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IGNORED

Wer soll das bezahlen ?


444 marlin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Problem liegt in einem Satz, den Mutter geschrieben hat:

Der Gesetzgeber fühlt sich durch den Amoklauf einem Handlungszwang ausgesetzt.

Fühlt sich der Gesetzgeber aufgrund eines Geschehnisses im Handlungszwang oder aufgrund der Forderungen der Opferangehörigen?

Ein springender Punkt ist, dass der damalige BMI nach dem Amoklauf gegen jegliche Verschärfung des Waffenrechts war, aus gutem Grund, wie ich finde.

Erst nachdem sich eine Gruppierung gebildet hatte, ist die Politk keingeknickt. Die klassischen Parteien wie die Grünen und Linken haben solange politischen Druck ausgeübt, bis auch der BMI nachgeben mußte.

Woher kam also dieser Druck? Nur von den Parteien oder von den Opfer Angehörigen?

Ich jetzt nicht wirklich in der Gesetzgebungsgeschichte firm drin, aber für mich ist die derzeitige Vorgehensweise, wie Gesetze erlassen/verabschiedet werden und den dazugehörenden Gründen rechtswidrig.

Es wird in den wenigsten Fällen auf Fakten basierend ein Gesetz erlassen, sondern gefühlt nach persöhnlichem Befinden und Dünken der jeweiligen Parteien.

Ideologie ist eine Sache, die auch in Ordnung ist, sie darf sich aber nicht auf Gesetze auswirken.

Wie schon mehrfach richtig erwähnt wurde, dienen die Waffenschränke nicht zum Schutz der Waffen vor Fremden, sondern zum Schutz vor den Besitzern.

Was würde also die Biometrie an einem Waffenschrank bringen?

Nichts!

Klar würde es einen Waffenschrank nicht unsicherer machen, als er schon in den Augen der Politiker zu sein scheint, die Biometrie wird ihn aber auch nicht sicherer machen.

Jemand der bislang eine seiner Waffen rechtswidrich aufbewahrt, wird das auch in Zukunft machen. Bedeutet, wer bislang eine seiner Waffen nicht im Waffenschrank deponiert hat, wird das auch bei einem biometrischen Schrank nicht machen.

Sicherheitsgewinn gleich Null. Gleiches gilt für Zusatzsicherungen!

Hier muß schlußendlcih die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und die wurde bislang von den Politiker verschwiegen.

Bisherige Anfragen nach nachweisbaren Zahlen über Schusswaffen die aus privathaushalten entwendet wurden, blieben unbeantwortet. Vermutlich weil die Anzahl schwindend gering ist oder es schlichtweg keine Statistiken dazu gibt.

Also, aufgrund welcher Grundlage (da Waffengesetz mal nichht eingenommen) würde eine solche Verordnung, sofern sie so ausfällt, dass es die Waffenschränke betrifft, zugelassen werden und inwiefern kann das rechtlich angegangen werden?

Geschrieben

Zwei Dinge sind als Schwachpunkte aufgetaucht:

1. Die Waffe war nicht entsprechend verwahrt ------> Aufbewahrungskontrolle

2. Der Täter kannte offensichtlich den Code ------> Personalisierung des Zugriffs

Weiteres Ziel ist es Jugendliche von entsprechenden Waffen fernzuhalten. Durch die Vorkommnisse der letzten Jahre sind diese als empfänglich für die "Amoklauf" genannten Taten identifiziert.

Es ging nie um hundertprozentige Sicherheit. Es geht wie so oft um Flickschusterei bei aufgedeckten Unsicherheitsfaktoren. Es wird kein Abrücken von diesen Punkten geben.

Die Gemeinschaft der LWB muss sich Gedanken machen, wie man diese Bedenken ausmerzen kann oder was man selbst beitragen kann.

Wie gesagt: Diskussions- und Denkgrundlage, nicht meine Präferenz.

Geschrieben

Irgendeine Schweinerei in dieser Richtung werden die sich schon einfallen lassen. Wenn ich schon den Namen Bosbach lese oder höre, dann stellen sich die Nackenhaare bei mir auf. Den kann man zu den abgehobenen und arroganten Verschärfern zählen.

Die haben wirklich nichts Besseres zu tun, als dort rumzustochern, wo es keinen Regelbedarf gibt. An die richtigen und großen Probleme der Gesellschaft trauen sie sich nicht ran, bzw. dort wo es wirklich Regelbedarf gibt.

Geschrieben
Hier muß schlußendlcih die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und die wurde bislang von den Politiker verschwiegen.

