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fx-munition


Webster78

Empfohlene Beiträge

Seid gegrüßt liebe Forummitglieder!!!

Ich versuche krampfhaft herauszufinden welche gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von FX-Munition z.B. für die Ausbildung von Sicherheitspersonal, Polizei etc. exsistieren. Wäre klasse wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank im Voraus

Webster78

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Wenn Du etwas genauer definieren könntest, was Du mit FX-Munition eigentlich meinst, werden Die Antworten besser. Wenn es um Frangible Geschosse geht: Null Problem. Bei Hartkern, Leuchtspur und Brandsatz schlägt das KWKG zu. Plastik-Munition mit Zündi-Antrieb ist auch erlaubt, ebenso wie Airsoft oder Paintball/RAM. (Real Action Marker)

Brauchbar ?

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FX- sollte sehr "behutsam" eingesetzt werden, bei Laien würde ich es überhaupt nicht machen. Wer mal damit gearbeitet hat, weiß was ich meine. Da geht ohne gute Schutzausrüstung und sehr strenges Sicherheitsmangement nichts.

Ansonsten: Schau auf die Energieabgabewerte, schau nach, wo man "Geschosse durch einen Lauf treiben" darf und unter welchen Voraussetzungen.

Schau nach, ob du die dafür vorgesehenen Waffen/Wechselsysteme mit entsprechender Kennzeichnung hast.

Dann hast du alles zusammen.

Es wird immer vergessen, dass diejenigen, die die FX meist benutzen, von den Vorschriften des WaffG befreit sind.

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Für die Tipps bin ich erstmal dankbar. Der Umgang mit FX-Munition ist mir bekannt da ich viel damit gearbeitet habe. Die Schutzausrüstung ist auch bekannt.

Was ich benötige, ist die gesetzliche Maßgabe (§ und Gesetz) die mir den gewerblichen Umgang mit FX-Munition zu Ausbildungszwecken erlaubt oder verbietet.

Wenn ich Dich "Lobo-S" richtig verstehe, schränkt mich der Gesetzgeber in dieser Geschichte nicht großartig ein oder sehe ich das falsch? Laut WaffG darf ich auf meinem Grundstück tun und lassen was ich will solange ich die Allgemeinheit/ Nachbarschaft nicht gefährde.

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Meiner Meinung eine Abklärungsfrage mit einem Sachverständigen für Schießstände. Verteidigungsschießen bedarf

einer waffenrechtlichen Bewilligung.

Der Hersteller sollte über gewerbliche Nutzungen Auskunft geben können und über Referenzen, sollten solche Nutzungen bereits bestehen.

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FX auf dem Grundstück ist schwierig. FX ist eben kein Luftgewehr, Softair oder 4mmM20. Beachte die 7,5 J Regel. Es gibt FX unterhalb und oberhalb dieser Grenze. Ich gehe davon aus, dass du entsprechende Geräte dafür besitzt.

Du musst du sicherstellen können, dass kein Geschoß das Grundstück verlassen kann. Das erfordert entweder ein sehr großes Grundstück mit entsprechender Beachtung, dass schon theoretisch unter widrigsten Umständen kein Geschoß das Grundstück verlassen kann (Höchstschußweite) oder eben eine Indoor-Anlage.

Als (gewerblicher) Anbieter benötigst du eine entsprechende Genehmigung Verteidigungsschießen durchzuführen. Dabei geht es nicht um die Munition, sondern den Ausbildungszweck.

greetz

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Es soll im Gebäude geschossen werden. Daher ist das Verlassen des Grundstückes nicht so relevant. Glasscheiben werden durch Plexiglas ersetzt das nicht durchschossen werden kann, somit ist verhindert, dass munition nach aussen dringt.

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Gut

Achte auf die Energie

Achte auf Zulassung der Waffen

Achte auf behördliche Genehmigung

Achte darauf, dass vom Gewerbe her alles sauber ist

Achte auf die Versicherung

Du wirst merken, dass es einige Hürden bei der Einholung der Genehmigungen, der Versicherung, der Waffenbeantragungen geben wird. Aber machbar ist es.

