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IGNORED

Brügger & Thomet TP9 - Pistole als Sportschütze


RNehring

Empfohlene Beiträge

Ich habe in einer Waffenzeitschrift (nicht allzu lange her) einen Bericht über die Brügger & Thomet TP9 - Pistole gelesen.

Es gibt sie mit und ohne vorderen Griff. Sie ist als Kurzwaffe eingestuft. In dem Bericht stand auch, dass für diese Waffe

kein Bedürfnis geben soll. Wer kennt die Hintergründe, es ist doch eine ganz normale 9mm-Pistole?

MFG RNehring

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Ich habe in einer Waffenzeitschrift (nicht allzu lange her) einen Bericht über die Brügger & Thomet TP9 - Pistole gelesen.

Es gibt sie mit und ohne vorderen Griff. Sie ist als Kurzwaffe eingestuft. In dem Bericht stand auch, dass für diese Waffe

kein Bedürfnis geben soll. Wer kennt die Hintergründe, es ist doch eine ganz normale 9mm-Pistole?

Die TP9 ist mit Vordergriff nicht zum Sportlichen schießen zugelassen.

Ohne Vordergriff ist diese Waffe von Sportschützen erwerbbar.

Schnuffi

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Ohne Vordergriff ist diese Waffe von Sportschützen erwerbbar.

Hallo Schnuffi,

genau so sehe ich das auch. In meine in der Zeitschrift gelesen zu haben, daß es weder vom BdMP

noch vom BDS ein Bedürfnis dafür gibt. Für mich ist das eine ganz normale GK-Kurzwaffe, mit der

man eben Kurzwaffendisziplinen schießt. Leider hatte ich die Zeitschrift nur beim Doktor gelesen

und nicht gekauft.

Außerdem beantragt man doch nur eine Kurzwaffe + Kaliber ohne den Typ anzugeben. Mich würde

daher interessieren, wie das genau gemeint war.

MFG RNehring

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Schnuffi hat den gesetzlichen Part beschrieben, ich den Verbandsseitigen. Zumindest im BDS gibt es meines Wissens kein Bedürfnis für diese Waffe. Ich vermute, weil es keine Disziplin für die Spezifikationen dieser Waffe gibt. Auf jeden Fall ist dieser Typus beim Verband nicht gewünscht. Es wird an der optischen MPi Nähe liegen.

Ja, man fordert allg. sein Bedürfnis an (Pistole 9mm). Dennoch wird diese Waffe nicht vom Bedürfnis (SpO) gedeckt. Irgendwann fällts dir auf die Füße, sollte der SB sie dennoch eintragen. In Berlin wird da sehr genau hingeschaut. Hier kriegst du bspw. auch nicht so ohne weiteres ein .50 BMG eingetragen. Du brauchst einen Schießstättennachweis wo du das .50er schießen kannst.

greetz

Das jedenfalls sind meine Gedanken dazu. Zumindest so ähnlich wirds sein.

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Schnuffi hat den gesetzlichen Part beschrieben, ich den Verbandsseitigen. Zumindest im BDS gibt es meines Wissens kein Bedürfnis für diese Waffe. Ich vermute, weil es keine Disziplin für die Spezifikationen dieser Waffe gibt. Auf jeden Fall ist dieser Typus beim Verband nicht gewünscht. Es wird an der optischen MPi Nähe liegen.

Ja, man fordert allg. sein Bedürfnis an (Pistole 9mm). Dennoch wird diese Waffe nicht vom Bedürfnis (SpO) gedeckt. Irgendwann fällts dir auf die Füße, sollte der SB sie dennoch eintragen. In Berlin wird da sehr genau hingeschaut. Hier kriegst du bspw. auch nicht so ohne weiteres ein .50 BMG eingetragen. Du brauchst einen Schießstättennachweis wo du das .50er schießen kannst.

greetz

Das jedenfalls sind meine Gedanken dazu. Zumindest so ähnlich wirds sein.

Ich denke, die Waffe würde unter die technische Spezifikation freie Klasse min. 30 fallen und so ein Bedürfnis rechtfertigen.

Wie aber bereits ausgeführt, ist die BT vom BDS ( ? ) wohl nicht gewollt.

