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Fragenkatalog zur Waffensachkunde ist aktualisiert


Gast solideogloria

Empfohlene Beiträge

Gast solideogloria

Der Fragenkatalog zur Waffensachkundprüfung ist in aktualisierter Form online.

Das Dokument ist sogar relativ aktuell, vom 13.03.2010

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Schau mal in andere Unterforen!!

Interessant wäre es, wenn dieser Katalog auch wieder ohne die Kreuze zu bekommen wäre. War letztes mal eine Heidenarbeit.

Außerdem erst einmal sehen, ob wenigstens die bisher vorhandenen Fehler korrigiert wurden.

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Es sind einige neue Fragen drin.

Wer kann das PDF-Dokument in ein Word Format umwandeln?

Hab das mal über einen Online-Service (kostenlos) gemacht. Hochladen und Mail-Adr. angeben. Dauert aber etwas bis das wieder zurückkommt. War aber brauchbar!!!!!

Hab den Service über Google gefunden.

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Hab nun eine doc-Version....

Hat ein bisschen Konvertierungsfehler...

ca. 11 MB

Wer möchte?

Beim 1. finde ich kein von PDF in doc oder bin ich blind??

habe es mit Free PDF to Word Converter

in ein Word Doc konvertiert mit kleinen Fehlern. Grösse als Doc-Type ca. 2mb

Gruß

Franz

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Noch ein Fehler in 3.08 (gleiche Frage, korrekte Antwort in 3.17)

AAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

Und WIE soll ich dann falsche Antworten lernen??????

Und was wird nachher korrekt bewertet? Die richtig falsche oder die falsch-richtige??????

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5.02 ist ein Klassiker...

zum Führen einer PTB-Waffe braucht man auch nur den KWS. Aber bitte, wer arbeitet macht Fehler.

Vorsicht mit dieser Aussage.

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:

3. Erlaubnisfreies Führen

3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

3.2 Armbrüste;

Druckluftwaffen mit F-Zeichen und SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis sind dort nicht aufgeführt !

Das bedeutet im Ergebnis, dass jemand der keinen KWS hat und diese PTB-Waffen trotzdem führen möchte, einen großen Waffenschein benötigt. Denkbar z.B. bei Bewachungsunternehmern, die eh schon einen WS haben und sich für die PTB-Plempen nicht extra noch einen KWS besorgen möchten (falls sie solche Teile tatsächlich führen wollen).

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Noch ein Fehler in 3.08 (gleiche Frage, korrekte Antwort in 3.17)

Hm, schauen wir mal in § 24 Abs. 3 WaffG. Dort steht:

"Wer gewerbsmäßig Munition herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf der kleinsten Verpackungseinheit Zeichen anzubringen, die den Hersteller, die Fertigungsserie (Fertigungszeichen), die Zulassung und die Bezeichnung der Munition erkennen lassen; das Herstellerzeichen und die Bezeichnung der Munition sind auch auf der Hülse anzubringen."

Demnach ist also genau umgekehrt die Antwort zu 3.08 perfekt und die zu 3.17 unvollständig. Da muss in der Tat nachgebessert werden.

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Demnach ist also genau umgekehrt die Antwort zu 3.08 perfekt und die zu 3.17 unvollständig. Da muss in der Tat nachgebessert werden.

Ok, der Unterschied zwischen Gesetz und Realität. Man muss tatsächlich antworten, dass beides draufgehört, wird aber

auf .22lfB nur das Herstellerzeichen finden. Diese Munition ist also nach WaffG illegal, und sollte sofort verboten werden... ;)

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  • 1 Monat später...

Ich habe ein Problem mit der Beantwortung der Frage 3.06

=> Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen?

Antwort:

Hersteller- oder Händlerzeichen, Herstellungsland (Länderkürzel), Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition, bei Im-portwaffen auch Einfuhrland (Lan-deskürzel) und Einfuhrjahr

Diese Antwort war mir bisher nicht bekannt. Hat sich da ein Fehler eingeschlichen oder haben sich Bestimmungen geändert?

Folgende Punkte meine ich:

- Herstellungsland (Länderkürzel)

- Einfuhrland (Landeskürzel)

- Einfuhrjahr

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...Diese Antwort war mir bisher nicht bekannt. Hat sich da ein Fehler eingeschlichen oder haben sich Bestimmungen geändert?...

Kein fehler, sondern ein geändertes WaffG. Erklärung im §24.

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