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"Lustig" ist folgende reale Konstellation: Nachweis von Aufträgen für die behördliche Bewilligung vs. vorhandene behördlicher Bewilligung zur Erlangung von Aufträgen.

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ich rede von simunition. Ich kenn nur das als FX-Mun. Andere Hersteller kommen nicht in Frage.

@Mutter

Ja lustig ist das ja immer mit den Behörden. Ist beim Waffenschein nicht anders. Erst den Auftrag, dann den Schein. Ich kann aber nicht etwas anbieten wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, da zeigt mir doch der Klient nen Vogel.

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Als (gewerblicher) Anbieter benötigst du eine entsprechende Genehmigung Verteidigungsschießen durchzuführen. Dabei geht es nicht um die Munition, sondern den Ausbildungszweck.

:confused: Wo wenn nicht im 27 WaffG bzw. 9 AWaffV sollte das denn stehen? Und da steht es nicht.

Btw., wie ist die FX Munition denn waffenrechtlich zu sehen? Haben die überhaupt irgend eine Zulassung? Und wie teuer ist das Zeugs bei mittleren Mengen ganz grob mal? Ich könnte mir vorstellen, daß jegliche gewerbliche Ausbildung schon deswegen ganz schnell mit Paintball u.ä. angeboten werden wird, nur der Steuerzahler hat genügend Geld dafür.

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Schau mal §39 WaffG und §22 AWaffV ;) oder mach den Praxistest:

Melde mal die Ausbildung an und begründe das Bedürfnis für die Waffen.

greetz

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Nicht nur.

Es sind insbesondere zu beachten auch der § 28 WaffG sowie die §§ 7,9,22,23,24 und 25 AWaffV.

Hinzu kommt die Möglichkeit der Behörden, davon unabhängige Auflagen zu erteilen.

Hier bekommt man eine solche "Genehmigung" (die eigentlich nicht erforderlich ist) wirklich nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Es macht ja auch absolut keinen Sinn, wenn jeder der mal bei der BW war oder bei einer Sicherheitsfirma als Waffenträger gearbeitet hat, solche "Lehrgänge" anbietet.

In D kann man sowieso einen entsprechenden Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten nur in sehr wenigen Fällen erbringen. Eine "täkdigel"-oder SpeziellArmySuperIsrael- Ausbildung mit einem bunten Diplom wird da in den wenigsten Fällen ausreichend sein.

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Nimm`s, wie ich es gemeint habe. Man kann es annehmen/durchdenken oder lassen. Es sind 35 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.

Lesen - und nochmal lesen, drüber schlafen, nochmal lesen und dann den Steindorf kaufen auch wenn er 90,- kostet- das sind schon mal gute Ansätze.

Ach ja, auch den Entwurf des nie in Kraft gesetzten aber zur Anwendung empfohlenen Entwurfs der WaffVwV nicht vergessen, der bring auch einiges Licht ins Hinterstübchen.

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Schau mal §39 WaffG und §22 AWaffV

Da hast Du auch wieder Recht. Mein Gedanke geht in die Richtung, wann denn überhaupt "-schießen" vorliegt. Fällt Spielzeug und andere nicht-Waffen da drunter? Sollte nur ein Anstoß sein bei Bedarf.

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Da hast Du auch wieder Recht. Mein Gedanke geht in die Richtung, wann denn überhaupt "-schießen" vorliegt. Fällt Spielzeug und andere nicht-Waffen da drunter? Sollte nur ein Anstoß sein bei Bedarf.

Wenn er FX Simunition benutzen will, erfordert das i.d.R. kein SPielzeug. Das wird herkömmlich mit "echten" Schusswaffen verschossen. Diese benötigen einen Wechselverschluß.

greetz

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Ist eh klar. Ich habe mal versucht, eine zu bekommen (EWB war logischerweise da) aber die Hersteller bzw. Großhändler haben bei nicht - Behörden recht gemauert.

Hat denn mal jemand Ahnung zu Munitionspreisen und rechtlicher Würdigung derselben?

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Teuer und empfindlich. Man kann sie nur begrenzt lagern, auch beim Hantieren ist wegen der Beschädigungen Vorsicht geboten.

Nach meinen Erfahrungen geben sie sie nur an Behörden ab.

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