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IGNORED

Legalität des Kontrolleurs


Wolle58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das sagt ja nun gar nichts. Er kann ja inzwischen entlassen worden sein

Dann kennt er aber die Art und Weise meiner Aufbewahrung eh schon aus der Akte, da verschlimmert sich nichts.

...Im Umkehrschluss muss man dann aber auch hinnehmen, dass ... der Polizist bei der Vekehrskontrolle: "Führerschein? Interssiert mich nicht - kann man ja fälschen. Sie fahren nicht weiter und erhalten eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Personalausweis? Interessiert mich nicht - kannn man ja fälschen. Da Sie sich nicht ausweisen können sind sie hiermit festgenommen"...

Wieso, ist doch gängige Praxis. Streifenhörnchen läuft mit meinen Papieren zum Auto, verifiziert die Echtheit, da er mir gefälschte Papiere unterstellt (unterstellen muß wg. Cheffe), verliert die Hälfte auf dem Rückweg wenn´s blöd läuft und erst dann ist der Staatsdiener zufrieden. Oder irre ich mich? Sonderfälle bei Systemausfall, den man nicht gerne zugibt, ausgenommen.

Also muß !!! auch ich Denknotwendigerweise bei solch heiklem Thema übervorsichtig sein.

Geschrieben
Personalausweis? Interessiert mich nicht - kannn man ja fälschen. Da Sie sich nicht ausweisen können sind sie hiermit festgenommen"

Ich wüsste nicht das in D eine Mitführpflicht des PA´s besteht-

Was sollte denn da der Festnahmegrund sein?

Geschrieben
Ich wüsste nicht das in D eine Mitführpflicht des PA´s besteht-

Sie besteht ausdrücklich nicht. Man muss lediglich einen Ausweis besitzen. Wenn aber die Polizei wissen möchte, wer Du bist, werden Deine Personalien festgestellt. entweder direkt vor Ort mit Deinem Ausweis, oder, falls Du ohne Papiere unterwegs bist, auf der Wache.

Das ist für mich ein mittelbarer Zwang, ich gebe an dieser Stelle dem Wunsch des Staats nach, auch wenn das meine Rechte mit meiner Zustimmung einschränkt.

Zum Vergleich:Privat, zum beispiel bei der Bank oder beim Einkaufen wird auch des Öfteren ein Legitimationsdokument verlangt, das zeige ich auch... Abwägung halt.

Geschrieben

Danke für die rege Teilname. Also muß der Kontrolleur Infos über meine Waffen/Wbk bzw meinen SB haben. Auf diese Art und Weise könnte er sich dei mir autentisieren. Werde ich wahrscheinlich auch so handhaben indem ich diese eine oder andere Info abfrage und vergleiche. Könnte ja jeder kommen.

Geschrieben
Entschuldigung, aber... :rotfl2:

Stimmt!

Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter als sich einer mit einem königlichem oder städtischen Siegel ausweisen mußte. Heute sollte man bestenfalls noch soetwas wie einen Dienstsiegelabdruck bei Ausweis finden. ;)

ich finde die ganze Diskussion hier ziemlich lustig.

Da stehen manche doch tatsächlich auf dem Standpunkt: " Dienstausweis? Interessiert mich nicht - kann man ja fälschen.

Uniform? Interessiert mich nicht - kann man ja nachmachen.

...

Harlekin

Das ist einer der Gründe, weshalb ich die Lösung gemäß § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG favorisiere. :rolleyes:

Geschrieben
Wenn es Egal ist, ist es Egal, dann braucht man ja auch nicht mehr was zu posten....

das "Egal" bezog sich nur auf dieses Thema da es off-topic ist...

Geschrieben

MAl nachdenk.....

WAs ist denn dagegen zu sagen, wenn jetzt jeder LWB schriftlich/Mail bei seiner behörde um die Übersendung einer FArbkopie des Ausweises der Mitarbeiter der zuständigen Behörde bittet??? Müssen ja keine Daten draufstehen.

Ich denke, dass die Behörden dieser Bitte natürlich gerne nachkommen ;)

Geschrieben

Das Thema Dienstausweis ist so die Sache. Ich persönlich finde den alten Lappen mit vielen Dienstsiegeln drin besser als eine Plastikkarte im Taschenformat.

Sollten begründete Zweifel bzgl. der Person da sein (man bedenke z. B. "falsche Kriminalbeamte wollen Sicherheit der Fenster im Haus überprüfen" etc.). Auf jeden Fall nicht reinlassen und die 110 wählen. Das ist überhaupt kein Problem - gibt weder Ärger noch sonst was und vorallem schafft es DIR Klarheit.

Ansonsten beim Landratsamt informieren, am Besten vorbeigehen, und dir anschauen, wie so ein Dienstausweis aussieht bzw. auszusehen hat!

Grüßle,

Euer Ahoj

Geschrieben
Das Thema Dienstausweis ist so die Sache. Ich persönlich finde den alten Lappen mit vielen Dienstsiegeln drin besser als eine Plastikkarte im Taschenformat.

Sollten begründete Zweifel bzgl. der Person da sein (man bedenke z. B. "falsche Kriminalbeamte wollen Sicherheit der Fenster im Haus überprüfen" etc.). Auf jeden Fall nicht reinlassen und die 110 wählen. Das ist überhaupt kein Problem - gibt weder Ärger noch sonst was und vorallem schafft es DIR Klarheit.

Ansonsten beim Landratsamt informieren, am Besten vorbeigehen, und dir anschauen, wie so ein Dienstausweis aussieht bzw. auszusehen hat!

Grüßle,

Euer Ahoj

Du hast meinen Beitrag nicht verstanden?? Denk wenigstens mal darüber nach.

Geschrieben
Aber es ist ein Unterschied, ob ich in der U-Bahn nach meiner Fahrkarte gefragt werde, oder ob ich eine fremde Person an meinen Waffenschrank lassen soll!!

Genau das ist der Punkt!

Ich hatte dazu doch schon zwei Beispiele genannt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Danke für die rege Teilname. Also muß der Kontrolleur Infos über meine Waffen/Wbk bzw meinen SB haben.

Auf diese Art und Weise könnte er sich dei mir autentisieren. Werde ich wahrscheinlich auch so handhaben indem ich diese eine oder andere Info abfrage und vergleiche.

Das wäre eine Möglichkeit.

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