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IGNORED

Wechsellauf und Munitionserwerb


binnurich

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Und: die 2/6er Regel ist pro Karte. Also 2 auf grün und 2 auf gelb und dioe 6 Monate sind Kalendermonate! :eclipsee_gold_cup:

Ende gut, alles gut!

Wie ich selbst erfahren und her auch schon gepostet hatte, wie man in den Wald reinschreit ...

Kommt halt immer auch auf den SB an und den gegenseitigen Umgang miteinander.

Schön, freut mich für Dich. ;)

Geschrieben
Argumentier doch so:

Du hast bedürfnisfrei (also ohne einzelne Befürwortung) das Wechselsystem erworben. Wenn du jetzt keine Munition dazu bekommst, kannst du die Waffe ja garnicht nutzen. Und als Sportschütze eine Waffe/Waffenteil haben, das man dann nicht nutzen kann, wäre doch nicht vom Bedürfnis "Sportschütze" gedeckt. Will dein SB das?

Das ist der Punkt.

Es ist doch so: aufgrund eines Bedürfnisses wurde eine Schusswaffe in .45 ACP in die WBK eingetragen. Hierzu darf erlaubnisfrei das WS erworben werden, nur Eintragung in WBK ist Pflicht. Um es nutzen zu können, hat man aufgrund seines Bedürfnisses auch eine MEB. Da das BMI leider nie offiziell verkündet hat, dass eine MEB jede beschussrechtlich zugelassene Munition abdeckt (manche Waffenbehörden pinseln das hilfsweise auch auf die Rückseite der WBK), ist man in der Regel auf einen zusätzlichen Stempel in der WBK angewiesen. Der muss auf Antrag aber erfolgen zum erbrachten Bedürfnisnachweis. Die Gebühr von 25,56 Euro kann man wohl verschmerzen.

Geschrieben
...

Und: die 2/6er Regel ist pro Karte. Also 2 auf grün und 2 auf gelb und dioe 6 Monate sind Kalendermonate! :eclipsee_gold_cup:

Ende gut, alles gut!

Wie jetzt? Ist das denn auch wieder Auslegungssache? Im WaffG steht doch "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Mit verwirrtem Gruß ...

Geschrieben
Lass ihm doch die Freude - die Behörden produzieren genug Quark zu Lasten der Waffenbesitzer. Da braucht man wirklich nicht meckern, wenn es einmal zugunsten des Betroffenen ausfällt.

Wollte ja auch nicht meckern, sondern eher meinen Neid ausdrücken. :D

Geschrieben

:gutidee: hola amigo binnurich,

ich an deiner Stelle würde mich an §14(2) Satz 3 WaffG. halten...und nicht mehr als 2 Waffen pro 6 Monate kaufen und eintragen lassen...es kann ja sein dass dein Amt dir daraus

ein Strick dreht: "Sachkunde-WaffG.kentnisse".

Aber das Amt darf auch mehr als 2 pro 6 Monate erlauben...es ist von "Regelbedarf" im WaffG. die Rede, da steht nicht dass Ausnahmen nicht gemacht werden dürfen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
...

Und die 6 Monatsregel ist bei uns das Kalenderhalbjahr. :heuldoch:

...

Heißt: Am 31.05. zwei Waffen und am 01.06 nochmals Zwei eintragen lassen (können)? Merkwürdige Auslegung, im Jahresschnitt kommen aber immer 4 Waffen raus. Es bleibt sich also gleich. Die Zwei-Waffen-pro-Farbe- Regel ist allerdings neu für mich... :confused:

Gruß Jägermeister

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