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IGNORED

Zoll- wieder mal keine Ahnung?


John Kahn

Empfohlene Beiträge

S,bitte hier:

http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-w...ufgeflogen.html

Seit wann ist der Handel mit Splitterschutzwesten und MG-Lafetten verboten?

Dann dürften die Dekos MGs ja auch nicht auf Lafetten verkauft werden.

Und BW Splitterschutzwesten verkauft Kotte und Zeller schon seit über 20 Jahren ohne das die jemals Probleme

bekamen.

Bliebe höchstens strafbar der Besitz der Schießkulis was er für Gewehre hatte wurde nicht eindeutig beschrieben

vielleicht warens nur Luft oder Deko/Salutwaffen.

Eventuell besteht ein Verstoss gegen das Gewerbe/Steuerrecht sollte der Shop nicht angemeldet gewesen sein.

Aber die Zollfahndung macht sich wieder mal lächerlich wenn sie vorgibt einen "großen Fisch" gefangen zu haben.

Es müsste sowiso endlich mal eine Zoll Polizeireform geben, es dürften in Zukunft nur noch Polizeibeamte das

Recht haben HDs durchzuführen, der Zoll hat von Flughafen über Waren bis hin sogar zur "Schwarzarbeit" zu viele

Aufgaben und Befugnisse ist sosagen eine zweite Polizei im Staat hier sollte dringend politisch alles unternommen

werden das es zu keinen Kompetenzüberschreitungen kommt langsam droht der Staat im Staate! :angry2:

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S,bitte hier:

http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-w...ufgeflogen.html

Seit wann ist der Handel mit Splitterschutzwesten und MG-Lafetten verboten?

Dann dürften die Dekos MGs ja auch nicht auf Lafetten verkauft werden.

Und BW Splitterschutzwesten verkauft Kotte und Zeller schon seit über 20 Jahren ohne das die jemals Probleme

bekamen.

Bliebe höchstens strafbar der Besitz der Schießkulis was er für Gewehre hatte wurde nicht eindeutig beschrieben

vielleicht warens nur Luft oder Deko/Salutwaffen.

Eventuell besteht ein Verstoss gegen das Gewerbe/Steuerrecht sollte der Shop nicht angemeldet gewesen sein.

Aber die Zollfahndung macht sich wieder mal lächerlich wenn sie vorgibt einen "großen Fisch" gefangen zu haben.

Es müsste sowiso endlich mal eine Zoll Polizeireform geben, es dürften in Zukunft nur noch Polizeibeamte das

Recht haben HDs durchzuführen, der Zoll hat von Flughafen über Waren bis hin sogar zur "Schwarzarbeit" zu viele

Aufgaben und Befugnisse ist sosagen eine zweite Polizei im Staat hier sollte dringend politisch alles unternommen

werden das es zu keinen Kompetenzüberschreitungen kommt langsam droht der Staat im Staate! :angry2:

INS AUSLAND!

Das Zeug unterliegt dem Aussenhandel....DAS gibt richtig Ärger!

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http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/...ffen/index.html

sicherlich ist dieser werte geschäftsmann gemeint...?

offensichtlich noch nie was von der bafa und ausfuhrgesetzen gehört, na dann gute n8! der gewinn durch die verkäufe + drastische strafe ist wohl weg :eclipsee_gold_cup:

Mein beitrag darauf ist merkwürdigerweise verschwunden, der Zoll baut hier doch einen Popanz auf "Ausfuhrgesetze"

hin und her der Staat sollte sich selbst an diese halten sage nur Rüstungsexporte in die Türkei...

Was da gefunden wurde ist doch Kleinkram das taugt noch nicht einmal für einen kleinen Bandenkrieg ala Hells Angels

und Co aber irgendwo müssen die Herren vom Zoll immer mal ihre "Existenzberechtigung" begründen, nach 1997 als

das Schengener Abkommen in Kraft trat sollte der Zoll ofiziell sogar Personell reduziert werden nur das sind Beamte

denen man offenbar nicht so einfach kündigen konnte also wurde das Einsatzgebiet von der Grenze sogar noch ins innere

des Landes verlagert sage nur "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" und Kontrolle Verkehrswege....

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Hahahaha. Warum wusste ich bereits vor einigen Tagen, als ich den Beitrag auf zoll.de gesehen hatte, dass ich hier davon lesen werde? Auf manche User kann man sich halt verlassen.

Jede weitere Kommentierung zu den Beiträgen des Treaderstellers verkneife ich mir lieber. <_<

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Mein beitrag darauf ist merkwürdigerweise verschwunden, der Zoll baut hier doch einen Popanz auf "Ausfuhrgesetze"

hin und her der Staat sollte sich selbst an diese halten sage nur Rüstungsexporte in die Türkei...

Was da gefunden wurde ist doch Kleinkram das taugt noch nicht einmal für einen kleinen Bandenkrieg ala Hells Angels

und Co aber irgendwo müssen die Herren vom Zoll immer mal ihre "Existenzberechtigung" begründen, nach 1997 als

das Schengener Abkommen in Kraft trat sollte der Zoll ofiziell sogar Personell reduziert werden nur das sind Beamte

denen man offenbar nicht so einfach kündigen konnte also wurde das Einsatzgebiet von der Grenze sogar noch ins innere

des Landes verlagert sage nur "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" und Kontrolle Verkehrswege....

Fakt ist, ob nun gerecht oder nicht. Es folgt ein Verfahren wegen Bannbruch!

Theoretisch wäre es ja durchaus denkbar, das diese Lafetten und Splschtzwesten durchaus auch nach Afrika usw. Krisenregionen geliefert wurden.

