Lady Elisabeth Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 Hi, darf man mehr als 1 Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und wenn ja gilt das für alle Länder der EU ??? Grund meiner Frage: Durch IPSC und Westernschießen wird es langsam eng auf dem einen... Liebe Grüße Elli Ps: ein auszug aus dem gesetz wäre auch hilfreich.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ubik Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 Ich habe zwei, kein Problem. UBIK Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 20, 2010 Share Posted January 20, 2010 ...wenn ja gilt das für alle Länder der EU ???... Du solltest dabei nur die lokalen Bestimmungen des jeweiligen Waffenrechts einhalten. Die Reise mit XR15 oder SL8 nach Österreich ist besipielsweise keine gute Idee. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Du solltest dabei nur die lokalen Bestimmungen des jeweiligen Waffenrechts einhalten.Die Reise mit XR15 oder SL8 nach Österreich ist besipielsweise keine gute Idee. ... oder mit Vorderschaftrepetierflinte, selbst mitter Benelli M3 könnte eine Gonadenverknotung anstehen. Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Gonadenverknotung Häh? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Häh? Gonadenverknotung = "Eier verknoten" :chrisgrinst: :chrisgrinst: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Gonadenverknotung Aber, esisverbottennemdoddenschottendiehoddenzuverknodden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Sollte mich wundern, wenn jemand der LE die Gonaden verknoten kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Hm, ich habe das noch nicht geprüft, würde mich aber zur Durchführung dieses gefährlichen Unterfangens bereit erklären. (Nur ein Scherz, holde Dame, nur ein Scherz - ich würde mich natürlich niemals erdreisten) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Sollte mich wundern, wenn jemand der LE die Gonaden verknoten kann. Na ja, entsprechendes Instrumentarium vorausgesetzt, dürfte auch DAS nicht unmöglich sein. Wobei wir wohl jetzt wieder mal maximal off topic wären ... Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lady Elisabeth Posted January 21, 2010 Author Share Posted January 21, 2010 @SeinePestilenz no comment..... ne scherz.... zurück zum thema denn das was ihr verknoten wollt habe ich nicht...... d.h. ich kann belibig viele waffenpässe beantragen ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Im Grunde hast Du ja nur einen. Das zweite Stück Papier stellt dann nur die Fortführung des bereits vorhandenen Dokuments dar. Analog wie bei der Ausschöpfung der Zeilen einer WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lady Elisabeth Posted January 21, 2010 Author Share Posted January 21, 2010 gibt es irgentwo ne EU verordnung wo man das nachlesen kann.... es gibt mit unserem SA ein bissl unstimmigkeit....über dieses thema.... gruß elli Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 Das ist immer dahingehend etwas schwierig, da in den Rechtsvorschriften zwar niedergelegt ist, was verboten ist - nicht aber dajenige, was erlaubt ist (auch wenn man in Deutschland manchmal das Gefühl hat, es würde sich bereits umgekehrt verhalten). Der SB müsste Dir zeigen, wo festgelegt ist dass Dir nur eine begrenzte Anzahl Waffen auf den Pass eingetragen werden kann. Und diesbezüglich gibt es eben keine Einschränkung. Was will der SB also machen, wenn Du beispielsweise Deinen ganzen Bestand eintragen lassen willst und dafür der Platz im Pass einfach nicht ausreicht? Ich habe zwar so einen Lappen nicht, wüsste aber von keiner mengenmäßigen Einschränkung. €: Im allerdümmsten Fall stellst Du schriftlich einen Antrag und bestehst auf einem rechtsmittelfähigen Ablehnungbescheid. Dort muss die Behörde niederlegen, aufgrund welcher Vorschrift sie der Meinung ist, Deinem Ersuchen nicht entsprechen zu können. Spätestens dann dürfte man auf dem Amt in Erklärungsnöte geraten. Ich habe übrigens die Erfahrung gemacht, dass der Rechtsweg einem gesitteten Auskommen miteinander eher zu- als abträglich ist, wenn es schwierige SB betrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 21, 2010 Share Posted January 21, 2010 § 32 Abs. 6 WaffG: "Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind." Es ist mit Sicherheit nicht so zu verstehen, dass diesen Personen zahlenmäßig nur ein Feuerwaffenpass ausgestellt werden darf (demnach dürfte sinngemäß nach § 10 Abs. 1 WaffG auch nur eine WBK ausgestellt werden), aber der Fantasie mancher Waffenbehörden sind ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt. In EFP können alle Waffen eingetragen werden, zu deren Besitz der Erlaubnisinhaber berechtigt ist. Das können sowohl Waffen aus seinen WBK, aus gemeinsamen WBK zu welchen er Mitinhaber ist sowohl sogar erlaubnisfreie Waffen sein, wenn deren Mitnahme beim Zollübertritt ins Ausland Schwierigkeiten bereiten. Theoretisch vielleicht sogar Leihwaffen, aber darauf würde ich mich nicht einlassen. Und wenn er 30 Waffen hat, sind halt 3 EFP auszustellen. Verstehe auch nicht, warum sich da eine Behörde querstellt. Es werden dadurch ja nicht weitere Waffen erworben, nur vorhandener Bestand für Auslandsreisen zusätzlich in weitere Dokumente eingetragen. Nachteil: man braucht für drei EFP drei Passbilder und man sollte auch bedenken, dass spätere Austragungen aus dem EFP weitere Kosten verursachen. Dort Flobertgewehre, 4mm-Revolver etc. oder sonstige Waffen, die tatsächlich nie ins Ausland mitgenommen werden, einzutragen, macht deshalb wenig Sinn. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lady Elisabeth Posted January 21, 2010 Author Share Posted January 21, 2010 um genau zu sein fällt dieser Waffenpass nicht unter deutsches Recht... sondern unter Luxemburgisches.... und der nette Herr wollte uns erzählen das es nicht machbar sei..... Aber da ja der Pass ne EU Richtline (mir fehlt das richtige Wort) ist sollte es in irgenteiner Weise ja geregelt sein wie und was und wo und wann in diesen Pass darf.... Im klartext irgendein EU schreibsel das den deuschen gesetzes text siehe oben ähnlich wieder gibt......bzw sinngemäß besagt... die erlaubten Waffen ausm Waffenschein dürfen in unbegrenzter weise in den EUPass eingetragen werden. Vielen Dank auch für den deutschen Text (die orientieren sich öfter auch mal am deutschen Recht wenn ihnen was bei ihnen im Gesetz fehlt) Grüße Elli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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