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IGNORED

Zwei Kleinigkeiten: Aufbewahrung/ 2/6-Regel


TheDude

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

seit Anfang diesen Jahres bin ich nun aktiver GK-Schütze, 10 Jahre lang vorher mit LG und LP geschossen.

Demnach möchte ich Anfang des nächsten Jahres meine WBK beantragen. Im ersten Schritt natürlich erst mal die gelbe. Wie das so ist, beschäftigt man sich im Vorfeld schon mit allen möglichen Fragen. Dabei sind mir aktuell zwei Dinge noch unklar:

1. Wenn ich die Gesetztestexte sowie die Beiträge in diesem Forum richtig verstanden habe, ist es doch folgendes ohne weiteres erlaubt:

z.Zt. wohne ich noch im Elternhaus, dies wird sich aber vermutlich in den nächsten Jahren ändern. Ich würde meinen Waffenschrank dann allerdings im Elternhaus stehen lassen, da der neue Wohnsitz sehr wahrscheinlich in der Nähe sein. Weiterhin ist die Unterbringung in einer Mietswohnung ja auch nicht immer ganz optimal und einfach.

Liege ich hier richtig?

2. Es gibt einen engen Bekannten in meinem Kreis, der mir (aus hier nicht genannten Gründen) sehr gerne seine alten KK-Matchgewehre überlassen möchte. Die genaue Anzahl habe ich jetzt nicht im Kopf, aber ich denke es sind sogar mehr als zwei. Meine Frage ist, verbaue ich mir damit in den ersten 6 oder 12 Monaten die Chance, ein eigenes Dienstgewehr zu kaufen, wie ich es im BDMP schießen möchte? Wenn ja, gibt es da einen anderen Weg, die Waffen in meinen Schrank stellen zu können, zu dem nur ich Zugang hätte? Ein "Erbfall" wäre dies ja nicht, da der betroffene noch Putzmunter auf den Beinen ist ;-)

Wenn ihr mir diesen beiden Unklarheiten schon mal beseitigen könnten, wäre das top! :)

Gruß

Simon

Geschrieben

1) Nebenwohnung bei den Eltern behalten.

2) Um 2/6 wirst du nur mit sehr viel gutem Willen deines dich betreeunden Sachbearbeiters herumkommen. Also den fragen, ob er einer Ausnahme zustimmt und unter welchen Voraussetzungen. Ansonsten, wenn du die Waffen wirklich haben willst, laß sie solange beim alten Besitzer und leih sie dir temporär aus, wenn du deine WBK hast. Übe rnimm sie dann nach jeweils 6 Monaten je max 2 Stk. in deine WBK.

Geschrieben

Hallo Simon,

1. Waffenaufbewahrung ist in einer Mietwohnung ohne weiteres erlaubt, und in meinem Fall kein Problem.

Selbst wenn dein Vermieter im gleichen Haus wohnt, kann er dir nichts.

Für Munition gilt das gleiche. Einfach an die jeweils gültigen Vorschriften halten.

2. Zwei Waffen in sechs Monaten ( 2/6 ) sind im Regelfall erlaubt.

Eine vorübergehende Aufbewahrung bei einem WBK-Inhaber ist ebenso möglich. Du könntest also die Waffen zur Aufbewahrung erwerben (i.S.d. WaffG), bis du sie nach und nach in deine WBK eintragen lassen kannst. Theoretisch wohlgemerkt.

Du kannst auch freundlich deinen Sachbearbeiter über die Sachlage aufklären, ob man das nicht auf einmal machen könnte. Würde ich aber erst dann unternehmen, wenn ich eine Waffe auf der WBK hätte.

Tatsache ist ja dabei, dass nicht mehr Waffen in Umlauf kommen, sondern nur den Besitzer wechseln.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

P.S. Sal-Peter war schneller.

Gast solideogloria
Geschrieben

1. Ausziehen und den Waffenschrank stehenlassen ist nicht.

2. Ja wenn du dir zwei auf einmal eintragen lässt, dann ist Schluß für die nächsten sechs Monate. Aber was hindert dich die Dinger nach und nach zu übernehmen?

Sollte der Altschütze den Sport aufgeben, dann ist das Amt manchmal verhandlungsbereit und überträgt dir die Dinger en Bloc. Aber das ist ein Sonderfall und du hast keinen Anspruch darauf.