Da dieser "Schrott" sicherlich über die Vebeg auf den freien Markt kam, sollte der Verkäufer die Ausfuhrgesetze einhalten, da interessanterweise die Vebeg bei jeder öffentlichen Ausschreibung bei bestimmten Gegenständen auf "ausfuhrgenehmigungspflichtig" hinweist.

Die ganze Problematik ist verursacht durch irgendwelche Pressemeldungen w.z.B. ausgemusterte Unimogs usw. in Afrika bei kriegerischen Auseinandersetzungen zum Einsatz kam. Von irgendwelchen Konflikten auf dem Balkan wo ebenso BW Ausrüstung w.z.B. Schutzhelme, Westen usw. gerne Verwendung fand.

Fakt ist, das selbst moderne Militärausrüstung einem richtig Ärger beschert bei nicht genehmigter Ausfuhr z.B. nach Österreich oder auch nur in die Schweiz!

Es bringt nun nichts eine Diskussion über den Sinn und Unsinn deutscher Gesetze zu diskutieren.

Ich war schonmal selbst Verdächtiger wegen Bannbruch, das geht recht schnell...

Der Zoll ist eine Bundesbehörde, sollte man nie vergessen.

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Gerade im Bereich "Waffen+Ausrüstung" scheinen sich immer wieder "Spezialisten" etablieren zu wollen. Zum lesen der einschlägigen Gesetze/Richtliniern reicht da vor lauter Geschäftssinn die Zeit nicht.

Die Zeiten wo man an einen Panzer einen Eggenzinken anschweißte und ihn als landwirtschaftliches Gerät deklarierte sind doch nun wirklich schon lange vorbei.

Ud was der eine oder andere hier mal wieder einen an sich normalen Vorgang für wenig durchdachte Stellungnahmen nutzt - nun ja - so sind wir halt..............

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Theoretisch wäre es ja durchaus denkbar, das diese Lafetten und Splschtzwesten durchaus auch nach Afrika usw. Krisenregionen geliefert wurden.

Der Zoll ist eine Bundesbehörde, sollte man nie vergessen.

Ist doch an den Haaren herbeigezogen, die Warlords in Afgahnistan oder Afrika habens mit Sicherheit nicht nötig

ausgerechnet bei einem "Krauter" hier in Deutschland zu bestellen, ob Splitterschutzwesten oder aber auch Lafetten

das ist alles Massenware überall relativ leicht zu beschaffen und billig sicher dort vor Ort billiger als sich das Zeug

aus Deutschland zusenden zu lassen und damit sogar Gefahr zu laufen enttarnt zu werden.

Da würde ich mir eher Gedanken machen um Technik die in die Hände potentieller Terroristen fallen könnte

vor allem Software für Millitärische Zwecke und ähnliche die ist relativ einfach über Datenträger einzuschmuggeln.

Wenn ich das aber nur ansatzweise verhindern will müssten wir auch noch neben den Nacktscanner eine Analsonde

aufstellen oder Ultimativ gleich eine Darmspiegelung viel Spass...

Der Zoll ist eine Bundesbehörde, sollte man nie vergessen.

Korrekt dazu noch eine die dem Deutschen Steuerzahler Unsummen jährlich kostet!

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Nein.

Noch kurz zur Erläuterung. § 372 AO ist ja so eine putzige Norm. Sie eröffnet zwar die Verfolgungszuständigkeit des Zolls als größter deutscher Bundespolizei, aber verfolgt wird wegen des Absatzes 2 dann nicht der "Bannbruch" als solcher, sondern der deutlich höher strafbewehrte Verstoß gegen das AWG (Außenwirtschaftsgesetz). Und so wird auch das Verfahren rubriziert, spätestens im Strafbefehl oder bei Anklageerhebung.

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Noch kurz zur Erläuterung. § 372 AO ist ja so eine putzige Norm. Sie eröffnet zwar die Verfolgungszuständigkeit des Zolls als größter deutscher Bundespolizei, aber verfolgt wird wegen des Absatzes 2 dann nicht der "Bannbruch" als solcher, sondern der deutlich höher strafbewehrte Verstoß gegen das AWG (Außenwirtschaftsgesetz). Und so wird auch das Verfahren rubriziert, spätestens im Strafbefehl oder bei Anklageerhebung.

Nein. Bei Verboten im Rahmen des Außenwirtschaftsrecht kommt § 372 AO nicht zur Anwendung da die Zuständigkeit der Zollverwaltung schon dort selbst geregelt ist.

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Nein. Bei Verboten im Rahmen des Außenwirtschaftsrecht kommt § 372 AO nicht zur Anwendung da die Zuständigkeit der Zollverwaltung schon dort selbst geregelt ist.

Ja. :-) Sag' ich doch.

Was Du meinst, ist etwas anderes. Du meinst, dass es des verfahrensrechtlich motivierten Rückgriffs auf § 372 AO nicht erst und eigens bedarf, um eine Ermittlungs- und Verfolgungskompetenz zu begründen, da bei AWG-Verstößen der Zoll eh' schon primär zuständig ist. Das stimmt soweit natürlich.

Steht aber auch nicht im Widerspruch zu meiner Darstellung, denke ich - lies nochmal. ;-)

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Genau, meine ich. ;) Und du hast -wenn ich es richtig verstanden habe- auf die Subsidaritätsklausel angespielt.

Somit grundsätlich sicher kein Widerspruch, aber auch nicht 100% glücklich ausgedrückt wie ich finde, da halt AWR-Fall.

Aber vielleicht gräbt John Kahn ja auch noch was mit Verbringen ohne Erlaubnis nach WaffG oder so aus. B)

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