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IGNORED

Laufwechsel wegen Defekt


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das würde ich nicht so laut sagen. Was steht denn dann in der WBK beim Eintrag des WS - nichts?
Was steht dann bitte in der WBK ?

Art: Wechselsystem zu lfd. Nr. 5

Bezeichnung Munition oder Kaliber: 9mm

Hersteller: Peters Stahl

Herstellungsnummer: ohne

... und Nummern auf den Läufen meiner "grün-pflichtigen" Kurzwaffen - immerhin über 10 - habe ich noch keine gesehen.(*) Vielleicht muss ich mal näher schauen.

Edit: (*) Ok... auf der "08" steht wohl eine drauf....

Geschrieben
Art: Wechselsystem zu lfd. Nr. 5

Bezeichnung Munition oder Kaliber: 9mm

Hersteller: Peters Stahl

Herstellungsnummer: ohne

... und Nummern auf den Läufen meiner "grün-pflichtigen" Kurzwaffen - immerhin über 10 - habe ich noch keine gesehen.(*) Vielleicht muss ich mal näher schauen.

Edit: (*) Ok... auf der "08" steht wohl eine drauf....

UUps, bei mir aber doch:

Original auf Griffstück und Lauf von CZ 75 mit Waffen-Nr. (teuflich lang..)

Oschatz hat seinen Lauf mit der gleichen Nummer versehen = Wechselsystem mit gleicher Nummer der Originalwaffe.

(Gehört sich auch so, denn ist aufeinander eingepasst.)

Wechselsystem mit Compensator hat ebenfalls eine Nummer. Lauf ist nicht herausnehmbar und ich müsste jetzt lügen

ob die Nummer auf dem Lauf oder dem Schlitten ist.

Aber alle 3 Systeme haben Nummern, bei 2en ist die Nummer garantiert auf dem Lauf (zuätzlich) drauf.

LG

M

Geschrieben

Der SB sagt ich soll vorbei kommen damit er den Lauf eintragen kann.

Leider habe ich keinen Schriftverkehr darüber weil wir alles telefonisch gemacht haben.

Ich werde dem Händler jetzt mal ordentlich auf den Sack gehen.

Der Lauf hat ein Beschusszeichen.

Geschrieben

Als Sauer ein neues Griffstück an meine P226 anpasste, bekam das neue Griffstück sogar einen Instandsetzungsbeschussstempel!

Es wurde an diese Griffstück die gleiche SN angebracht wie am alten Griffstück.

Auch bekam ich einen mehrere Seiten langen Begleitbereicht.

Das gibts doch nicht - hast Du NICHTS schriftliches?

Sollte aber kein Problem sein - der Büchser kann Dir doch noch was nachschicken.

IMI

Geschrieben
Der SB sagt ich soll vorbei kommen damit er den Lauf eintragen kann.

Leider habe ich keinen Schriftverkehr darüber weil wir alles telefonisch gemacht haben.

Ich werde dem Händler jetzt mal ordentlich auf den Sack gehen.

Der Lauf hat ein Beschusszeichen.

Gandalf, warum hast du die Rep. deinem SB unter die Nase gerieben?

Der Lauf braucht keine Nr, nur die auf dem Griffstück ist maßgeblich.

Klär mal deinen SB auf.

Schnuffi

Geschrieben
... und Nummern auf den Läufen meiner "grün-pflichtigen" Kurzwaffen - immerhin über 10 - habe ich noch keine gesehen.(*) Vielleicht muss ich mal näher schauen.

War doch gar nicht das Thema. Dass bei einer zusammengesetzten KW die Waffenummer nur auf dem Griffstück vorgeschrieben ist, ist glaube ich hier unstrittig. Von daher ist es auch nicht allzu verwunderlich, dass auch auf deinen KW keine Nummern auf den Läufen zu finden sind. Du brauchst dich also nicht weiter zu bemühen und "näher" zu schauen.

