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IGNORED

Das erste mal... Standaufsicht


panzerschrank

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Oftmals wäre auch ein pädagogischer Ergänzungskurs hilfreich.....zumindest wenn man das Wirken einzelner Aufsichten mitbekommt.....

So erlebt:

Training mit der G22 (KK-Halbautomat, 10-Schuss Mag) auf 50m aufgelegt:

Aufsicht: "Das ist ein Halbautomat?"

Deliquent: "Ja"

Aufsicht: "2 Schuss im Magazin!"

Deliquent: :kotz:

Eine Aufsicht mit Erfahrung sieht nach wenigen Sekunden ob man einen Kollegen etwas mehr im Auge haben muss. Auf unnötige Zurechtweisungen (ICH habe MACHT) sollte man tunlichst VERZICHTEN, da man nach einem anstrengenden Arbeitstag entspannen will und keinen zusätzlichen Stress sucht!!!

Solche Aufsichten gehören rigoros und dauerhaft von ihrer so verantwortungsvollen Aufgabe entbunden!!!

Meine Meinung

Oktoglot

Geschrieben
Zumindest im DSB darfst Du jetzt noch nicht Aufsicht machen.

Du brauchst dafür noch den entsprechenden Lehrgang

Das stimmt so nicht, bei der normalen Standaufsicht im Verein wird nur die Standaufsicht

von der Behörde bestätigt (Zuverlässigkeit). Beim DSB gibt es dann noch den Schießsport-

leiter, das ist eine Vorstufe zum Trainer und bei Kindern und Jugenlichen wird noch eine

"Jugendbasislizenz" gefordert.

Ansonsten halte ich einen Einsatz als Standaufsicht nach gerade abgelgter Sachkunde

als recht früh, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Gruß D.S.

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Ich krame diesen Tröt mal aus, weil ich keinen neuen aufmachen will.

Gibt es also zwei Arten der Sachkunde im Gesetz? Einmal die für den Erwerb und einmal für die Standaufsicht?

LG Thrawn

Geschrieben

@thrawn: lies doch nochmal aufmerksam den ganzen thread durch. nein, es gibt keine 2 Arten von Sachkunde, lediglich die Möglichkeit, dass die Inhalte (und damit auch die Nachweise der Befähigung bzw. Berechtigung!) variieren. aber das wurde doch alles schon geschrieben!

gruß alzi

Geschrieben

Oder was mache ich im Falle einer Waffenstörung, wenn der Schütze sie nicht selbst beseitigen kann?

Annahme: eine Patrone befindet sich in der Waffe, diese kann aber nicht enfernt werden. Auch ein Schuss ist nicht möglich. Was nun? Die geladene Waffe wegpacken und zum Büxer bringen? Oder den Stand für den Rest des Tages schließen, weil ja keine Sicherheit hergestellt werden kann?

Gute Frage, die ich auch bei der Ausbildung zur Standaufsicht gestellt habe. Mir wurde geraten:

1.

Abwägen, ob Sicherheit hergestellt werden muss.

Wenns nur eine Ladehemmung ist, dann ist das fix behoben und eine Gefährdung anderer ist eigentlich auszuschließen, wenn die Waffe mit Lauf immer Richtung Kugelfang zeigt.

2.

Wenn es die Waffe des Schützen (keine Leihwaffe) ist, dann sollte grundsätzlich der Schütze selber versuchen, die Störung zu beheben, denn er kennt in der Regel seine Waffe.

3.

Ist die Störung nicht zu beheben kann man mit Panzertape die Waffe (z.B. mit geöffnetem Verschluss) sichern und ab zum BüMa damit.

Geschrieben

@alzi

Ich fasse zusammen:

Es gibt keine 2 Sachkunden, aber die Sachkunde muss die Befähigung zur "Standaufsicht beinhalten". Right?

Tut sie es nicht, muss man dann irgendwie anders (Lehrgang etc) diese Kenntnisse nachweisen.

Geschrieben

Nö, Sachkunde bleibt Sachkunde - z.B. für den Erhalt einer WBK.

Befähigung zur Aufsicht (nur über Erwachsene, für Jugendliche/Kinder reicht das nicht aus!) sind extra Stoff, extra Fragen und extra Gebühren/Kosten fällig. Ich hatte dafür 20 Fragen, die sich mit den in diesem Trööt diskutierten Situationen beschäftigten. Wenn es angeboten wird, möglichst mit absovieren, damit man auch allein schießen darf .

Bernd.

Geschrieben

zur Aufsicht befähigte Person ist:

mindestens 18 Jahre alt.

Hat umfassende WSK Prüfung abgelegt.

Wird durch Ausstellung eines Nachweisdokumentes SEINES Vereins zu "befähigten Aufsichtsperson" ernannt.

Ist dann im Verein registriert.

UND nur diese Person darf alleine Schießen, wenn kein anderer Schütze da ist.

Eine Person mit Schießleiterausweis und Verbandsprüfung ist erst dann befähigt, wenn er vom Verein "beauftragt" wird die Aufsicht zu machen.

Alle extra Schießleiterlehrgänge gelten für Verbände! Diese können eigene Hürden einbauen.

Vereine ohne Verbandsanschluss, meist die kommerziellen Schießstätten müssen ihre befähigten Aufsichtspersonen der örtlich zuständigen Behörde melden.

Vereine mit Verbandsanschluss müssen nur im Vereinsregister bzw. Verbandsregister melden.

Geschrieben

Ja, die Registrierung beim Verein sowie, das Mitführen eines Dokumentes, dass man vom Verein zur Aufsicht bestellt wurde, entsprechen ja §10 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz.

Zitat: "

Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der

erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch

der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken"

die erforderliche Sachkunde.....daran störe ich mich, weil nicht wenige (z.B. der DSB) sagen, diese sei nicht mit der "normalen Sachkunde" die alle Sportschützen machen müssen, gleichzusetzen.

Geschrieben

Das heißt jetzt, dass wir jahrzehntelang vor dieser Regelung nur bloßes Glück hatten, dass wir uns beim Schießen am WE nicht gegenseitig umgebracht haben ? Wie haben wir das bloß überleben können, so gesehen, grenzt das fast an ein Wunder. Jungs, macht es nicht komplexer als es ist, wer viel fragt, geht viel fehl. Jeder Schütze ist für seine Kugel selbst verantwortlich.

Geschrieben

Richtig, aber für die Thematik nicht hilfreich. Denn ich mag meinen Sport. Und ich will wissen wie es zumindest richtig wäre. Das man jahrelang ohne dies alles auskam ist müßig. Jetzt gibt es dafür Regeln und ich will sie kennen.

BigMamma, dass das früher ohne ging, glaube ich dir aufs Wort und würde die Zeit am liebsten sofort zurückdrehen, kann ich aber nicht.

LG Thrawn

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