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IGNORED

WBK erwerben nach Trunkenheit


uhx

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Geschrieben
Wer besoffen Auto fährt, dem gehört keine Schusswaffe - meine Meinung. Wenn die Behörde die Zuverlässigkeit hier in Frage stellt bzw. nicht als gegeben sieht tut sie das völlig zu recht.

Immer wieder schön einen Engel kennen zu lernen.

Geschrieben
Geht´s noch?

Kannst ja eine Petition stellen!

Dein Beitrag zeigt mir nur, dass du viele Zusammenhänge, deren Auswirkungen und zukünftige Konsequenzen (die übrigens in anderen Bereichen, auch außerhalb des Schießsportes, bereits seit JAhren absolute Normalität sind) nicht wirklich verstanden hast.

Edith meint: und meine Intentionen schon absolut nicht, aber auch nicht im entferntesten.

Geschrieben

Danke für Eure Antworten,schade dass es keine definitiven Aussagen gibt ob ich Probleme bekomme oder nicht,dann würde ich vielleicht auch gar nicht mehr in einen Verein gehen.Eine MPU für eine Waffe werde ich wohl nicht mehr ablegen.

Und zu Mrks: Es gab in den 80er einen Politiker,der fuhr besoffen Auto,er fuhr eine Person tot, eine wurde Schwerverletzt. Zehn Jahre später war er Verkehrsminister.

Trotzdem ein Dank auch für Deine Meinung

Geschrieben

zum Thema:

heute morgen in der Wild u. Hund Juni 2010 gelesen.

Kurzfassung:

Alkoholfahrt ist Straftat.

Es ging in diesem Fall um 70 Tagessätze.

Die MPU um den Führerschein nach einem Jahr wieder zu erhalten hat der Antragsteller erfolgreich bestanden und nach einem Jahr den Lappen wiederbekommen.

WBK und Jagdschein wurden für 5 Jahre eingezogen. Vor Gericht gezogen und verloren. Klare Aussage mehrerer Gerichte:

MPU für Führerschein wird NICHT anerkannt da sich diese auf das Autofahren beziehen. Eine Unzuverlässigkeit im Umgang mit Waffen wird weiter "vermutet". Diese "Vermutung" könnte nur bei "leichten" Vergehen durch ein spezielles Gutachten ausgeräumt werden.

zur Diskussion:

alte Waffensachkundeprüfungen bleiben gültig wenn sie vor einer zugelassenen Prüfungskommision abgelegt wurden.

Wurde auch allen Behörden so mitgeteilt. (Drucksache 81/06?) die immer noch bei Entscheidungen herangezogen wird.

Zusatzdiskussion:

ich führe seit 1981 WSK durch (Verein) und seit 2005 auch staatl. anerkannt. Verdiene also damit Geld um mein Hobby zu finanzieren.

Meine Kunden möchten nicht mehrere Abende Schulung erleben und dann die Prüfung machen, sondern sind in der Regel Menschen die keine Zeit haben. Diese kommen eben für ein hartes Wochenende und bis jetzt waren alle zufrieden. Ich habe jedenfalls nichts Negatives gehört.

Ein WSK oder Jagdscheininhaber ist auch verpflichtet sich laufend weiterzubilden oder eben auf dem Laufenden zu halten.

Muss jeder Führerscheininhaber auch.

Und ja, ich glaube auch, dass wir in absehbarer Zeit Pflicht- Auffrischungskurse bekommen werden.

Wenn der Gesetzgeber es irgent wann einmal schafft feste Regularien für die WSK Anbieter und vor allem für die Verbände zu machen werden die Sachkundeprüfungen ganz anders aussehen.

Wenn man sich die Mühe macht, die einzelnen Vereine, Verbände und auch freien Anbieter mal genaus anzusehen, dann findet man riesige Unterschiede und das nicht nur bei den Preisen.

Obwohl es z.B. Pflicht ist in der Prüfung den scharfen Schuss zu prüfen wird das bei Vereinen oft nicht gemacht, nach dem Motto "Schießen könnt ihr ja alle" Ich habe schon mit vielen Lehrgansabsolventen gesprochen und was man das so hört, lässt einem die Haare zu Berge stehen.