Eine andere Möglichkeit wäre die vertraglich geregelte und eindeutig zeitlich befristetet "vorübergehende sichere Aufbewahrung". Dann kannst du die Dinger in deinen Tresor stellen, für etwa ein Jahr.

Geschrieben
1. Ausziehen und den Waffenschrank stehenlassen ist nicht.

Wie bitte?? Wo kann ich das nachlesen?? Wo steht, dass ich MEINEN nur MIR zugänglichen Waffenschrank in MEINER Wohnung stehen haben muss?

Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.

Geschrieben
Wie bitte?? Wo kann ich das nachlesen?? Wo steht, dass ich MEINEN nur MIR zugänglichen Waffenschrank in MEINER Wohnung stehen haben muss?

Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.

Du kannst den Tresor dort stehen lassen. Du solltest eigenen Zugang (eigener Schlüssel) zur Wohnung haben und als einziger Zugriff in den Tresor. Das läuft dann unter häuslicher Gemeinschaft.

greetz

Geschrieben
Du solltest eigenen Zugang (eigener Schlüssel) zur Wohnung haben und als einziger Zugriff in den Tresor. Das läuft dann unter häuslicher Gemeinschaft.

Was raucht ihr eigentlich alle immer?

Wenn ich Lust dazu habe, kann ich nen Tresor auch bei irgendeinem Bekannten unterstellen. Anforderung ist nur entsprechende Schutzklasse und daß ich den Schlüssel zum Tresor habe.

Geschrieben

Erst mal vielen Dank soweit. Ihr habt mir schon mal ein Stück weitergeholfen. Wobei es ja nun doch wieder Leute gibt die sagen, ich dürfte den Schrank nicht stehen lassen (solideogloria) ?

@Thomas St.

Sicherlich geht das. Aber ich werde mir im Elternhaus sehr wahrscheinlich einen kleinen Hobbyraum zurecht machen, in dem ich dann z.B. den Schrank stellen kann und später ggf. Munition machen kann etc. Das ist in ner günstigen Mietwohnung mit ein paar Räumen dann eher nicht so gegeben.

@ Tauschi

Die grüne kommt sicherlich auch noch irgendwann, wenn ich mir eine KW oder einen Halbautomaten zulegen möchte bzw. kann. Aber das ist ja auch alles mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher liegt mein Augenmerk erst mal auf einem gescheiten DG.

Oder meinst du gleich beide beantragen, wegen evtl. Kosten die dann wegfallen!?

Besten Dank soweit,

Simon.

Geschrieben
Was raucht ihr eigentlich alle immer?

Wenn ich Lust dazu habe, kann ich nen Tresor auch bei irgendeinem Bekannten unterstellen. Anforderung ist nur entsprechende Schutzklasse und daß ich den Schlüssel zum Tresor habe.

Ich rauche garnicht, das ist ungesund. Ich habe einen Tipp gegeben, der sicher nicht falsch ist. Die Vorteile einer häuslichen gemeinschaft sollten auf der Hand liegen. Was du daraus ableiten magst obliegt dir.

greetz

Geschrieben
Was raucht ihr eigentlich alle immer?

Wenn ich Lust dazu habe, kann ich nen Tresor auch bei irgendeinem Bekannten unterstellen. Anforderung ist nur entsprechende Schutzklasse und daß ich den Schlüssel zum Tresor habe.

Genau so!! Deswegen meine Frage (Unverständnis) an Solideogloria.

Mit dem Rauchen wirst du falsch liegen (hoffe ich), aber es werden immer wieder einfach "suboptimale" Antworten im Brustton der Überzeugung in die Welt entlassen.......

Gast solideogloria
Geschrieben

Nö isso, ihr habt recht und ich unrecht.

Geschrieben

Kann passieren, wenn man`s einsieht ist es ja kein Problem..... :s75:

Geschrieben

Das mit der häuslichen Gemeinschaft kann ja durchaus machbar sein.

Ich persönlich fühle mich wohler, wenn meine Waffen in meiner Wohnung sind.

Aber das muss jeder natürlich selbst wissen.

Wiederladen ist z.B. in meiner kleinen Wohnung auch nicht möglich.

Geschrieben
Ich persönlich fühle mich wohler, wenn meine Waffen in meiner Wohnung sind.

Aber das muss jeder natürlich selbst wissen.

Wiederladen ist z.B. in meiner kleinen Wohnung auch nicht möglich.

