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EFwP und Vorderlader


madmaxde

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Hallo,

wir möchten kommendes Wochenende in Südtirol zum ersten Mal bei einem befreundeten Verein mit unseren Vorderladern schießen. Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, wollte ich nun gestern mein neu erworbenes erlaubnisfreies .45 DEERHUNTER Perkussionsgewehr in meinen europ. Feuerwaffenpass eintragen lassen.

Dies wurde mir aber auf meiner Behörde mit der Begründung verweigert, dass erlaubnisfreie Waffen nicht eingetragen werden dürfen. Meine beiden anderen Vorderlader, die ich schon vor Jahren erlaubnisfrei erworben habe, wurden mir aber bei meinem vorher zuständigen LRA ohne Probleme eingetragen.

Nun meine Frage, was ist den jetzt richtig?

Dass Vorderlader nicht eingetragen werden dürfen, habe ich nirgends nachlesen können.

Gruß

Madmax

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Beides.

Nutze mal die SuFu!

Das Problem gab es gerade mit freien Vorderladern sehr schnell. Ich denke das anfängliche Problem waren die Niederlande. Da gab es dann so eine "formell eigentlich nicht, aber wegen Sinn und Zweck und EUlichkeit dann doch"-Lösung.

Such' mal! Da war was, ist aber weit am Rande meines Interessengebiets.

Dein

Mausebaer

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Hier ist das Dokument:

http://www.vorderlader-krefeld.de/petitionsausschuss.pdf

War in der Tat wegen der Mitnahme in die Niederlande.

Da sind Replikas nämlich "Erwerbsscheinplichtig".

Frei isnd nur die Originale.

Viel Erfolg.

Vielleicht zieht das Umkehrargument, Waffen die im Ausland frei ab 18 sind (z.B. Flinten/KK in Frankreich, wenn ich mich nicht irre) müssen ja dennoch in den Feuerwaffen pass für die Reise nach D.

Gruß

Erik

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Es gibt auch ein Schreiben des BMI vom ich glaube 25.9.2004, das die Vorderlader als Kategorie D einzutragen sind.

Habe aber heute vergessen, den Text herunterzuladen und weiß die URL nicht mehr.

Waren glaube ich Reenacter die mit ihren Steinschloßgewehren ins benachbarte EU-Ausland Frankreich, Belgien, Niederlande wollten.

Napoleonische Feldzüge und so.

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