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Hier mal das was Visier dazu schrieb:

Des Sportschützen Leid

[....]So muss der jeweilige Schießsportverband bereit sein, die TP9 zuzulassen. Und da liegt das Problem! Sowohl BDMP und BDS lehnen die TP9 ab. Die im Gerspräch mit einem Referenten vom BDMP skizzierten Antragsvoraussetzungen wurden nicht für eine Veröffentlichung freigegeben. Die Anfrage bei der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Vizepräsidentin half auch nicht weiter; eine Antwort blieb aus. Fritz Gepperth vom BDS betonte in einem Telefongespräch, dass sein Verband die TP9 nach "verbandsinternen Regeln" nicht zulässt.

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Ich vermute, weil es keine Disziplin für die Spezifikationen dieser Waffe gibt.

Daran liegt es nicht. Disziplinen gibt es.

Auf jeden Fall ist dieser Typus beim Verband nicht gewünscht. Es wird an der optischen MPi Nähe liegen.

Daran liegt es.

Der Spass kam Ende 2008 mit "A 11.03 Nichtzulassung von Anscheinswaffen" im Allgemeinen Teil der BDS-Sportordnung auf.

Dass der darunter zu findende Text materiell wie substantiell keinen großen Sinn ergibt, braucht hier eigentlich keiner mehr zu betonen (schmeißt mir das also nicht an die Birne, ich habe den Text nicht geschrieben und bin auch ansonsten kein Verbandsfunktionär). Das wurde hier schon längst alles diskutiert. Es ist so und nicht erst seit gestern.

Man lese:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1050321

bzw. von vorne:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1050145

sowie:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1087613

Ansonsten: Die TP9 ist eine ganz schnuckelige Waffe, ich schieße aber trotzdem lieber meine BT96.

Da mit letzterer sportlich gar nichts zu machen ist

(TP9-Besitzer können immerhin im IPSC "Langwaffe im KW-Kaliber antreten:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1495316 ),

sehe ich persönlich die Sache relativ entspannt.

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Eines verstehe ich nicht: wenn die TP9 beim BDS nicht erwünscht ist, wieso kann sie dann beim IPSC "Langwaffe im KW-Kaliber" benutzt werden?

Hallo Fritz,

darf ich mit der B&T TP9 (aka TSPA2) auch antreten?

(die Frage ist durchaus ernst gemeint und dient nicht etwa Provokationen in eine bestimmte Richtung).

Gegen den Einsatz der TP9 in dieser speziellen Verwendung spricht nix.

Aber und jetzt kommt der Haken:

Für alle Disziplinen "Kurzwaffen mit Anschlagschaft" wollen wir für die benötigten Kurzwaffen keine eigenständigen Befürwortungen in diesen Disziplinen ausstellen. Details warum und weshalb nicht hier. Aber man sollte mir/uns (dem Gesamtvorstand des BDS) nicht immer gleich unterstellen, wir wären blöd. Für Kurzwaffen gibt es Befürwortungen nur für eigenständige Kurzwaffendisziplinen. Dort lassen wir die TP9 aus wohl erwogenen Gründen nicht zu. Denn dort hat sie auch nix zu suchen. Wer eine hat und mit Anschlagschaft in diesen speziellen Disziplinen (KW mit Anschlagschaft) benutzen will, der soll es tun. Scharf seheh die Dinger eben ja alle aus, mit langem Magazin ja geradezu nicht fotografierfähig.

Der BDS will ja dass sich möglichst viele Mitglieder am Schießsport beteiligen. Dafür veranstaltewn wir attraktive Disziplinen. Wenn man vorhandene Waffen für einen überschaubaren Betrag aufrüsten kann, um sich am Wettkampsport zu beteiligen, sind wir argumentativ nicht zu schlagen:

1. Die Mitglieder brauchen nicht noch einen WBK Eintrag

2. Es kommen weniger zusätzliche Waffen ins Volk, weil vorhandenen genutzt werden wink.gif

Somit kann keiner was gegen solche Disziplinen wie KW mit Anschlagschaft haben: unsere Mitglieder nicht und die Erben von J E Brennecke auch nicht. Egal wie scharf die Dinger aussehen.

Friedrich Gepperth

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Hallo S.P.

Danke für deine (wie immer) fundierten Ausführungen zum Sachverhalt.

@all

Bitte jetzt nicht anfangen wegen Verbandsregeln in Rage zu geraten. Der BDS hat seine Regeln. Die Verbandswahl ist jedem freigestellt. Für mich ne klare Sache: isso ;)

greetz

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