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IGNORED

Das erste mal... Standaufsicht


panzerschrank

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Nach kürzlich bestandener Sachkundeprüfung darf ich ja ab sofort auch die Standaufsicht machen und Schießbücher unterschreiben.

Bei uns gilt: Standaufsicht darf nicht selbst schießen.

Wie das läuft, wenn alles glatt geht ist ja easy. Was aber, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt?

Wie z.b. verhalte ich mich als Aufsicht, wenn ich der Meinung bin dass einer (der z.B. schon viel länger dabei ist als ich) sich unvernünftig verhält?

Ich meine nicht klare Fälle wie Lauf auf jemand richten etc, sondern die Grenzfälle, z.B. so: Schussabgabe, Revolverlauf fast senkrecht auf Anschußtisch abgestützt, dabei durchs Spektiv geguckt. In dieser Stellung Hahn gespannt.. Waffe hoch und nächster Schuss. Dann wieder das selbe Spiel, bis die Trommel leer ist.

Oder was mache ich im Falle einer Waffenstörung, wenn der Schütze sie nicht selbst beseitigen kann?

Annahme: eine Patrone befindet sich in der Waffe, diese kann aber nicht enfernt werden. Auch ein Schuss ist nicht möglich. Was nun? Die geladene Waffe wegpacken und zum Büxer bringen? Oder den Stand für den Rest des Tages schließen, weil ja keine Sicherheit hergestellt werden kann?

Wie vermeidet man am besten Missverständnisse? Bei der Bundeswehr oder beim Segeln gibt es aus diesem Grund klar definierte Kommandoabfolgen: "klar zur Halse?" "klar!"

Auf dem Stand ist es eher so: "wollen mer mal Scheiben wechseln?" ", jo, gut", "also, Sicherheit!" ... und dann wird eben Sicherheit hergestellt. Zur Bestätigung heißt es wieder "Sicherheit?" "Sicherheit!"

Also ich finde, da können schnell Missverständnisse entstehen. Gibt es da was besseres, was sich bewährt hat und in Schützenkreisen klar verstanden wird?

Was kann mir passieren, sollte es trotz aller Sorgfalt meinerseits mal zu einem Unfall kommen?

Sorry, falls die Fragen evtl. blöd klingen. Aber ich denke mir lieber einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.

Geschrieben
Nach kürzlich bestandener Sachkundeprüfung darf ich ja ab sofort auch die Standaufsicht machen und Schießbücher unterschreiben.

Also ganz soo einfach ist das nicht! Du musst noch bei Deinem Verband als Aufsicht registriert sein ODER bei Deiner

Behörde als Aufsicht für eine spezielle Schießstätte gemeldet!

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__10.html

(2) und (3)

ICH würde das als Rookie aber erstmal lassen! Damit ist man sehr schnell überfordert!

Warum willst Du die Schießaufsicht machen?

.

Geschrieben
Wie z.b. verhalte ich mich als Aufsicht, wenn ich der Meinung bin dass einer (der z.B. schon viel länger dabei ist als ich) sich unvernünftig verhält?

Deinen Anweisungen ist Folge zu leisten, und wenn es der Kaiser von China ist.

Geschrieben
bei uns ist nicht nur die sachkunde nötig. auch ein lehgang zur qualifzierten aufsicht ist da nötig.

Ist mittlerweile auch im BDMP so!

(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.

Bedeutet aktuell - Schiessleiterlehrgang!

Geschrieben
Also ganz soo einfach ist das nicht! Du musst noch bei Deinem Verband als Aufsicht registriert sein ODER bei Deiner

Behörde als Aufsicht für eine spezielle Schießstätte gemeldet!

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__10.html

(2) und (3)

Das was Du schreibst geht aber aus deinem Link nicht hervor. ;) 

Die Diskussion hatte ich letztens auch, daher bin ich für Belege deiner Behauptung dankbar. Der Link trifft es aber nicht. Wenn ich als Verein geschlossen schieße kann ich eine Aufsichtsperson benennen, die sachkundig ist. Diese muss aber weder bei der Behörde, noch beim Verband registriert sein. Oder liege ich falsch?  

edit zu deinem 2.posting:

Bedeutet aktuell - Schiessleiterlehrgang!

Wo liest Du das denn heraus?