Bisherige Anfragen nach nachweisbaren Zahlen über Schusswaffen die aus privathaushalten entwendet wurden, blieben unbeantwortet.

Vermutlich weil die Anzahl schwindend gering ist oder es schlichtweg keine Statistiken dazu gibt.

Guter Punkt. Die Verhältnismäßigkeits- und Erfordernis-Frage wurde bislang von der Politik auffällig ausgespart...

"Amoklauf" taugt als Argumentation nicht wirklich; das waren zwei gravierende Einzelfälle in knapp einem Jahrzehnt. Man vergleiche mal

anhand der BKA-Statistik den privaten, legalen Waffenbestand mit dem, was tatsächlich damit an Missbrauch bzw. Entwendung geschieht...

Wenn die Politik also wirklich Verhältnismäßigkeit und Erfordernis belegen muss, kommt sie in Argumentationsnöte.

Also, aufgrund welcher Grundlage (da Waffengesetz mal nichht eingenommen) würde eine solche Verordnung,

sofern sie so ausfällt, dass es die Waffenschränke betrifft, zugelassen werden und inwiefern kann das rechtlich angegangen werden?

1. Grundlage ist bekanntlich § 36 Abs. 5 WaffG

2. Die dort enthaltene Verordnungs-Ermächtigung an das BMI ist so formuliert, dass sie natürlich auch Waffenschränke und deren

technische Sicherungsanforderungen umfasst. Übrigens ist dort (genau lesen!) weder bezüglich Waffenschränke noch Einzelwaffen"sicherungen"

ausschließlich die "Biometrie" festgeschrieben - es kann auch rein mechanische Lösungen geben.

3. Da eine Rechtsverordnung direkte Außenwirkung hat wie ein Gesetz, kann sie ebenfalls (letztlich) im Weg der Normenkontrollklage

angegangen und überprüft werden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es wird zwar wie immer kein Schwein interessieren, aber auch hier mein Senf dazu:

Nur mit einer "kleinen Anfrage" an den Bundestag kann man den in dieser Sache involvierten Politikern ihre eigene Dummheit aufzeigen.

Die wissen nämlich nicht, wieviele Waffen tatsächlich aus waffenrechtlich zulässigen Behältnissen entwendet werden. Keiner von den Dummköpfen.

Dann soll es ihnen halt die Regierung erklären, vorausgesetzt die kennt die Zahlen, was ich aber auch bezweifle, denn für 1/4 bis 1/2 Fall im Jahr wird keine Statistik geführt.

Das muß aber schnell gehen, es brennt.

Also: Wer hat Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten der diese kleine Anfrage starten würde?

Geschrieben
Das muß aber schnell gehen, es brennt.

Also: Wer hat Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten der diese kleine Anfrage starten würde?

Jetzt mal ruhig Blut. Die Anfrage diesbezüglich ist schon seit dem 02.08.2010 raus.

Weiter stehen wir in der Vorbereitung zu zwei Arbeitstreffen; BMI und Bundestag.

Die zusammengeführte Nennung der Namen im zweiten wie im letzten Absatz --Artikel Welt.de-- begründete die Handlungspflicht.

Reiner Assmann

Geschrieben
Das ist mein Recht als Bürger in einer Demokratie.

Gruß

Nur zu dumm das du nun mal in Deutschland lebst, und nicht in eienr Demokratie.

Geschrieben

Ich finde es schade, dass es einem so schwer gemacht werden soll, mit so einem Hobby anzufangen.

Wenn jemand mehr für einen Tresor ausgeben soll, als er vor hat für seine zunächst eine Waffe, überlegt der sich das dann zwei mal. Zumal es keinen entscheidenden Sicherheitsgewinn gibt.

Das Zahlenschloss alleine ist sicher genug. Eine Geheimzahl lässt man nicht rumliegen und man lässt doch auch keinen beim Eingeben zusehen... Mach ich ja am Geldautomat auch nicht.

Wenn man auf den Schlüssel richtig aufpasst ist auch die Variante sicher.

Geschrieben
Das Zahlenschloss alleine ist sicher genug. Eine Geheimzahl lässt man nicht rumliegen und man lässt doch auch keinen beim Eingeben zusehen... Mach ich ja am Geldautomat auch nicht.

Wenn man auf den Schlüssel richtig aufpasst ist auch die Variante sicher.

Wenn wir noch eine "werteorientierte Gesellschaft" hätten, wäre auch das Kopfkissen sicher.

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