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IGNORED

Export von 22lfB Waffen (Randfeuerpatronenwaffen) ins Ausland (nicht EU)


Pfiffikus25

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich bin Österreicher und lebe in Norwegen. Ich habe gerade die Erwerbserlaubnis für einige Handfeuerwaffen bekommen und denke daran aus Deutschland zu importieren.

Konkret geht es um:

1) Walther GSP im Kaliber 22lfB

2) Eine kleine Pistole im Kaliber 22lfB (gibt hier in Norwegen eins Disziplin bei der man damit schiessen kann). Z.B. Beretta 70er Serie

Nun habe ich von einem Händler gesagt bekommen, dass ein Verkäufer in Deutschland für den Verkauf von Waffen mit Randfeuerpatronen in ein nicht-EU Land keine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

Meine Fragen:

1) Gilt dies auch für den Gebrauchtkauf von Privatpersonen? Was für Bestimmungen gelten da wirklich, was ist vom Verkäufer zu beachten? Importgenehmigung nach Norwegen habe ich.

2) Auch viele Waffenhändler wollen eine 22lfB Pistole nur über eine andere "Export Firma" an mich versenden. Das kostet so um die 130Euro. Ist das nur, weil sich die nicht auskennen?

Wer kann mir hier helfen. Ich hätte gerne die rechtliche Grundlage für diese Problemstellung, damit ich mir dann beim Neu/Gebrauchtkauf leichter tue.

Habs schon in einem anderen Forum probiert, aber keine Infos erhalten.

Danke euch!

LG Wolfgang

Geschrieben

du benötigst eine importerlaubniss , damit kann in Deu. vom verkäufer die exporterlaubniss ausgestellt werden und dann ab die post , deu. kosten unter 20eus auf dem amt.

edit...

es ist übrigens egal od randfeuer oder nicht.

wenn du bei egun was geschossen hast hole dir die importerlaubniss bei deiner norw. behörde sende sie dem in deu. der kann damit zu seinem amt.

Geschrieben

Norwegen ist waffenrechtlich wie Island und die Schweiz kein Drittstaat und zwar auch kein richtiger EU-Staat, aber ein sogenannter "assoziierter Staat", für welchen nach deutschem Waffenrecht alle Regeln der EU-Staaten gelten. Wenn Du der zuständigen deutschen Waffenbehörde die norwegische Einfuhrerlaubnis vorlegst, wird Sie Dir auf Antrag die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen.

Der deutsche Überlasser benötigt zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA Eschborn nach Außenwirtschaftsrecht, da Norwegen nach diesem Rechtsgebiet weiterhin Drittstaat ist. Er muss dem BKA die erfolgte Verbringung anzeigen, damit diese mit Norwegen abgleichen können.

Geschrieben
Norwegen ist waffenrechtlich wie Island und die Schweiz kein Drittstaat und zwar auch kein richtiger EU-Staat, aber ein sogenannter "assoziierter Staat", für welchen nach deutschem Waffenrecht alle Regeln der EU-Staaten gelten. Wenn Du der zuständigen deutschen Waffenbehörde die norwegische Einfuhrerlaubnis vorlegst, wird Sie Dir auf Antrag die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen.

Der deutsche Überlasser benötigt zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA Eschborn nach Außenwirtschaftsrecht, da Norwegen nach diesem Rechtsgebiet weiterhin Drittstaat ist. Er muss dem BKA die erfolgte Verbringung anzeigen, damit diese mit Norwegen abgleichen können.

man lernt nie aus , ich hätte gedacht es verhält sich wie bei den eu staaten

danke dir

gruß liger

Geschrieben

Hallo!

Ich hatte letzte Woche bei Frankonia angerufen und gefragt, wie der "Behördenweg" aussieht, wenn ich bei ihnen eine Walther GSP im Kaliber 22 kaufe. Darauf bekam ich die Antwort, dass das sehr leicht ist weil sie keine Ausfuhrgenehmigung brauchen, da es sich um eine Waffe mit Randfeuerpatronen handelt.

Auch hatte ich beim auswärtigen Amt angefragt, und die haben auch gesagt dass keine AG notwendig ist für "Waffen mit Randfeuerpatronen oder Waffen mit glattem Lauf". Leider war der Herr aber nicht so hilfsbereit dass er mit die Rechtsgundlage bzw. genauer gesagt hätte wo ich die Regeln und Bestimmungen finden kann, sondern nur dass es kein Problem ist und sowieso der Verkäufer das machen müsste.