Ich werde das demnächst, wenn es klappt, selber testen und eine erneute WSK Prüfung ablegen, beim BDS, da mein Jagdschein, mein Schießleiterausweis VdrBW sowie meine 5 tägige SL Ausbildung der Landesjägerschaft in Springe, sowie meine staatl. Anekennung als WSK Ausbilder und Prüfer hier leider nicht gilt.

Mal sehen was ich da so erlebe.

Geschrieben
Zunächst mal : willkommen bei WO!

Die Sache mit den 60 TS siehst Du richtig.

WENN sonst nichts war, dann müßte die WBK möglich sein (eventuell mit einem mahnenden Briefchen dabei).

Die Sachkunde gilt nicht mehr, Ihr müßt eine nach den neuen Richtlinien abzuhaltende mitmachen.

Schlagt mich, aber wenn eine MPU ins Haus stand, dann war das entweder nicht die erste Alkoholfahrt oder der Promillewert war deutlich zu hoch (ab 1,6 Promille). Bin zu faul das jetzt genau nachzuschlagen.

Bei solchen Fragen ist eigentlich der Sachbearbeiter der richtige Ansprechpartner...letzendlich hat er da etwas SPielraum, da die Strafe an sich kein Versagungsgrund ist (Bauchschmerzen wuerde mir nur der Grund machen).

Alkohol und Waffen passen nicht zusammen, und ich wuerde dem Threadersteller raten dies in Zukunft auch zu bedenken.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So ich habe mich jetzt hier im Forum durch viele Beiträge gelesen.Eine defenitive Antwort scheint es nicht zu geben.

Ich bin jetzt erstmal Mitglied in einem Verein geworden und habe ja noch 1 Jahr bevor ich eine WBK beantragen darf. Der Schießleiter meinte meine Sachkundeprüfung mitte der 90er sei wie ein Führerschein noch gültig.

Und mit der WBK wegen meiner TF und 40 Tagessätzen stehe ich nach dem WaffenG noch "gut" da,das es wohl erst ab 60 TS probleme geben kann.Da dieses Thema aber noch mehr betrifft hier wäre es mal gut wenn einige berichten könnten ob sie nach einer TF eine WBK erteilt bekamen.

Gruß uhx

Geschrieben
Der Schießleiter meinte meine Sachkundeprüfung mitte der 90er sei wie ein Führerschein noch gültig.

Gruß uhx

Das ist nach meiner Meinung falsch!

Und selbst wenn, ich würde aufgrund der massiven Änderungen im WaffG seit damals zu einer neuen Sachkundeausbildung raten!

Geschrieben

Siehe Beitrag 35 letzter Absatz. PaleRider hat es auf den Punkt gebracht.

So wird es kommen - es wird vielleicht etwas dauern, aber es wird kommen!

Geschrieben

Dein Problem wird nicht von uns hier im Forum und auch nicht von Deinem Vereins-Vertreter entschieden. Ich find's gut, daß Du Dich im Vorfeld bereits informierst, aber wie schon öfters hier angeklungen ist: GEH MAL ZUM SB ! Es müsste Dir ein Leichtes sein, herauszufinden, welche Behörde für Dich zuständig ist, die sagen Dir dann freiwillig, wer DEIN Dir zugeordneter Ansprechpartner ist. Schildere ihm die Sachlage und klär Deine Fragen mit ihm ab. 1.) WSK (alt) noch gültig ? 2.) Versagensgrund in Fahrt mit Promille ?

ERST DANN hast Du neben allgemeinen Aussagen etwas, was Dich persönlich angeht. Möglicherweise kannst Du auch einen kleinen Waffenschein beantragen, bei der Antragsprüfung wird ja auch Deine Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn abgeklopft.

Übrigens sehe ich die Aussage Deines Vereins ebenso kritisch wie ******* A. Die Novelle 2004 und 2008/9 hat einiges an Veränderungen gebracht. Die damalige Prüfung konnte darauf nicht eingehen, logischerweise. Auch der Prüfungsinhalt wurde durch den Fragenkatalog ja verändert.