Zum TE: 

Ich finde es gut, dass Du Dich damit beschäftigst, da ist noch einiges unklar, wie ich an deinen Fragen sehe. ;) 

Geschrieben
Wenn du alleine bist darfst du auch selber schiessen.

...aber auch nur dann. Ich denke, der TE meinte, er darf nicht mit den anderen zusammen schiessen.

Generell an den TE:

Sammle erstmal etwas Erfahrung, damit du später als Aufsicht auch entspr. reagieren kannst und auch "ernst genommen" wirst.

Wenn Grenzfälle entstehen, lass deinen gesunden Menschenverstand walten. Denke dir einfach: Ich habe die Verantwortung, ich hafte

ggf. für Unfälle, die durch meine Fehlentscheidung entstanden sind (ist jetzt sehr verschärft ausgedrückt, ich denke du weißt wie ich es meine).

Sollte ein Kamerad einen Fehler machen, weise ihn höflich darauf hin (und behalt ihn im Auge). Wenn er sich nicht daran hält, mußt du ihn in letzter Konsequenz des Standes verweisen. Hier hilft sehr "miteinander reden". Nicht´s ist ärgerlicher als ein Sturkopf, egal auf welcher Seite.

Du bist letztendlich für die Sicherheit aller Schützen und die Einhaltung der Regeln verantwortlich, Du muß das auch umsetzten, das es gewährleistet ist.

Grüße Hunnnter

Geschrieben
Also ganz soo einfach ist das nicht! Du musst noch bei Deinem Verband als Aufsicht registriert sein ODER bei Deiner

Behörde als Aufsicht für eine spezielle Schießstätte gemeldet!

Das sagt die AWaffV:

Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

Alles weitere regeln die Verbände für sich. Z.B. ist beim VdRBW der Schießleiterlehrgang erforderlich.

Geschrieben
Das sagt die AWaffV:

Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

Ja und was habe ich anderes geschrieben?

Also ganz soo einfach ist das nicht! Du musst noch bei Deinem Verband als Aufsicht registriert sein ODER bei Deiner

Behörde als Aufsicht für eine spezielle Schießstätte gemeldet!

Geschrieben
Nach kürzlich bestandener Sachkundeprüfung darf ich ja ab sofort auch die Standaufsicht machen und Schießbücher unterschreiben.

Bei uns gilt: Standaufsicht darf nicht selbst schießen.

Wenn diese Sachkunde auch "Standaufsicht" beinhaltet, dann darfst du Aufsicht führen!

Schussabgabe, Revolverlauf fast senkrecht auf Anschußtisch abgestützt, dabei durchs Spektiv geguckt. In dieser Stellung Hahn gespannt.. Waffe hoch und nächster Schuss. Dann wieder das selbe Spiel, bis die Trommel leer ist.

Alter Schwede... mit so einem würde ich nicht auf einem Stand sein wollen. Gegen entspannten Revolver hab ich gar nichts aber so ein Leichtsinn ist nicht zu tolerieren!

Geschrieben
Wo liest Du das denn heraus?

Im Zusammenhang mit meiner Aussage: Ist mittlerweile auch im BDMP so!

Diese Info wurde auf der aktuellen SLG-Leiter-Sitzung BLN/BB verteilt.

Das das andere Verbände anders handhaben können, wird so sein.

Geschrieben
Warum darf bei euch die Standaufsicht nicht schiessen?

Wenn du alleine bist darfst du auch selber schiessen.

Beim DSB: Alleine darf ich mich selbst beaufsichtigen, da ich keinem was tun kann. Sobald ein zweiter Schütze anwesend ist, muss einer Aufsicht führen der nicht durchs schießen abgelenkt ist!

Geschrieben
Dir ist der Unterschied "Verein" <--> "Verband" aber klar? 

Stimmt! Diss ja cool!

(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

Dann druck ich mir in meiner 6 Personen SLG eigene Aufsichtenausweise :00000733:

.

Geschrieben
Dann druck ich mir in meiner 6 Personen SLG eigene Aufsichtenausweise :00000733:

Brauchste laut AWaffV auch nicht. Registrierung beim Verein = Zettel mit Namen und der Überschrift "Aufsicht".

Geschrieben
Was aber, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt?

Dann musst du nach deinem Ermessen und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen entscheiden, wie die Unregelmäßigkeiten zu handeln sind.

Sicherlich gibt es - im Vergleich zur Bundeswehr - keinen dicken Katalog mit was ist wenn...