Dass die Ausfuhrgenehmigung der Verkäufer regeln muss, ist mir auch klar. Aber viele (sowohl private als auch Waffengeschäfte bei EGun) lehnen einen Verkauf in nicht-EU Länder ab, die meisten wollen sogar nur nach Deutschland verkaufen weil sie den Papierkram nicht haben wollen. Damit ich diese Leute "überreden kann", muss ich aber genau wissen wie das geht, damit ich sie aufklären kann.

Es gibt ja Waffenhändler, die den Export anbieten. Das kostet aber in der Regel 80-90 Aufwand und so 40-50 Euro Versandkosten. Und z.B. die Beretta 70er Serie kostet 100-150Euro, und da soll ich ~130Euro Gebühren bezahlen? Deswegen bin ich so "scharf" auf die Bestimmungen, denn ich denke das ist kein Problem mit dem Export.

Besteht eigentlich ein unterschied zwischen "Ausfuhrgenehmigung" und "Verbringungsgenehmigung"?

Hoffe von euch hat Erfahrungen in dem Bereich.

Danke, Wolfgang

Geschrieben
Besteht eigentlich ein unterschied zwischen "Ausfuhrgenehmigung" und "Verbringungsgenehmigung"?

Wenn Du diesen Unterschied nicht kennst, plauderst Du im Rest Deines Textes aber ziemlich munter unbekümmert drauf los ! :o

Die Ausfuhrgenehmigung wird vom Bundesausfuhramt Eschborn nach Außenwirtschaftsrecht erteilt, wenn die Waffe von der BRD in einen Drittstaat oder in einen assoziierten Staat ausgeführt werden soll. Für manche Staaten gibt es Erleichterungen oder auch Freistellungen, aber beantragen muss man sie auf jeden Fall dort. Bei einer Ausfuhr in andere EU-Staaten besteht keine Genehmigungspflicht.

Die Verbringungserlaubnis ist waffenrechtlicher Art und ist bei der für den Überlasser zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Sie wird nur benötigt bei Verbringungen in andere EU-Staaten oder in assoziierte Staaten, nicht aber für Drittstaaten.

Geschrieben
Norwegen ist waffenrechtlich wie Island und die Schweiz kein Drittstaat und zwar auch kein richtiger EU-Staat, aber ein sogenannter "assoziierter Staat", für welchen nach deutschem Waffenrecht alle Regeln der EU-Staaten gelten. Wenn Du der zuständigen deutschen Waffenbehörde die norwegische Einfuhrerlaubnis vorlegst, wird Sie Dir auf Antrag die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen.

Der deutsche Überlasser benötigt zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA Eschborn nach Außenwirtschaftsrecht, da Norwegen nach diesem Rechtsgebiet weiterhin Drittstaat ist. Er muss dem BKA die erfolgte Verbringung anzeigen, damit diese mit Norwegen abgleichen können.

Richtig. Norwegen, Island und die Schweiz sind keine Mitglieder der Europäischen Union und gehören nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Somit gelten sie nach Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht als Drittländer/Drittstaaten. Die entsprechenden Bestimmungen zum Export sind zu beachten.

Waffenrechtlich sind diese drei Staaten jedoch den EU-Mitgliedstaaten gleichestellt. Somit sind hier auch die entsprechenden Regelungen zum Verbringen in andere Mitgliedstaaten zu beachten.

Das führt zu dem etwas perversen Ergebnis, dass eine Ausfuhr in die drei genannten Staaten besser Überwacht ist und mehr Verwaltungsaufwand bedeutet als ein Verbringen in "echte" EU-Mitgliedstaaten oder eben eine Ausfuhr in andere Drittstaaten/Drittländer (z.B. USA). :rolleyes:

In diesem Fall:

Nach Teil 1 Abschnitt A Ausfuhrliste 0001 Anmerkung 3 (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) werden Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen nur erfasst, wenn sie vollautomatisch sind. Für die oben genannten Waffen in .22lfb bestände somit keine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung. Die zollrechtlichen Vorschriften sind natürlich weiterhin zu beachten.

