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Das würde ich nicht so auf die Goldwaage legen.

Munition in Armeeblechkisten/-boxen im Keller ist schon grenzwertig. Angedübelt und mit Stangenschloss verschlossen waren die nicht.

Tendenziel war der Bericht OK.

Mod: Wo steht was in der Aufbewahrungsvorschrift von "Andübeln" bzw. Befestigen und Stangenschloß? Es heißt Schwenkriegelschloß oder gleichwertiges. Eine lose Blechkiste mit einem Schloß versehen, dessen Verschlußelement einem Schwenkriegelschloß gleichwertig ist, ist absolut statthaft.

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Mod: Wo steht was in der Aufbewahrungsvorschrift von "Andübeln" bzw. Befestigen und Stangenschloß? Es heißt Schwenkriegelschloß oder gleichwertiges. Eine lose Blechkiste mit einem Schloß versehen, dessen Verschlußelement einem Schwenkriegelschloß gleichwertig ist, ist absolut statthaft.

Hallo C.W.!

Es ist müssig, mit mir darüber zu diskutieren, ob eine kleine, lose herumstehende Blechkiste angesichts der Ereignisse von three/eleven eine geeignetes Behältnis zur sicheren Aufbewahrung darstellt und insofern die (!) geeignete Vorkehrung gegen unbefugtes Abhandenkommen ist.

Fakt ist, dass die Generalvorschrift § 36WaffG klar und deutlich aussagt, was verlangt wird.

Nämlich das Vorkehrungen zu treffen sind, um zu verhindern, dass Munition abhanden kommt oder Unbefugte sie an sich nehmen können.

Eine kleine Kiste, und das ist ja wohl unschreitig, kann einfach an sich genommen und weggetragen werden.

Einmal die Kellertür nicht abgesperrt und schon ist es passiert.

Mit einem Blechschrank und Schwenkriegelschloss sieht es da schon anders aus. Oder?

Wer das nicht einsieht, sollte mal im stillen Kämmerlein eine viertel Stunde drüber nachdenken. In aller Ruhe!

Gut´s Nächtle.

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Eine kleine Kiste, und das ist ja wohl unschreitig, kann einfach an sich genommen und weggetragen werden.

Einmal die Kellertür nicht abgesperrt und schon ist es passiert.

Wer das nicht einsieht, sollte mal im stillen Kämmerlein eine viertel Stunde drüber nachdenken. In aller Ruhe!

Ja und?

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Darüber kann jetzt hier zwölftausendundzich Beiträge lang diskutiert werden.

Genau das ist wohl Deine Intention.

Ich denke das Gros der User ist fähig, die Vorschriften zur Aufbewahrung gesetzestreu umzusetzen. Was Du tust ist das eine und ganz Deine Sache. Aber Du bewertest die Aufbewahrung in dem Filmbeitrag nach Deinen Fantasierichtlinien und somit legst Du vollkommen falsche und übertriebene Gesetzesinterpretationen als Maßstab zu Beurteilung eines Waffenbesitzers bzw. der fachlichen Qualität einer Filmdokumentation an.

Und weil Du offensichtlich nicht fähig bist, das Gesetz so zu interpretieren, wie es der Gesetzgebers im Sinn hatte, lohnt es sich nicht darüber mit Dir zu diskutieren.

Viel Spaß noch in der Stangenschloß-Dübelwelt

C.W.

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Genau das ist wohl Deine Intention.

Ich denke ...

Du bewertest ....Deinen Fantasierichtlinien .... vollkommen falsche und übertriebene Gesetzesinterpretationen als...

Und weil Du offensichtlich nicht fähig bist...

Viel Spaß noch in der Stangenschloß-Dübelwelt

C.W.

Moin Moin, C.W.

Genau das ist nicht (!) die Diskussion, welche ich zu führen gedenke.

Und schon gar nicht in diesem Ton, so moderiert und mit den durch Dich implizierte Unterstellungen von wegen "meiner Dübelwelt".

Haust Du immer gleich so drauf, wenn eine Meinung nicht kongruent zu Deiner ist?

Wär ein hartes Leben, kann ich da nur sagen.

