:

Edit Lerne Rechtschreibung

Geschrieben
Irgendwie rauschen wir hier am Thema vorbei. Es geht doch nicht darum, in welcher Art man irgendwelche Nachweise vorlegt, sondern um die meiner Meinung nach unverschämte und durch nichts gerechtfertigte Forderung der Behörde, für alle Waffen einen Bedürfnisnachweis zu fordern.

Das ist schlicht und einfach eine Frechheit mit dem Ziel, die Anzahl der Legalwaffen im Volk am gültigen Waffenrecht vorbei aufgrund eigener selbsternannter Machtvollkommenheit weiter zu reglementieren.

Nix gegen Nachweise. Aber doch bitte schön im rechtlichen Rahmen und schon gar nicht mit irgendwelchen unterschwelligen Drohungen.

Also Schwarzkopf, nun stell doch endlich mal das Schreiben hier ein.

Hier das Schreiben in seiner vollen Länge unter Wegfall personenbezogener Daten:

WAFFENRECHT

hier: Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses als Sportschütze

Sehr geehrter Herr .........,

gemäß § 4 Abs. 4 des Waffengesetzes (WaffG) vom 16 Oktober 2002 (BGB.IS.3970) hat die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.

Da Ihnen am ...... und am .......waffenrechtliche Erlaubnisse (WBK- Nr. ........+ ........) erteilt wurden, bitte ich, die beiligende Bedürfnisbescheinigung innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, vom Vereins - und Verbandsvorsitzenden ausgefüllt an mich zurückzusenden.

Eine Bestätigung nur durch den Vereinsvorsitzenden ist nicht ausreichend.

Hinweis

§ 45 Abs.4 WaffG:

Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

(Beigelegt ist dann der Vordruck, in welchem alle Waffen unter der Zuordnung einer Regelnummer einzutragen sind - Unterschrift u. Stempel des Vereins - und Verbandsvorsitzenden ist erforderlich )

Anmerkung von mir: Ich führe selbstverständlich ein Schiessbuch in dem sämliche Schiesstermine und die Waffenart nebst Schusszahl vermerkt ist - jeweils mit Stempel und Unterschrift des Schiessleiters

Geschrieben

Könnte es eventuell sein, dass es der Behörde weniger um die Überprüfung des fortwährenden Bedürfnis geht, als vielmehr um die Erfassung der schon genehmigten Waffen um die Datenbank mal wieder auf den neuesten Stand zu bringen?

Schließlich sollen die Daten, die in die zentrale Datei mal eingepflegt werden, nicht dem teilweise schlampigen Stand von heute entsprechen.

Die Behörde schlägt quasi zwei Fliegen mit einem Formular platt.

Ist nur so`n Gedanke.

Gruß Tauschi

P.S. "Anmerkung von mir: Ich führe selbstverständlich ein Schiessbuch in dem sämliche Schiesstermine und die Waffenart nebst Schusszahl vermerkt ist - jeweils mit Stempel und Unterschrift des Schiessleiters" - Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.

Geschrieben
Hinweis

§ 45 Abs.4 WaffG:

Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten.

Der Vordruck passt eigentlich nur für Waffen auf Grün. Dann schreib sie halt eben auf die Liste. Und für die Waffen auf Gelb soll Dir der SB eben genau die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre mal nennen.

Da wird er wohl gewaltig ins Schleudern kommen. Der Sinn und Zweck von Gelb ist nämlich der, gerade auch die Waffen erwerben zu können, die nicht unbedingt im eigenen Verband genutzt werden, aber dafür in anderen.

Geschrieben
Könnte es eventuell sein, dass es der Behörde weniger um die Überprüfung des fortwährenden Bedürfnis geht, als vielmehr um die Erfassung der schon genehmigten Waffen um die Datenbank mal wieder auf den neuesten Stand zu bringen?

Schließlich sollen die Daten, die in die zentrale Datei mal eingepflegt werden, nicht dem teilweise schlampigen Stand von heute entsprechen.

Die Behörde schlägt quasi zwei Fliegen mit einem Formular platt.

Ist nur so`n Gedanke.

Gruß Tauschi

P.S. "Anmerkung von mir: Ich führe selbstverständlich ein Schiessbuch in dem sämliche Schiesstermine und die Waffenart nebst Schusszahl vermerkt ist - jeweils mit Stempel und Unterschrift des Schiessleiters" - Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.

In meinem Fall sehe ich eher den Versuch der Behörde, die Anzahl der legalen Schusswaffen bei Sportschützen soweit wie gesetzlich möglich zu reduzieren...(unter Aussschöpfung/Auslegung aller § die dafür nur irgenwie herhalten können ....)

Geschrieben
In meinem Fall sehe ich eher den Versuch der Behörde, die Anzahl der legalen Schusswaffen bei Sportschützen soweit wie gesetzlich möglich zu reduzieren...(unter Aussschöpfung/Auslegung aller § die dafür nur irgenwie herhalten können ....)

So sieht es aus.

Und wenn wir keine Paragraphen haben, erfinden wir selbst welche.

Schwarzkopf, informiere jetzt mal den Wahlkreisbetreuer der FvLW. Ich nehme an, Du bist Berliner.

So, und jetzt gehe ich wieder "drücken" :

Schließt Euch zusammen, tretet der FvLW bei und seid gemeinsam stark.

Duckmäuserei vor Körtings Exekutivbürokraten ist hier absolut fehl am Platze.

Geschrieben
....Versuch der Behörde, die Anzahl der legalen Schusswaffen bei Sportschützen soweit wie gesetzlich möglich zu reduzieren....

Im vorliegenden Fall ist die Behörde über das ihr "gesetzliche Mögliche" bereits hinausgegangen.

Dies wurde im Tread (insbesondere betreffen WBK-gelb-Waffen) bereits erläutert.

Ich schließe mich dem Apell von El Marinero (s.o.) an.

Geschrieben
vom ... Verbandsvorsitzenden ausgefüllt an mich zurückzusenden.

Eine Bestätigung nur durch den Vereinsvorsitzenden ist nicht ausreichend.(Beigelegt ist dann der Vordruck, in welchem alle Waffen unter der Zuordnung einer Regelnummer einzutragen sind - Unterschrift u. Stempel des Vereins - und Verbandsvorsitzenden ist erforderlich )

Haben die eigentlich jetzt die totale Macke ?

Stellt Euch mal vor, jeder SB würde mit diesem Schafscheiß ankommen. Rechne mal einer die durchschnittliche Anzahl der Schützen eines Verbandes.

Wäre ich Verbandsfürst, ich würde dem SB mal gehörig den Puls fühlen. Oder noch besser: Seinen Vorgesetzten.

Ehrlich gesagt, so einen Quatsch hätte ich noch nicht mal Körting zugetraut.

Höchstens dem Herrn Mäurer. Aber in so einem Fall könnte man den ja mal fragen, ob er einen oder zwei seiner pensionierten Polizisten zur Verfügung stellt, um diesen Arbeitsaufwand zu stemmen. Bei den Waffenkontrollen geht es ja auch.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.