Zum waffenrechtlichen Teil hat Sachbearbeiter ja schon alles gesagt.

Natürlich ist mein gesamter Beitrag rechtlich völlig unverbindlich und nur als Hinweis zu verstehen. B)

Geschrieben

Silhouette hat m.E. alles richtig beschrieben und ich kann das aus der Praxis bestätigen: So läuft's mit Norwegen.

Die Bafa-Ausfuhrgenehmigungen sind übrigens kostenfrei.

KK-Muni

KK-Waffen (ausgenommen Vollautomaten)

EL-Flinten sowie auch Repetierer + Halbautomaten mit fest eingebautem max. 2-Schuss Mag

Gewehre und Karabiner bis Baujahr 1938

u.a.

brauchen keine Ausfuhrgenehmigung der Bafa.

Hier der Link (BAFA)

Die waffenrechtliche Verbringungsgenehmigungen sind natürlich parallel zu beachten.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo!

Wie gesagt, ich bin dabei meine erste Handfeuerwaffe zu kaufen. Dadurch bin ich mit den Bestimmungen noch nicht vertraut. Dass das eine zolltechnisch und das andere waffenrechtlich ist, war mir nicht klar. Also nicht gleich böse werden wenn ich hier Anfängerfragen stelle.

Ich danke euch auf jeden Fall für die guten Erklärungen, die haben einiges Licht ins Dunkel geworfen.

Was mir allerdings immer noch nicht klar ist, warum manche Waffenhändler nicht exportieren wollen, wenn der Aufwand so gering ist bzw. so hohe Gebühren verlangen. Hat da evt. noch wer einen Tip, welcher Händler den Export keine 100Euro verlangt? Bei Frankonia wird mir eine neue GSP für 30Euro Versandkosten zugeschickt, ohne weitere Kosten. Andere Händler verlangen 80Euro Gebühren und 50Euro Versand. Wenn ich mir dann so eine kleine gebrauchte Beretta kaufen will, kann ich die für unter 100Euro bei EGun ersteigern, und dann sollen 130Euro Gebühren dazukommen?

LG Wolfgang

Geschrieben

Pfiffikus25:

Die Kosten unterscheiden sich eventuell sogar von Landkreis zu Landkreis: Wir zahlen z.B. für eine EU-Verbringungserlaubnis an unser Amt 40,00 Euro an Gebühren. Der versicherte Versand mit persönlicher Zustellung ins Ausland kostet auch sehr schnell 60-120 Euro.

Vielleicht hat Frankonia hier einen Wettbewerbsvorteil (wie auch in Deutschland), da der Versand über "Hermes" erfolgt und Hermes genauso

aus dem Hause "OTTO" ist wie Frankonia selbst.

Geschrieben
...Hat da evt. noch wer einen Tip, welcher Händler den Export keine 100Euro verlangt? ....

hallo

fuer

oesterreich - deutschland und

deutschland oesterreich

gibt es haendler die den export von egun zeugs fuer unter 50,- inkl. versand ect machen

aber norwegen ......?

vermutlich muesstest du mal checken welcher versandweg machbar ist

weiss nicht ob das dem haendler von hier aus moeglich ist

gibts keine waffengeschaefte in norwegen?

;-)

Geschrieben

Hallo!

Danke für die erweiterten Infos. Langsam sehe ich klarer wodurch die Preisunterschiede zustandekommen.

Warum ich aus Deutschland importieren will?

Norwegen ist halt einfach ein teures Land, und die bedeutend geringe Auswahl als in Deutschland lässt die Preise auch nicht gerade fallen. Preisbeispiel Walther GSP in Norwegen umgerechnet um die 1900Euro. Deutschland 1450Euro wobei die 19% MwSt in D wegkommen, dann aber die 25% MwSt in Norwegen hinzukommen. Das sind dann ca. 1500Euro. Differenz 400Euro.

Bei den Beretta 70er Pistolen ist es so, dass es in Norwegen eine Spezialdisziplin gibt (Pistolen der Grösse 185 x 125 x 35mm, nicht schwerer als 800g). Dadurch sind die Dinger sehr gefragt und dementsprechend teuer geworden seit diese Disziplin eingeführt wurde. Bei EGun gehen die 71 oder 72 Modelle unter 100Euro weg, hier in Norwegen 350-400Euro.

