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IGNORED

Freie Waffen als Deko


keiler70

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob für frei ab 18 Jahren erwerbbare Waffen (z.B. Hawken Rifle) dieselben Aufbewahrungsvorschriften gelten wie für erlaubnispflichtige Waffen?

Konkret: Ich überlege, mir obengenannte Waffe zu kaufen und in meinem Arbeitszimmer als Deko an die Wand zu hängen.

Ich hoffe, das Thema gab es nicht schon mal - habe jedenfalls nichts datzu gefunden.

Danke für Euer Feedback!

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Sorge dafür, dass Unberechtigte (z.B. Personen unter 18) nicht ran kommen können. Wenn Du Kinder und Jugendliche im Haus hast, wäre es ja blöd, die Arbeitszimmertür dauernd verschlossen zu halten. Da hilft ein abschließbarer Wandhalter.

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Ja, es ist traurig (und völlig sinnlos obendrein - wenn ich da an den Messerblock in unserer Küche denke,

dessen Inhalt potenziell "gefährlicher", aber legal frei zugänglich ist...).

Aber wir müssen mit dieser Rechtslage nun mal leben.

"Freie Waffen als Deko" ging mir hin und wieder auch durch den Kopf (in meinem Fall vor allem: eine kleine Sammlung

guter KW-Nachbauten in Form von Gas/SRS- oder Softairwaffen, welche z.Zt. im abgeschlossenen Schränklein ihr Schattendasein fristen...).

Ich tendiere stark dazu, mir eine verschließbare Wand-Vitrine (als "Display") zuzulegen.

Einfaches Schwenkriegel- oder Stiftschlößchen zum Abschließen (das die verschiebbare Glasfront blockiert) reicht ja.

Gruß,

karlyman

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Ja, es ist traurig (und völlig sinnlos obendrein - wenn ich da an den Messerblock in unserer Küche denke,

dessen Inhalt potenziell "gefährlicher", aber legal frei zugänglich ist...).

Ja Karly, das ist schon traurig wie weit es hier gekommen ist. Ich warte auf den tag wo noch die guten alten Zinkspritzwaffen (Deko) in einen Stahlschrank müssen.

Um da möglichen amtlichen Maßnahmen vorzubeugen, würde ich empfehlen, Bilder aufzuhängen. Mal schauen ob der Begriff Anscheinswaffe da nicht eine völlig neue Bedeutung bekommt. Aber wer weis, vielleicht sind Bilder zukünftig auch noch in einem Stahlschrank zu verwahren...

Gruß

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Darf man doch... es muß nur ausreichend gesichert sein! Und es gibt abschließbare Wandhalter, die durch den Abzugsbügel greifen, bei freien Waffen ist das ausreichend!

Beispiel von Frankonia

Hmmmm, genau!

€ 42,90 - die Waffe, die ich im Auge habe, kostet gerade mal 20 € mehr!

Ich bin es sooooooo leid, immer mehr zur Kasse gebeten zu werden, weil ein paar Idioten ihre Kinder nicht mehr im Griff haben!

(Darüber hinaus haben mir die Gangster vom Landratsamt am Montag geschlagene 66,46 € für einen VOREINTRAG abgepreßt!)

Wie auch immer: Ich danke Euch für Eure - wie immer - prompten und profunden Antworten!

Der kaum noch dagegen anverdienen könnende keiler70

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:peinlich: hola amigo keiler70,

fast alles "vorauseilender Gehorsam", el Marinero hat es auf dem Punkt gebracht...das WaffG verlangt NUR das keine unter 18 Jahre und/oder unberechtigte die Dekos unbeaufsichtig an sich nehmen, das gleiche gilt für Blankwaffen (hatten wir gerade bei WO)

Ich gehe davon aus dass deine Haustür immer geschlossen ist, und falls Du kleine Kinder im Hause hast auch die Tür deines Arbeitszimmers (wenn Du nicht dort bist)

In deinem Beisein dürfen auch "unberechtigte" die Dekos mal anfassen.

Das WaffG § 36 (1) und (2) unds (3) ist da sehr eindeutig.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Ich bin es sooooooo leid, immer mehr zur Kasse gebeten zu werden, weil ein paar Idioten ihre Kinder nicht mehr im Griff haben!

Hoffen wir, dass nicht noch entscheidend höhere Kosten auf uns alle zukommen. Stichwort § 36 Abs. 5 WaffG,

auch wenn es um das Thema derzeit ruhig(er) geworden ist....

Denn dann würden wir nicht mehr nur von 40 Euro für ein paar Wandhalter oder 100 Euro für ein Extra-Schränkchen

oder abschließbares Wandregal reden.

Dann reden wir - im Fall vieler Schützen und Jäger, und bei den Sammlern sowieso - von vierstelligen Beträgen.

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fast alles "vorauseilender Gehorsam", el Marinero hat es auf dem Punkt gebracht...das WaffG verlangt NUR das keine unter 18 Jahre und/oder unberechtigte die Dekos unbeaufsichtig an sich nehmen

Eben, daher ein billiges Schloß.

Ganz ohne Wegnahmesicherung kannst du nicht kontrollieren, ob ein Unberechtigter das Gewehr vom Halter nimmt, wenn Du kurz auf dem Klo bist und Besuch hast. In dem Moment machst Du Dich strafbar! Eine Minimalsicherung ist daher immer vorzuziehen, außer man traut sich sowieso nicht, Gäste einzuladen.

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Hmmmm, genau!

€ 42,90 - die Waffe, die ich im Auge habe, kostet gerade mal 20 € mehr!

Ich bin es sooooooo leid, immer mehr zur Kasse gebeten zu werden, weil ein paar Idioten ihre Kinder nicht mehr im Griff haben!

(Darüber hinaus haben mir die Gangster vom Landratsamt am Montag geschlagene 66,46 € für einen VOREINTRAG abgepreßt!)

Wie auch immer: Ich danke Euch für Eure - wie immer - prompten und profunden Antworten!

Der kaum noch dagegen anverdienen könnende keiler70

Ich war 5 als ich das erste mal geschossen habe. Natuerlich wollte ich auch Papa's grosse Pistole schiessen. Eas war eine 357 mag. Was mir garnicht gut gefallen hat da es sehr laut war und viel recoil hatte. So wollte ich nicht mehr mit einem grosserem caliber als 22 schiessen bis ich ungefair 15-16 war. Mir wurde fueh beigebracht was fuer ein schaden eine Pistole/Gewaehr anrichten kann. Das gleich heb ich auch mit meinen Kindern gemacht. Das komosche war es hatte den gleichen erfolg wie es be mir war. Ich habe Waffen im Haus nicht verschlossen. Meine Kinder wissen nicht genau wo sie sind aber fragen immer wenn sie einer Pistole/Gewaehr sehen ob sie echt ist oder nur ein Spielzeug? Wenn die Antwort echt ist. Drehen sie sich um und damit hat sich das. Wenn sie schiessen wollen kommen sie mit mir zum Schiessstand und schiessen ihre 22 Gewehr.

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