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IGNORED

Heute 19.30 NDR


Spooky

Empfohlene Beiträge

1. Ein älterer Mann möchte seine Munition in einem abschließbaren Holzschrank in einer abschließbaren Schublade aufbewahren. Der SB sagt:" Nö! " . Muss ein Stahlblechbehältnis sein.

2. Ein anderer Waffenbesitzer verwahrt seine Munition in mehreren Stahlblechbehältnissen auf, die frei auf dem Kellerboden rumstehen. Ob diese mit Vorhängeschlössern abgeschlossen waren, konnte man nicht sehen. Aber auch diese Antwort wurde gegeben. Es ist so nicht zulässig. Ein Stahlblechschrank muss bei.

Zweimal wurde beschrieben, wie die Munition aufzubewahren ist, und trotzdem haut Ihr euch hier die Köpfe deswegen ein.

In dem Bericht wurde nicht zweimal beschrieben, wie Munition aufzubewahren ist. In dem Bericht wurde zweimal die falsche Gesetzesauslegung des Kontrolleurs, bzw. seiner waffenrechtlichen Behörde dargestellt.

Nicht mehr, nicht weniger.

Ansonsten kann ich Stefan nur beipflichten.

Gruß Tauschi

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Stefan und Lobo haben es auf den Punkt gebracht.

Es scheint mir, als wärst Du sehr leicht reizbar und beratungsresistent crossman. Es scheint zumindest so, dass Du das letzte Wort haben musst, obwohl Du ja nicht diskutieren wolltest. Das mein Ton etwas rauer wird, wenn ich lese wie jemand die gesetzlichen Bestimmungen strenger auslegt als sie sind und das ganze noch als Maßstab für andere öffentlich predigt, sollte verständlich sein. Wir alle kämpfen für ein erträgliches Waffenrecht und dann kommen aus den eigenen Reihen die vorauseilend Gehorsamen bzw. überkorrekten Bessermenschen und geben wieder reichlich Rechte ab.

Nochmal: Du hast bezugnehmend auf die Armeeblechkisten in dem Filmbeitrag eine falsche Gesetzesinterpretation als Maßstab angelegt. Wenn es für Dein persönliches Sicherheitsbedürfnis nicht ausreicht, ein gleichwertiges Behältnis für die Munitionsaufbewahrung zu benutzen, so ist das Deine Sache. In der Öffentlichkeit seine übertriebenen Maßstäbe anderen anzulegen ist aber nicht nur Deine Sache, sondern die Sache aller Waffenbesitzer. Mag sein, dass Du nicht fähig bist die Tragweite einer solchen Falschaussage einzuschätzen, aber das ist keine Entschuldigung. Mit solchen Aussagen zerstörst Du die Arbeit jedweder Lobbyorganisation und schadest dem Legalwaffenbesitzer.

Die Diskussion ob eine Blechmunkiste mit Vorhängeschloß einem Blechschrank mit Schwenkriegelschloß gleichwertig ist erspare uns bitte. Da Du in Deinem ersten Posting was von Stabschloß und Andübeln geschrieben hast und erst jetzt mit einem ergoogelten Umriss über die Aufbewahrung kommst, denke ich dass ich genau das erreicht habe was ich wollte. Du setzt Dich mit dem Waffengesetz auseinander. Und am Ende dieses Prozesses wirst Du erkennen, dass Du mit Deiner öffentlichen Behauptung falsch lagst. Von daher ist für mich diese Diskussion nun beendet und ich lasse Dir das letzte Wort.

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