madmaxde Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Hallo, wir möchten kommendes Wochenende in Südtirol zum ersten Mal bei einem befreundeten Verein mit unseren Vorderladern schießen. Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, wollte ich nun gestern mein neu erworbenes erlaubnisfreies .45 DEERHUNTER Perkussionsgewehr in meinen europ. Feuerwaffenpass eintragen lassen. Dies wurde mir aber auf meiner Behörde mit der Begründung verweigert, dass erlaubnisfreie Waffen nicht eingetragen werden dürfen. Meine beiden anderen Vorderlader, die ich schon vor Jahren erlaubnisfrei erworben habe, wurden mir aber bei meinem vorher zuständigen LRA ohne Probleme eingetragen. Nun meine Frage, was ist den jetzt richtig? Dass Vorderlader nicht eingetragen werden dürfen, habe ich nirgends nachlesen können. Gruß Madmax Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted January 27, 2010 Share Posted January 27, 2010 Beides. Nutze mal die SuFu! Das Problem gab es gerade mit freien Vorderladern sehr schnell. Ich denke das anfängliche Problem waren die Niederlande. Da gab es dann so eine "formell eigentlich nicht, aber wegen Sinn und Zweck und EUlichkeit dann doch"-Lösung. Such' mal! Da war was, ist aber weit am Rande meines Interessengebiets. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 29, 2010 Share Posted January 29, 2010 Hier ist das Dokument: http://www.vorderlader-krefeld.de/petitionsausschuss.pdf War in der Tat wegen der Mitnahme in die Niederlande. Da sind Replikas nämlich "Erwerbsscheinplichtig". Frei isnd nur die Originale. Viel Erfolg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted January 31, 2010 Share Posted January 31, 2010 Hier ist das Dokument:http://www.vorderlader-krefeld.de/petitionsausschuss.pdf War in der Tat wegen der Mitnahme in die Niederlande. Da sind Replikas nämlich "Erwerbsscheinplichtig". Frei isnd nur die Originale. Viel Erfolg. Vielleicht zieht das Umkehrargument, Waffen die im Ausland frei ab 18 sind (z.B. Flinten/KK in Frankreich, wenn ich mich nicht irre) müssen ja dennoch in den Feuerwaffen pass für die Reise nach D. Gruß Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 1, 2010 Share Posted February 1, 2010 Es gibt auch ein Schreiben des BMI vom ich glaube 25.9.2004, das die Vorderlader als Kategorie D einzutragen sind. Habe aber heute vergessen, den Text herunterzuladen und weiß die URL nicht mehr. Waren glaube ich Reenacter die mit ihren Steinschloßgewehren ins benachbarte EU-Ausland Frankreich, Belgien, Niederlande wollten. Napoleonische Feldzüge und so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jaeger7-de Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 Moin ! Hier also nochmals die Antwort, die 2004 aus dem BMI bekommen habe. Sollte eigntlich jeden Sachbearbeiter überzeugen.... Gruß jaeger7-de EFP.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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