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IGNORED

Behörde verbiete Sachkunde Teilnahme für Vereinsfremde Mitglieder !


Chicago

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

Wir wollten letzlich bei einem fremden verein die WSK absolvieren da unser Verein sie nicht anbietet !

Nun kam aber als Antwort zurück das der verein nur für die eigenen Mitglieder eine WSK durchführt auf Anordnung des Ordnungsamt!

Ich war da ein bischen verwirrt weil mich die frage nach dem warum wurmt !!

Könnt ihr mir das erklären warum die Behörde sowas verbieten sollte ???

Gruß Chicago

PS: Rechtschreibfehler in der Überschrift bitte nicht beachten :peinlich:

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Dann lies dir mal § 3 Abs. 5 AWaffV durch. Das Thema hatten wir hier auch schon öfter, aber wenn diese Problemfelder angesprochen wurden, wollte niemand etwas davon hören.

Wir ausgehen wie Hornberg, aber es gibt erst einmal Ärger und Verdruss. Alles zur Motivation der Werktätigen.

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Könnt ihr mir das erklären warum die Behörde sowas verbieten sollte ???

Die Behörde hat Recht; siehe § 3 (5) AWaffV:

Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

€: Zu langsam...

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Könnt ihr mir das erklären warum die Behörde sowas verbieten sollte ???

Weil der Prüfer nicht staatlich Anerkannt ist und somit nur die Leute aus SEINEM Verein prüfen darf?

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die "schießsportlichen Vereine" können aber auch die Kreis- bzw. Bezirksverbände der anerkannten Schießsportverbände sein, deren Referenten dann, im AUftrag der Landesverbände, die Sachkundeschululngen vornehmen.

oder? kann da die behörde noch ablehnen?..... nein, ausser bei verbandsfremden teilnehmern....

gruß alzi

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die "schießsportlichen Vereine" können aber auch die Kreis- bzw. Bezirksverbände der anerkannten Schießsportverbände sein, deren Referenten dann, im AUftrag der Landesverbände, die Sachkundeschululngen vornehmen....

So oder so ähnlich machen wir das bei uns... ;)

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wir lösen dass im Kreis nach Rücksprache mit der Waffenbehörde wie folgt:

An der Ausbildung nehmen alle angemeldeten Schützen teil, vereinsübergreifend.

Bei der Prüfung ist ein, der Waffenbehörde gemeldetes Vorstandsmitglied, anwesend und nimmt damit die Prüfung für sein Mitglied ab.

Gute Erfahrungen seit mehr als 3 Jahren

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