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IGNORED

Erbwaffe gefunden, was tun?


speedjunky

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Geschrieben

Hallo Leute,

alles rein theortisch ;)

Ein Freund hat mich angesprochen, ob ich einen alten Karabiner haben möchte. Er hat diesen im Keller gefunden. Ansonsten kann er keine weiteren Angaben machen.

Er vermutet, dass das Teil von seinem verstorbenen Stiefvater ist. Es ist ein La Coruna Baujahr '58. Zustand soll sehr schlecht sein (angerostet und Schaft gerissen).

Von meiner Seite würde Interesse bestehen, da ich mir sowieso ev. einen '98ziger in .308 zulegen wollte. Bedingung der Zustand läßt eine Aufarbeitung und einen Umbau zu.

So, jetzt meine Fragen:

Kann ich so was einfach beim Freund abholen und meinem SB auf den Tisch legen und um einen WBK Eintrag bitten?

Soll ich dem SEK Bescheid geben? Man kann ja nie wissen wie gefährlich so ein Ding ist :ninja::awm: !

Soll ich ihm raten das Teil einfach "feucht" zu entsorgen?

Die Amnestie ist ja Geschichte und der Wert des Karabiners ist wahrscheinlich so gering, dass es sich nicht lohnt sich dafür Ärger einzuhandeln.

Gruss

SJ

Geschrieben

Warum geht Dein Freund nicht einfach (ohne die Knarre !!!) zur Behörde und meldet das Ding ? Wenn er es im Keller gefunden hat, sollte das doch kein Problem sein, wenn er vorher von dem Ding nichts wusste.

Alles andere ist doch nur um die Ecke gedacht (oder schlechtes Gewissen ?).

Und ich würde meine Hand nicht auf eine unregistrierte Waffe legen ! Das soll doch der Besitzer erstmal regeln.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Mein Sachbearbeiter macht in Fällen einer Anmeldung bisher illegaler Waffen aus Erbschaft keinen Terz, wenn die Waffe gleich einem Berechtigten überlassen wird. Behalten in Erbfolge geht allerdings nicht.

Wie der "Spätfund" behandelt würde, kann ich nicht sagen, dürfte aber eigentlich nicht auf den Finder zurückfallen.

Aber das ist die Verfahrensweise "meines" SB.

Geschrieben
Ist das ein Spezialgesetz Deines SB ??  :confused:

Nein, steht so im WaffG ....

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Und da Hephaistos ja vom anmelden "bisher illegaler Waffen aus Erbschaft" schreibt ist das ok so, wie das sein SB macht.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Danke fürs Sekundieren.

Manche Ämter ziehen nämlich die bisher illegalen Waffen ein.

Das steigert natürlich die Bereitschaft der Erben, die bisher illegalen Waffen beim Tod eines Familienmitglieds anzumelden ins Unermeßliche.

Aber so ist eben unser Waffengesetz, das ja eigentlich einen Überblick über die Waffen in der Bevölkerung zum Ziel hat, was von einigen Politikern als "Waffen raus aus dem Volk" interpretiert wird.

Geschrieben
.... was von einigen Politikern als "Waffen raus aus dem Volk" interpretiert wird.

waffe nicht angemeldet, waffe nicht registriert, waffe nicht im volk, kein handlungsbedarf!

logisch oder?

gruß alzi

Geschrieben
Warum geht Dein Freund nicht einfach (ohne die Knarre !!!) zur Behörde und meldet das Ding ? Wenn er es im Keller gefunden hat, sollte das doch kein Problem sein, wenn er vorher von dem Ding nichts wusste.

Alles andere ist doch nur um die Ecke gedacht (oder schlechtes Gewissen ?). nee, glaub ich nicht

Und ich würde meine Hand nicht auf eine unregistrierte Waffe legen ! Das soll doch der Besitzer erstmal regeln.

Gruß,

Coltfan

Problem ist er würde mir die Waffe überlassen und ich könnte sie eventuell verwerten. Wenn es aber eine illegale ist und er geht zum Amt, dann ist sie höchstwahrscheinlich weg für immer. Kann man so etwas legal umgehen?

Was kann mir passieren, wenn ich die Waffe abhole und in meinem Schrank sicher verware und er meldet den Fund innerhalb von 14 Tagen mit dem Hinweis auf den Verwarort und meine Interesse die Waffe auf meine Karte zu nehmen? Wie gesagt, es existiert nur die Vermutung, das die Waffe von verstorbenen Stiefvater ist, ob er eine WBK hatte, kann er nicht sagen.

Wie gesagt, alles rein hypothetisch.

Gruss

SJ

Geschrieben

Ist er denn nun Erbe, Finder oder illegaler Besitzer ? War die Waffe angemeldet oder nicht ?

Die Fragerei offenbart, dass ihr euch wohl selbst nicht ganz sicher (oder eben doch) seid. Wenn ihr die Kanone unbedingt legalisieren wollt, dann sprecht die Vorgehensweise vorher mit der Behörde ab, insbesondere eine eventuelle Inbesitznahme durch Dich.

Warum willst Du unbedingt das Ding in Deinem Schrank haben ? Wenn sie nicht angemeldet war, ist die eh erstmal zur Untersuchung weg und ich würde nicht wollen, dass so etwas dann bei mir sichergestellt wird. Willst Du sie transportieren, ohne dass die Behörde davon weiss ? Was passiert, wenn man Dich damit aufgreift ?

Macht doch nicht so nen Scheiß :gaga: wegen der drei Kilo Schrott ...

Geschrieben

Das ist ja formell durchaus richtig. Aber ich würde mir gegenüber meiner Behörde einfach nicht die Blöße geben, die Herkunft oder den Transport einer nicht registrierten Waffe erklären zu müssen.

Diesen Ehrgeiz des Threadstarters, die Knarre (und dann noch in dem beschriebenen Zustand) unbedingt in den eigenen Gewahrsam überführen zu wollen, kann ich nicht wirklich nachvollziehen !

Auf die gelbe krieg ich jede Menge gute Repetierer im Fachhandel oder bei egun nachgeschmissen, und zwar ohne, dass ich da noch solche Überschläge mit verrostetem Schrott mache.

Gruß,

Coltfan

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