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IGNORED

Frage zum Grundbedürfnis


Webster

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Geschrieben

Mal eine Frage zum Grundbefürfnis. Meines Erachtens ist es klar, dass eine Vorderschaftrepetierflinte kein Selbstlader ist. Sehe ich das richtig, dass sie damit nicht auf das Selbstladergrundbedürfnis angrechnet wird obwohl sie auf die Grüne WBK eingetragen ist?

Ich verfüge bereits über einen Selbstlader und möchte mir noch eine Selbstladeflinte eintragen lassen. Sollte die Vorderschaftrepetierflinte nun vom SB auf das Grundbedüerfnis angerechnet werden, wäre meine Bedürfnisbescheinigung nicht mehr die richtige (§14 (2) und §14 (3)).

Vielen Dank.

Geschrieben
Kurz: Eine VRF ist keine "halbautomatischen Langwaffe" (vgl. §14 (3) S.1 WaffG). Sie kann deshalb auch nicht angerechnet werden.

Danke für die Auskunft.

Was ich vergessen hatte zu erwähnen war, dass ich wenn ich die Selbstladeflinte eintragen gehe, möchte ich mir einen neuen Voreintrag für einen Selbstlader abholen. Dafür habe ich halt eine Bedürfnisbescheinigung für mein Grundbedürfnis. Vielleicht wird mein "Gedankenproblem" damit klarer. Ich stimme Euch vollkommen zu, mal schauen was meine Waffenbehörde dazu sagt.

Geschrieben

:confused:

@Webster

Mal eine Frage zum Grundbefürfnis. Meines Erachtens ist es klar, dass eine Vorderschaftrepetierflinte kein Selbstlader ist. Ich verfüge bereits über einen Selbstlader und möchte mir noch eine Selbstladeflinte eintragen lassen.

Was willst Du denn nun haben ?

Einen Vorderschaftrepetierer oder eine umschaltbare Selbstladeflinte ?

Geschrieben
Was willst Du denn nun haben ?

Einen Vorderschaftrepetierer oder eine umschaltbare Selbstladeflinte ?

Ich habe: Eine Selbstladebüchse, eine VRF, eine Selbstladeflinte (die noch eingetragen werden muss) und ein Bedürfnis nach §14 (2) WaffG für eine Selbstladebüchse. Die Eintragung der Selbstladeflinte und des Voreintrags für die neue Selbstladebüchse möchte ich in einem Abwasch machen.

Geschrieben
Ich habe: Eine Selbstladebüchse, eine VRF, eine Selbstladeflinte (die noch eingetragen werden muss) und ein Bedürfnis Verbandsbescheinigung nach §14 (2) WaffG für eine Selbstladebüchse. Die Eintragung der Selbstladeflinte und des Voreintrags für die neue Selbstladebüchse möchte ich in einem Abwasch machen.

Mach mal. Was spräche dagegen ?

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