Heiner Geissler hat die Tage in einem Fernsehinterview sinngemäß gesagt, dass er zwar kein (Partei-)Rebell sei, aber hin und wieder über den Tellerrand hinaus geschaut und sich die Meinungen anderer kluger Köpfe, vor allem auf der Gegenseite betrachtet und in diese hinein versetzt hat. - Alter macht weise. - Uns Schützen würde das hier und da auch ganz gut tun.

Ansonsten, um Stefans Frage zu beantworten, geht es mir gut, denn gleich fahr ich zur Range.

Meine alte Frau Emmeinsa hat sich landfein gemacht...

Einen schönes Wochenende wünscht

cm223

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Es ist müssig, mit mir darüber zu diskutieren, ob eine kleine, lose herumstehende Blechkiste angesichts der Ereignisse von three/eleven eine geeignetes Behältnis zur sicheren Aufbewahrung darstellt und insofern die (!) geeignete Vorkehrung gegen unbefugtes Abhandenkommen ist.

Eine kleine Kiste, und das ist ja wohl unschreitig, kann einfach an sich genommen und weggetragen werden.

Einmal die Kellertür nicht abgesperrt und schon ist es passiert.

Eine Kellertür mit einem Sicherheitsschloß ist auch kein Hinderniss.

Mit einem Blechschrank und Schwenkriegelschloss sieht es da schon anders aus. Oder?

Nein, selbst ein 200 kg Schrank ist gegebenenfalls kein Problem

Wer das nicht einsieht, sollte mal im stillen Kämmerlein eine viertel Stunde drüber nachdenken. In aller Ruhe!

Wer das Gesetz einhält und ein konformes Behältnis bedarf Deiner Kritik nicht..

Hätte der Gesetzegeber Deine Intention gehabt, wären die Formulierungen im Gesetz anders.

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Die Art und Weise wie hier Fantasiebestimmungen als Maßstab für andere angelegt werden ist nicht zu tolerieren.

Ich sagte bereits, dass es mir egal ist was crossman223 zuhause tut, solange er sich an die Gesetze hält. Aber eine übertriebene, ja falsche Interpretation der Aufbewahrungsvorschriften oder anderer Gesetze als Maßstab für andere gesetzestreue Bürger anzulegen ist nicht zu tolerieren.

Die Aufbewahrungsvorschriften sind im Gegensatz zu crossman223 Ausführungen vollkommen ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung, auch nicht durch die Hintertür persönlicher Fantasiebestimmungen.

Wenn jemand so unsicher in der Interpretation eines Gesetzes ist, dass er sich freiwillig vollkommen überzogene Bestimmungen konstruiert, sollte er sich überlegen ob ein solch verantwortungsvolles Hobby das richtige für ihn ist. Zumindest sollte eine solche Person davon absehen anderen ihre überzogenen Maßstäbe aufs Auge drücken zu wollen.

Gruß

C.W.

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steht doch gleich im ersten post wie und wo!!!

Interessant. Du weißt aber schon, was ein LIVE Stream ist, oder?

Edit: Danke für die Links, jetzt hab ich ja zwei Möglichkeiten :)

Edit2: Ein ordentlicher Beitrag, denke ich. Klar, "Stahlschränke" ist für uns Sachkundige natürlich falsch, bzw. viel zu ungenau,

dem unbedarften Zuschauer reicht das aber vollkommen! Man muss sowas schließlich auf die breite Masse abstimmen.

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Die Art und Weise wie hier Fantasiebestimmungen als Maßstab für andere angelegt werden ist nicht zu tolerieren.

Ich sagte bereits, dass es mir egal ist was crossman223 zuhause tut, solange er sich an die Gesetze hält. Aber eine übertriebene, ja falsche Interpretation der Aufbewahrungsvorschriften oder anderer Gesetze als Maßstab für andere gesetzestreue Bürger anzulegen ist nicht zu tolerieren.

Die Aufbewahrungsvorschriften sind im Gegensatz zu crossman223 Ausführungen vollkommen ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung, auch nicht durch die Hintertür persönlicher Fantasiebestimmungen.