Alles schon gesagt, bloß noch nicht von Jedem.

Geschrieben
Dein Problem wird nicht von uns hier im Forum und auch nicht von Deinem Vereins-Vertreter entschieden. Ich find's gut, daß Du Dich im Vorfeld bereits informierst, aber wie schon öfters hier angeklungen ist: GEH MAL ZUM SB ! Es müsste Dir ein Leichtes sein, herauszufinden, welche Behörde für Dich zuständig ist, die sagen Dir dann freiwillig, wer DEIN Dir zugeordneter Ansprechpartner ist. Schildere ihm die Sachlage und klär Deine Fragen mit ihm ab. 1.) WSK (alt) noch gültig ? 2.) Versagensgrund in Fahrt mit Promille ?

ERST DANN hast Du neben allgemeinen Aussagen etwas, was Dich persönlich angeht. Möglicherweise kannst Du auch einen kleinen Waffenschein beantragen, bei der Antragsprüfung wird ja auch Deine Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn abgeklopft.

Übrigens sehe ich die Aussage Deines Vereins ebenso kritisch wie ******* A. Die Novelle 2004 und 2008/9 hat einiges an Veränderungen gebracht. Die damalige Prüfung konnte darauf nicht eingehen, logischerweise. Auch der Prüfungsinhalt wurde durch den Fragenkatalog ja verändert.

Alles schon gesagt, bloß noch nicht von Jedem.

Ich bin ein Mensch der sich gerne vorher informiert;jetzt werden einige von Euch wieder sagen,wenn er sich früher informiert hätte wäre die TF nicht passiert :-)),naja ist jetzt mal so.

Aber ich persönlich finde es nicht so gut wenn ich jetzt schon zum SB gehe und frage bzgl einer WBK.DEr meint dann vielleicht wie schon 3 Wochen im Verein und kommt jetzt schon.Ich weiß auch gar nicht ob ich ihn mit meiner TF konfrontieren soll.In mein Führungszeugnis ist es ja eh nicht eingetragen,ich weiss aber auch nicht was bei der Zuverlässigkeitsprüfung gegenstand ist.Ein "normales"poliz. Führungszeugnis,ein Auszug aus dem Bundeszentralregister? Und den kleinen Waffenschein werde ich nicht beantragen,den brauche ich echt nicht,das Geld gebe ich lieber für Muniton auf dem Schießstand aus.

Den Fragekatalog habe ich mir schon ausgedruckt und bin auch schon eifrig am "studieren".Einiges wusste ich noch/schon.Allerdings finde ich,dass dieses Seenotkapitel doch recht ausführlich ist,bei meiner Sachkunde hatte ich glaube davon nicht viel gehört.

Falls der SB eine WBK ablehnt,ist es dann möglich die Zweifel die gegen mich bzw meine Zuverlässigkeit stehen,mit diesem ärztl-psychol. Gutachten aus dem Weg räumen,sofern ich diese Prüfung bestehe.SO war es ja auch nach der TF mit der MPU.

Danke für eure Infos

Geschrieben
Ich bin ein Mensch der sich gerne vorher informiert <Schnipp>

Und den kleinen Waffenschein werde ich nicht beantragen,den brauche ich echt nicht,das Geld gebe ich lieber für Muniton auf dem Schießstand aus.<Schnipp>

Falls der SB eine WBK ablehnt,ist es dann möglich die Zweifel die gegen mich bzw meine Zuverlässigkeit stehen,mit diesem ärztl-psychol. Gutachten aus dem Weg räumen,sofern ich diese Prüfung bestehe.SO war es ja auch nach der TF mit der MPU.

Hey uhx,

Der Hinweis war eben: wenn Du's vorher wissen willst, kannst Du 50,-€ investieren und erhälst eine unvoreingenommene Prüfung Deiner Zuverlässigkeit nach WaffG. Der SB prüft meist nach Aktenlage, generell wird wohl herangezogen: Zentralregister der Staatsanwaltschaft, örtlicher polizeilicher Dienst. Wenn im Registereintrag Dinge drinstehen, die Deinem SB ins Auge stechen, wird er sich die Akten holen, möglicherweise.