Da gebe ich dir vollkommen recht. Aber da meine Waffen dann nicht irgendwo, sondern im Haus meiner Eltern stehen, habe ich damit überhaupt kein Problem. Wenn ich dann mein eigenes Häusle besitze, kommen die natürlich dort hinein ;-)

Gruß

Simon

Geschrieben
Das mit der häuslichen Gemeinschaft kann ja durchaus machbar sein.

Das mit der hier genannten "häuslichen Gemeinschaft" ist etwas ganz anderes als das Nachgefragte. Weil es sich bei ersteren um einen ganz speziellen Fall handelt.

Bei der häuslichen Gemeinschaft, bzw. dem § 13 (10) AWaffV geht es um die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen.

Auch das ist möglich, setzt aber voraus, dass jeder davon Betroffene auch tatsächlich Berechtigter ist. Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, wo man einen Tresor aufstellen darf, der nur durch einen Berechtigten geöffnet werden kann.

Geschrieben
Was hat das mit Mietwohnung oder Nichtmietwohnung zu tun? :confused:

Evtl. ein 200kg schwerer Tresor, den man nicht 3 Stockwerke hochschleppen will, um ihn ein halbes Jahr später in die nächste Wohnung zu schleppen ... ist aber nur eine Vermutung ... ;)

Bei einem angemeldeten Zweitwohnsitz fallen vermutlich auch 2x Müllgebühren u.a. an?

(wobei das Elternhaus für die Waffenaufbewahrung ja evtl. kein Zweitwohnsitz sein muss)

Geschrieben

Es ist doch auch im Prinzip komplett egal, warum ich das machen will, auch wenn ich es hier schon erklärt habe.

Mein Resumé wäre also nun, dass ich meinen Schrank im Elternhaus stehen lassen darf, wenn ich weiterhin einen Schlüssel zum Haus besitze. Demnach bräuchte ich es auch nicht als Zweitwohnsitz angeben.

Zu meiner zweiten Frage, kann mir wohl nur direkt der SB etwas sagen, bzw. es kommt letztendlich auf seine Einstellung dazu an.

Gruß

Simon

Geschrieben

Das mit dem Schlüssel war nicht einschränkend gemeint. DU darfst deinen Tresor auch weiterhin dort stehen lassen. Dies war der erste Teil meiner Antwort. Mit meinem zwiten Teil (häusliche Gemeinschaft) ist mein Geist mit mir wieder durchgegangen. Einfach ne Stufe zu weit. Ich denke da oft zu praktikabel.

greetz

Geschrieben

Oh ok, hatte ich aber auch nicht unbedingt so verstanden. Aber das mit dem Schlüssel wäre vermutlich eh unumgänglich, sollte mein Schrank dort stehen.

Danke & Gruß

Simon

Geschrieben

Hallo Simon

wenn du mehrere Gewehre auf einmal übenehmen willst, kannst du deinen SB fragen, geh aber davon aus, daß er nein sagt und dann hast du schlafende Hunde geweckt. Eine elegante Lösung wäre, du leihst dir alle Waffen von deinem Bekannten für einen Monat. Das geht lt. WaffG. Fülle auf jeden Fall einen Leihschein aus, um den Nachweis zu erbringen. Also sämtliche Bezeichnungen und Waffennummern darauf. Wenn der Monat rum ist, gibst du sie ihm für ein paar Minuten zurück und leihst sie dir wieder. An den Leihschein denken. Dies ist ein legitimes Mittel. Und pö a pö übernimmst du sie, unter Beachtung der 2/6 Idiotieregel, in deinen Besitz.

Steven

Geschrieben

Hallo Steven,

besten Dank für deinen Tipp! Demnach kann man so einen Leischein immer nur für einen Monat ausstellen? Das könnte man sich ja zurechttricksen.

Was meinst du; welche schlafenden Hunde würde ich denn da wecken?

Gruß

Simon

Geschrieben

Verwahren darfst du die Waffen viel länger. Das hin und her mit dem Leihschein ist eine denkbar umständliche Variante.

Geschrieben

Hallo Simon

der Trick ist legal. Die schlafenden Hunde sind dein SB, der sauer wird, wenn du ihn mit diesem legalen Trick austrickst und ein Auge auf dich wirft.

Steven

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich würde auch den "Trick" mit der "sicheren Verwahrung" deutlich bevorzugen. Die Leihscheinerei ist in Zeiten der unangekündigten Kontrollen und überhaupt eine sehr riskante Sache.

Archiviert

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