Auf einem Wechsellauf sollte allerdings eine Nummer draufstehen, auch wenn sie von PS ist.

Siehe hierzu:

§24 Abs. 1 Nr. 5 WaffG

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen

und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Geschrieben
Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen

und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Nur geht aus Beitrag # 1 hervor, dass kein Wechsellauf erworben, sondern ein defekter Lauf ausgetauscht wurde.

Also kein einzelnes Teil zusätzlich erworben wurde sondern eine Waffe repariert wurde. Warum also ein Eintrag?

Karl

Geschrieben
Nur geht aus Beitrag # 1 hervor, dass kein Wechsellauf erworben, sondern ein defekter Lauf ausgetauscht wurde.

Also kein einzelnes Teil zusätzlich erworben wurde sondern eine Waffe repariert wurde. Warum also ein Eintrag?

Bitte lies die letzten 5 Beiträge nochmals, dann wird dir der Zusammenhang klar - meine Antwort bezog sich auf die Wechselläufe des Users Lusumi, nicht auf den Austauschlauf in der vom BM zusammengesetzten KW, ergo:

1. KW-Wechselläufe (nicht verbaut) sind eintragungspflichtig und müssen eine S-Nummer haben.

2. KW-Austauschläufe, die mit der Waffe zusammengetzt sind und der Austausch vom BM durchgeführt wurde, brauchen keine S-Nummer und müssen nicht eingetragen werden, sofern der "alte" Lauf dann beim BM verbleibt.

Geschrieben
...2. KW-Austauschläufe, die mit der Waffe zusammengetzt sind und der Austausch vom BM durchgeführt wurde, brauchen keine S-Nummer und müssen nicht eingetragen werden, sofern der "alte" Lauf dann beim BM verbleibt.

Was ja auch alles kein Problem wäre, wenn der Büchser einen Lauf OHNE SN verbaut hätte.

So prangt nun dick und fett eine X-beliebige SN auf dem Lauf - eine SN die nicht zur restlichen Waffe passt.

Was soll da ein Kontrolleuer denken?

Oder gar der Schutzmann an der Ecke?

Geschrieben
Was ja auch alles kein Problem wäre, wenn der Büchser einen Lauf OHNE SN verbaut hätte.

So prangt nun dick und fett eine X-beliebige SN auf dem Lauf - eine SN die nicht zur restlichen Waffe passt.

Sollte mal, also sollte mal wirklich jemand die Waffe und die Nummer am Lauf kontrollieren

und dann noch nachfragen, würde ich ihm das erzählen, was Sache ist.

Wenn`s wirklich stört, ein Griff zum Dremel und weg ist die Nummer.

VG

Geschrieben
Wenn`s wirklich stört, ein Griff zum Dremel und weg ist die Nummer.

VG

jupp, und die wbk gleich hinterher :gaga: :gaga: :gaga:

Geschrieben
...lass mal deine Smilies und erkläre warum?

du schreibst, an nem wesentlichen teil rumzudremmeln........

Geschrieben

Wie ist den ein Lauf den du als BM tauschst zu sehen?

Als separat gehandelt?

Ich denke nein. Es bleibt wohl die Komplettwaffe.

Wenn du als BM, sagen wir weil dir gerade langweilig ist, auf einem Austauschlauf eine 50stellige Nummer anbringst

die das Gesetz scheinbar nicht fordert und sie jemand wieder entfernt weil nicht gefordert und nicht gefällt,

warum sollte er dann Probleme kriegen?

Wenn ich als zeitlang, deine 3 netten Smilies auf meinen Lauf graviere, muß ich dann auch die WBK abgeben?

Markierung und Registrierung von Waffen

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen) markiert werden.

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden.

Wenn ich falsch liege, kläre mich gerne auf, ich bin nicht lernresistent.

VG

Geschrieben
Wie ist den ein Lauf den du als BM tauschst zu sehen?

Als separat gehandelt?