Wenn jemand so unsicher in der Interpretation eines Gesetzes ist, dass er sich freiwillig vollkommen überzogene Bestimmungen konstruiert, sollte er sich überlegen ob ein solch verantwortungsvolles Hobby das richtige für ihn ist. Zumindest sollte eine solche Person davon absehen anderen ihre überzogenen Maßstäbe aufs Auge drücken zu wollen.

Gruß

C.W.

Zustimmung!!

Es muss auch Sache der Mod`s in einem Fachforum sein, klar erkennbar falsche "Interpretationen" - so sie nicht als "Denkmodelle" gekennzeichnet sind- zu korrigieren. Im Interesse aller, insbesondere der Neulinge, sie sich erst umgehend informieren. Obwohl - solche Infos sollten eigentlich seit der WSK sattsam bekannt sein.

Trotzdem: Die eigene Interpretation einer klar geregelten Angelegenheit kann und darf m.M. nach hier nicht unkommentiert stehen bleiben.

Mal ganz davon abgesehen, dass man Dummdenker noch auf weitaus dümmere Ideen bringen kann.

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Mal was anderes...

Würdet Ihr ein Kamerateam bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle hereinlassen?

Ich nicht! Sichere Waffenaufbewahrung fängt doch damit an, das möglichst wenige Personen davon wissen....

Ich habe selbst eine Kamera an der Tür. Wenn einer filmt, dann bin ich das :eclipsee_gold_cup:

Wenn ich nicht kenne oder wer keinen Termin hat, laß ich nicht rein. :heuldoch:

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Die Art und Weise wie hier Fantasiebestimmungen als Maßstab für andere angelegt werden ist nicht zu tolerieren.

Ich sagte bereits, dass es mir egal ist was crossman223 zuhause tut, solange er sich an die Gesetze hält. Aber eine übertriebene, ja falsche Interpretation der Aufbewahrungsvorschriften oder anderer Gesetze als Maßstab für andere gesetzestreue Bürger anzulegen ist nicht zu tolerieren.

Die Aufbewahrungsvorschriften sind im Gegensatz zu crossman223 Ausführungen vollkommen ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung, auch nicht durch die Hintertür persönlicher Fantasiebestimmungen.

Wenn jemand so unsicher in der Interpretation eines Gesetzes ist, dass er sich freiwillig vollkommen überzogene Bestimmungen konstruiert, sollte er sich überlegen ob ein solch verantwortungsvolles Hobby das richtige für ihn ist. Zumindest sollte eine solche Person davon absehen anderen ihre überzogenen Maßstäbe aufs Auge drücken zu wollen.

Gruß

C.W.

Moin Moin C.W.

Leider stänkerst Du immer noch gegen mich. Warum eigentlich?

Kannst Du in irgendeinem meiner Postings Sätze entdecken, die mit den Worten beginnen wie "ich fordere für die Aufbewahrung von Mun..." oder "meine Vorstellung zur Aufbewahrung von Mun ist..."?

Die Antwort ist: NEIN!

Alles was Du findest steht in Posting #6.

Und das schrieb ich unmittelbar an den Fernsehbeitrag, welcher sich mitlerweile auf Youtube anschauen läßt.

Und dort sehen wir in der letzten "Besuchs-Kontroll-Szene" einen Mann, der unter einen Tisch lose Mun-Kisten hervorzieht. Ob und was da was drin ist wissen wir ebensowenig, wie diese Kistchen verschlossen waren.

Wenn dann von mir der Satz "Munition in Armeeblechkisten/-boxen im Keller ist schon grenzwertig. Angedübelt und mit Stangenschloss verschlossen waren die nicht." geschrieben wird, drückt das süffisantes Erstaunen verbunden mit einem ironischen Hinweis auf Anforderungen an für zu leicht befundene Waffenaufbewahrungsbehältnisse aus.

Alles andere ist Deine Interpretation und Dein Versuch, mich in irgendein unvorteilhaftes Licht zu stellen.

Aber worum geht es eigentlich wirklich? Ich meine ernsthaft und zwar mir.

Schauen wir uns dazu einfach mal die Fakten an:

Waffengesetz

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Ah! Ja! Da steht es.

"Erforderliche Vorkehrungen" und "Stahlblechbehältnis... mit Schwenkriegelschloss .... oder gleichwertiges Behältnis".

Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen, hier mal ein Foto von einem Schwenkriegelschloss, was ich begrifflich irrtümlich als Stangenschloss bezeichnete. Aber das tut im Grunde nichts zur Sache.

5ks7dluf5dhg.jpg

Denn die kleinen Blechkistchen von der Army haben, wie wir alle wissen, so ein Schloss nicht eingebaut. Da kann man notfalls nur ein Vorhängeschloss dran machen.

Gut. Hätten wir also die erste von zwei Möglichkeiten gecancelt.

Und was bleibt, ist die Option "ein gleichwärtiges Behältnis". Das steht so in der AWaffV.

Jo mei! Der nette Kontrolleur war sich nicht sicher. Der Kommentator schwafelt von "geht gar nicht" und nur "Stahlschrank". Wir wissen das natürlich besser. Stahlschrank ist Quark. Aber was ist jetzt gleichwertig?

So, lieber C.W. hier höre ich jetzt auf. Denn da begibt man sich leicht auf dünnes Eis. Und selbst aus Schützensicht unverdächtige Stellen, wie das Forum Waffenrecht legen sich da nicht fest.

Was ich aber keinesfalls aufgebe ist meine persönliche Meinung und damit auch die Kritik an einer Aufbewahrung von Munition in losen Blechkisten unter einem Kellertisch.

Denn für mich ist eine Munitionskiste im Format 26x10x17 cm kein Stahlblechbehältnis, welches mir geeignet erscheint, lose unter einem Tisch abgestellt die erforderliche Vorkehrung zu bieten um zu verhindern, dass darin aufbewahrte Munition abhanden kommt.

Mit dieser Meinung kann ich leben und Du darfst Dir jetzt überlegen, ob Du das erträgst.

Ganz und gar unerträglich sind allerdings Deine Äußerungen im Bezug auf meine Person.

Das ist eines Moderators unwürdig!

Ich fragete weiter oben worum es geht. Die Antwort ist simpel und von Joachim Streitberger auf einen einfachen Nenner gebracht:

Zitat:

"Legaler Waffenbesitz ist – auch wenn es einige Hardliner nicht akzeptieren wollen – auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen und die gewinnt man nicht, wenn bekannt wird, dass sich nicht unerhebliche Teile der legalen Waffenbesitzer nicht an die vereinbarten Spielregeln halten, das sind Gesetze nun einmal. "

Ein zweites 3/11 können wir uns als Sportschützen nicht leisten.

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Ich finde es wirklich erstaunlich.

Da wird in einem Fernsehbeitrag von 3min und 17 Sekunden zwei Dinge gezeigt:

1. Ein älterer Mann möchte seine Munition in einem abschließbaren Holzschrank in einer abschließbaren Schublade aufbewahren. Der SB sagt:" Nö! " . Muss ein Stahlblechbehältnis sein.

2. Ein anderer Waffenbesitzer verwahrt seine Munition in mehreren Stahlblechbehältnissen auf, die frei auf dem Kellerboden rumstehen. Ob diese mit Vorhängeschlössern abgeschlossen waren, konnte man nicht sehen. Aber auch diese Antwort wurde gegeben. Es ist so nicht zulässig. Ein Stahlblechschrank muss bei.

Zweimal wurde beschrieben, wie die Munition aufzubewahren ist, und trotzdem haut Ihr euch hier die Köpfe deswegen ein.

Das wichtigste was aber in dem Bericht gesag twurde, war das abschließende Resumé.

Die meisten Waffenbesitzer bewahren ihre Waffen ordnungsgemäß auf.

Etwas anderes zählt hierbei einfach nicht.

Natürlich können wir jetzt jede Situation, jedes gesprochene Wort oder die Frage, ob man ein TV-Team bei einer Kontrolle reinlassen will oder nicht, aber weiterbringen wird uns das auch nicht wirklich.

Die kontrollierten haben es zugelassen und das ist deren Sache.

Und am Ende zählt nur das Resumé, da es den Kommentaren aus BW gegenübersteht und auch aufzeigt, dass falsche Aufbewahrung oder Fehler bei der Aufbewahrung nicht zwingend ein bundesweites Problem sein müssen, sondern evtl. auch ein regionales Problem.

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