Der Sachbearbeiter prüft. Nicht Du wirst geprüft. Du kannst diese Prüfung nur vorziehen, dann ist am Ende deines Schützen-Azubi-Jahres die Überraschung nicht so groß. Dann hast Du auch noch nicht so viel Mun verschossen. Aber: Wie Du halt meinst...

Geschrieben
Womit er schonmal nicht recht hat.

Sachkunde ist 5 Jahre gültig, danach muß sie wiederholt werden.

Das ist Quatsch. Zeig mir eine Gesetzesquelle, aus der das hervorgeht.

Geschrieben

1. Zuverlässigkeit

Wenn außer den 40 TS für die TF nichts vorliegt, ist die noch gegeben. Der SB erfährt davon durch die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die er einholen MUSS.

2. Persönliche Eignung

Der naheliegende Verdacht der Alkoholabhängigkeit (=ungeeignet) läßt sich durch die MPU oder ein neues Gutachten entkräften.

3. Sachkunde

Im Sprengstoffrecht gibt es eine Fünfjahresfrist für die Anerkennung der Sachkunde, im Waffenrecht gibt es diese Frist nicht. Da gilt auch die einmal abgelegte Jägerprüfung oder die Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk ein Leben lang als Sachkundenachweis. ABER!! Viele haben keine Sachkundeprüfung sondern nur einen "anderweitigen Nachweis der Sachkunde" nach Prüfung im Schützenverein.

Geschrieben
1. Zuverlässigkeit

Wenn außer den 40 TS für die TF nichts vorliegt, ist die noch gegeben. Der SB erfährt davon durch die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die er einholen MUSS.

2. Persönliche Eignung

Der naheliegende Verdacht der Alkoholabhängigkeit (=ungeeignet) läßt sich durch die MPU oder ein neues Gutachten entkräften.

3. Sachkunde

Im Sprengstoffrecht gibt es eine Fünfjahresfrist für die Anerkennung der Sachkunde, im Waffenrecht gibt es diese Frist nicht. Da gilt auch die einmal abgelegte Jägerprüfung oder die Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk ein Leben lang als Sachkundenachweis. ABER!! Viele haben keine Sachkundeprüfung sondern nur einen "anderweitigen Nachweis der Sachkunde" nach Prüfung im Schützenverein.

Na dann dürfte es ja keine Probleme geben,hatte ja schon eine richtige MPU für meine Fahrerlaubnis gemacht,dass war echt kein zuckerschlecken und so eine MPU ist 2 Jahre gültig,falls es ja doch Probleme gibt kann ich ja einfach diese MPU dem SB oder???

Soll man den SB schon vor der Beantragung der WBK auf die TF aufmerksam machen oder einfach :cool3: nichts sagen????

Geschrieben

So Leute,

ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen und gefragt ob mein Sachkundenachweis noch gültig ist. Und der sagte JA wenn ich die Sachkunde für Lang und Kurzwaffen erworben hätte.

Er sagte dann noch dass ich der Antrag/Bedarf über den Verband beantragen muss. Soweit alles klar.

Allerdings sagte ich noch nichts von der Trunkenheitsfahrt. Ich weiss auch nicht ob ich das vorher schon sagen soll zum SB oder einfach wenn es soweit ist die Karte beantragen??

Jetzt habe ich schon mal etwas Licht ins Dunkle gebracht

Geschrieben

Wenn er dich anspricht hast du die Auskunft von deinem RA bekommen, dass diese Sache nicht wichtig sei, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt seien.

Den RA hast du selbstverständlich befragt, weil du es einfach nicht wusstest.

Geschrieben
Wenn er dich anspricht hast du die Auskunft von deinem RA bekommen, dass diese Sache nicht wichtig sei, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt seien.

Den RA hast du selbstverständlich befragt, weil du es einfach nicht wusstest.

Aha na dann mal danke für den Tip.Sehen tut er die TF ja bestimmt wenn der die Zuverlässigkeit überprüft,oder????

Bin ja schon mal froh dass die Sachkunde noch gültig ist

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