Ich denke nein. Es bleibt wohl die Komplettwaffe.

Wenn du als BM, sagen wir weil dir gerade langweilig ist, auf einem Austauschlauf eine 50stellige Nummer anbringst

die das Gesetz scheinbar nicht fordert und sie jemand wieder entfernt weil nicht gefordert und nicht gefällt,

warum sollte er dann Probleme kriegen?

Wenn ich als zeitlang, deine 3 netten Smilies auf meinen Lauf graviere, muß ich dann auch die WBK abgeben?

Markierung und Registrierung von Waffen

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen) markiert werden.

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden.

Wenn ich falsch liege, kläre mich gerne auf, ich bin nicht lernresistent.

VG

es geht um das BEARBEITEN eines wesentlichen Teils mit nem Dremel!

DARF der 08/15 Besitzer das? Wohl kaum.

Somit sollte man solche "tips" ggf. besser nicht geben!

Geschrieben
es geht um das BEARBEITEN eines wesentlichen Teils mit nem Dremel!

DARF der 08/15 Besitzer das? Wohl kaum.

Somit sollte man solche "tips" ggf. besser nicht geben!

Sorry das ich dich hier vlt. weiter nerve, vlt. bis du auch hier in einer Sackgasse.

Wann fängt das Bearbeiten denn bei dir an?

Wenn ich den Lauf putze? Nein.

Wenn ich den Lauf poliere?

Ich habe polierte Verschlüsse, die hatten vlt. mal ne Nummer,

siehst du aber nicht mehr da poliert.

Ergo, durch polieren kann eine Nummer die der Gesetzgeber nicht fordert, unsichtbar werden.

Ist das bereits eine Bearbeitung?

Was ist mit Laufgravuren?

Kann jeder machen m.W. nach.

Zumindest kann ich meine Waffe einem Graveur überlassen, der ist sicher auch kein BM.

Wenn jemand an der Materialoberfläche kratzt, so würde ich ihm nicht eine Bearbeitung nach dem WaffG

unterstellen.

Geschrieben
Sorry das ich dich hier vlt. weiter nerve, vlt. bis du auch hier in einer Sackgasse.

Wann fängt das Bearbeiten den bei dir an?

Wenn ich den Lauf putze? Nein.

Wenn ich den Lauf poliere?

Ich habe polierte Verschlüsse, die hatten vlt. mal ne Nummer,

siehst du aber nicht mehr da poliert.

Ergo, durch polieren kann eine Nummer die der Gesetzgeber nicht fordert, unsichtbar werden.

Ist das bereits eine Bearbeitung?

ja, mit dem Dremel ne Nummer zu entfernen sehe ich schon als bearbeitung!

Und "polieren" und Dremeln....naja, wenn das bei dir dasselbe ist, nur zu.

Eine Schußwaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird ( z.B. Umarbeitung einer Schreckschußwaffe in eine Waffen für Patronenmunition, einer nicht selbsttätigen Waffe in eine Selbstladewaffe, einer Schußwaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer ), wenn wesentliche Teile ( § 3 Abs.2 WaffG ) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden ( z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird ( z.B. wesentliche Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten scharfer Schußwaffen in Zier- oder Sammlerwaffen ist ein Bearbeiten im Sinne des § 41 WaffG. Keine Bearbeitung liegt jedoch vor, wenn ein Einstecklauf eingesetzt wird. Das Zerstören einer Schußwaffe oder wesentlicher Teile von Schußwaffen ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit

Geschrieben
sie jemand wieder entfernt weil nicht gefordert und nicht gefällt,

warum sollte er dann Probleme kriegen?

Wenn ich als zeitlang, deine 3 netten Smilies auf meinen Lauf graviere, muß ich dann auch die WBK abgeben?

Ja. Verstoß gegen §26 Waffengesetz.

Nicht gewerbliches Bearbeiten ohne Erlaubnis.