Wie z.b. verhalte ich mich als Aufsicht, wenn ich der Meinung bin dass einer (der z.B. schon viel länger dabei ist als ich) sich unvernünftig verhält?

Dass jemand viel länger dabei ist, kann kein Argument sein. Sicherlich kennt jeder den Begriff der "Betriebsblindheit".

Ich finde dass es von Stärke zeugt, wenn von Standaufsichten auch erfahrenen Kollegen auf Sicherheitsmängel hingewiesen wird - und nenne es Unsicherheit, wenn dies unterbleibt. (natürlich den entsprechenden Ton der Sachlichkeit voraus gesetzt.)

Ich meine nicht klare Fälle wie Lauf auf jemand richten etc, sondern die Grenzfälle, z.B. so: Schussabgabe, Revolverlauf fast senkrecht auf Anschußtisch abgestützt, dabei durchs Spektiv geguckt. In dieser Stellung Hahn gespannt.. Waffe hoch und nächster Schuss. Dann wieder das selbe Spiel, bis die Trommel leer ist.

Bei diesem speziellen Fall kann ich kein Sicherheitsrisiko sehen - vorausgesetzt, dass der Finger vom Abzug weg ist. Ob beim Revolver der Hahn gespannt ist oder eine halbautomatische Pistole verwendet wird, macht keinen Unterschied.

Allerdings wurde ich selbst bei dem LM des BDS wegen dieser Handlung verwarnt. Nach Angabe der Aufsicht darf die Waffe beim BDS den Schießtisch nicht berühren. Dies ist dann allerdings eine Sache der Sportordnung, beim DSB ist es erlaubt - im Training sowieso.

Wie vermeidet man am besten Missverständnisse? Bei der Bundeswehr oder beim Segeln gibt es aus diesem Grund klar definierte Kommandoabfolgen: "klar zur Halse?" "klar!"

Auf dem Stand ist es eher so: "wollen mer mal Scheiben wechseln?" ", jo, gut", "also, Sicherheit!" ... und dann wird eben Sicherheit hergestellt. Zur Bestätigung heißt es wieder "Sicherheit?" "Sicherheit!"

Klare Kommandos!

Läuft einer vor dem Kommando "Sicherheit" in Richtung Kugelfang, darfst du ihn höflich aber bestimmt zurecht weisen.

Das gleiche gilt bis zum Ende des Sicherheit. Bei uns ist das im Training "Feuer frei" oder im Wettkampf "Waffe ... laden". Erst dann dürfen Waffenteile und Munition angefasst werden.

Es ist mir klar, dass es auf den verschiedenen Stände verschieden abläuft - die Grundbefehle sollten aber überall klar sein.

Oder was mache ich im Falle einer Waffenstörung, wenn der Schütze sie nicht selbst beseitigen kann?

Annahme: eine Patrone befindet sich in der Waffe, diese kann aber nicht enfernt werden. Auch ein Schuss ist nicht möglich. Was nun? Die geladene Waffe wegpacken und zum Büxer bringen? Oder den Stand für den Rest des Tages schließen, weil ja keine Sicherheit hergestellt werden kann?

Zunächst ist bei solch einer Störung das Schießen auf den anderen Bahnen zu unterbinden, Sicherheit herzustellen und die anderen Schützen auf dem Stand auf das Problem aufmerksam zu machen.

Das weitere Vorgehen solcher ganz individuelle Problemen, musst du zusammen mit dem Schützen vor Ort klären.

Ich habe noch keine Störung erlebt, die man nicht auf dem Stand so behandeln konnte, dass die Waffe sicher war. Ich könnte mir vorstellen, dass man Notfalls eben das verschlussstück ausbauen, hinten verriegeln oder sonst was mit der Waffe machen muss.

Dies würde ich aber dem Schützen selbst überlassen, so lange bleibt der Stand eben geschlossen.

Sorry, falls die Fragen evtl. blöd klingen. Aber ich denke mir lieber einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.

Nö, die Fragen sind nicht blöd - nur manche Antworten.

Sicherlich war jeder mal Anfänger und hatte die (hoffentlich) die gleichen Gedanken.

Ich rate dir zusätzlich zu einem Standaufsichtslehrgang, manche Verbände schreiben diesen bei Meisteschaften vor.

Ansonsten: viel Spaß!