Da lohnt sich ein wenig Suchen und der Papierkrieg denke ich. Bei den grösseren Kalibern wird es schwieriger weil nicht Randfeuerpatronen, deswegen werd ich nicht drumherumkommen den Wechsellauf für die GSP in 32S&W, die 9mm Pistole und den 38/357Mag Revolver hier zu kaufen.

Auf jeden Fall danke für eure Hilfe, werd euch wissen lassen wie es mir beim Importieren gegangen ist ... oder ob ich aufgegeben hab und in Norwegen kaufe :)

LG Wolfgang

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Hallo Wolfgang!

und würde Dir gerne zum Thema Norwegen ein Loch in den Bauch fragen. ;)

Hättest Du in den nächsten Wochen einmal Zeit und Lust mir ein paar Sachen zu erklären?

Gerne auch per PN.

Gruß,

Peter

Hallo!

Fragen beantworte ich gerne. Wollte dir eine PN schreiben, bekomme aber die Fehlermeldung "Es ist Dir nicht gestattet, den Nachrichtendienst zu benutzen." Vielleicht kannst du dir das mal anschauen, dann schick ich dir meine Email Adresse und du kannst draflosfragen.

Ich habe im Übrigen jetzt insgesamt 2 Sachen von Deutschland nach Norwegen importiert:

1) Smith & Wesson Modell 14-3 in .38 Special

2) Walther GSP in .32 S&W Long mit Wechselsystem .22lfB

In beiden Fällen waren es gebrauchte Waffen von einem kleinen Waffengeschäft. Ging bei beiden Fällen schnell und ohne Probleme, da die Waffenhändler sehr hilfsbereit waren und den "Papierkrieg" um 30-35Euro gemacht haben. Versand waren dann nochmal 40Euro je Paket. Zollbehandlung in Norwegen war auch schnell, ging nur 4-5 Tage vom Eintreffen der ware im Zoll bis Zustellung bei mir.

Das Geheimnis bei der Sache ... freundlich anfragen ob der Verkäufer bereit wäre, die Waffe nach Norwegen zu exportieren.

Nochmal Danke für eure Hilfe,

LG Wolfgang

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo!

Ich muss diesen Thread leider nochmal aufwärmen. Es waren ja in letzter Zeit wohl einige Änderungen in den Bestimmungen der Paketdienste. Ich finde keinen mehr, der eine Waffe von Deutschland nach Norwegen versendet. Die einzige möglichkeit bis jetzt war eine Spedition die ca. 300 Euro für den Export von D nach Oslo verlangt, wo ich diese dann Abholen muss ... das sind ca. 10 Stunden mit dem Auto, oder nochmal 200 Euro Flugtickets.

Hat irgendwer hier Ahnung welche Versender noch Waffen versenden, es scheint ja für manche Geschäfte möglich zu sein Waffen zu versenden, auch wenn die AGB für private dies nicht mehr zulassen.

Alternativ dazu kann ich die Waffe evt. auch selbst abholen, was in anbetracht der Versandlage eher erschwinglich ist da ich bald mal mit dem Auto von no nach AT fahre und dabei ganz D durchquere. Kann mir da wer Auskunft geben was ich an Papierkram brauch, damit ich bei einer evt. Kontrolle der deutsche oder dänischen Polizei nicht mit 8-ern versehen werde? Wenn ich die vergangenen einträge lesen, dann brauche ich nur A, aber nicht B für .22 lfB:

A) Die Verbringungserlaubnis ist waffenrechtlicher Art und ist bei der für den Überlasser zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Sie wird nur benötigt bei Verbringungen in andere EU-Staaten oder in assoziierte Staaten, nicht aber für Drittstaaten.

B) Die Ausfuhrgenehmigung wird vom Bundesausfuhramt Eschborn nach Außenwirtschaftsrecht erteilt, wenn die Waffe von der BRD in einen Drittstaat oder in einen assoziierten Staat ausgeführt werden soll. Für manche Staaten gibt es Erleichterungen oder auch Freistellungen, aber beantragen muss man sie auf jeden Fall dort. Bei einer Ausfuhr in andere EU-Staaten besteht keine Genehmigungspflicht.

Importpapiere nach Norwegen hab ich klar.

Danke, LG Wolfgang

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