Das wegdremeln als spanabnehmende bearbeiten eines höchstbelasteten Teils löst auch eine neue Beschusspflicht aus.

Und dem Beschussamt wird auffallen, das Du kein Büchsenmacher bist und eine Erlaubnis nach §26 WaffG kanst Du auch nicht vorweisen.

§52 Strafvorschriften Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Waffengesetz

Unterabschnitt 4

Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung,

Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer

§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung

von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von

zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz

dieser Gegenstände ein.

(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte

Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen

Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke,

die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können,

überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine

bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden

§52

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.

1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2

bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt,

überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder

damit Handel treibt,

Geschrieben
Ja. Verstoß gegen §26 Waffengesetz.

Nicht gewerbliches Bearbeiten ohne Erlaubnis.

Das wegdremeln als spanabnehmende bearbeiten eines höchstbelasteten Teils löst auch eine....

Wenn dem so ist, überzeugt das ein Stück.

Was ist den mit gravieren von Läufen?

Dürfte ja ebenfalls spanabnehmend sein.

Darf das dann nur ein Graveur der gleichzeitig z.b. BM ist?

Wenn nein, sehe ich immer noch keinen echten Unterschied bei der Gestaltung von Oberflächen.

Geschrieben
Das wegdremeln als spanabnehmende Bearbeitung eiensd höchstbelasteteb Teils löst auch eine neue Beschusspflicht aus.

Wenn vor und hinter der Nr. ein liegendes "X" eingeschlagen ist, dann ist die Nr. als ungültig gekennzeichnet.

Gandalf hat vermutlich den Lauf nicht bei einem BM einsetzen lassen, sonnst hätte der Lauf keine Nr. und wäre

mit der Waffe zusammen beschossen worden.

Wenn ein Händler ein Lauf mit Nr. kauft dann muß er die Herkunft und den Verbleib nachweisen, er kann diesen nicht als

Ersatz für eine Rep. deklarieren, deshalb auch das Theater mit dem SB.

Schnuffi

Geschrieben
Was ist den mit gravieren von Läufen?

Dürfte ja ebenfalls spanabnehmend sein.

Allgemeine Gravourarbeiten sind keine spanabhebende Arbeiten.

Dies steht auch irgendwo im § Dschungel.

Schnuffi

Geschrieben
Dies steht auch irgendwo im § Dschungel.

Schnuffi

imho im BeschussG bei der Definition von weissfertig

Geschrieben
Allgemeine Gravourarbeiten sind keine spanabhebende Arbeiten.

Dies steht auch irgendwo im § Dschungel.

Schnuffi

:rolleyes: dann halte ich mal fest:

Eine vom Gesetzgeber nicht vorgeschriebene Nummer am Lauf kann von jedermann weggraviert werden,

oder so ähnlich.

Ich denke wie im Leben, Grauzone oder und Auslegungssache. Am Besten man

bezieht einen Lauf vom BM im Austausch und ohne Nummer.

VG

Geschrieben
:rolleyes: dann halte ich mal fest:

Eine vom Gesetzgeber nicht vorgeschriebene Nummer am Lauf kann von jedermann weggraviert werden.

VG

Ich denke, da machst Du es Dir zu einfach.

Meines Wissens ist die Waffennumer vor dem Beschuss anzubringen.

(5) Weißfertig im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, wenn alle materialschwächenden oder- verändernden Arbeiten, ausgenommen die üblichen Gravurarbeiten, beendet sind.

Und wenn die Numer mit Schlagstempel drin ist und vollständig entfernt wird, dann ist das keine kleine Öberflächenpoiitur da ist dann schon richtig Material zu entfernen. Und das ist mit Sicherheit keine übliche Gravurarbeit sondern schwächt den Lauf an der Stelle schon.

Frag doch beim Beschussamt nach deren Sichtweise nach. Gibt ja mehr als ein Beschussamt in DE, so daß man vergleichende Antworten bekommt. Kannst ja auch die DEVA fragen.

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