Geschrieben
Nach kürzlich bestandener Sachkundeprüfung darf ich ...

wenn deine waffensachkunde die befähigung zur schieß- und standaufsicht beinhaltet darfst du das.

und dazu gleich 2 dinge:

1. wenn du sachkundig bist und die befähigung zur schieß- und standaufsicht erlangt hast, dann solltest du dir deine fragen selbst beantworten können, denn genau dafür ist diese befähigung da!

2. die schießaufsicht hat auf dem stand IMMER recht und JEDER hat sich an die anweisungen zu halten, sollte aber eigentlich klar sein, weil siehe 1. !

es ist klar dass du vor dem ersten mal etwas unsicher bist, aber du hast/weißt alles was du brauchst! und diese verantwortung kannst du keinem abgeben solange du die aufsicht bist. da musst du durch.

- ja und die (vom verein beauftragten) standaufsicht muss der behörde gemeldet werden und dieser seine befähigung nachweisen, es sei denn der verein führt ein verzeichnis der (beauftragten) aufsichten und lässt sich deren befähigung nachwiesen.

- eine aufsicht darf selbst schießen ( und sich selbst dabei beaufsichtigen) wenn sie die befähigung zur aufsichtsführung nachgewiesen hat, vom verein dazu beauftragt wurde und sich alleine auf den schießstand befindet.

so die gesetzlichen regelungen ohne sonderwünsche der verbände oder vereinsinterne regelungen!

gruß alzi

Geschrieben

Holla, da gehts ja drunter und drüber. Offenbar herrscht nicht nur bei Rookies einige Unklarheit...

Mein "Wissen" beziehe ich bisher aus den Aussagen von Vereinskollegen. Ich werd aber nochmal offiziell nachfragen.

Aufsicht läuft bei uns so: Man schreibt - sofern Sachkunde vorhanden - seinen Namen auf eine Kreidetafel, hängt sich das Schild "Aufsicht" um den Hals und lässt das Schießen bleiben. Damit die Aufsicht auch schießen darf, wird zwischendurch mal gewechselt.

(Alleine schießen ohne Aufsicht geht natürlich auch, hatte ich jetzt nicht extra erwähnt).

Zu dem hier:

Das sagt die AWaffV:

Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

sehe ich erstmal keinen Widerspruch, denn Verband <> Verein.

auch hierzu:

3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.

nicht. Von Schießleiterlehrgang les ich da nix, könnte mir aber vorstellen, dass das die Vereine unterschiedlich handhaben.

Kinder und Jugendliche sind jetzt nicht das Thema (Hab zwar nen Ausbilderschien der IHK, glaub aber nicht dass das hier relevant ist.)

Gegen einen Schießleiterlehrgang hätte ich ja gar nix, aber ich wüsste schon gern was Sache ist.

Warum ich Standaufsicht machen will?

Manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden. Bin eigentlich gar nicht scharf drauf, aber wenn jeder so denkt darf ja niemand mehr schießen weil es keine Aufsicht gibt.

Außerdem sind im Verein Arbeitsstunden zu leisten, und Standaufsicht zählt auch dazu. Ich könnte stattdessen auch Rasen mähen...

Mein Verein ist übrigens im DSB, PSSB, BDS und ich glaube auch BDMP... ich selbst bin bisher bei DSB und PSSB als Mitglied gemeldet (das passiert automatisch als Vereinsmitglied)

Die Notwendigkeit, zusätzlich noch in den BDS zu gehen sehe ich bisher noch nicht, lasse mich aber gern überzeugen. Bei den Verbänden blicke ich noch nicht so ganz durch.

Edit:

1. wenn du sachkundig bist und die befähigung zur schieß- und standaufsicht erlangt hast, dann solltest du dir deine fragen selbst beantworten können, denn genau dafür ist diese befähigung da!

Da muss ich doch zuhause mal auf meinem Sachkundezeugnis gucken, da müsste es draufstehen...(warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen?).

Eine Kopie davon liegt beim Verein.

Ich frag mich eh, welchen Sinn es macht, die Befähigung zur Aufsicht von der Sachkunde (und dem dort gelehrten korrektem Verhalten am Stand) zu entkoppeln - es geht ja um die Sicherheit aller Beteiligten.

Geschrieben

Irgendwie geht der Thread am Thema vorbei ... :huh:

Versuchen wir mal zur Ausgangsfrage zurückzukehren.

