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Wiederladerschein gemacht und nun das...


Dr. Zoidberg

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Ich hoffe, ich habe es jetzt begriffen. Und: Nein, ich habe leider keinen Pulverschein mangels Lehrgangsmöglichkeiten. LG wurden entweder abgesagt, verschoben oder ich kriegte keine Unbedenklichkeitsbescheinigung weil der zuständige SB krank war und im Kreis Segeberg anscheinend nur ein SB die Materie beherrscht. Hat hier evtl. jemand einen Tip? Möglichst Norddeutschland und Crashkurs (1 Wochenende mit Prüfung).

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Vertretung?

Letztens (April) habe ich meine gelbe zwecks Stempelung (Siegelung!) eingeschickt und am Tage des Fristablaufes telefonisch nachgefragt. SB war krank, seine Kollegen hatten selbst genug auf dem Tisch und die Postbearbeitung war eigentlich noch bei den Januar-Eingängen. Bei der Unbedenk.... rief der SB nach Gesundung an und fragte ob ich die Bescheinigung noch bräuchte, da der LG bereits vorbei war lehnte ich dankend ab ....

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Gilt aber nur 1 Jahr und hier finden anscheinend keine LG statt. Oder, nochmalige Frage: Hat jemand einen Tip? Ein Lehrgang in Bayern hilft nich wirklich viel, die Sachkunde habe ich auch schon in Friesland gemacht weil hier tote Hose ist. Auf der friesländischen Seite http://www.pulverschein.de/index.html steht allerdings:

Letzter Lehrgang war: 27. - 28.03.2010

Nächster Termin demnächst!

Also: Klaus? Wann?

Angeblich soll es auch welche in Bad Oldesloe geben:

Also: Anderer Klaus? Wann?

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???? Er darf nicht ???? Er soll nicht ???? Keine Ahnung, jedenfalls sagt er nichts, obwohl er durch die UBB eigentlich Bescheid wissen müsste :confused:

Edit: Da beißt sich ohnehin wieder etwas in den Schwanz: Auf dem hiesigen Formular steht : Lehrgangsträger : ......... Den weiß ich aber erst nach Anmeldung und nach Kenntnis eines LGs. Für die Anmeldung brauche ich aber die UBB .....

Bearbeitet von ThomasFHH
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Der bearbeitet aber auch die Voreinträge. Nerven könnte da nicht so gut kommen, obwohl er meist recht verträglich ist ... wenn nicht gerade mal wieder der Poststapel aus dem Januar umgefallen ist. Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf und halte mich solange an meinen 'Pulverpaten' ;-)

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Ja, Büchser verwies auf den LG der (mehrfach) verschoben und abgesagt wurde, Verein hatte einen später verschobenen, am neuen Termin war ich im Ösiland ..... Besonders ärgerlich ist eigentlich auch noch, daß die ganze Ausrüstung im Keller verstaubt und nicht genutzt wird, die hatte ich voller Vorfreude bereits bei der Anmeldung zum ersten Lehrgang gekauft! :traurig_16:

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Meinst mich? .....

Ja, Dich meinte ich. Dann sehe ich halt, wie schon seit längerem, hin und wieder auf Deine Seite. September kann schon wieder blöd werden, da ist Saisonende an der Ostsee .... Aber irgendwann wird es wohl klappen. Sind die Kurse denn so mau besucht?

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Mache einen Terminvorschlag, bzw. nenne ungünstigsten Zeitpunkt, damit ich diesen Termin meide.

Ich habe zwar noch keinen Kurs mangels Beteiligung ausfallen lassen müssen, aber ich denke nicht, dass ich 4 oder gar mehr Kurse pro Jahr füllen kann. Wenn sich mehrere Leute zugleich auf einen Termin einigen können, kann man sich da sicherlich immer absprechen, so denn die Räumlichkeiten einschließlich Schießstand des Schützenvereins frei sind. Das muss ich ja immer absprechen.

Bearbeitet von Floppyk
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Da verweise ich doch mal auf meinen Beitrag hier. Wer als Argumente ein Gesetz bringt ist meist glaubwürdiger als jemand, der ein Infoblättchen irgendeines Vereines bringt. Deshalb bin ich weiterhin der Meinung dass auch mehr als 50kg Munition (1.4S) transportiert werden dürfen, nur kann man dann nicht mehr die Erleichterungen für Privattransporte in Anspruch nehmen.

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Ich hoffe, ich habe es jetzt begriffen. Und: Nein, ich habe leider keinen Pulverschein mangels Lehrgangsmöglichkeiten. LG wurden entweder abgesagt, verschoben oder ich kriegte keine Unbedenklichkeitsbescheinigung weil der zuständige SB krank war und im Kreis Segeberg anscheinend nur ein SB die Materie beherrscht. Hat hier evtl. jemand einen Tip? Möglichst Norddeutschland und Crashkurs (1 Wochenende mit Prüfung).

Frankonia Hannover veranstaltet am 19.-20. Juni einen WL Kurs. Erkundige Dich da mal, wann der nächste Kurs stattfindet, i.d.R. machen die das Halbjährlich.

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Die Ladung bzw. deren Verpackung muss UN-zugelassen und richtig gekennzeichnet sein, Feuerlöscher, 2 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warndreieck), Taschenlampe, Warnweste. Kennzeichnung am Fahrzeug außen erst ab 1000 Gefahrgutpunkten, also 20kg Pulver. Dann brauchts aber auch einen Gefahrgutführerschein sowie eine EX-Zulassung fürs Fahrzeug.

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  • 2 Wochen später...

Aktueller stand, ich habe Einspruch eingelegt welcher abgelehnt wurde, nun bleibt mir nur noch der Weg zum Verwalltungsgericht und Klage/Einspruch einzureichen.

Mein Anwallt macht nichts in dem Bereich, jetzt wollte ich mal fragen ob mir jemand einen Anwallt empfehlen kann.

Ich komme aus der Ecke Gütersloh

Bearbeitet von Dr. Zoidberg
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  • 5 Jahre später...

Wurde nach 6 Jahren wegen Verjährung eingestellt.

Das mag ja sein. Dann hätter der TN das hier wenigstens schreiben können.

Ich finds einfach doof wenn man sich an ein Forum wendet dann selbst eine Lösung erarbeitet und andere am Wissen nicht teilhaben lässt.

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Ok. In zukunft mache ich für jeden Scheiß einen neuen Thread auf.

Dann habt ihr den Salat!

Aber ich wette schon jetzt dass ich dann von dem ein oder anderen angemacht werde dass ich die Suchfunktion nicht benutzt habe!

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  • 2 Wochen später...

Hatte mir Rat bei einem Anwalt geholt der sich gut auskennt.

Er meinte das ich klagen kann und wohl auch Recht bekäme, aber da es bei der Klage um keinen Wert gehe müßte ich einen Teil der Gerichts/Anwalltskosten selber tragen, was an die 2-2,5k € gewesen wären.

Da ich eh schon wußte, dass ich ende des Jahres in einen anderen Kreis ziehen werde habe ich es bleiben lassen zu klagen.

 

Der Sachbearbeiter aus dem neuen Kreis hat mir dann den Blödsinn aus dem Schein gestrichen.

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