Wenn ich Aufsicht führe, dann sage ich jedem Einzelnen was mir an seiner Vorgehensweise nicht gefällt. Und es ist mir dann ziemlich egal, was die Leute von mir denken! In der Regel zeigen sich die Leute einsichtig, und wenn nicht, dann brummeln Sie halt! :heuldoch:

Wenn es ganz extrem werden sollte, einfach nach der nächsten "Sicherheit" den Stand verlassen und für diesen Tag die Funktion nicht mehr ausüben. Soll ein Anderer das Risiko tragen - kam allerdings bisher nicht vor!

Waffenbruch, scharfe Patrone in Waffe: Das Szenario hatten wir schon und wurde wie folgt gelöst: Zunächst klassische Versuche der Störungsbeseitigung, sollte das nicht funktionieren, denn die Waffe bis zum Trainingsende mit Mündung in sicherer Richtung (fixiert) liegen lassen. Nach Trainingsende die Waffe mit Lauf Richtung Kugelfang schütteln und beklopfen. Wenn sich dabei immer noch kein Schuß löste, denn die Waffe mit Lauf nach oben zum Büchser transportieren.

Versuche "Chef und Kollege" gleichzeitig zu sein. Soll heissen vom freundlichen "Machst Du bei Sicherheit bitte den Verschluß auf?" bis hin zum gerüllten "FINGER WEG VON DEN WAFFEN, WENN JEMAND BEIM KUGELFANG IST!!!!

Edit: Gott bin ich heute langsam ... Ich sag doch, Arbeit hält nur auf!!!!!

Geschrieben
Holla, da gehts ja drunter und drüber. Offenbar herrscht nicht nur bei Rookies einige Unklarheit...

Ja, das ist oft zu beobachten...

Aufsicht läuft bei uns so: Man schreibt - sofern Sachkunde vorhanden - seinen Namen auf eine Kreidetafel, hängt sich das Schild "Aufsicht" um den Hals und lässt das Schießen bleiben. Damit die Aufsicht auch schießen darf, wird zwischendurch mal gewechselt.

Das ist so richtig.

Zusätzlich sollten (müssen) alle Vereinsmitglieder, die zur Aufsicht berechtigt sind in einer Liste erfasst sein.

Diese Liste kann dann z.B. öffentlich aushängen oder greifbar in einem Ordner abgeheftet sein.

Greifbar deswegen, weil eine Kontrolle der Aufsichtsbehörde diese Liste einsehen kann.

Von Schießleiterlehrgang les ich da nix, könnte mir aber vorstellen, dass das die Vereine unterschiedlich handhaben.

Richtig.

Der Standbetreiber (bei dir der Verein bzw. die Vorstandschaft) kann über das Gesetz hinaus weiterführende Forderungen erheben.

Manche fordern hier einen Standaufsichtslehrgang oder Schießleiterlehrgang.

Kinder und Jugendliche sind jetzt nicht das Thema (Hab zwar nen Ausbilderschien der IHK, glaub aber nicht dass das hier relevant ist.)

Hier jetzt speziell nicht - aber die Ausbilderbefähigung genügt dem Gesetz.

Warum ich Standaufsicht machen will?

Manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden. Bin eigentlich gar nicht scharf drauf, aber wenn jeder so denkt darf ja niemand mehr schießen weil es keine Aufsicht gibt.

Gute Einstellung!

Geschrieben

Bitte nicht so etwas schreiben!

Schreib wie es richtig ist (z.B. dass einige oder alle (?) Ladesverbände für die Aufsicht bei weiterführenden Meisterschaften einen entsprechenden Lehrgang fordern) aber schreibe so etwas bitte nicht!

Wenn sein Standbetreiber es nicht fordert, braucht er es nicht.

Geschrieben

zur aufsichtsführung muss die befähigung hierzu nachgewiesen werden.

im WSV und seinen untergliederungen wird dies inzwischen zusammen mit der waffensachkunde geschult und separat (neben der waffensachkunde) bescheinigt.

... so mein kenntnisstand. und da die waffensachkundeschulung DSB-weit mehr oder weniger vereinheitlicht wird ( wohl auch im zuge der annerkennung des DSB als schießsportverband ), dürfte das in den anderen landesverbänden des DSB nicht (mehr) viel anders sein.

was die verbände für die aufsichten bei meisterschaften fordern ist davon unabhängig und ein ganz anderes thema, wie lusumi schon angemerkt hat.

gruß alzi

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